S. U. S. I. SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT INFOS

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Transkript:

S. U. S. I. Schwangerschaft- SCHWANGERSCHAFT- und UND Sucht- SUCHT- INFOS Infos SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT INFOS

SCHWANGERSCHAFT & SUCHT GEFAHREN UND PERSPEKTIVEN Es gibt einen alten Spruch in der Suchthilfe: Es lässt sich leben mit der Sucht, es lässt sich leben ohne Sucht. Zum Leben gehört Einiges dazu. Zum Beispiel auch die Schwangerschaft. Nun gibt es für schwangere Frauen, die nicht süchtig sind, eine Vielzahl von Hilfsangeboten. Für Schwangere, die süchtig sind, sieht das dagegen ganz anders aus. Sicher: Die Beratungseinrichtungen stehen grundsätzlich auch Süchtigen offen. Die Frage ist nur, ob Suchtkranke so einfach den Weg dorthin finden? Ob sie von dem Angebot überhaupt wissen? Sich trauen? Herausgeber, Gestaltung, Druck Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Die Broschüre ist online abrufbar unter www.sozialberatung-gmuend.de Redaktion Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Suchtbeauftragte Prisca Hummel Telefon 07361 503-1293 prisca.hummel@ostalbkreis.de Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.v. Milchgässle 11 Telefon 07171 605-560 Telefax 07171 605-565 post@sozialberatung-gmuend.de Wir möchten Ihnen mit dieser kleinen Übersicht Mut machen, sich mit dieser neuen, ungewohnten, vielleicht auch Angst machenden Situation positiv auseinander zu setzen. Wir haben versucht, in möglichst knappen Sätzen die wesentlichen Fragen, die entstehen können, zu beantworten. Natürlich gibt es noch weitere. Deshalb haben wir am Ende dieser Broschüre Adressen und Telefonnummern von Anlaufstellen aufgeführt, die eine professionelle, anonyme und kostenfreie Auskunft bieten können. Stand Juni 2017 Gesellschaft für Sozialpädagogische Hilfen GbR Münsterplatz 3 Telefon 07151 702-113 Telefax 07151 702-114 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 3

SCHWANGERSCHAFT & DROGEN Eine Schwangerschaft, erwünscht oder unerwünscht, kommt für viele Frauen überraschend und wirft eine Menge Fragen auf. Spielen in Ihrem Leben Drogen eine wichtige Rolle, wird der gesundheitliche Schutz für Sie und Ihr Kind besonders wichtig. Wir haben ein paar Fakten zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, Orientierung zu bekommen und mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen. Was erwartet Sie? Was erwartet Ihr Kind? Worauf sollten Sie achten? Richtung und Ziel sollten sein: Dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht und Sie in der Lage sind, für sich und Ihr Kind zu sorgen! WAS HEISST SCHWANGER- SCHAFTSVORSORGE? Die Schwangerschaft einer drogenabhängigen Frau wird generell als Risikoschwangerschaft eingestuft. Ihnen steht deswegen eine intensive, kostenlose Schwangerschaftsvorsorge zu. Diese Vorsorge dient dazu, Fehlgeburten, Fehlbildungen, vorzeitige Wehen und Frühgeburten zu vermeiden, bzw. das Risiko zu verkleinern. Wir empfehlen Ihnen dringend, umgehend Kontakt zu einem Frauenarzt / einer Frauenärztin aufzunehmen. WIE LASSEN SICH RISIKOFAKTOREN VERRINGERN? Es muss geklärt werden, ob neben der Drogenabhängigkeit noch weitere Risikofaktoren wie Hepatitis, Geschlechtskrankheiten oder HIV/ AIDS vorliegen. Auch hier ist eine gründliche Untersuchung notwendig. Hepatitis B: Das Kind kann nach der Geburt durch eine Impfung weitgehend geschützt werden. Hepatitis C: Kann von der Mutter auf das Kind übertragen werden. HIV/AIDS: Das Übertragungsrisiko während der Schwangerschaft und Geburt von der HIV-infizierten Mutter auf das Neugeborene wird auf ca. 30% geschätzt. Durch die notwendige HIV-Behandlung wird das Risiko jedoch auf 1 3% gesenkt. 4 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 5

