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Transkript:

Man AHL Diversified plc eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, eingetragen in als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Nummer 239901 (nachfolgend die «Gesellschaft»). Der Prospekt des für den öffentlichen Vertrieb in und von der Schweiz aus als ausländischer übriger Fonds für alternative Anlagen mit besonderem Risiko zugelassen und wurde zuletzt mit Datum 8. November 2012 wie folgt geändert: Verzeichnis der Namen und Anschriften Geschäftsführer: Michael Jackson () Victoria Parry (Großbritannien) John Walley () Die Geschäftsanschrift der Geschäftsführer lautet: Man Fund Management Limited Depotbank BNP Paribas Securities Services, Dublin Branch Trinity Point 10-11 Leinster Street South Manager Man Fund Management Limited Gesellschaftssekretär Matsack Trust Limited Rechtsberater der Gesellschaft Matheson Anlageziele und Anlagepolitik Die Gesellschaft investiert in nicht regulierte kollektive Anlageprogramme, die möglicherweise nicht denselben rechtlichen und regulatorischen Schutz bieten wie kollektive Anlageprogramme, die in der Europäischen Union oder vergleichbaren Jurisdiktionen zugelassen und

reguliert sind. Anlagen in nicht regulierte Anlageprogramme sind mit besonderen Risiken verbunden, die zu einem Verlust der gesamten Anlage oder eines erheblichen Teils derselben führen können. Bei der Verfolgung ihrer Anlagepolitik kann die Gesellschaft auch bis zu 20% ihres Nettovermögens in offene Anlagefonds ausser Geldmarktfonds anlegen. Diese Anlagefonds werden durch den Investment Adviser oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen verwaltet und unterliegen derselben grundlegenden Philosophie wie die Gesellschaft, wonach sich die Gesellschaft in einem Teil des AHL Diversified Programme engagiert. Diese Anlagefonds investieren daher in ein diversifiziertes Portfolio von börsengehandelten Derivaten und OTC- Derivaten unter Einsatz von Handelsprogrammen, die denen des AHL Diversified Programme ähnlich sind. Diese Anlagefonds können einen Leverage einsetzen. In der Regel liegt der Leverage zwischen 400% und 1000%, es ist jedoch für diese Anlagefonds keine Leverage-Grenze festgelegt. Diese Anlagefonds setzen Derivate ein, um direkt oder indirekt Zugang zu Märkten für Aktien, Anleihen, Währungen, Indizes, Zinsswaps und Rohstoffe, einschliesslich Versorgungsunternehmen, Metalle und Landwirtschaft, zu erhalten. Gemäss dem Grundsatz der Diversifikation stellt der Investment Adviser sicher, dass das Risiko der Anlagefonds über das gesamte Spektrum an Branchen und Märkten gestreut ist. Bei diesen Anlagefonds kann es sich um regulierte oder nicht regulierte Fonds handeln. Nicht regulierte Fonds bieten nicht denselben Anlegerschutz wie Anlageprogramme, die nach irischem Recht zugelassen sind und irischer Regulierung sowie irischen Bedingungen unterliegen. Regulierte Fonds sind: (a) (b) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS), die in einem EU- Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums nach lokalen Gesetzen, mit denen die UCITS-Richtlinie implementiert wird, zugelassen sind, offene Anlagefonds für Privatanleger, bei denen es sich nicht um UCITS handelt und die von der Zentralbank zugelassen sind, Guernsey-Anlageprogramme der Klasse A (Guernsey Class A Schemes), anerkannte Jersey-Fonds (Jersey Recognised Funds) und zugelassene Anlageprogramme der Isle of Man (Isle of Man Authorised Schemes); und offene Anlagefonds, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, Guernsey- Anlageprogramme der Klasse B (Guernsey Class B Schemes), nicht anerkannte Jersey- Fonds, nicht anerkannte Anlageprogramme der Isle of Man, US-Anlageprogramme, die von der Securities and Exchanges Commission unter dem Investment Companies Act, 1940 zugelassen sind, jeweils vorausgesetzt, dass diese Fonds/Anlageprogramme in jeder wesentlichen Hinsicht der NU-Serie von Mitteilungen der Zentralbank, betreffend Anlageprogramme für Privatanleger, entsprechen. Nicht regulierte Fonds sind: Anlagefonds, die keine regulierten Fonds sind und die möglicherweise nicht dasselbe Mass an Anlegerschutz bieten wie Anlageprogramme, die nach irischem Recht zugelassen sind und den irischen Vorschriften und Bedingungen unterliegen.

