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Transkript:

Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Es ist nie zu früh für ein Testament 7 2 Die gesetzliche Erbfolge 9 3 Verschiedene Formen letztwilliger Verfügungen 31 4 Testier- und Erbfähigkeit 35 5 Form und Inhalt des Testaments 41 6 Was Sie in einem Testament alles regeln können 49 7 Testamentsgestaltung bei mehreren Erben 69 8 Das Vermächtnis 75 9 Testamentsaufbewahrung und -änderung 85 10 Das Ehegattentestament 91 11 Rechte und Pflichten des Erben 103 12 Die Erbengemeinschaft 109 13 Gesetzliche Auslegungsregeln 115 14 Vorsicht: Der Fiskus erbt mit 121 15 Formulierungsvorschläge für Testamente 125 16 Hilfreiche Adressen 131 17 Literaturhinweise und Abkürzungen 133 18 Stichwortverzeichnis 135

Kapitel 5 Form und Inhalt des Testaments 5 Form und Inhalt des Testaments Formalien beim Testament unbedingt beachten! 42 Was wird vererbt? 43 Wichtige Gesetzestexte aus dem BGB 47

Formalien beim Testament unbedingt beachten! Form und Inhalt des Testaments Formalien beim Testament unbedingt beachten! In diesem Kapitel sind die formalen Anforderungen an ein Testament beschrieben. Die sind besonders wichtig. Wenn Sie die nicht beachten, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Letzter Wille schon daran scheitert. Beachten Sie dabei aber, dass sich dieser Ratgeber hauptsächlich auf das sogenannte eigenhändige Testament beschränkt. Andere letztwillige Verfügungen können Sie nicht allein erstellen. Vielmehr müssen Sie dazu zum Notar gehen. Auf welche Vorlage, also auf welche Art des Papiers, Sie Ihr Testament schreiben, ist unerheblich. Es muss kein edles Briefpapier sein. Sie sollten jedoch beachten, dass zum Beispiel bei einem Testament auf einem Schmierzettel oder Serviette leicht der Eindruck entsteht, es handele sich höchstens um einen Entwurf und kein fertiges Testament. Der Entwurf eines Testaments ist nicht als Testament wirksam. Persönliche Errichtung Sie können ein Testament nur persönlich erstellen. Vertretung ist ausgeschlossen, selbst wenn ein Betreuer mit der Vermögenssorge beauftragt ist. Eigenhändiges Verfassen Sie müssen das Testament vollständig eigenhändig schreiben (!). Mit eigenhändig ist handschriftlich gemeint. Sie können sich dafür nicht vertreten lassen. Es ist absolut unzulässig, einem anderen den Text zu diktieren oder gar einen anderen mit dem selbstständigen Schreiben eines Testaments zu beauftragen. Dies dient vor allem Ihrem Schutz vor einem gefälschten Testament. Praxis-Tipp: Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst von Hand zu schreiben, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen. Es gibt zwar Fälle, in denen Sie dennoch ein eigenhändiges Testament verfassen können, doch Sie sollten auf Nummer sicher gehen. Die Unterschrift soll aus Vor- und Familiennamen bestehen. Von der Rechtsprechung sind zwar auch andere Unterschriften anerkannt, wenn Sie dadurch eindeutig identifiziert werden können (zum Beispiel Euer Vater oder Dein Ehemann ). Aber auch hier gilt: Stellen Sie Ihr Testament auf sichere Beine. Begnügen Sie sich nicht damit, dass Ihr Testament (gerade) noch von den Gerichten anerkannt wird. Unterschreiben Sie mit Vorund Familiennamen! Zeitlich stehen Sie nicht unter Druck. Es gibt keine Vorschrift, die von Ihnen verlangt, dass Sie den Testamentstext zeitnah unterschreiben müssen. Beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament gilt das im Prinzip auch. Allerdings müssen beide Eheleute beim Tod des Erstverstorbenen unterschrieben haben, sonst wird es nichts mit der gegenseitigen Erbeinsetzung. 42 www.walhalla.de

