Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

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Transkript:

Jahrgang 18 Mittwoch, den 21. Juni 2017 Nummer 6 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt i. d. Bahnhofstraße 13 Verwaltungsgemeinschaft (Zentrale): 513-0 VG-Vorsitzende: 513-15 Personalamt: 513-12 Kämmerer: 513-18 Kasse: 513-13 Steuern/Pachtsachen: 513-17 Buchhaltung: 513-19 Ordnungsamt: 513-29 Einwohnermeldeamt: 513-30 Bauamt: 513-26 Fax-Nr.: 513-21 Email: post@vgstraussfurt.de Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle Montag u. Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr Dienstag 9.00-12.00 Uhr, 13.00-18.00 Uhr Mittwoch u. Freitag geschlossen (Nach telefonischer Voranmeldung können Sie beim jeweiligen Sachbearbeiter auch an den Schließtagen Termine vereinbaren.) Das gesamte Team Ihrer Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Polizeikontaktbereichsbeamter Sitz: Bürgermeisteramt Straußfurt; Bahnhofstr. 10; Tel: 51316; 53905 Sprechzeiten: Dienstags: 12.30-14.30 Uhr für Kinder/Jugendliche und 16.00-18.00 Uhr für alle Bürger Gemeinsame Schiedsstelle der VG Straußfurt Sitz: VG Straußfurt; Bahnhofstraße 13 Tel: 513-37 Sprechzeiten: Dienstag 17.00-18.00 Uhr Sprechstunden der Bürgermeister: 1. Gangloffsömmern mittwochs 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Kulturhaus Tel: 036376 53888 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 18.00-19.00 Uhr in Schilfa im Feuerwehrhaus 2. Haßleben montags 17.00 Uhr - 18.00 Uhr in der Feuerwehr Tel: 036201 249888 3. Henschleben mittwochs 17.00-18.00 Uhr im ehem. Konsum dienstags 17.00-18.00 Uhr in Vehra im ehem. Konsum; Tel: 036376 58355 4. Riethnordhausen montags 17.00 Uhr - 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt Tel: 036204 50940 5. Schwerstedt mittwochs 18.00-20.00 Uhr im Bürgermeisteramt Tel: 036376 60260 6. Straußfurt dienstags 16.00-18.00 Uhr im Bürgermeisteramt Tel: 036376 53444 7. Werningshausen dienstags 16.00-17.30 Uhr im Kindergarten Tel: 036376 58347 8. Wundersleben mittwochs von 16.00-17.30 Uhr im Bürgermeisteramt Tel: 036376 53933 Nächster Redaktionsschluss: 11.07.2017 Nächster Erscheinungstermin: 19.07.2017

Straußfurt - 2 - Nr. 6/2017 Amtlicher Teil Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt am 17.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung vom 17.05.2017 wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 15 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 15 Ja-Stimmen:... 15 Nr. 02-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 16.04.2016 wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 15 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 15 Ja-Stimmen:... 11 Stimmenthaltungen:... 4 Nr. 03-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG beschließt, Herrn Erich Huhn, wohnhaft in 99634 Straußfurt, Thomas- Müntzer-Siedlung 19 und Herrn Volker Hase, wohnhaft in 99610 Wundersleben, Florian-Geyer-Straße 17 als Schiedspersonen für die gemeinsame Schiedsstelle der Mitgliedsgemeinden der VG Straußfurt zu benennen. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 15 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 15 Ja-Stimmen:... 14 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 04-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: 1. Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 17 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 17 Ja-Stimmen:... 17 Nr. 05-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: 1. Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 17 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 17 Ja-Stimmen:... 17 Nr. 06-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt in ihrer Sitzung am 17.05.2017 die Haushaltssatzung 2017, den Haushaltsplan 2017 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie den Stellenplan. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 17 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 17 Ja-Stimmen:... 17 Nr. 07-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt auf Grundlage des 62 ThürKO in ihrer Sitzung am 17.05.2017 den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2017, für die Jahre 2016-2020. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 17 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 17 Ja-Stimmen:... 16 Stimmenthaltungen:... 1 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Nr. 08-05/2017 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung entschied über Personalangelegenheit. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 17 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 17 Ja-Stimmen:... 17 Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2017 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt hat in ihrer Sitzung am 17.05.2017 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2017 Auf der Grundlage der 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt folgende Haushaltssatzung.

Straußfurt - 3 - Nr. 6/2017 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.212.123 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 175.844 EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Zur Deckung des Finanzbedarfes der Verwaltungsgemeinschaft wird eine Umlage in Höhe von 105 EUR je Einwohner der Mitgliedsgemeinden erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 EUR festgesetzt. 6 Deckungsvermerke: Über die Regelungen des 18 Abs. 1 der ThürKO hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; 1. innerhalb eines Unterabschnittes des VWHH die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Straußfurt, den 12.06.2017 Bostelmann Gemeinschaftsvorsitzende Siegel II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 07.06.2017 die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2017 gewürdigt. Einer vorzeitigen Bekanntmachung wurde ausdrücklich zugestimmt. III. Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Bostelmann Gemeinschaftsvorsitzende Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013, in seiner derzeit gültigen Fassung Für einen Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten kann der nachfolgend abgedruckte Antrag verwendet werden. Der Widerspruch gilt bis zu dem Zeitpunkt, da er schriftlich von dem Betroffenen aufgehoben wird. Name, Vorname, Geburtsdatum...... Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Ich widerspreche einer Übermittlung meiner persönlichen Daten aus dem Melderegister der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt in den nachfolgend angekreuzten Fällen: - Gemäß 42 Abs. 3 Satz 2 BMG bei Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Diese Sperre bezieht sich auf die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der ich nicht angehöre, deren Mitglied aber ein Angehöriger meiner Familie ist. - Gemäß 50 Abs. 1 und 5 BMG bei Melderegisterauskünften an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung. - Gemäß 50 Abs. 2 und 5 BMG bei Melderegisterauskünften an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubilaren. - Gemäß 50 Abs. 3 und 5 BMG in Verbindung mit bei Melderegisterauskünften an Adressbuchverlage. - Gemäß 58 c Soldatengesetz in Verbindung mit 36 Abs. 2 BMG bei Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Datum: Unterschrift: Hinweise Das Thüringer Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, der Übermittlung von persönlichen Daten in den o.g. Fällen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner einer Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben. Der ausgefüllte Vordruck kann an die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, 99634 Straußfurt, übersandt oder dort abgegeben werden. Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich. Er steht gleichfalls im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zur Verfügung. Widersprüche, die gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erklärt werden bzw. erklärt worden sind, behalten Ihre Gültigkeit, sofern diese nicht schriftlich widerrufen werden. # #

Straußfurt - 4 - Nr. 6/2017 Nichtamtlicher Teil Unser Service: EC-Kartenzahlung im Einwohnermeldeamt und in der Kasse möglich! Die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt ermöglicht ihren Bürgerinnen und Bürgern, sämtliche Beiträge, Gebühren, Steuern etc. bargeldlos mit EC-Karte und der dazugehörenden PIN-Nummer zu bezahlen. Der Gang zum Geldautomaten ist nicht zwingend erforderlich. Es kann ganz zeitgemäß mit der EC-Karte bezahlt werden. ABC-Schützen schnuppern Schulluft Der Schnuppertag ist an unserer Grundschule im Schlosspark Straußfurt im Laufe des Vorschuljahres ein Baustein der Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesstätte. Er soll mithelfen, die zukünftigen ABC-Schützen nach und nach an die Schule heranzuführen. Als weitere Elemente im Einschulungsfahrplan stehen Informationsabende für die Eltern auf dem Programm, Kooperationstreffen von Lehrern der Grundschule und Erziehern aus den Kindergärten sowie monatliche Besuche der Vorschulkinder in der Schule. Am Schnuppertag lautete nun das Motto bei den Vorschulkindern Vorfreude auf die Schule zu entfachen. Am 30.05.2017 folgten sie erwartungsvoll der Einladung. Die Kinder aus den Kindergärten Straußfurt, Wundersleben, Schwerstedt und Gangloffsömmern kamen gemeinsam mit ihren ErzieherInnen zu uns in die Grundschule. Aufgeregt lauschten sie bei der Begrüßung und stärkten sich anschließend bei einem kleinen Imbiss. Danach erfolgte ein Stationsbetrieb. Dazu wurden die kleinen Gäste in fünf Gruppen aufgeteilt und jeweils von einer Lehrkraft als Gruppenleiter betreut. An fünf Lern- und Spielstationen wurde jedes der Kinder aktiv. Die lachenden und zufriedenen Gesichter am Ende ihres Schnupperkurses lassen erhoffen, dass bei den Vorschulkindern nachhaltige Vorfreude auf die Schule entwickelt werden konnte. In diesem Sinne verabschiedeten sich alle bis zur Einschulung am 12. August 2017 voneinander. Vielen Dank allen fleißigen Helfern, die zum guten Gelingen des Schnuppertages beitrugen. B. Engler Grundschule im Schlosspark Straußfurt Einladung zu einem köstlichen Mittagessen im Hölzchen Herzlichen Dank!! Wir Straußfurter Kinder der Klasse 2b und unsere Klassenlehrerin Frau Ehms freuten uns sehr auf den Mittwoch vor dem Kindertag. Herr Ripke, der Inhaber des Restaurants Am Hölzchen, hatte uns am 31. Mai zu einem leckeren Gericht eingeladen. Gemeinsam wollten wir ein gesundes Mittagessen kochen. Herr Ripke hatte extra frische und gesunde Zutaten besorgt. Sechs fleißige Küchenhelfer von uns durften gemeinsam mit ihm und seinem Sohn Paprika, Zucchini und Tomaten schneiden. Diese wurden mit Geflügelfleisch und Kräutern zu einem schmackhaften Menü. Dazu gab es knuspriges Weißbrot und Getränke. Vier kleine Kellner sollten dann alles zünftig servieren. Während der Zubereitung wurden im Hölzchen (unserem Wäldchen am Dorfrand) Spiele und Wettbewerbe durchgeführt, die sich andere Kinder überlegt hatten. Auch ein Quiz wurde vorbereitet. Zum Essen waren sogar unsere Eltern eingeladen, ebenfalls fast kostenlos. Aber sie spendeten alle für die Klassenkasse. Zum Nachtisch gab Frau Schacke für jeden ein Eis aus. Der ganze Tag wurde von zwei Schülerreportern begleitet und Frau Böttger machte schöne Fotos von uns. Mit unserem kleinen Programm und einem Danke-Song hatten wir es doch tatsächlich geschafft, den netten Herrn Ripke zu Tränen zu rühren. Alle Kinder, die Lehrerin und unsere Eltern sind sich einig, es war ein wundervoller Tag, den wir noch lange in Erinnerung behalten werden. Nun sagen wir nochmals Dankeschön für dieses leckere Gratis- Essen und wir kommen gerne einmal wieder. Selina Voigt und Felix Posniak Klasse 2b der Grundschule im Schlosspark

