Workshopkonzept Schichtarbeit und Ausstiegsmodell. Einführung in das Modell und die Betriebsvereinbarung

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Transkript:

Workshopkonzept Schichtarbeit und Ausstiegsmodell Informationsblock 1 Einführung in das Modell und die Betriebsvereinbarung

Das Schichtmodell Eckpunkte (1) Dauernachtschicht und Zweier-Wechselschicht Dauernachtschicht ist freiwillig Das Modell funktioniert nur, wenn sich genügend Freiwillige finden Dauernachtschicht ist begrenzt: im Normalfall auf ein Jahr, im Höchstfall auf vier Jahre

Eckpunkte (2) Wer nach eine Absolvierung einer vierjährigen Dauernachtschicht wieder in sie will, muss mindestens ein Jahr in der Zweier- Wechselschicht gearbeitet haben Die Dauernachtschicht wird in das Gesundheitsmanagement einbezogen: Wer in diese Arbeitsform will, muss diesen Workshop besuchen Die Mitarbeiter sind in die Weiterentwicklung des Modells einbezogen, sie haben ein Initiativrecht

Modellphilosophie (1) Das Modell eröffnet die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Nachtarbeit für alle Mitarbeiter Das Modell eröffnet die Möglichkeit des Rückzugs älterer Mitarbeiter aus der Nachtarbeit Das Modell kommt dem Bedürfnis vieler Schichtarbeiter nach einer Rücknahme der Schichtwechselfrequenz nach; es begründet eine feste Schicht ohne jeden Wechsel und eine Schicht, in der nur noch zweimal statt bisher dreimal gewechselt werden muss.

Modellphilosophie (2) Das Modell trägt für Schichtarbeiter zur Vereinbarkeit von Arbeit und Leben bei; es macht das Leben planbarer und vorhersehbarer und es nimmt Rücksicht auf die Lebensphasen, in denen sich die Beschäftigten gerade befinden. Das Modell sensibilisiert durch die Einbeziehung in das Gesundheitsmanagements für die Risiken der Schichtarbeit und es kann zu einer gesünderen Schichtarbeit beitragen. Das Modell befördert die Nachtarbeit nicht, sondern es begrenzt sie. Sie muss von weniger Beschäftigten geleistet werden und sie darf nur eine begrenzte Zeit geleistet werden.

Hintergründe Demographischer Wandel und alternde Belegschaften; es sollte zu den zivilisatorischen Standards moderner Unternehmen gehören, älteren Mitarbeitern die Nachtarbeit zu ersparen. Die Beurteilung der Nachtarbeit ist im Wandel begriffen; sie ist verglichen mit der Dreier-Wechselschicht nicht die per se riskantere Arbeitsform. Andauernde Dauernachtarbeit birgt ein hohes Erkrankungsrisiko; deshalb wird die Dauernachtarbeit begrenzt und unterbrochen.

Betriebsvereinbarung Eckpunkte (1) Freiwilligkeit der Dauernachtschicht Begrenzung der Dauernachtschicht auf ein Jahr als Regel und Verlängerung um drei Jahre als Ausnahme (vgl. Regelungen zur Liste, zur Wiederaufnahme der Nachtschicht, zum nicht vorhandenen Anspruch auf Verlängerung) Ausstieg und Anspruch auf Arbeitsplatz im Bereich (Qualifizierungsmuss!)

Eckpunkte (2) Gesundheitsschutz: obligatorischer Workshop, Initiativrecht der Mitarbeiter, Freiwilligkeit der Vorsorgeuntersuchung Integration der Nachtschicht in den Betrieb: Führung und Koordination, Weiterbildung und Veranstaltungen, Qualifizierung, Altersmischung Zuschläge: Verdienstausgleich, Nachtschichtzuschläge, Qualifizierung und Verdienstsicherung

Hintergründe (1) Nachtarbeit ist eine atypische Arbeitsform, eine Ausnahme, die nicht zur Regel werden darf Nachtarbeit gründet auf dem Interesse des Arbeitgebers an der Verlängerung der Betriebs- und Maschinenlaufzeiten; sie gründet nicht auf dem Interesse der Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber Nachtarbeit will, muss er einen Preis dafür zahlen, den Nachtschichtzuschlag. Er ist gewissermaßen das Schmerzensgeld, das der Arbeitgeber entrichtet, wenn er Arbeit zu unüblichen Zeiten will. Der Nachschichtzuschlag folgt der Denke Geld gegen Gesundheit ; er ist ein Extrageld, das teuer erkauft ist. Es kann von daher keinen Anspruch des Einzelnen auf die Nachtarbeit geben. Es kann vielmehr nur darum gehen, die Nachtarbeit so zu verteilen und zu gestalten, dass sie möglichst wenig Schaden bei den Einzelnen anrichtet.

Hintergründe (2) Ebenso ist es verfehlt, das Schmerzensgeld als normale Einkommensquelle zu beanspruchen und darauf seine Lebensplanung aufzubauen. Damit tappt man in eine Falle, denn man kann weder die betrieblichen Dispositionen noch den eigenen Gesundheitszustand vorhersehen. Zwar gibt es für einen Übergangszeitraum für diejenigen Beschäftigten, die schon vor Beginn des Modells lange in der Nachtschicht gearbeitet haben, einen Verdienstausgleich, aber für Mitarbeiter, die neu ins Modell einsteigen, entfällt dieses Übergangsgeld nach dem Ausscheiden aus der Nachtschicht. Deshalb wird die Nachtarbeit für die Beschäftigten nur für eine begrenzte Dauer zugelassen und deshalb wird darauf orientiert, dass alle, die Nachtarbeit freiwillig machen wollen, für eine limitierte Zeitspanne die Möglichkeit dafür erhalten. Es darf keinen Besitzstand Nachtarbeit geben. Weiterhin geht es darum, die Nachtarbeit so weit wie möglich zu humanisieren durch ein aktives Gesundheitsmanagement, durch die Integration der Nachtschicht in das normale Betriebsleben, durch Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (Verpflegung, Service etc.)