SCHWANGERSCHAFT & SUBSTITUTION Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Umstellung. Nutzen Sie die Zeit um Ihr weiteres Leben und die anstehenden Veränderungen zu planen. Eine Substitutionsbehandlung ist keine ausreichende Suchtbehandlung. Aber sie kann Ihnen den notwendigen Freiraum verschaffen, um Ihr weiteres Leben planen und Vorbereitungen treffen zu können. Durch die Substitution sollen Sie in der Schwangerschaft darin unterstützt werden, den Konsum von illegalen Drogen zu vermeiden und somit auch Frühgeburten sowie Totgeburten vorzubeugen. Manchmal kann in dieser Zeit auch wieder an verlorene Kontakte zur Familie, zur Gemeinde, zu clean lebenden Freunden etc. angeknüpft werden. SCHADEN SUBSTITUTIONS- MITTEL MEINEM KIND? Substitutionsmittel führen nicht zu Fehloder Missbildungen und sind vor allem in der Schwangerschaft auf jeden Fall besser als illegal besorgtes Heroin. Sie sind gut einstellbar und haben eine längere Wirkdauer. Es sind keine Risiken für die Schwangerschaft oder das Ungeborene bekannt. Allerdings wird während der Schwangerschaft auch Ihr Kind vom Substitut abhängig und nach der Geburt Entzugserscheinungen entwickeln. Deshalb wird das Neugeborene nach der Entbindung in der Kinderklinik behandelt/beobachtet werden müssen, bis es mit der Mutter nach Hause entlassen werden kann. Andere Drogen wie z.b. Benzodiazepine, Kokain sowie auch Alkohol und Nikotin haben eine teratogene Wirkung. Das bedeutet: Konsumieren Sie während der Schwangerschaft neben der Substitution Drogen verschiedenster Art, müssen Sie mit einer Fehlgeburt rechnen oder Sie riskieren, dass Ihr Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zur Welt kommt. Bei einer geregelten Substitutionsbehandlung ohne Beigebrauch können Sie mit einem normalen Schwangerschaftsverlauf rechnen. Folgende Entzugserscheinungen können bei Ihrem Baby auftreten, wenn das neugeborene Kind nicht in der Kinderklinik behandelt wird: Zittern, Gähnen, Niesen, übermäßiges Saugen, lautes langanhaltendes Schreien, ausgeprägte Trinkschwäche, Durchfall, Erbrechen, Schwitzen, Fieber, Krämpfe. Das Kind muss also nach der Entbindung in die Kinderklinik! Umso mehr Zeit Sie bei Ihrem Kind verbringen, desto besser kann sich das Neugeborene entwickeln. Achtung! Abdosierungen sind nicht in jedem Fall sinnvoll, da das Risiko für Rückfälle oder Beigebrauch steigt. Deshalb sollten Sie unbedingt zuerst mit Ihren ÄrztInnen (SubstitutionsärztInnen sowie FrauenärztInnen) besprechen, ob eine Reduktion des Substitutionsmittels in Ihrem Fall ratsam ist. Grundsätzlich ist eine enge Anbindung an die SubstitutionsärztInnen, FrauenärztInnen sowie SuchtberaterInnen dringend erforderlich. 6 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 7

