Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 1/2013 Montag, 21. Januar 2013 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322, 88115 Lindau (Bodensee) Inhaltsübersicht Seite 2. Satzung des Landkreises Lindau (B) zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Lindau (B) 1-2 Ausbaumaßnahmen am Rickenbach unterhalb des Grenzüberganges Hohenweiler bei Niederstaufen, Gemeinde Sigmarszell 2-3 Genehmigungsverfahren nach 19 Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG für die Errichtung und den 3-4 Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen (Flüssiggas) mit einem Fassungsvermögen von 29 t auf den Grundstücken Flur Nrn. 1870 und 1871, jeweils Gemarkung Reutin, Große Kreisstadt Lindau (Bodensee), durch die Firma Badische Rheingas GmbH, Wiesenweg 4, 79539 Lörrach Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Landkreis Ostallgäu 4-5 für das Wirtschaftsjahr 2013 Kraftloserklärung von Sparurkunden 5 Außensprechstunden des Bezirks Schwaben 6 2. Satzung des Landkreises Lindau (Bodensee) zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Lindau (Bodensee) Der Kreistag des Landkreises Lindau (Bodensee) erlässt aufgrund des Art. 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) die folgende Änderungssatzung: Art. 1 Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Lindau (Bodensee) (1) 28 Satz 2 erhält folgende Neufassung: Niederschriften öffentlicher Sitzungen sowie die darin gefassten Beschlüsse können im Internet veröffentlicht werden. (2) In 29 Abs. 2 wird die bisherige Ziff. 5 durch folgende Neufassung ersetzt: 5. Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr, die im Einzelfall bei Baumaßnahmen einen Betrag von 400.000 Euro, im Übrigen einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen, sowie Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, Mittwoch 14.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung Bankverbindung: Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim (BLZ 731 500 00) Konto-Nr. 620 001 206 IBAN DE96 7315 0000 0620 0012 06, BIC BYLADEM1MLM
Amtsblatt Nr. 1/2013 Seite 2 Montag, 21. Januar 2013 6. sonstiger Maßnahmen (z.b. Bürgschaften, bedingte Verpflichtungen), durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verpflichtungen des Landkreises in den folgenden Haushaltsjahren entstehen können (Art. 60 Abs. 2 LKrO) und die im Einzelfall einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen. (3) 36 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Neufassung: Den weiteren Ausschüssen und den Beiräten können ausgenommen der Integrationsbeirat, Beirat für soziale Fragen und der Beirat für Energiefragen nur Kreisräte angehören. (4) 36 Abs. 5 Satz 3 erhält folgende Neufassung: Der Beirat für Energiefragen setzt sich zusammen aus je 1 Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und der sonstigen im Kreistag vertretenen Gruppierungen sowie 4 weiteren fachkundigen und erfahrenen Personen, insbesondere aus der Wirtschaft, Energiewirtschaft und Land- und Fortwirtschaft. Art. 2 Neubekanntmachung Der Landrat wird ermächtigt, die geänderte Geschäftsordnung vollständig neu bekannt zu machen. Art. 3 In Kraft treten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Lindau (Bodensee), den 21.12.2012 Landratsamt Lindau (Bodensee) Elmar Stegmann, Landrat EAPl 0141 Vollzug der Wassergesetze; Ausbaumaßnahmen am Rickenbach unterhalb des Grenzüberganges Hohenweiler bei Niederstaufen, Gemeinde Sigmarszell Das Landratsamt Lindau (Bodensee) stellt hiermit fest, dass für die o.g. Ausbaumaßnahmen nach den Unterlagen vom November 2012 eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt-