Form und Inhalt des Testaments Was wird vererbt? Beispiel: Die Ehefrau eines Erblassers hatte den Text für ein gemeinschaftliches Testament niedergeschrieben, aber nicht unterzeichnet. Ihr Mann hatte dagegen den Zusatz zu dem Text Hiermit schließe ich mich den Verfügungen dieses Testamentes an handschriftlich ergänzt und unterschrieben. Der Mann starb. Die erst später nachgeholte Unterschrift der Frau nützte ihr nichts. Das Testament war unwirksam. Zeit- und Ortsangabe Von Gesetzes wegen sollen Sie auf dem Testament angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort Sie es niedergeschrieben haben. Aber auch ohne diese Angaben ist ein Testament wirksam. Dennoch sollten Sie diese Angaben machen. Dies ist aus folgendem Grund wichtig: Bestehen mehrere Testamente, gilt grundsätzlich das zuletzt geschriebene Testament. Bei Testamenten ohne Zeitangaben können Zweifel aufkommen, welches Testament gilt. Gibt es unter mehreren Testamenten solche ohne Zeitangaben und solche mit Zeitangaben, gilt dasjenige mit Zeitangabe. Leserliche Schrift Dies ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Dennoch der nachdrückliche Tipp an all diejenigen, die um ihr kompliziertes Schriftbild wissen. Geben Sie sich beim Verfassen Ihres Testaments Mühe, möglichst leserlich zu schreiben. Ein nicht lesbares Testament ist im Extremfall sogar unwirksam. So hat jedenfalls ein Gericht entschieden, als nicht einmal ein Schriftsachverständiger das Testament entziffern konnte. Checkliste: Form des Testaments Ist das Testament vollständig handschriftlich von Ihnen geschrieben? Haben Sie das Testament selbst unterschrieben? Steht die Unterschrift am Ende des Testaments? Haben Sie Datum und Ort angegeben? Ist das Testament lesbar? Was wird vererbt? Vererbt wird der sogenannte Nachlass, auch Erbmasse genannt. Zum Nachlass gehören das gesamte Vermögen und die Rechte des Erblassers einschließlich seiner Verbindlichkeiten (also Schulden). Weiterhin gehören auch Rechtsverhältnisse zum Nachlass, die nicht auf Vermögen gerichtet sind. www.walhalla.de 43

Was wird vererbt? Form und Inhalt des Testaments Was zum Nachlass gehört Dies ist eine nur beispielhafte Aufzählung, die bei Weitem nicht vollständig ist: Hausgrundstück samt dessen Belastungen (z. B. Hypothek, Grundschuld) Wertpapiere Anteile an einem Handelsgeschäft Bankkonten, soweit sie dem Erblasser gehörten Forderungen des Erblassers, z. B. aus Darlehen Einkommensteuer für Einkünfte des Erblassers Öffentlich-rechtliche Ansprüche, falls nichts anderes geregelt ist Wichtig: Verheiratete Erblasser bzw. deren Erben bedenken oft nicht, dass insbesondere bei Immobilien nur der Miteigentumsanteil in den Nachlass fällt. Gehört das Familienheim der Ehefrau ohnehin schon zur Hälfte, geht es beim Nachlass des Mannes nur um dessen Miteigentumsanteil, nicht um das ganze Haus. Praxis-Tipp: Für die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall auch Anteile an einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, Partnerschaftsgesellschaft, KG) zum Nachlass gehören, fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt. Meistens ist dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt. Sie sollten dennoch stets den Fachmann zu Rate ziehen. Was nicht zum Nachlass gehört Zu nennen sind: Der Betrag aus der Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten, der im Versicherungsvertrag angegeben ist Mitgliedschaften in Vereinen Renten Unterhaltsansprüche Praxis-Tipp: Wenn Sie Ihren Erben in guter Erinnerung bleiben wollen, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse anzulegen. Orientieren Sie sich dabei zum Beispiel an dem nachfolgenden Muster oder nutzen Sie es direkt. 44 www.walhalla.de

Form und Inhalt des Testaments Was wird vererbt? Vermögensübersicht Stand:... Bebaute Grundstücke Wert in Euro Einfamilienhaus in... Flurstücknr.... Eigentumswohnung in... Flurstücknr.... Mehrfamilienhaus in... Flurstücknr.... Unbebaute Grundstücke Grundstück in... Flurstücknr.... Grundstück in... Flustücknr.... Bewegliches Vermögen Kraftfahrzeug 1 Kraftfahrzeug 2 Sammlungen Schmuck Kunstgegenstände Teppiche Möbel Sonstiges Geldvermögen Girokonto bei... Bank Kontonr.... Sparbuch bei... Bank Kontonr.... Forderungen www.walhalla.de 45