WAS MÜSSEN SIE BEI EINER ABDOSIERUNG BEACHTEN? WIE IST DAS MIT DEM STILLEN? Grundsätzlich gilt in der Schwangerschaft: lieber eine stabile Substitution als Suchtdruck und Mischkonsum. Machen Sie auf keinen Fall einen radikalen kalten Entzug! Dieser stellt sowohl für Sie als auch für Ihr Kind ein hohes Risiko dar. Wenn Sie sich eine sanfte Abdosierung des Substituts wünschen, planen Sie diese unbedingt mit ihren ÄrztInnen (Substitutionssowie FrauenärztInnen). Starke Entzugssymptome sollten vermieden werden. Wenn Kontraktionen oder Wehen auftreten, darf auf keinen Fall weiter abdosiert werden. Die Höhe der Dosierung ist sehr individuell und immer in Absprache mit Ihren ÄrztInnen zu treffen. Manche Schwangere können während der Schwangerschaft abdosieren, bei manchen ist dies zu riskant, wieder andere müssen sogar hochdosiert werden. Das wichtigste hierbei ist es Frühgeburten zu vermeiden. THERAPIEOPTIONEN Substituierte Schwangere haben außerdem die Möglichkeit eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Abhängige (Suchttherapie) durchzuführen. Hierbei kann die Substitutionsbehandlung während der gesamten Schwangerschaftszeit weitergeführt werden. Nach der Entbindung können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in einer kooperierenden Entgiftungseinrichtung Ihren Entzug durchführen und anschließend Ihre Therapie clean fortsetzen. Ihre zuständigen SuchtberaterInnen informieren Sie über die geeigneten Therapieeinrichtungen und übernehmen die Vermittlung in die Maßnahme. In den allermeisten Fällen ist Stillen anzuraten zum einen für die Entwicklung einer guten Mutter- Kind-Bindung, zum anderen damit das Baby die positiven Inhalte der Muttermilch bekommt. Folgendes sollten sie dabei beachten: Alkohol Ihr Baby trinkt mit! Alkohol geht direkt in die Muttermilch! Hepatitis-B Bei Impfung des Kindes kann eine Übertragung durch Stillen verhindert werden! Hepatitis-C Nach aktuellem Forschungsstand ist das Übertragungsrisiko von Hepatitis C beim Stillen sehr gering. Es ist sogar eine Untersuchung der Muttermilch auf die Viruslast möglich. HIV-Infektion Aufgrund der Übertragungsgefahr wird bisher vom Stillen abgeraten. Nikotin Rauchen schadet der Gesundheit. Das trifft in doppeltem Maße während der Stillzeit auf Ihr Baby zu. Es nimmt die Schadstoffe sowohl über die Muttermilch als auch durchs Passivrauchen, also durch das Atmen, auf. Zu starkes Rauchen kann durch die starken Veränderungen der Gefäße darüber hinaus ein Stillhindernis sein. Substitution Muttermilch enthält nur geringe Mengen an Methadon oder Buprenorphin. Stillen ist also möglich und sogar besonders wichtig vorausgesetzt Sie haben keinen Beikonsum (Nikotinkonsum siehe oben). 8 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 9

BEIKONSUM SO WIRKEN DROGEN AUF IHR BABY Die verschiedenen Suchtmittel haben sowohl auf Sie als auch auf das ungeborene Kind unterschiedliche Auswirkungen. In der Auflistung finden Sie Informationen zu verschiedenen Substanzen und deren Risiken für das Baby. ALKOHOL Kein Grenzwert, bis zu dem Alkohol ohne Risiko getrunken werden kann. Alkohol ist ein Zellgift, das Organe und Nerven des Kindes direkt angreift. Alkohol macht psychisch und körperlich abhängig. Alkohol ist die Ursache für die häufigste vermeidbare angeborene Fehlbildung, das Fetale Alkohol Syndrom (FAS): NIKOTIN Der Zigarettenrauch besteht aus 4.800 verschiedenen Stoffen, mindestens 250 davon sind giftig oder krebserzeugend. Fehl- und Frühgeburten Höhere Sterblichkeit des Kindes kurz vor oder nach der Geburt Niedrigeres Geburtsgewicht Plötzlicher Kindstod Entzugssymptome CANNABIS Die Gefahren sind ähnlich denen beim Rauchen von Zigaretten. Der Gebrauch führt zu psychischer Abhängigkeit. Alle mit Nikotin verbundenen Risiken (siehe Nikotin) Sprach- und Gedächtnisstörungen Lernstörungen Geringeres Geburtsgewicht Geringerer Saugreflex, Ruhelosigkeit, Reizbarkeit Körperliche Fehlbildungen der inneren Organe, z.b. des Herzens Verformungen im Gesicht Minderwuchs Störungen in der geistigen Entwicklung bis zu schweren Schädigungen Entzugssymptome 10 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 11

BENZODIAZEPINE ECSTASY, AMPHETAMINE KOKAIN HEROIN Körperliche und psychische Abhängigkeit entsteht auch bei regelmäßigen niedrigen Dosen. Der Reinheitsgehalt bzw. die Zusammensetzung ist oft unklar. Der Gebrauch führt zu psychischer Abhängigkeit. Kokain ist oft gestreckt mit anderen Substanzen und Verunreinigungen. Kokain erzeugt psychische Abhängigkeit. Heroin erzeugt körperliche und psychische Abhängigkeit. Heroin ist oft verschnitten mit anderen Substanzen. Gefahr von Atemstillstand und Entzugssymptomen nach Geburt Langwieriger Entzug beim Neugeborenen Schädigungen des Nervensystems Ausbildung von Herzfehlern, Gefäßverengungen, Fehlbildungen der Harn- und Geschlechtsorgane Entwicklungs- und Wachstumsstörungen, z.b. kleiner Kopfumfang des Kindes Neugeborene sind oft schreckhaft und haben einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus Hyperaktivität und psychosoziale Entwicklungsstörungen können auftreten Fehlbildungen des Herzens, Gehirns, der Harn- und Geschlechtsorgane Ablösung der Plazenta Fehl- und Frühgeburt Entwicklungsrückstände Schwankender Gebrauch und abrupter Entzug ist lebensbedrohlich für das Kind im Mutterleib Wachstumsstörungen und Untergewicht des Ungeborenen Durch Beimischungen besteht die Gefahr von Fehlbildungen Frühgeburt Entzugssymptome Entwicklungs-, Verhaltensstörungen, Lernprobleme 12 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 13