Straußfurt - 5 - Nr. 6/2017 Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag in Gangloffsömmern und Schilfa Herrn Günter Dorffmann am 13.07. zum 75. Geburtstag OT Schilfa Herrn Erhard Keitel am 20.07. zum 75. Geburtstag in Haßleben Frau Rotraut Spiegler am 07.07. zum 75. Geburtstag Frau Lora Rottleb am 15.07. zum 85. Geburtstag Frau Hannelore Möller am 15.07. zum 70. Geburtstag in Henschleben und Vehra Herrn Werner Füllborn am 30.07. zum 70. Geburtstag OT Vehra in Riethnordhausen Frau Christel Kosemetzky am 23.07. zum 70. Geburtstag Herrn Richard Heinrich am 27.07. zum 70. Geburtstag Frau Renate Gleichmann am 29.07. zum 75. Geburtstag in Schwerstedt Frau Edith Stuchlik am 01.07. zum 75. Geburtstag Frau Jutta Harant am 07.07. zum 70. Geburtstag in Straußfurt Herrn Dr. Friedemann Fiedler am 16.07. zum 75. Geburtstag Frau Ruth Günther am 17.07. zum 85. Geburtstag Herrn Otto Heinrich am 17.07. zum 80. Geburtstag Frau Ruth Matzkowski am 24.07. zum 80. Geburtstag Herrn Gheorghe Martin am 30.07. zum 70. Geburtstag in Werningshausen Frau Frau Metze am 02.07. zum 70. Geburtstag Frau Frau Masuch am 04.07. zum 90. Geburtstag in Wundersleben Frau Marlies Danke am 27.07. zum 75. Geburtstag Information Sehr geehrte Damen und Herren, wir, der ehemalige Kreisverband der Gartenfreunde Sömmerda e.v., haben mit Beschluss des Kreisverbandstages vom 25. März 2017 unseren Verbandsnamen geändert. Unser neuer Name lautet: Territorialverband Thüringer Becken der Gartenfreunde e.v. Die Namensänderung erfolgte vorrangig im Hinblick auf die zu erwartende Gebietsreform und den damit auf uns zukommenden neuen Herausforderungen. Ebenfalls hat sich unser Verbandslogo geändert. Die Anschrift unserer Geschäftsstelle im Bürgerzentrum Bertha von Suttner, in der Straße der Einheit 27 in Sömmerda, hat sich nicht geändert. Silke Preißer Geschäftsstellenleiterin Territorialverband Thüringer Becken der Gartenfreunde e.v. Str. der Einheit 27 99610 Sömmerda Telefon: 03634/319207 Fax: 03634/3188551 gartenfreunde-soemmerda@t-online.de www.gartenfreunde-soemmerda.de Unseren Ehejubilaren gratulieren in Haßleben Eheleute Anneliese und Hans-Peter Geisler am 07.07. zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) in Straußfurt Eheleute Vilja und Siegfried Seidenfaden am 14.07. zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag) in Wundersleben Eheleute Renate und Roland Beetz am 29.07. zur Goldenen Hochzeit (50. Hochzeitstag)

Straußfurt - 6 - Nr. 6/2017 Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt mit Straußfurt, Henschleben, Vehra, Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt, Grüningen, Obertopfstedt, Niedertopfstedt Samstag, 24.06.2017 18.00 Uhr Henschleben Sonntag, 25.06.2017 09.30 Uhr Straußfurt 10.30 Uhr Gangloffsömmern Sonntag, 02.07.2017 09.00 Uhr Henschleben 10.00 Uhr Schilfa 14.00 Uhr Schwerstedt 15.30 Uhr Niedertopfstedt Sonntag, 16.07.2017 09.00 Uhr Obertopfstedt 10.30 Uhr Schilfa Sonntag, 23.07.2017 09.30 Uhr Straußfurt,Taufe 10.30 Uhr Gangloffsömmern 14.00 Uhr Schwerstedt 15.30 Uhr Grüningen Dies bedeutet, dass die verfügten Maßnahmen trotz eines eventuell erhobenen Widerspruchs durchzuführen sind. Die Mittel zur Behandlung der Varroose können über die Thüringer Tierseuchenkasse im Rahmen eines entsprechenden Beihilfeprogramms bestellt werden, die Auslieferung erfolgt über die jeweiligen zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, da die Abgabe von Tierarzneimitteln an eine Apotheke gebunden ist (Apothekenpflicht, 43 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln - Arzneimittelgesetz). Die gesamte Allgemeinverfügung einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt ab sofort im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung 2, Tennstedter Straße 8/9, in 99947 Bad Langensalza zur Einsichtnahme aus. Landesamt für Verbraucherschutz Bad Langensalza, 24.05.2017 Az.: 22.3a.2590.240 ThürStAnz Nr. 24/2017 S. 813 Gemeindenachmittag für alle Interessenten Mittwoch, 28.06.2017, 14.00 Uhr, Straußfurt, Martinskapelle Mittwoch, 26.07.2017, 14.00 Uhr, Straußfurt, Martinskapelle Pfarrer Bernhard Schilling 036376/568707 0176/62385305 Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) erlässt folgende Allgemeinverfügung 1. Für alle im Freistaat Thüringen gehaltenen Bienenvölker wird für das Jahr 2017 eine Behandlung gegen Varroamilben angeordnet. 2. Die Behandlung ist spätestens am 30. Juli des Jahres als Sommerbehandlung, im August/September als Nachsommerbehandlung zu beginnen und in der brutfreien Zeit als Winterbehandlung (November) fortzuführen. Alternativ ist die Hohenheimer Betriebsweise anzuwenden. 3. Für die Behandlung dürfen ausschließlich dafür zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden. Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter nach den Angaben der Arzneimittelhersteller zu richten. Die Behandlung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren. 4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes. 5. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. 6. Diese Verfügung ergeht kostenfrei. Bad Langensalza, den 16. Mai 2017 gez. Detlef Wendt Präsident Hinweise Bienenstöcke, die der Resistenzzucht dienen, werden auf Antrag vom Behandlungsgebot gegen Varroose freigestellt. Der Antrag ist in schriftlicher Form unter Beifügung einer Begründung an das jeweils örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu richten. Bei Fragen zur sachgerechten Durchführung der Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat gemäß 37 Satz 1 Nr. 2 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) keine aufschiebende. Wirkung. Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Gangloffsömmern In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern am 17.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 17.05.2017 wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr. 02-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2017 wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 5 Nr. 03-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern nimmt die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation der Firma KEM für den Bereich Abwasser der Gemeinde Gangloffsömmern für den Zeitraum 2017 bis 2020 einschließlich der Nachkalkulation für den Zeitraum 2014 bis 2016 zustimmend zur Kenntnis. 2. Ab dem 01.01.2017 werden, auf Grundlage der Kalkulationsergebnisse, für den Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 nachfolgende Gebühren festgesetzt: a. Die Grundgebühren für die Schmutzwasserentsorgung für Wasserzähler bis zu einem Nenndurchfluss von 5,0cbm/h mit 10,00 EUR pro Monat. b. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr mit 2,56 EUR pro m 3. c. Die Niederschlagswassergebühr mit 0,81 EUR pro m 2 befestigte und angeschlossene Fläche. d. Die Straßenoberflächenentwässerungsgebühr mit 0,40 EUR pro qm befestigte und angeschlossene Straßenfläche.