Amtsblatt Nr. 1/2013 Seite 3 Montag, 21. Januar 2013 verträglichkeitsprüfung nicht besteht ( 3a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG-). Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Lindau (Bodensee), den 27.11.2012 Landratsamt Lindau (Bodensee) Robert Fischer, Bauen und Umwelt EAPl 641 Immissionsschutz; Genehmigungsverfahren nach 19 Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen (Flüssiggas) mit einem Fassungsvermögen von 29 t auf den Grundstücken Flur Nrn. 1870 und 1871, jeweils Gemarkung Reutin, Große Kreisstadt Lindau (Bodensee), durch die Firma Badische Rheingas GmbH, Wiesenweg 4, 79539 Lörrach Die Firma Badische Rheingas GmbH, Wiesenweg 4, 79539 Lörrach, hat beim Landratsamt Lindau (Bodensee) die Genehmigung nach 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes BIm- SchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen (Flüssiggas) mit einem Fassungsvermögen von 29 t auf den Grundstücken Flur Nrn. 1870 und 1871, jeweils Gemarkung Reutin, Große Kreisstadt Lindau (Bodensee), beantragt. Diese Anlage besteht hierbei im Wesentlichen aus - einem erdreichgedeckten Lagerbehälter mit folgenden technischen Parametern: Nennfüllgewicht: 29,0 t Geometrisches Volumen: 62,0 m³ Länge: 13,4 m Durchmesser: 2,5 m Behältergewicht: 12,0 t zulässiger Betriebsdruck: 15,6 bar zur Versorgung - einer Autogaszapfsäule mit - den zugehörigen Rohrleitungen zwischen Lagerbehälter und Autogaszapfsäule im Rahmen des Betriebes einer Autogastankstelle. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hatte das Landratsamt Lindau (Bodensee) nach 3 c Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i.v.m. Ziff. 9.1.2 der Anlage 1 zum UVPG in einer standortbezogenen Vorprüfung des
Amtsblatt Nr. 1/2013 Seite 4 Montag, 21. Januar 2013 Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei war überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben nur auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Landratsamt Lindau (Bodensee) kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Insbesondere werden keine Immissionsrichtwertüberschreitungen im Hinblick auf Geräusche auftreten. Der Austritt von Gasen in relevanten Mengen oder Schadstoffen ist bei genehmigungskonformem Betrieb und bei Einhaltung der Prüffristen grundsätzlich nicht zu erwarten. Auch sind durch das Vorhaben keine geschützten Biotope betroffen. Damit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich. Die Feststellung darüber, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbstständig anfechtbar ( 3 a Satz 3 UVPG). Lindau (Bodensee), den 3. Januar 2013 Landratsamt Lindau (Bodensee) Robert Fischer, Bauen und Umwelt EAPl 824 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Landkreis Ostallgäu für das Wirtschaftsjahr 2013 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu, für das Wirtschaftsjahr 2013 folgende Haushaltssatzung: 1 Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt: Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 1.470.000,00 in den Aufwendungen mit 1.470.000,00 und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.854.000,00 ab.
Amtsblatt Nr. 1/2013 Seite 5 Montag, 21. Januar 2013 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögensplan wird auf 0,00 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 0,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000,00 festgesetzt. 5 Verbandsumlagen für die Finanzierung des Erfolgsplans werden in Höhe von 640.000,00 erhoben. 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Marktoberdorf, den 11.12.2012 Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu Johann Fleschhut, Landrat und Verbandsvorsitzender EAPl 941 Kraftloserklärung von Sparurkunden Die Sparurkunden zu den Konten 12530267 und 13449210 werden hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Memmingen, 03.01.2013 Der Vorstand EAPl 8310
Amtsblatt Nr. 1/2013 Seite 6 Montag, 21. Januar 2013 Veranstaltungshinweis Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen Außensprechstunden des Bezirks Schwaben Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung zu Fragen - der Hilfe zur Pflege - und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Landratsamt Lindau an. Unter Hilfe zur Pflege versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige meist ältere Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen. Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim. Die nächste Sprechstunde findet statt am Donnerstag, 21. Februar, 10 bis 12 Uhr, im Landratsamt Lindau, Bregenzer Str. 35, 88131 Lindau, Zimmer Nr. 125 Eine Terminabsprache ist möglich unter Telefon 0821/3101-216 oder per E-Mail: Buergerberatung@bezirk-schwaben.de Mit freundlichen Grüßen Augsburg, den 08.01.2013 Bezirk Schwaben, Pressestelle Petra Bauer, VAe EAPl 011