WELCHE HILFEN STEHEN IHNEN ZUR VERFÜGUNG? DAS JUGENDAMT UND SEINE ANGEBOTE FrauenärztInnen, denen Sie vertrauen SubstitutionsärztInnen mit Verständnis für Ihre Schwangerschaft Eine Suchtberatungsstelle, die Sie mit Ihrer Abhängigkeit nicht allein lässt Das Jugendamt, das Ihnen und Ihrem Kind unterstützend zur Seite steht Verschiedene Beratungsstellen, bei denen Sie anonym Informationen erhalten können Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter (hier können Sie Mehrbedarf geltend machen!) WAS BRAUCHEN SIE FÜR IHRE NEUE FAMILIE? Einen festen Wohnsitz mit ausreichend Platz für Ihre Familie Regelmäßiges Einkommen (auch ALG II ist ein Einkommen) Kleidung, Ausstattung und Möbel für Sie und Ihr Baby Menschen, die Sie auch nach der Geburt unterstützen Das Jugendamt ist in erster Linie eine Einrichtung, die Sie und Ihr Kind unterstützt. Entgegen häufiger Befürchtungen ist das Jugendamt grundsätzlich nicht an der Herausnahme des Kindes aus der Familie interessiert, sondern daran, dass das Kind in der Familie bleiben kann. Diesbezüglich gibt es ein vielfältiges Unterstützungsangebot, u. a. Schwangerschaftsberatung, Erziehungsberatung, Beratung durch Kinderkrankenschwestern und Elternbegleiterinnen, Hausbesuche, Information über soziale und finanzielle Möglichkeiten, rechtliche Grundlagen und Vermittlung von finanziellen Hilfen, Vermittlung in Kinderbetreuungsangebote (auch Tagesmütter), sozialpädagogische Familienhilfe und viele mehr. Im persönlichen Gespräch wird mit Ihnen gemeinsam Ihr individueller Bedarf ermittelt. Die Erstberatung kann auf Wunsch anonym erfolgen. Bereits vor der Entbindung haben Sie die Möglichkeit sich an die Abteilung Frühe Hilfen im Landratsamt Schwäbisch Gmünd und Aalen zu wenden. Sollten Sie sich aktuell nicht in der Lage fühlen, angemessen für Ihr Kind zu sorgen, kann das Kind auch vorübergehend in eine Pflegefamilie vermittelt werden. Erst wenn das Wohl Ihres Kindes gefährdet wird und Sie sich keine Hilfe suchen, muss das Jugendamt zum Schutz des Kindes tätig werden. Wir empfehlen Ihnen, das Jugendamt frühzeitig über Ihre Schwangerschaft zu informieren und Ihre Beratungsstelle sowie die beteiligten ÄrztInnen von der gegenseitigen Schweigepflicht zu entbinden. 14 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 15