Straußfurt - 7 - Nr. 6/2017 3. Die Entsorgungsgebühr wird unverändert mit 29,38 EUR je cbm entnommenen Grubeninhalt fortgeschrieben. 4. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Gangloffsömmern. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 5 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 5 Ja-Stimmen:... 4 Nein-Stimmen:... 1 Stimmenthaltungen: Nr. 04-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Nr. 05-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 4640.00.4540 von z. Z. 7.806,52 EUR für die Zahlungen des Mutterschaftsgeldes. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Nr. 06-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 4640.00.6721 von z. Z. 6.263 EUR für die Beteiligung an den Betriebskosten aus der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß 18 ThürKitaG. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Nr. 07-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Bauleistung für die Maßnahme Freiflächengestaltung Rappteller TO III an den kostengünstigsten Bieter nach erfolgter Submission, Wertung der Angebote und vorbehaltlich der Zustimmung zu Vergabevorschlag durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 08-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat stimmt einem Verkauf einer Teilfläche zu. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Nr. 09-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt eine Stundung von offenen Forderungen zu genehmigen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 6 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 6 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 6 Ja-Stimmen:... 6 Nichtamtlicher Teil Einladung - nochmals zur Erinnerung Im Rahmen unserer partnerschaftlichen Beziehungen zur Gemeinde Espenau sind wir in diesem Jahr als Gemeinde Gangloffsömmern zu einem Besuch nach Espenau eingeladen. In Absprache beider Partner haben wir uns für Mittwoch, den 26. Juli 2017 entschieden. Die Abfahrt vom Kulturhaus wird um 9.20 Uhr erfolgen, da wir gegen 12.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus, in der neuen Mitte, in Espenau erwartet werden. Für den Tag ist folgendes geplant: Nach der Begrüßung und einer herzhaften Gulaschsuppe erfolgt um 13.30 Uhr eine Besichtigung des Airports Kassel mit fachkundiger Führung. 15.30 Uhr gemeinsames Kaffeetrinken 16.15 Uhr Einlage der Siedlerfrauen Mönchehof Ab 17.00 Uhr ist eine Darbietung der Musikfreunde Espenau geplant. Alle Seniorinnen und Senioren und sonstige interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Teilnahme an der Busfahrt nach Espenau recht herzlich eingeladen. Die Rückfahrt wird laut Vertrag mit der Verkehrsgesellschaft Sömmerda gegen 19.00 Uhr erfolgen. Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 15,00 EUR pro Person für die Fahrkosten und um eine telefonische Anmeldung bei Frau Sabine Hoppe unter der Telefonnummer 53888 bis spätestens 07.07.2017. Aus organisatorischen Gründen auch ein Wunsch unserer Partner aus Espenau. Ihr Bürgermeister Einladung zum Heimatstubenfest Der Heimat- und Geschichtsverein Gangloffsömmern/Schilfa e.v. lädt am 15.07.2017 ab 15.00 Uhr zum diesjährigen Heimatstubenfest auf dem Gelände des Bauhofes Krackenhofgasse 9 ein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Alle Interessenten sind dazu eingeladen. Der Vorstand

Straußfurt - 8 - Nr. 6/2017 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom 29.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 29.05.2017 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 02-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 03.04.2017 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 6 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 03-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage bestehen Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 04-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 4640.00.6721 (z.z. 5.794 EUR) für die Beteiligung an den Betriebskosten aus der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß 18 ThürKitaG. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 05-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Firma Raumausstatter Benjamin Drews, vertreten durch Herrn Benjamin Drews, Haßleben, zur Ausführung Bauleistung - Erneuerung Fußboden in einer Wohnung Vehraer Str. 338 - zu deren Angebot in Höhe von insgesamt 2.0867,20 EUR (brutto). 2. Die sich hierdurch unter HHSt: 8800.00.5010 ergebenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 1 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 0 Ja-Stimmen:... 6 Nr. 06-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: 1. Der Gemeinderat beauftragt das Architektur- und Ingenieurbüro Roland Dix, vertreten durch Herrn Roland Dix, Gebesee, zur Ausführung von Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung zum Vorhaben Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde Haßleben zu deren Honorarangebot in Höhe von insgesamt 11.213,50 EUR (brutto). Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Vertrages bevollmächtigt. 2. Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.213,50 EUR des HH-Jahres 2017 unter HHSt: 1300.06.9610 für die Planungskosten Anbau Feuerwehrgebäude. Deren Deckung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 4 Stimmenthaltungen:... 3 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 07-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Gemeinde stimmt dem Verkauf einer Teilfläche in 99189 Haßleben zu. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 08-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Gemeinde stimmt dem Verkauf einer Teilfläche in Haßleben nicht zu. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 09-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt die unbefristete Niederschlagung einer Forderung. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 5 Nein-Stimmen:... 1 Stimmenthaltungen:... 1

Straußfurt - 9 - Nr. 6/2017 Unmittelbare Beteiligung der Gemeinde Haßleben an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG und mittelbare Beteiligung der Gemeinde Haßleben an der Thüringer Energie AG Gemäß 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit, der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (01.07.2015-30.06.2016) und für das Geschäftsjahr 2016 der Thüringer Energie AG (01.01.2016 bis 31.12.2016). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KDGT mbh, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum vom 01. November bis 30. November 2017, Montags bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich. Darüber hinaus besteht für beide Gesellschaften auch die Einsichtmöglichkeit im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT oder Thüringer Energie AG). Stellenausschreibung für eine Stelle als Gemeindearbeiter im Bauhof der Gemeinde Haßleben Bei der Gemeinde Haßleben ist ab 01.10.2017 folgende Stelle im Bauhof zu besetzen: Kommunalordnung vorzulegen ist. Der Bericht ist quasi der Jahresabschluss mit allen Erläuterungen. Hier sieht man genau, was geplant war, eingespart oder ausgegeben wurde. Zur Sprechstunde des Bürgermeisters kann dieser eingesehen werden. Der Kindergarten erhält neue Spielgeräte (über Förderung, wie im letzten Amtsblatt berichtet). Die Vorarbeiten dazu sind abgeschlossen. Auf Grund eines technischen Problems konnten in der Hauptwuchszeit der Grünanlagen die Pflege- und Mäharbeiten nicht flächendeckend erfolgen. Aber nun sollte der Rückstand weitestgehend aufgeholt sein. Wie schon berichtet, ist ein Anbau an das Feuerwehrhaus geplant. Dort soll ein Gemeindezentrum entstehen. Finanziert werden soll über Fördermittel und aus dem Anteil, den die Gemeinde als Hochzeitsprämie für den Zusammenschluss der VG-Gemeinden erhält. Somit ist sichergestellt, dass das Geld nachhaltig in der Gemeinde bleibt und nicht in den großen Verwaltungstopf kommt. Auf dem Stedtenborn entsteht in Zusammenarbeit mit unserer Grundschule ein Baumlehrpfad. Dieser wird voraussichtlich komplett über Fördermittel finanziert. Weiterhin ging es um Werterhaltung der gemeindeeigenen Mietwohnung und um einen Entwässerungsgraben an der Scheunenzeile in der Lindenstraße. Nochmal der Hinweis für den Vereinskalender: Wer noch historische Fotos von Gebäuden hat, kann sich bitte bei mir melden. 1 Gemeindearbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 24 Stunden. Wesentliche Arbeitsaufgaben sind u.a. die Pflege und Instandhaltung gemeindlicher Anlagen, die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Ort, die Anleitung von bei der Gemeinde beschäftigten Kräften über Jobcenter bzw. Bundesfreiwilligendienst sowie die Verwaltung der im Gemeindebauhof befindlichen Technik, Geräte und Ausstattungsgegenstände. Weitere Aufgaben bleiben den Anweisungen des Bürgermeisters vorbehalten. Voraussetzung für eine Einstellung sind handwerkliches Geschick, die Fähigkeit zur Teamarbeit und zu selbständigen Arbeiten sowie der Nachweis eines dementsprechenden Berufsabschlusses und mindestens der Führerschein Klasse B (LKW von Vorteil). Die Vergütung sowie die Gewährung der üblichen sozialen Leistungen erfolgen entsprechend Tabelle TVÖD/VKA. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 15.08.2017 an folgende Adresse: Nichtamtlicher Teil Nachruf Tiefbewegt erhielten wir die Nachricht, dass der Mitbegründer und langjährige Vorsitzende unseres Vereins Kleingartenanlage am Staudamm Henschleben Lothar Apel am 21.05.2017 unerwartet und viel zu früh verstorben ist. Mit unermüdlichem Einsatz und Zuverlässigkeit füllte er über viele Jahre das Ehrenamt aus. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir gedenken seiner in Freundschaft und Dankbarkeit. Die Mitglieder des Kleingartenvereines Am Staudamm Henschleben Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Hauptamt/Personalamt Kennwort Gemeindearbeiter Haßleben Bahnhofstraße 13 99634 Straußfurt Mönchgesang Bürgermeister Amtlicher Teil Nichtamtlicher Teil Neues aus dem Gemeinderat - ein Bericht von Catarina Brendel Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Haßleben! Die letzte Sitzung des Gemeinderates fand am 29.05.17 statt. Der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung gehört jedes Jahr zu den Informationen, die dem Gemeinderat nach Thüringer Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am 29.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 29.05.2017 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7

Straußfurt - 10 - Nr. 6/2017 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 02-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 24.04.2017 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr. 03-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr. 04-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: 1. Die Gemeinde stimmt der Ausführung der Bauleistung Erstellung einer Oberflächenentwässerungseinrichtung - Erfurter Straße durch die Firma Bauer Bauunternehmen GmbH mit Sitz in 99189 Walschleben, In der Aue 2 zu deren Angebotspreis in Höhe von 3.717,27 EUR (brutto) zu. Die Rechnungslegung hat nach Aufmaß zu erfolgen. 2. Die sich hierdurch unter HHST: 6300.00.9400 ergebenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr. 05-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Der Gemeinderat stimmt der Mehrleistung von 88 Leuchten zum Vorhaben Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Ortslage Riethnordhausen an die Firma Elektro-Trautmann, Haßleben, zu deren Rechnungssumme in Höhe von 19.604,54 EUR zu. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 7 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 06-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Kauf einer Hüpfburg von der Firma Hüpfburgwelt zum Gesamtpreis von 3.205,29 EUR zu. Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.205,29 EUR werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird folgender Beschluss gefasst: Nr. 07-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf von Grundstücken an eine Firma zu. Bestehende Pachtverhältnisse sind vom Erwerber zu übernehmen. Die entstehenden Notar- und Grundbuchamtskosten trägt der Erwerber. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Unmittelbare Beteiligung der Gemeinde Riethnordhausen an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG und mittelbare Beteiligung der Gemeinde Riethnordhausen an der Thüringer Energie AG Gemäß 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit, der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (01.07.2015-30.06.2016) und für das Geschäftsjahr 2016 der Thüringer Energie AG (01.01.2016 bis 31.12.2016). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KDGT mbh, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum vom 01. November bis 30. November 2017, Montags bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich. Darüber hinaus besteht für beide Gesellschaften auch die Einsichtmöglichkeit im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT oder Thüringer Energie AG). Nichtamtlicher Teil Sommerfest bei den Kirchbergzwergen Wochenlang hatten die kleinen Mädchen und Jungen der Kindertagesstätte Riethnordhausen für ihren großen Auftritt zum Sommerfest geprobt. Am 10. Juni war es dann endlich soweit. Vor mehr als 200 Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und vielen Gästen wurde bei bestem Wetter mit großem Eifer gesungen und getanzt. Die lustigen Stücke forderten bei den Großen anhaltenden Beifall heraus.