Es werden alle Anlagefonds, in die die Gesellschaft investiert, einem unabhängigen Audit nach allgemein anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards unterzogen. Die Gesellschaft darf nicht in Feeder Funds oder Funds of Funds investieren. Liquiditätsmanagement Repo- und umgekehrte Repogeschäfte ('Repogeschäfte') dürfen entsprechend der üblichen Marktpraxis eingegangen werden. Sicherheiten, die im Rahmen eines Repogeschäfts gestellt/entgegengenommen werden, müssen in einer der folgenden Formen gestellt werden: (i) bar; (ii) staatliche oder sonstige Wertpapiere der öffentlichen Hand, die an einer Börse oder einem anderen öffentlich zugänglichen regulierten Markt gehandelt werden; (iii) von relevanten Institutionen ausgegebene und an einer Börse oder einem anderen öffentlich zugänglichen Markt gehandelte Einlagenzertifikate; (iv) von relevanten Institutionen oder Nichtbanken-Emittenten begebene Anleihen/Commercial Papers, wenn die Emission und der Emittent ein Rating von A-1 oder ein äquivalentes Rating haben und die Anleihen/Commercial Papers an einer Börse oder einem anderen öffentlich zugänglichen regulierten Markt gehandelt werden; (v) Akkreditive mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten, die vorbehaltlos und unwiderruflich sind und von relevanten Institutionen ausgestellt sind und an einer Börse oder einem anderen öffentlich zugänglichen regulierten Markt gehandelt werden; oder (vi) Anteilspapiere, die an einer Börse im EWR, der Schweiz, Kanada, Japan, den Vereinigten Staaten, Jersey, Guernsey, der Isle of Man, Australien oder Neuseeland gehandelt werden. Sicherheiten, die im Rahmen eines umgekehrten Repogeschäfts gestellt/entgegengenommen werden, müssen eine der folgenden Formen aufweisen: (i) bar; (ii) staatliche oder sonstige Wertpapiere der öffentlichen Hand; (iii) von relevanten Institutionen ausgegebene Einlagenzertifikate, wenn die Emission und der Emittent ein Rating oder ein implizites Rating von mindestens A-3 oder ein äquivalentes Rating haben. (iv) von relevanten Institutionen oder Nichtbanken-Emittenten begebene Anleihen/Commercial Papers, wenn die Emission und der Emittent ein Rating oder ein implizites Rating von A-1 oder ein äquivalentes Rating haben; (v) Akkreditive mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten, die vorbehaltlos und unwiderruflich sind und von relevanten Institutionen ausgestellt sind, wenn die Emission und der Emittent ein Rating oder ein implizites Rating von mindestens A-3 oder ein äquivalentes Rating haben. (vi) Anteilspapiere, die an einer Börse im EWR, der Schweiz, Kanada, Japan, den Vereinigten Staaten, Jersey, Guernsey, der Isle of Man, Australien oder Neuseeland