Kapitel 18 Stichwortverzeichnis 18 Stichwortverzeichnis Abänderungsklausel 96 Abkömmlinge 10, 53 Anforderungen formale 42 Annahme der Erbschaft 10 Anrechnung 20 Aufbewahrung 86 Aufgebotsverfahren 111 Auflage 56 Auseinandersetzung 10, 111 Ausgleich der Zahlung 110 Auskunftsanspruch 10 Auslegungen 116 Auslegungsregeln 116 Ausschlagung 104 Ausschlagungsfrist 104 Ausstattung 20 Bedingung 54 aufschiebende 54 Behindertentestament 10, 52 Behinderung 52 Berliner Testament 10, 98 Betreute 36 Bilder 23 Bindungswirkung 94, 95 Bruchteil 70 Bücher 23 Bundesnotarkammer 86 Bürgermeistertestament 32 Das aktuelle Erbrecht 133 Datum 43 Dreimonatseinrede 104 Dreißigsten 24, 78 Dürftigkeitseinrede 104 Ehegatten 26 Ehegattentestament 32, 92, 98, 99 Eigenhändig 42 Eigentümergemeinschaft 110 Einheitslösung 98 Einrichtungsgegenstände 23 Enterbung 10, 52 Entwurf 42 Erbe 11, 50 Erbeinsetzung 11, 50 Erben dritter Ordnung 14 erster Ordnung 13 gesetzliche 11, 116 Haftung des 104 vierter Ordnung 14 zweiter Ordnung 13 Erbengemeinschaft 50, 58, 110, 111 Erbenhaftung 11 Erbfähig 37 Erbfall 11 Erbfolge 11 Erblasser 11 Erbquote 14, 70, 71 Erbquoten 110 Erbrechtsreform 26 Erbschaft 50 Erbschaften 122 Erbschaftsbesitzer 11 Erbschaftsteuer 61, 99, 122, 123 Erbschaftsteuerrecht 122 Erbschein 11 Erbteil 11 Erbvertrag 33 Ersatzerbe ist der Erbe 11 Ersatzerben 61 Familienauto 23 Form des Widerrufs 88 Freibeträge 122 Gesamtrechtsnachfolge 104 Gesamtschuldner 110 Gesellschaftsvertrag 44 Gesundheitszustand 36 Grad der Verwandtschaft 15 Grundstück 26 Gütergemeinschaft 25 Güterstand 22, 25 Gütertrennung 25 Handschriftlich 42 Haus 59, 60 Haushaltsgeräte 23 Heim 38 Heimbewohner 38 Heimgesetz 38 Hinterlegungsschein 86 Immobilien 44, 111 Kinder 117 adoptierte 18 nichteheliche 18, 117 Lebensgefährte nichtehelicher 78 Lebensversicherung 25, 44 Mieteinnahmen 59 Minderjährige 36 www.walhalla.de 135

Stichwortverzeichnis Kapitel 18 Minderjährigenadoption 19 Miteigentumsanteil 44 Miterbe 110 Miterben 110 Möbel 23 Nacherbe 58 Nachlass 11, 43 Teilung des 70 Nachlassgericht 86 Nachlassgläubiger 111 Nachlassinsolvenzverfahren 104 Nachlassverbindlichkeiten 104 Nachlassvermögen 110 Nachlassverwaltung 104 Nachvermächtnisnehmer 76 Notar 32 Notargebühren 33 Nottestament 32 Ort 43 Paare ohne Trauschein 133 Pflegekinder 78 Pflegeperson 38 Pflichtteilsanspruch 52 Pflichtteilsberechtigte 26, 52 Pflichtteilsergänzungsanspruch 26 Pflichtteilsklausel 100 Quotelung 70 Rechtsnachfolger 104 Renten 44 Reparaturen 60 Scheidung 25, 92, 93, 117 Scheidungsvoraussetzungen 117 Schenken 26 Schenken und Erben ohne Finanzamt 133 Schenkung 20 Schlusserbe 11, 98 Schriftsachverständiger 43 Schulden 43 Seetestament 32 Sozialhilfeempfänger 52 Stammbaum 15 Standesamt 86 Steuerklasse 122 Steuersätze 123 Stiefkindadoption 19 Stiefkinder 18 Strafklausel 100 Stundung 123 Teilungsanordnung 71, 79, 111 Teilungsverbot 11 Teilungsversteigerung 111 Testament eigenhändiges 32, 36 gemeinschaftliches 32, 92 jederzeit ändern 87 notarielles 33 öffentliches 36 widerrufen 87 Testamentsauslegung 116 Testamentsvollstrecker 62 Testierfähigkeit 36 Testierfreiheit 37 Testierunfähigkeit 36 Überschuldungseinrede 104 Unterhaltsansprüche 44 Unterhaltsverpflichtung 20 Unterschrift 42 Verbindlichkeit 43, 110 Verfügung von Todes wegen 33 Verfügungen wechselbezügliche 94 Verfügungsbeschränkungen 99 Verkauf 111 Verlobt 92 Vermächtnis 76, 80 drittbestimmtes 79 Vermächtnisnehmer 50, 76, 77 Vermögen 110 Vermögenszuwendungen 22 Versteigerungen 111 Versteigerungserlös 111 Verwahrung 86 besondere amtliche 86 Verwaltung 110 Verwandten 117 Vollerbe 98 Volljährigenadoption 19 Voraus 23, 78 Vorausvermächtnis 71, 72, 79 Vorerbe 58 Wieder geheiratet 94 Wiederverheiratungsklausel 99 Zehn-Jahres-Frist 26 Zeitangabe 43 Zentrales Testamentsregister 86 Zugewinnausgleich 23 Zugewinngemeinschaft 22, 25 Zuwendung mit Ausgleichspflicht 20 ohne Ausgleichspflicht 21 Zuwendungen 20, 26 136 www.walhalla.de