Straußfurt - 11 - Nr. 6/2017 Kita-Chefin Freya Kämmerer hatte zu Beginn des Sommerfestes ihre Riesenfreude darüber zum Ausdruck gebracht, dass so viele Erwachsene den Weg zu den Zwergen gefunden hatten. Sie und Bürgermeister Jürgen Hieber richteten einen Dank an die fleißigen Helfer, die das Sommerfest mit vorbereitet hatten. Vor allem die fleißigen Kuchenbäckerinnen wurden hervorgehoben. In der Kita werden gegenwärtig 59 Kinder von neun Erzieherinnen betreut. Sechs Mädchen und Jungen werden demnächst den Schritt aus dem Kindergarten hinein in die Schule machen. H. Johr Gemarkung Schwerstedt Flur 2, Flurstücke 476 Flur 5, Flurstücke 49, 50, 51/1, 53/1, 54/1, 54/2, 55/2, 55/3, 57, 59/1, 60/1, 62/1, 63/1, 64/2, 64/3, 65/3, 65/4, 66, 67/1, 68, 69, 70/1, 71/1, 71/2, 72/1, 73/1, 73/2, 74/1, 74/2, 76/1, 77, 78/1, 78/2, 78/3, 78/4, 80/1, 82, 83, 84, 85, 86, 87/1, 88, 89, 90/2, 90/3, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107/1, 107/2, 108/1, 110, 111, 245, 246, 249/3, 249/4, 268, 270, 272, 273, 277, 296/271, 308/79, 309/79, 319/91, 322/54, 323/54, 325/52, 331/58, 332/58, 333/244, 334/244 und 339/242 Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) kann von den Beteiligten vom 30. Juni 2017 bis 31. Juli 2017 in der Zeit von Mo. bis Fr. 08:00-12:00 Uhr Mo., Mi. und Do. auch 13:00-15:30 Uhr Di. auch 13:00-18:00 Uhr Fotos: H. Johr In den Räumen (Katasterauskunft/Kartenvertrieb) des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße 14 99086 Erfurt eingesehen werden. Gemäß 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Erfurt Hohenwindenstraße 14 99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Erfurt, den 02. Juni 2017 Im Auftrag gez. Jürgen Leypold Stellvertretender Katasterbereichsleiter Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters In der Gemeinde Schwerstedt wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen: Be- www.thueringen.de/vermessung>landesamt>öffentliche kanntmachung Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut mit Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 04 vom 09. Mai 2017 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut am Dienstag, dem 16. Mai 2017 Bekanntgabe von Beschlüssen des Verbands- und Werksausschusses des Abwasser-Zweckverbandes Mittlere Unstrut vom 18. April 2017 Nichtamtlicher Teil: - Nichtamtlicher Teil Gelungene Premiere in Schwerstedt Das erste Blütenfest zum Muttertag in der kleinen Gemeinde an der Öde wurde ein großer Erfolg.

Straußfurt - 12 - Nr. 6/2017 Organisiert vom Männerchor des Ortes und vom Wetter unterstützt fanden sich in der idyllischen Kleingartenanlage der Dörfleins zahlreiche Gäste ein. Die Stimmung war prächtig bei groß und klein. Schließlich hatte man praktisch einen Schwerstedter Kindertag gleich mit eingebaut. Für die anwesenden Muttis gab es Rosen vom Männergesangverein. Fortlaufend wurde Unterhaltung, Spiel und Spaß für alle Altersklassen und Geschlechter geboten. Der Volkschor Harmonie bedankt sich noch einmal ausdrücklich bei seinen Unterstützern, den Bäckerinnen und Verkäuferinnen des Schwerstedter Kuchens, Sylvana Klotz und Jens Sprachmann für die tollen Kinderspiele, Klangkönigin Carmen Hildebrandt, Märchenerzähler Andreas von Rothenbarth, Kostümverleih Katja Buttau, Gesichtsmalerin Jeanette Unrein, Matthias Böhm für die Luftballonperformens, dem Schwerstedter Frauenchor für ihren Gesang sowie den aufopferungsvollen Sängern am Rost und im Bierwagen, Gastwirt Mario Möller für die Unterstützung bei der gastronomischen Ausstattung und nicht zuletzt Steffen Häusler für die stets passende Musik. Ronald Sander Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Straußfurt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Straußfurt am 11.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 11.05.2017 wird beschlossen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 12 Nr. 02-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 23.02.2017 wird genehmigt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 12 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 12 Ja-Stimmen:... 12 Nr. 03-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt stimmt nachträglich der Vergabe der Bauleistung - Erneuerung Rauchschutztüren und Fingerschutzrollos - im Kindergarten Regenbogenland an die Firma Normen Stolp, Straußfurt, zu deren Angebotspreis in Höhe von 10.894,45 EUR brutto zu. 2. Die sich hieraus unter HHSt: 4640.05.9400 ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben i.h.v. 10.894,45 EUR werden genehmigt. Deren Finanzierung erfolgt teilweise aus Erstattungen aus Versicherungsleistungen und darüber hinaus aus Mitteln der allgemeinen Rücklage. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 13 Nr. 04-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen zur Bauvoranfrage Erweiterung Lebensmittelmarkt in 99634 Straußfurt, Straße des

Straußfurt - 13 - Nr. 6/2017 Friedens 36, durch die Edeka Handelsgesellschaft Hessenring mbh, mit Sitz in 34212 Melsungen, Industriegebiet Pfieffewiesen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 13 Nr. 05-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung eines Lebensmitteldiscounters einschließlich eines Cafés in 99634 Straußfurt, Straße des Friedens/Fabrikstraße, durch die Gewerbeprojektmanagement e.k., 39164 Stadt Wanzleben/ OT Seehausen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 13 Nr. 06-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat Straußfurt stimmt der Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die kommunale Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Henschleben und der Gemeinde Straußfurt (Gemeinschaftszweckvereinbarung) zu. Der Vertrag soll während der fortlaufenden Krankheit des Gemeindearbeiters der Gemeinde Henschleben fortgesetzt werden. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 13 Nr. 07-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Erhebung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Straußfurt. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 13 Nr. 08-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines Mannschaftstransportwagens für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Straußfurt gemäß dem beigefügten Angebot der Firma Fuhrmann und Schwarz vom 25.04.2017 über 13.990 EUR. 2. Die sich hierdurch unter HHSt.. 1300.04.9350 ergebenden überplanmäßigen Ausgaben i.h.v. 3.990 EUR werden genehmigt. Deren Deckung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 13 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Nr. 09-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat stimmt einem Verkauf von 2 Teilflächen zu. Die entstehenden Vermessungs-, Notar- und Grundbuchamtskosten und ggf. weitere Kosten sind durch den Erwerber zu tragen. Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 13 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 13 Ja-Stimmen:... 12 Nein-Stimmen:... 1 Nichtamtlicher Teil APP Allianz Thüringer Becken seit dem 12.06.2017 freigeschaltet Die Bürgermeister der Gemeinden Straußfurt, Kindelbrück, Sömmerda und Buttstädt gründeten im März 2016 die Allianz Thüringer Becken. Als interkommunaler Zweckverband sind die vier Gemeinden eine bisher in Thüringen einmalige öffentliche Rechtsform eingegangen und können gemeinschaftlich Fördermittel beim Freistaat beantragen. Wesentliches Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Kräfte in der Region zu bündeln und gemeinsame Projekte umzusetzen, die eine Kommune alleine kaum schaffen kann. Seit dem 12.06.2017 ist die APP Allianz Thüringer Becken freigeschaltet und kann sowohl über das Smartphone Betriebssystem Androide oder die i-produkte genutzt und heruntergeladen werden. Die APP ist ein kostenloser Helfer, die Sie durch unsere schöne Region navigiert. Sie zeigt Ihnen Sehenswertes zu den Themen Leben & Wohnen sowie Tourismus & Freizeit oder klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Vereine und finden Sie die aktuellsten Veranstaltungen. Impressum Amtsblatt der Verwaltungs gemeinschaft Straußfurt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Tel. 036376/513-0, Fax 036376/513-21 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50-0, Fax 0 36 77 / 20 50-21 Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzende erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und MWSt.) beim Verlag bestellen.

