Vorbeugender Brandschutz Baulicher Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Betrieblicher Brandschutz
Einzelanforderungen (baulich) Lage auf dem Grundstück und Erschließung Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Größe der Brandabschnitte Länge und Gestaltung der Rettungswege
Lage auf dem Grundstück Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Bildung von Brandabschnitten Ausführung von Rettungswegen Abstände zu Nachbargebäuden Zugang und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Löschwasserversorgung Anleiterbarkeit Verbot brennbarer Baustoffe Feuerwiderstand der Bauteile Verschluss von Öffnungen; Leitungsführung Anforderung an Dächer Begrenzung der Grundfläche, der Gebäudehöhe oder der Eindringtiefe für Löschkräfte Anordnung von Brandwänden Sicherung von Überschlagswegen z.b. über Eck Begrenzung der Länge von Gängen, Fluren, Schaffung von notwendigen Treppen mit Ausgang ins Freie Anforderung an Türen Kennzeichnung, Beleuchtung und Lüftung
Sauerstoff brennbarer Stoff Zündenergie Hinweis:
Brandschutz Umweltschutz Arbeitsschutz
Bauaufsichtliche Benennung Baustoffklasse Nach DIN 4102-1 nichtbrennbare Baustoffe A A1 A2 brennbare Baustoffe schwerentflammbare Baustoffe normalentflammbare Baustoffe leichtentflammbare Baustoffe B B1 B2 B3
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Klasse A1 Ofenversuch bei 750 C Ausgangstemperatur 15 Minuten bzw. bis Temperaturmaximum: Temperaturerhöhung O 50 K kein Entflammen Klasse A2 1. Heizwert H U O 4200 kws/kg, bei Brand (30 Minuten) frei werdende Wärmemenge H U O 16800 kws/m² oder Anmerkung: Baustoffe der Klasse A1 müssen auch die Bedingungen für die Klasse 2 erfüllen. 2. Ofenversuch bei 750 C Ausgangstemperatur 15 Minuten: Temperaturerhöhung O 50 K, Entflammen O 20 Sekunden Prüfung der Brand- bzw. Verschwelungsgase auf Rauchdichte und ggf. Toxizität Brandschacht 10 Minuten Beflammungsdauer: Restlänge der Proben i.m. P 35 cm, Rauchgastemperatur O 125 C
Draufsicht auf den Brandschacht Thermoelemente Proben und Halter Gasbrenner
Gesamtansicht
Seitenansicht Draufsicht
Brennereinstellungen für Flächenbeflammung Prüfaufbau Eingestellt zur Kantenbeflammung
Klasse B1 Brandschacht 10 Minuten Beflammungsdauer: Restlänge der Probe i. M. P P 15 cm, Rauchgastemperatur O 200 C Zusatzbeobachtungen: Brennendes Abtropfen/Abfallen von Probeteilen Anmerkung: Baustoffe der Klasse B1 müssen auch die Bedingungen für die Klasse B2 erfüllen Klasse B2 Kleinbrandversuch (Kleinbrenner im Brandkasten): bei Flächenbeflammung Flammenausbreitung in 20 Sekunden < 150 mm (bei geschichteten Verbundbaustoffen Kantenbeflammung an ungünstigster Stelle) Zusatzbeobachtungen: Brennendes Abtropfen/Abfallen von Probeteilen Sonderfall Fußbodenbeläge Prüfung der horizontalen Brandausbreitung unter Strahlungsbeanspruchung von 30 Minuten Dauer, Zusatzkriterium: Begrenzung der Rauchdichte Textile Bodenbeläge müssen bei Prüfung nach DIN 54332 mindestens die Klasse Tb nach DIN 66081 erreichen Baustoffe, die den Anforderungen der Klasse B2 nicht entsprechen, fallen in die Klasse B3 - leichtentflammbar
Hinweis: Etwa 90 % aller Brände verbleiben in der Phase des Entstehungsbrandes, der jedoch regelmäßig zur vollständigen Räumung des Gebäudes zwingt!