gehandelt werden und ein Rating oder ein implizites Rating von mindestens A-3 oder ein äquivalentes Rating haben. Die Gesellschaft schliesst Repogeschäfte nur mit erstklassigen Gegenparteien und Intermediären ab, die auf Transaktionen dieser Art spezialisiert sind (zum Beispiel Banken, Broker und Versicherungsgesellschaften oder anerkannte Wertpapier-Clearing-Stellen, die die ordnungsgemässe Durchführung der Repogeschäfte garantieren), und immer unter der Bedingung, dass die Gegenpartei eines Repogeschäfts mindestens ein Bonitätsrating von A-2 oder ein äquivalentes Rating oder ein von der Gesellschaft zugewiesenes implizites Bonitätsrating von A-2 oder ein äquivalentes implizites Rating hat. Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkung Die Gesellschaft kann in Anteile anderer Anlagefonds investieren, sofern: (a) höchstens insgesamt 20% des Nettoinventarwerts in Anlagefonds angelegt werden; (b) höchstens insgesamt 20% des Nettoinventarwerts in nicht regulierte Fonds angelegt werden, wie von den Vorschriften der Zentralbank verlangt; (c) höchstens 20% des Nettoinventarwerts in einen einzelnen Anlagefonds angelegt werden. Falls dem Manager oder dem Investment Adviser auf Grund einer Investition der Gesellschaft in Anteile eines Anlagefonds eine Provision zusteht, wird diese an die Gesellschaft entrichtet. Risikofaktoren Potentielle Anleger sollten beachten, dass nicht regulierte Fonds nicht denselben Anlegerschutz bieten wie Fonds, die nach irischem Recht zugelassen sind und irischer Regulierung sowie irischen Bedingungen unterliegen. Grundsätzlicher Anlagesatz: Als Anteilseigner eines Anlagefonds trägt die Gesellschaft zusammen mit anderen Anteilseignern ihren Anteil an den Kosten des Anlagefonds, einschliesslich Managementgebühren und/oder sonstiger Gebühren. Der Gesellschaft entstehen Kosten durch zwei Formen von Anlageberatungsdienstleistungen: die Managementgebühr und die Performancegebühr (falls anwendbar), die an den Investment Adviser gezahlt werden, und die Incentive-Gebühr sowie sonstige Gebühren, die an die Portfoliomanager des Anlagefonds gezahlt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger einen proportionalen Anteil an den Kosten und Gebühren der Gesellschaft (einschliesslich Betriebskosten, Vertriebskosten und Verwaltungsgebühren) sowie, indirekt, ähnliche Kosten der Anlagefonds. Anleger sollten sich der kumulativen Wirkung bewusst sein, die dadurch entsteht, dass die Performance-/Incentive- Gebühren sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene der Anlagefonds gezahlt werden. Bestimmte Anlagepraktiken oder Handelsstrategien, wie etwa Anlagen in Finanz- und Rohstoff-Futures und in derivative Instrumente sowie der Einsatz anderer Anlagetechniken sind mit separaten und erheblichen Risiken verbunden. Die Anlagefonds, in die die Gesellschaft investiert, können auf verschiedene Weise Leverage einsetzen, u.a. durch direkte Kreditaufnahme, Margining, Leerverkäufe und den Einsatz von Futures, Optionsscheinen, Optionen und anderen derivativen Produkten. Generell wird Leverage eingesetzt, um den Gesamtinvestitionsgrad eines Portfolios zu erhöhen. Ein höherer Investitionsgrad kann das Renditepotenti-

al erhöhen. Dadurch werden die Anleger höheren Risiken ausgesetzt, da das Leverage das Marktrisiko und die Volatilität des Portfolios erhöhen kann. Das Risiko des Leverage bei Futures-Kontrakten und Anlagen in Optionsscheinen besteht darin, dass geringfügige Preisbewegungen zu hohen Verlusten oder Gewinnen führen können. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass für einen bestimmten Futures-Kontrakt zu einem bestimmten Zeitpunkt ein liquider Markt vorhanden ist. Management und Verwaltung Geschäftsführer Geschäftsführer ist Michel Jackson. Er ist Partner bei Matheson, dem Rechtsberater der Gesellschaft in Angelegenheiten des irischen Rechts. Gebühren und Aufwendungen Depotbankgebühren Gebühren von Unterdepotbanken werden aus dem Vermögen der Gesellschaft gezahlt, vorausgesetzt, dass dies Gebühren zu normalen, branchenüblichen Sätzen erhoben werden. Informationen für Anleger in der Schweiz Der aktuelle Prospekt (inklusive Anhänge) des Fonds, die Änderungen des Prospekts im Wortlaut sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden. 8008 Pfäffikon, 5. Dezember 2012 Vertreter in der Schweiz: Man Investments AG, Huobstrasse 3, 8808 Pfäffikon SZ Zahlstelle in der Schweiz: Schwyzer Kantonalbank, Filiale Pfäffikon, 8808 Pfäffikon SZ