Straußfurt - 14 - Nr. 6/2017 Alle Vorteile der App auf den Punkt gebracht: Holen Sie sich unsere neu! mobile App kostenlos Freizeitangebote alle Events im Überblick Sehenswertes Feedbacktool umfangreiches Vereinsportal Besuchen Sie uns im Web: www.allianz-thueringer-becken.de Download für Android Download für iphone Jüngste Einwohner begrüßt Auch im Jahr 2017 wird Bürgermeister Olaf Starroske wieder alle Neugeborenen der Gemeinde Straußfurt begrüßen. Seit mittlerweile fünf Jahren gibt es diese Tradition schon in unserem Ort. Für den Bürgermeister ist es eine gute Gelegenheit neben den neuen Erdenbürgern auch die Eltern kennenzulernen. Die ersten Kinder in diesem Jahr wurden im Monat März geboren. Der Bürgermeister beglückwünschte Kerstin und Holger Gerbach zur Tochter Sophia, Kathrin Georgi und David Boblenz zur Tochter Letizia sowie Andrea, Olaf und Janis Noa zur Tochter bzw. Schwester Lani. Neben Blumen gab es auch noch eine Urkunde sowie ein kleines Präsent für die neuen Einwohner der Gemeinde. An dieser Stelle noch einmal die besten Wünsche und viel Spaß mit dem Nachwuchs. Petra Fischer Gemeinderätin

Straußfurt - 15 - Nr. 6/2017 Pfingstgedanken Pfingsten begehen die Christen am 50. Tag nach Ostern. Es erinnert an die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die in Jerusalem versammelten Apostel. Der Pfingstgeist kam mit Brausen wie ein gewaltiger Wind. Der Heilige Geist ist Kraft von oben, welche das Leben Jesu in uns Gestalt gewinnen lässt. Nach Weihnachten und Ostern ist Pfingsten das drittgroße Fest. Zu Pfingsten denkt man daran, dass die Auferstehung Jesu nun vollendet ist. Ferner gilt Pfingsten als der Ursprung der christlichen Mission und als Gründungsfest der Kirche. Viele Jahrhunderte hindurch wurde das Pfingstfest drei Tage lang gefeiert. So gab es an manchen Orten noch am Dienstag nach Pfingsten festliche Umzüge, allerdings nicht religiöser Art, sondern in allerhand lustigen Verkleidungen. Die meisten Pfingstbräuche knüpfen an Traditionen an, so z. B. das mit einer Segnung verbundene Pfingstreiten. Mancherorts werden Pfingstfeuer entfacht, die den Abschied von der Winterzeit symbolisieren. Die lodernde Flamme gilt als Symbol für den Heiligen Geist und dient der Reinigung der Gläubigen. Wasser erhält eine besondere Bedeutung. Als Pfingstwasser aus einem Quellbrunnen getrunken oder in einem Bach gewaschen, sollen besondere Lebenselixiere darstellen. Vielerorts werden Dorfbrunnen festlich mit Blumen und Birkenstämmchen geschmückt und sind dann Mittelpunkt für stattfindende Brunnenfeste. Aus der Chronik: Im Jahre 1783 hatten wir um diese Zeit ein schweres Gewitter, welches sich mit einem solchen starken Regen ergoss, dass das Feld nach Tennstedt überschwemmt und ganze Furchen weggerissen wurden. 1853: Der März war gelinde, so dass im April wieder ein Nachwinter eintrat und der Saat nachteilig war. 1873: Das Bahnhofsgebäude wurde vergrößert, überhaupt entstanden viele neue Gebäude. 1893: Die Wärme vom März (30 Grad in der Sonne) dauerte in den April fort, so dass wegen großer Dürre die Sommerfrüchte nur spärlich aufgingen. 1903: Der April war von Anfang an sehr stürmisch und brachte viel Regen. Dann war es wieder kalt, ja es gab Nachtfröste und sehr oft Schnee. 1913: Der April war kalt vom Anfang an, so dass die eisernen Brunnenpumpen eingefroren waren. Lothar Dillenberger Viel Spaß bei der Gewässerpflege für die Jugendlichen des Angelverein Straußfurt 1949 e.v. Bei hochsommerlichem Wetter fand am 18.05.2017 unser erster Jugendarbeitseinsatz des Jahres statt. Hierzu trafen sich 7 Jugendliche bei Uwe Gaspar von Nanu-Kanu in Henschleben. Von der Unstrutbrücke in Henschleben starteten wir gemeinsam mit 3 Booten flussaufwärts. Da das Wetter und die Wassertemperaturen zusammenpassten, konnten wir als erstes in den überfluteten Flachwasserzonen die Karpfen beim Laichen beobachten. Am liebsten hätte sicherlich der Ein oder Andere gleich seine Angel ausgepackt, aber wie sagt schon ein altes Sprichwort Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Also paddelten wir weiter, mit dem Ziel den Müll, welcher sich u.a. in Bäumen und im Schilfgürtel verfangen hatte einzusammeln. Die Aktion machte allen viel Spaß, manchmal war es auch gar nicht so einfach, das Boot dorthin zu steuern wo es eigentlich hin soll. Aber unter der erfahrenen Leitung von Uwe Gaspar gelang auch dies. Zwischendurch konnten die Jugendlichen auch einen überfluteten Flachwasserbereich betreten. Neben alten Eimern, die natürlich sofort eingesammelt wurden, gab es hier auch die erste Fischbrut zu entdecken. Als wir wieder zurück an der Unstrutbrücke waren, wurde der Müll entladen und die Boote gesäubert. Danach gab es für die ersten Mutigen kein Halten mehr, und ein beherzter Sprung ins erfrischende Nass wurde gewagt. Mit viel Spaß und einer kleinen Stärkung ließen wir den Tag ausklingen und nun konnte auch endlich geangelt werden. Der Verein bedankt sich an dieser Stelle noch mal bei Uwe Gaspar für seine tatkräftige Unterstützung sowie den teilnehmenden Jugendlichen für ihren Einsatz. Unser nächster Arbeitseinsatz für die Jugendlichen des Vereins findet übrigens am 14.09.2017 statt. Maik Jahn

Straußfurt - 16 - Nr. 6/2017 Heimatverein Straußfurt begann offiziell das Vereinsjahr 2017 Am Sonnabend, den 13. Mai, 14.00 Uhr war es endlich soweit. Der Heimatverein Straußfurt eröffnete offiziell die Saison 2017. Zwar haben schon vorher zwei Seniorentreffs stattgefunden, aber den Startschuss zu Beginn der warmen Jahreszeit wollten wir uns doch nicht nehmen lassen. Viele Besucher, und erstaunlicherweise auch wieder einige, die noch nie bei uns waren, trafen ab 14.00 Uhr ein. Alles war vorbereitet, wenn auch einige kleine Änderungen eingefügt werden mussten. Rainer Carl führte wieder einmal die Führungen durch, da Hans-Jürgen Hendig, der ansonsten über den Ausstellungsbereich informiert, offenbar seine Stimme in Schottland gelassen hatte. Auch ein neuer Bratwurstbrater wurde eingesetzt und bewährte sich bestens. Ein kleiner Flohmarkt war organisiert und auch die Verkäufer waren am Abend mit den Ergebnissen zufrieden. Das Wetter spielte am Anfang mit, dann ein kleiner Regenschauer, aber das machte niemanden etwas aus. Schnell wurden gemeinsam die Tische und Bänke ins Trockene getragen und anschließend wieder hinaus ins Freie. Unsere Gäste machten dabei voll mit und griffen gemeinsam mit uns zu. Schön fanden wir auch, dass Vertreter anderer Vereine sich einfanden um gemeinsam mit uns den Start zu begießen. Als Höhepunkt überreichte uns unser Bürgermeister, Olaf Starroske eine Geldzuwendung der Gemeinde in Höhe von immerhin 500,00 EUR. Wir sind über diese mehr als großzügige Zuwendung unserer Gemeinde sehr dankbar und erfreut. Auch Fördermittel für Modernisierungsarbeiten wurden uns zugesagt. Der Umbau der Elektroanlage (damit sie uns zu Halloween nicht wieder um die Ohren fliegt) ist somit schon in Arbeit. Weiterhin möchten wir uns ganz herzlich bei Familie Hartmut und Gabi Engel für die vielen elektrischen Ersatzteile und Zubehörteile bedanken, die sie unserem Verein gespendet haben. Der Vorstand des Heimatverein Straußfurt e.v. Der Heimatverein Straußfurt und der Hort der Grundschule lädt alle Kinder zum Indianerfest ein am Dienstag, den 11.07.17, ab 09.30 Uhr auf dem Traditionsbauernhof des Heimatvereins Für Speisen, Getränke, Spiele und Überraschungen ist gesorgt. Auf Euren Besuch freut sich Der Heimatverein Straußfurt Amtlicher Teil Unmittelbare Beteiligung der Gemeinde Werningshausen an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG und mittelbare Beteiligung der Gemeinde Werningshausen an der Thüringer Energie AG Gemäß 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit, der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (01.07.2015-30.06.2016) und für das Geschäftsjahr 2016 der Thüringer Energie AG (01.01.2016 bis 31.12.2016). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KDGT mbh, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum vom 01. November bis 30. November 2017, Montags bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich. Darüber hinaus besteht für beide Gesellschaften auch die Einsichtmöglichkeit im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT oder Thüringer Energie AG). Nichtamtlicher Teil Werte Bürgerinnen und Bürger, an dieser Stelle hatte ich mir ganz fest vorgenommen, über viele schöne und eindrucksvolle Ereignisse und Erlebnisse berichten zu können. Nun, es sollte anders kommen, als ich es geplant hatte. Die Vorbereitungen liefen reibungslos und wie von Geisterhand gesteuert, da sie ja auch schon über viele Jahre gewachsen sind. Ich spreche von den Vorbereitungen zum diesjährigen Kinderfest. Welches ich gern als Kinder- und Dorffest bezeichnen möchte. Die Verantwortlichen der Vereine trafen sich, sprachen kurz die organisatorischen Angelegenheiten ab und fertig. Der Feuerwehrverein und der Sportverein Vital bereiteten diesmal andere Stationen vor. Die Fraueninitiative, die Salamander und der Angelverein setzten auf Bewährtes und wollten so den Anger in den Abwechslungen bilden. Der PRO Werningshausen war mit den Hüpfburgen da und Musik sollte auch gespielt werden.