UNSERE TIPPS IM ÜBERBLICK WIE WIRD DAS JUGENDAMT INFORMIERT? Da es sich bei Drogenabhängigkeit immer um eine Risikoschwangerschaft handelt, gibt es zwischen dem Jugendamt und den substituierenden ÄrztInnen eine Kooperationsvereinbarung. Schwangeren Drogenabhängigen, die substituiert werden, sollen dadurch die Möglichkeiten familienunterstützender Hilfen näher gebracht werden. Die schwangere Drogenabhängige wird deshalb vom Arzt / von der Ärztin aufgefordert, ihm eine gegenseitige Entbindung von der Schweigepflicht zwischen Jugendamt und Arzt/Ärztin zu unterschreiben. Der Arzt/die Ärztin informiert das Jugendamt über die Schwangerschaft allerdings erst dann, wenn die werdende Mutter sich nicht von selbst beim Jugendamt meldet. Das Heft des Handelns bleibt auf alle Fälle in Ihrer Hand. Das sollten Sie übrigens auch noch wissen: Wenn eine schwangere Drogenabhängige keine (medizinische) Hilfe in Anspruch nimmt, ist jede Stelle, die von der Schwangerschaft erfährt, verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Setzen Sie sich nicht zu sehr unter Druck. Mit einer stabilen Substitution ohne Beikonsum haben Sie schon viel für sich und Ihr erreicht! Wenn sie abdosieren möchten, dann nur in Absprache mit Ihren Frauen- und SubstitutionsärztInnen! Wir raten eindrücklich davon ab, einen kalten radikalen Entzug zu machen. Das mag gut gemeint sein, kann aber auch zu Früh- oder Totgeburten führen. Am wichtigsten ist, dass Sie nicht rückfällig werden, sich psychisch nicht zu sehr unter Druck setzen und starke Entzugserscheinungen vermeiden. Nutzen Sie alle Unterstützungsmöglichkeiten! Spannen Sie ein Hilfenetz um sich dazu können Freunde, Ihre Drogenberatung, Ihre Frauen- und SubstitutionsärztInnen, ein Familienhelfer, das Jugendamt usw. gehören. Arbeiten Sie nicht gegen sie, sondern mit ihnen. Nutzen Sie ihre jeweiligen Kompetenzen, um Ihre Ziele für sich und Ihr Kind zu erreichen. Belohnen Sie sich! Über jeden kleinen Schritt können Sie stolz sein, denn wir wissen, dass Ihre Situation nicht leicht ist. Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung. Alle Hilfen stehen Ihnen und Ihrem Kind selbstverständlich auch nach der Geburt zur Verfügung! 16 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 17

SUCHTBERATUNGSSTELLEN SCHWANGEREN- UND SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG AALEN/BOPFINGEN/ELLWANGEN SCHWÄBISCH GMÜND AALEN/BOPFINGEN/ELLWANGEN SCHWÄBISCH GMÜND PSB Caritas Weidenfelder Str. 12 73430 Aalen Tel. 07361 59060 psb.aalen@caritas-ost-wuerttemberg.de PSB Diakonie Marienstr. 12 73431 Aalen Tel. 07361 370-510 info@diakonie-ostalbkreis.de PSB Caritas Franziskanergasse 3 Tel. 07171 10420-20 psb.schwaebisch-gmuend@caritas-ostwuerttemberg.de PSB Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.v. Milchgässle 11 Tel. 07171 605-560 post@sozialberatung-gmuend.de www.sozialberatung-gmuend.de Diakonische Bezirksstelle Aalen Marienstr.12, 73431 Aalen Tel. 07361 370-510 (Fr. Nestler) nestler@diakonie-ostalbkreis.de Caritas Ost-Württemberg Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle Weidenfelder Str. 12, 73430 Aalen Tel. 07361 590-47 (Fr. Khan) khan@caritas-ost-wuerttemberg.de Außenstelle Ellwangen Badgasse 4, 73479 Ellwangen Tel. 07961 569778 (Fr. Kuhn) kuhn@caritas-ost-wuerttemberg.de Diakonische Bezirksstelle Schwäbisch Gmünd Gemeindehausstr. 7? Tel. 07171 104684-0 (Fr. Weimar) weimar@diakonie-ostalbkreis.de Caritas Ost-Württemberg Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle Franziskanergasse 3 Tel. 07171 10420-35 (Fr. Dambacher) dambacher@caritas-ost-wuerttemberg.de Tel. 07171 10420-34 (Fr. Obronschka) obronschka@caritas-ost-wuerttemberg.de Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Jugend und Familie Fachzentrum Frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen Tel. 07361 503-1525 (Sekretariat) Tel. 07361 503-1589 (Fr. Ehrenberg) hannelore.ehrenberg@ostalbkreis.de Tel. 07361 503-1570 (Fr. Burger) elke.burger@ostalbkreis.de Haus der Diakonie Ellwangen Freigasse 3, 73479 Ellwangen Terminvereinbarungen über Diakonische Bezirksstelle Aalen Tel. 07361 370-510 Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Jugend und Familie Fachzentrum Frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere Haußmannstraße 29 (Sekretariat) Tel. 07171 32-4257 (Sekretariat) Tel. 07171 32-4559 (Fr. Kuhn) melanie.kuhn@ostalbkreis.de Tel. 07171 32-4254 (Fr. Stephan) birgit.stephan@ostalbkreis.de 18 SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT SCHWANGERSCHAFT UND SUCHT 19

Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Str. 41 73430 Aalen info@ostalbkreis.de www.ostalbkreis.de