Straußfurt - 17 - Nr. 6/2017 Es konnte eigentlich nur ein rundum gelungenes Fest werden. Einen hatte ich wohl nicht rechtzeitig von unserem Fest erzählt - Petrus. Wie der Volksglaube ihm das Wetter zu spricht, hätte eine Einladung an ihm vielleicht geholfen. Wie denn auch sei, das Fest fiel im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser. Größere Schäden sind glücklicherweise nicht entstanden. Der Pavillon, die Planschbecken der Angler und das eine oder andere nasse und verdreckte Kleidungsstück lassen sich bestimmt reinigen oder ersetzen. Den vielen Akteuren spreche ich für ihren beherzten Einsatz meinen Dank aus, in der Hoffnung, dass sie nächstes Jahr wieder dabei sind. Die Familie Bergmann und Frau Böllert hatten da ehr weniger Glück. Leider ist unser Abwassersystem nicht in der Lage gewesen, die Wassermassen aufzunehmen und abzuleiten. Infolge dessen wurde das Grundstück der vier überflutet. Den Abwasserzweckverband Finne habe ich schon informiert und bat um eine schnellstmögliche Prüfung der Abwasserrohre und der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen, damit ein solches Ereignis nicht wieder auftritt. Einen weiteren Absatz möchte ich über die neue Tischtennisplatte verlieren. Viele Hände, insbesondere die von Wolfgang Becke, der den Tisch der Platten erstellt und auch die Hühnerstangen nicht nur fertigte, sondern auch noch der Gemeinde spendete, trugen zum Gelingen noch vor dem Kinderfest bei. Der Verein Alternative 54 e.v., der in Verbindung zur DIE LINKE steht, wurde über das Projekt informiert und sagte ihre Unterstützung in Höhe von 400 Euro nicht nur zu, sondern finanzierten auch einen großen Teil. Vielen Dank an alle Beteiligten. Kein Beitrag von mir ohne die Gebietsreform. Am 9. Juni 2017 urteilte das Thüringer Verfassungsgericht über das sogenannte Vorschaltgesetz. Es ist aus formalen Gründen verfassungswidrig. Über eine Beanstandung des Gesetzesinhaltes ist mir momentan nichts bekannt. Die Landesregierung, insbesondere der Innenminister, rufen weiter zur Nutzung der Freiwilligkeitsphase auf, da nach ihrer Auffassung des Gerichts die Leitlinien der Landesregierung zu einer Gebietsreform grundsätzlich billigte. Am 14. Juni 2017 werden sich die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt treffen, um über die Konsequenzen des Urteiles zu beraten. Ich werde Sie in der gewohnten Weise informieren. Noch ein Dauerthema ist der Bau der Brücken am Ortseingang. Hier kann ich Ihnen immer noch nicht berichten, dass die Brücken an die Gemeinde übergeben wurden. Es ist noch zu klären, wie der aus meiner Sicht mangelhafte Zustand an der Schwarzdecke behoben werden soll. Zum Schluss möchte ich Ihnen noch weitere Veranstaltungen ans Herz legen. Zum ersten werden die Angler am 24. Juni 2017 ihr Anglerfest, am 29. Juli 2017 der Johannesgarten sein 25jähriges Jubiläum feiern und am Wochenende des 28. bis 30. Juli 2017 empfängt das Priorat St. Wigberti wieder die historischen Spielleute. Der Ausblick für den 12. und 13. August zeigt schon das Patronatsfest - 50 Jahre Gemeinschaft der St. Wigbert-Brüder. Viel Vergnügen und Freude - verbleibe ich mit dem Wunsch, dass Sie eine schöne Sommer- und Ferienzeit verbringen mögen. Ihr Mike Eccarius Sieg oder Unentschieden - F-Junioren SV Salamander Werningshausen so war die Devise für unser letztes Rückrundenspiel (21.05.2017) gegen Gangloffsömmern der F-Junioren des SV Salamander Werningshausen. Um auf den 4. Platz zu gelangen, galt es nur, die Mannschaft aus Gangloffsömmern zu schlagen oder ein Unentschieden zu spielen. Auch die Fussballmannschaft Gangloffsömmern war darauf hinaus. Jedoch kämpften unsere Mädels und Jungs stark, souverän und als Team. Solch ein tolles, aufregendes, nervenaufreißendes Spiel hatten wir lange nicht mehr. Die Mädels und Jungs spielten zusammen, passten sich zu und agierten selbstständig. So war der Jubel groß als das 1. Tor von Luc Schlegel (7) fiel. Keine 10 Minuten später das nächste, auch von Luc Schlegel. Jedoch holten Gangloffsömmern 1 min später auf. So stand es 2:1 bis zum Spielende. Nach dem Spiel feierten die Eltern, Geschwister und Trainer der SV Salamander Werningshausen noch das Saisonende, mit einer gelungenen Überraschung für die Kinder und Trainer. Von den Eltern erhielten alle Kinder ein einheitliches Sommer-Outfit mit dem Salamander Logo drauf. Die Trai- ner Christian Uslaub und Fred Dittmar erhielten 2 wunderschöne Obstkörbe als Dankeschön. In diesem Sinne freuen wir uns auf die nächste Saison als F- oder E-Junioren. Freuen uns auch über neue Spieler, welche gern jeden Dienstag und Donnerstag ab 17 Uhr auf dem Sportplatz in Werningshausen, mit beim Training mal schnuppern können. Michaela Fuchs Jugendfeuerwehr Werningshausen Am 20.05.17 fanden die Bereichsmeisterschaften der Jugendfeuerwehren des Bereichs West in Haßleben statt. Bei schönsten Wetter hat unsere Jugendfeuerwehr 6 bis 10 Jahre im Pokalwettkampf der Thüringer Jugendfeuerwehr den ersten, vierten, sechsten und achten Platz belegt. Die JF 10 bis 18 Jahre ist zusammen mit der JF Straußfurt in der Disziplin CTIF an den Start gegangen und haben den zweiten und dritten Platz belegt. Am 10.06.17 fanden die Jugendfeuerwehr- Kreismeisterschaften des Landkreises Sömmerda statt. Unsere JF 6 bis 10 hat dort den fünften, zehnten und zwölften Platz belegt. Auch hier ist wieder unsere JF 10 bis 18 Jahre zusammen mit der JF Straußfurt an den Start gegangen und haben den dritten und vierten Platz belegt. Unsere Kinder und Jugendlichen haben das erste Halbjahr 2017 erfolgreich bestritten. Vielen Dank für eure Leistung im ersten Halbjahr. Des Weiteren möchte ich mich auf diesem Weg bei allen Betreuern, Eltern und der JF Straußfurt bedanken, welche mich bei der Vorbereitung und an den Wettkampftagen unterstützt haben. Ein weiterer Höhepunkt für die Jugendfeuerwehr war die T- Shirt- Übergabe an unsere neuen Jugendfeuerwehrmitglieder. Auch in diesem Jahr wurden diese wieder von der BTS Horizontal Bohrtechnik Schütze gesponsert. Nochmal vielen Dank dafür. Zur Information die weiteren feststehenden Termine für die Jugendfeuerwehr im Jahr 2017: 1. Vom 29.06. bis 02.07.17 Landeszeltlager der Thür. JF in Oberhof für Altersklasse 10 bis 18 Jahre 2. 26.08.16 JF-Pokalwettbewerb in Ringleben für alle Altersklassen 3. III. Quartal Sternenfahrt der JF Bereich West für alle Altersklassen Auch unsere Einsatzabteilung hat am 13.05.17 an den Bereichsmeisterschaften West des Landkreises Sömmerda in Elxleben teilgenommen und den 1. Platz belegt und sich damit für die Kreismeisterschaften in diesem Jahr qualifiziert. Jugendfeuerwehr Werningshausen Jugendfeuerwehrwart Thomas Lein

Straußfurt - 18 - Nr. 6/2017 Butter herstellen kann. Das durften wir dann auch selbst ausprobieren und die Butter schmeckte noch mal so gut. Am 16.06.17 findet unser Zuckertütenfest statt. Hoffentlich sind bis dahin unsere Zuckertüten auch gewachsen, damit wir sie ernten können. Wir sind schon ganz aufgeregt, denn in dieser Nacht dürfen wir mit den Erzieherinnen, im Kindergarten schlafen. Am nächsten Morgen starten wir dann nach Sömmerda, um dort unser Wissen unter Beweis zu stellen zur 1. Hilfe. Lange haben wir dafür geübt und gelernt, welche Notrufnummer muss ich anrufen, wie wird ein Pflaster geklebt und wie lege ich einen Verband an uvm. Am Ende bekommen wir einen Pflasterführerschein und sind dann somit ausgebildete Ersthelferkinder. Nun lassen wir unser Kitajahr bei Sonne, Spiel und Spaß ausklingen und wünschen allen einen schönen und erholsamen Sommer. Jahresrückblick der Kita Wiesenkobolde aus Werningshausen September 2016 bis August 2017 Im September bekamen wir einen Flyer von der Firma MOLTEX Baby-Hygiene GmbH zugeschickt, mit dem Aufruf: Kleine experimentierfreudige Umweltdetektive gesucht. An diesem Projektwettbewerb wollten wir gern teilnehmen. Gesagt, getan. Wir meldeten uns an und suchten uns das Thema: Wasser heraus. Dabei lernten wir sehr viel. Wasser ist für uns sehr lebenswichtig. Wir können es trinken, damit kochen, uns bzw. unsere Kleidung waschen. Auch für unsere Pflanzen und Tiere ist Wasser lebensnotwendig. Nach dem wir darüber gesprochen haben, wollten wir auch wissen, was aus Wasser wird, wenn wir es einfrieren. Voller Staunen sahen wir, dass daraus Eis geworden ist. Auch unsere Jüngsten experimentierten mit. Sie schauten, was alles im Wasser schwimmen kann und was nicht und staunten nicht schlecht. Zum Ende des Projektes reichten wir ein Video ein, welches wir über die Zeit gedreht und bearbeitet haben. Leider hat es für den Hauptgewinn nicht gereicht, trotzdem bekam jedes Kind einen Trostpreis (eine Detektivmedaille und einen Kuschelhund). Im Oktober ging es gruselig zu bei den Wiesenkobolden. Der Höhepunkt war unsere Halloweenparty, die wir gemeinsam mit den Eltern feierten. Mit den Taschenlampen spukten wir durch das Dorf und zum Schluss gab es was Schmackhaftes aus dem Hexenkessel. So viel Heimlichkeit. Endlich war es soweit und die Weihnachtszeit begann. Es wurde fleißig gebastelt, gebacken und gesungen. Zum Kitaweihnachtsmarkt konnten die Eltern unsere gelernten Lieder hören und die gebastelten Sachen kaufen. Es war ein gelungener Weihnachtsmarkt. Mit klingelingeling und bumm, bumm, bumm ging es kunterbunt durchs Haus zur Faschingszeit. Am Rosenmontag waren unsere Kids kleine Prinzessinnen, Piraten, Erdbeeren und vieles mehr. Die Vorschulkinder wurden im März von der Polizei geprüft, ob sie sich sicher durch den Straßenverkehr bewegen können. Praktisch und theoretisch stellten sie es unter Beweis, was sie alles können und erhielten am Ende ihren Ausweis als Geprüfter Fußgänger. Darauf sind sie alle stolz. Auch wir Erzieherinnen. Stups der kleine Osterhase.versteckte auch in diesem Jahr bunte Osternester bei uns in der Kita. Das Suchen hat großen Spaß gemacht. Jedes Jahr ist das Generationsfest ein Highlight unserer Kita. Bei schönem Wetter mit selbstgebackenen Kuchen, von den Muttis, und Kaffee feierten wir gemeinsam mit Eltern, Geschwister, Großeltern, und dem gesamten Dorf. In diesem Jahr besuchte uns ein Clown. Der kam bei den Kindern gut an. Die Abschlussfahrt der Vorschüler, welche der Träger ASB Kreisverband Sömmerda e.v. organisiert, ging nach Hohenfelden ins Freilichtmuseum. Mit großen Augen staunten wir, wie die Menschen früher gelebt haben und das es nicht selbstverständlich war den Herd am Knopf anzumachen, sondern dass sie früher erst Holz holen mussten, um Feuer zu machen und dann kochen zu können. Außerdem wurde uns gezeigt, wie man aus Milch Das ASB Kita-Team der Wiesenkobolde Wohngemeinschaft Johannesgarten Werningshausen e.v. Herzliche Einladung zum 25-jährigem Vereinsfest am Sonntag, 29. Juli 2017. Stress und Hektik sind in der heutigen Zeit unsere ständigen Alltagsbegleiter. Wer dem für einige Stunden entfliehen möchte, ist recht herzlichst zum Johannesgartenfest eingeladen.

Straußfurt - 19 - Nr. 6/2017 Dieses Jubiläum wollen wir gebührend mit allen Interessierten gemeinsam feiern. Mit einer Andacht beginnen wir um 14.00 Uhr auf dem Gelände der Wohngemeinschaft dieses Jubiläum. Für das kulturelle und leibliche Wohl wird wie immer gesorgt. Für die Kinder steht eine Hüpfburg zur Verfügung. Also bis zum 29. Juli, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bettina Krajewski Vereinsvorsitzende Herzliche Einladung Die Gramme-Unstrut-Sportfischer Werningshausen e.v. laden alle Leute aus Nah und aus Fern zu unserem Fischerfest am 24.06.2017 ab 10.00 Uhr an das Gänserieth (Nähe Cuxmühle) recht herzlich ein. Wer möchte, kann sich unter fachmännischer Anleitung auch einmal in der hohen Kunst des Würmerbadens üben. Für Speisen und Getränke ist in gewohnter Weise gesorgt. Über euer Erscheinen freuen sich die Mitglieder des Gramme-Unstrut-Sportfischer Werningshausen e. V. An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 7 Stimmenthaltungen:... 1 Nr. 03-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2016 zur Kenntnis. 2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis. 3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr. 04-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Der Gemeinderat verzichtet auf die Auskehrung des Überschusses i.h.v. 1.024,76 EUR aus der Abrechnung der Betriebskosten des Kinderbetreuungsvereines für das Jahr 2016. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. 38 (1) ThürKO:... 1 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Unmittelbare Beteiligung der Gemeinde Wundersleben Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Wundersleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben am 18.05.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 18.05.2017 wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr. 02-05/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 30.03.2017 wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG und mittelbare Beteiligung der Gemeinde Wundersleben an der Thüringer Energie AG Gemäß 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit, der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (01.07.2015-30.06.2016) und für das Geschäftsjahr 2016 der Thüringer Energie AG (01.01.2016 bis 31.12.2016). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KDGT mbh, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum vom 01. November bis 30. November 2017, Montags bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr möglich. Darüber hinaus besteht für beide Gesellschaften auch die Einsichtmöglichkeit im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT oder Thüringer Energie AG). Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Wundersleben für das Jahr 2014 (Beitragssatzsatzung 2014) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2015 (GVBI. S. 113/114), sowie der 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBI.

Straußfurt - 20 - Nr. 6/2017 S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBI. S. 61), in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Wundersleben (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 25.06.2012, erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende Satzung: 1 Beitragssatz für das Jahr 2014 für die Ermittlungseinheit 1 (1) Die gewichteten beitragsfähigen Grundstücksflächen nach 6 der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ermittlungseinheit 1 betragen in qm 167.683,57 (2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für das Jahr 2014 beträgt in Euro 212.308,49 (3) Der Anteil der Gemeinde Wundersleben am beitragsfähigen Investitionsaufwand nach 4 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 41,84 (4) Berechnung des Beitragssatzes für die Ermittlungseinheit - Investitionsaufwand 2014 in Euro 212.308,49 - abzüglich der geflossenen Fördermittel in Euro 0,00 - ergibt Zwischensumme 212.308,49 - abzüglich des Anteils der Gemeinde Wundersleben (41,84 %) 88.829,87 - ergibt den beitragsfähigen Investitionsaufwand in Euro 123.478,62 - geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche in qm 167.683,57 - ergibt den Beitragssatz für das Jahr 2014 in Euro/qm 0,736379 2 Beitragssatz für das Jahr 2014 für die Ermittlungseinheit 2 Auf 1 Absatz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung vom 25.06.2012 wird verwiesen. 3 Ermittlung des tatsächlichen Beitrages (1) Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch Multiplikation des Beitragssatzes mit der beitragsfähigen Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf sechs Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen. (2) Der nach Absatz 1 ermittelte Beitrag wird in 2 Teilbeträgen, beginnend ab 2017, erhoben. Der 1. Teilbetrag wird am 31.12.2017 und der 2. Teilbetrag am 31.12.2018 fällig. 1 Beitragssatz für das Jahr 2015 für die Ermittlungseinheit 1 (1) Die gewichteten beitragsfähigen Grundstücksflächen nach 6 der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ermittlungseinheit 1 betragen in qm 167.683,57 (2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für das Jahr 2015 beträgt in Euro 6.932,98 (3) Der Anteil der Gemeinde Wundersleben am beitragsfähigen Investitionsaufwand nach 4 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 41,84 (4) Berechnung des Beitragssatzes für die Ermittlungseinheit - Investitionsaufwand 2015 in Euro 6.932,98 - abzüglich der geflossenen Fördermittel in Euro 0,00 - ergibt Zwischensumme 6.932,98 - abzüglich des Anteils der Gemeinde Wundersleben (41,84 %) 2.900,76 - ergibt den beitragsfähigen Investitionsaufwand in Euro 4.032,22 - geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche in qm 167.683,57 - ergibt den Beitragssatz für das Jahr 2015 in Euro/qm 0,024047 2 Beitragssatz für das Jahr 2015 für die Ermittlungseinheit 2 Auf 1 Absatz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung vom 25.06.2012 wird verwiesen. 3 Ermittlung des tatsächlichen Beitrages (1) Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch Multiplikation des Beitragssatzes mit der beitragsfähigen Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf sechs Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen. (2) Der nach Absatz 1 ermittelte Beitrag wird in 2 Teilbeträgen, beginnend ab 2017, erhoben. Der 1. Teilbetrag wird am 31.12.2017 und der 2. Teilbetrag am 31.12.2018 fällig. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2015 in Kraft. Wundersleben, den 29.05.2017 Breternitz - Dienstsiegel - Bürgermeisterin 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2014 in Kraft. Wundersleben, den 29.05.2017 Breternitz - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Wundersleben für das Jahr 2015 (Beitragssatzsatzung 2015) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2015 (GVBI. S. 113/114), sowie der 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBI. S. 61), in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Wundersleben (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 25.06.2012, erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende Satzung: Nichtamtlicher Teil Kita Bummi Wundersleben- Sommerfest Am Nachmittag des 2. Juni feierten wir bei wunderbarem Sommerwetter auf der Wiese vor der Kirche unser Sommerfest. Die Kinder und ihre Erzieher begrüßten die vielen Gäste am Anfang mit dem Sommerfestlied. Lena und Florian führten durch das Programm und kündigten zuerst die flotten Tänzerinnen Nina und Maja an.

Straußfurt - 21 - Nr. 6/2017 Von den Kindergartenkindern wurde dann die Vogelhochzeit aufgeführt. Alle Kinder stellten irgendetwas dar. Bäume wackelten mit ihren Ästen und viele bunte Vögel schwirrten über die Bühne. So erlebten die Mamas, Papas, Omas, Opas und alle anderen Gäste ein wahrlich buntes Treiben. Nach dem großen Applaus für die tolle Aufführung der Kinder wurde auf der Wiese bis in die Abendstunden gefeiert. Fleißige Helfer sorgten für das leibliche Wohl mit leckeren Würstchen und Brätel, Getränken und schmackhaftem Kuchen. Kleine Naschkatzen wurden mit Zuckerwatte oder Eis verwöhnt. Die Kinder tobten mit Clown Frieda über die Bühne oder durch den Kirchgarten. Für die gute Unterstützung möchten wir uns bei allen fleißigen Backfrauen recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön geht an Fam. Dirk Mückenheim, den Kirmesverein, den Kostümverleih von Katja Buttau, Herrn Engber und Rosi. Maja Kästner Im Namen aller Kinder Wir waren auf dem Possen Zum 14. Mal führte es uns, die Kinder der Kita und des Schülercafes Wundersleben, dieses Frühjahr zu einem dreitägigen Ausflug auf den Possen. Vom Erlös des Weihnachtsmarktes und einer geringen Zuzahlung der Eltern konnten alle Kinder ab vier Jahre am Ausflug vom 19. - 21.05.2017 auf den Possen teilnehmen. 30 Kinder waren angemeldet und reisten mit dem Bus und acht Erziehern nach Sondershausen. Während wir in Wundersleben noch bei Regen losfuhren, meinte es das Wetter bei Ankunft auf dem Possen gut mit uns. Erst am Abend des ersten Tages regnete es wieder. Zwischenzeitlich besuchten wir den Kletterwald und nahmen schon einmal die Tiere in Beschau. Am Samstag um 9.00 Uhr eröffneten wir gemeinsam mit Familie Jahn, dem Bürgermeister von Sondershausen und der Landrätin des Kyffhäuserkreises die neue Indoorspielhalle des Possens. Alle Kinder konnten in der Spielhalle ordentlich toben und sich an allen Geräten, wie Kletterwand, Trampolin, Bällebad etc. ausprobieren. Wir freuten uns, dass wir an der Auftaktveranstaltung teilnehmen konnten und danken Fam. Jahn dafür. Nach einem kräftigem Mittagessen (Schnitzel, Pommes, Mischgemüse, Eis) nahmen wir die Hüpfburgen in Beschlag, machten eine Fütterungsrunde bei den Tieren und konnten im Wald auf Entdeckungstour gehen. Nach dem Abendbrot fieberten die Kinder der Nachtwanderung entgegen. Mit Taschenlampen bestens ausgerüstet, ging es durch den dunklen Wald bis wir wieder die Bungalows erreichten und in den Tiefschlaf fielen. Am Sonntag tobten wir uns noch einmal auf dem Spielplatz aus. Es gab noch ein Eis, bevor der Bus uns wieder nach Wundersleben brachte. Hier nahmen uns unsere Eltern gesund und munter aber müde wider in Empfang.

Straußfurt - 22 - Nr. 6/2017 Weiterhin erläuterte er die Funktion der mitgeführten Imker- Utensilien. Eine der wichtigen Funktion der Bienen ist die Bestäubung der Blütenpflanzen. Dabei tragen sie die Pollen von Blüte zu Blüte. Sie sind vor allen für eine reiche Obsternte verantwortlich. Bei der Vorführung wurden die Kinder mit Fragen einbezogen. Eine der wichtigsten Frage der Kinder war, wie die Bienen den Honig machen. Gartenfreund Jonitz erläuterte dabei die einzelnen Schritte: - Zur Blütezeit verlassen die Arbeitsbienen ihren Stock, um Nahrung und Vorräte in Form von Nektar zu sammeln. - Mit ihrem Rüssel saugen sie den Nektar aus den Blüten. - Der Nektar wird von den Bienen in ihrem Magen gesammelt, zum Teil als Nahrung für andere Bienen, zum Teil als Vorrat für den Winter. - Aus dem Nektar entstehen in den Bienenmagen Honig. Den Honig geben sie aus den Magen in selbstgebaute Vorratsbehälter, den Waben, ab. - Diese Waben wurden aus Wachs gebaut, das von besonderen Drüsen an ihren Körber gebildet wird. Mit diesem Wachs verschließen die Bienen auch ihre mit Honig gefüllten Waben. - Die sechseckige Waben dienen nicht nur zur Aufbewahrung des Hönig, sonder auch zur Aufzucht der jungen Bienen. - Zum Schluss entfernt der Imker die Wachsdeckel von den Honigwaben. Der Honig wird nun durch Schleudern aus den Zellen geholt. Aus der Schleuder wird er direkt in Gläser gefüllt. Die Kinder konnten aus so einem Glas einen Löffel Honig kosten. Auch die Erwachsenen ließen sich dieses nicht entgehen. Der Honig hatte allen gut gemundet und die Kinder wussten nun, wie die Bienen Honig machen. Zum Schluss durften die Kinder noch 2 Brieftauben fliegen lassen. Die Leitung des Kindergartens Bummi Wundersleben und die Kleingärtner der KGA Kleine IGA Wundersleben möchten sich bei dem Imker Heinz Jonitz recht herzlich, für die sehr anschauliche und praxisbezogene Veranstaltung bedanken. Für die Kindergartenkinder war es sehr lehrreich. Besonderer Dank gilt vor allem den Gartenfreund Timo Kistritz vom Territorialverband Thüringer Becken der Gartenfreunde, als Ideengeber dieser Veranstaltung. H. Krompholz Kleine IGA Wundersleben Wir danken den Besuchern des Weihnachtsmarktes in Wundersleben, unseren Erziehern, dem Kinderbetreuungsverein und Rosi, die immer auf unsere Koffer achtet. Nina Jolas im Namen aller Kinder Bummi Kinder aus der KITA Wundersleben lernten wie die Bienen Honig machen Ein Schwarm bevölkerte am 12.05.2017 die Kleingartenanlage Kleine IGA Wundersleben. Es waren keine Bienen, sondern 35 Kinder mit ihren Erzieherinnen aus dem Kindergarten Bummi Wundersleben. Weiterhin hatten sich 4 Gartenfreunde der Anlage und die Bürgermeisterin der Gemeinde Wundersleben, Frau Bretternitz, eingefunden. Ein Imker hatte sich angesagt, um die Anwesenden mit der Arbeit der Bienen vertraut zu machen. Schnell wurde auf einen Tisch ein Bienenstock aufgebaut und die Utensilien eines Imkers bereitgelegt. Gartenfreund Heinz Jonitz erläuterte den Aufbau eines Bienenvolkes. Die Aufgabe der Königin, der Drohnen und die verschiedenen Aufgabe der restlichen Bienen. Sehr interessant war, dass die Königin markiert wird. Jedes Jahr mit eine anderen Farbe.

Straußfurt - 23 - Nr. 6/2017 Gelungenes Pfingstfest in Wundersleben Am Pfingstsonntag wurde in Wundersleben erneut das Kirchweihfest gefeiert. Start in Gummistiefeln - später Sonnenschein! Nach dem Aufbau im Regen und dem Gottesdienst war uns Petrus gut gesonnen und vertrieb die Regenwolken. Als die ersten Sonnenstrahlen auf den Kirchhof fielen, ließen die Gäste nicht mehr lang auf sich warten. Der Kirchhof füllte sich spätestens zum gemeinsamen Mittagessen. Highlight des Festes war - wie schon im vergangenen Jahr - eine Theateraufführung der Kleinen Dorfbühne Wundersleben. Die eigens von Sabine Jolas für das Fest geschriebene und gemeinsam mit Antje Fischer und den Kindern des Dorfes einstudierte Darbietung Ein Stück Luther in Wundersleben erhielt viel Applaus und die kleinen Darsteller wurden hochgelobt. Im Nachgang wurde gemeinsam mit der Band SimpleMan bis in die Abendstunden musiziert, gesungen und getanzt. Dieses sooo tolle Fest ist dank aller unterstützenden Dorfbewohner und Gäste - ob groß, ob klein - ein riesiger Erfolg geworden. Bedanken möchte sich der Kirmesverein daher bei Katja Buttau vom Kostümverleih Wundersleben, die uns die Kostüme zur Verfügung stellte, bei Elodie Rossel, die Interessierte unter die Decke des Kirchenschiffes führte, bei der Bäckerei Andreß, beim Faschings- und Sportverein, bei Stefan und Rainer Fricke, bei allen Kuchenbäcker(innen) und Blumenspendern sowie allen, die finanziell oder mit tatkräftiger Unterstützung zum Gelingen beigetragen haben. Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Fest auf dem Kirchhof. Ihr und Euer Kirmesverein Wundersleben e.v. SV RW 50 Wundersleben Hiermit bedankt sich der Sportverein SV Rot-Weiß 50 Wundersleben - für die Sachspende bei der M&L Werbetechnik GmbH aus Wundersleben - für die Geldspende bei der Land- und Kommunaltechnik Bernecker aus Wundersleben Weiterhin bedankt sich der Sportverein bei allen Helfern rund um das Sportfest 2017.