Erwerb des Realschulabschlusses an der Regelschule mit Fallbeispielen

Ähnliche Dokumente
Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses an der Regelschule mit Fallbeispielen

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Tilesius-Gymnasium Mühlhausen An der Burg Mühlhausen 03601/880063

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe

Prüfungen und Abschlüsse

Besondere Leistungsfeststellung am Evangelischen Gymnasium Mühlhausen

Besondere Leistungsfeststellung am Evangelischen Gymnasium Mühlhausen

Die Thüringer Oberstufe

Die Gymnasiale OberSTufe am. Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium. Pritzwalk

Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I

Die Thüringer Oberstufe. - Schule/ Gymnasium am unteren Ende der Seite

Prüfungstermine 2013 im Überblick Haupttermine. Stand: 24. Mai 2012

Mittlerer Schulabschluss kurz: MSA

Abschlussprüfung. Jeder Schüler, der einen Abschluss erlangen will, muss eine Prüfung gemacht haben.

Informationsveranstaltung zur Oberstufe und dem Abitur

Im Schuljahr 2016/17 sind für die allgemein bildenden Schulen folgende Lehrplanvorgaben verbindlich:

Im Schuljahr 2018/19 sind für die allgemein bildenden Schulen folgende Lehrplanvorgaben verbindlich:

Die neue Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. (ab )

Im Schuljahr 2015/16 sind für die allgemein bildenden Schulen folgende Lehrplanvorgaben verbindlich:

Kursbildung, Kursdifferenzierung und Abschlüsse

Die gymnasiale Oberstufe

DIE GYMNASIALE OBERSTUFE IN THÜRINGEN

Besondere Leistungsfeststellung am Evangelischen Gymnasium Mühlhausen

Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE

Auf dem Weg zum Abitur

Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016

Oberstufen und Abiturverordnung OAVO (vom )

Bildungsgänge. Viele Wege zum Erfolg. Torsten Weiß Schulleiter

Auf dem Weg zum Abitur

Oberstufen und Abiturverordnung OAVO (vom )

Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE

Mündliche Prüfung im Fach Sport. Gestaltungsräume an der eigenverantwortlichen Schule nutzen! H. Reichel, Fachberater Sport

Die gymnasiale Oberstufe

Abschlussverordnung Sekundarstufe I (Hauptschule Realschule Oberschule) Stand:

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)

Abschlüsse im 9. Jahrgang des Hauptschulzweigs der OBERSCHULE

Der Realschulabschluss. Die Bedingungen

neue Fächer Spanisch/Französisch Informatik Philosophie Sporttheorie Darstellendes Spiel

Umsetzung der gymnasialen Oberstufe in Thüringen am Evangelischen Gymnasium Mühlhausen

Anlage 1 Seite 1. Freistaat Sachsen. Abschlusszeugnis der Mittelschule

Informationsveranstaltung zu den Regularien der Qualifikationsphase

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1, 2

Prüfungstermine 2014 im Überblick Haupttermine. Stand: 22. Juli Termine und Hinweise für die einzelnen Schularten und Schulformen

alle 1-4 Leitgedanken zu den Lehrplänen für die 2010 Grundschule und für die Förderschule mit mit dem Bildungsgang der Grundschule

ABSCHLUSSPRÜFUNG zur Information der 10. Klassen

Versetzungsordnung für die International German School HCMC (IGS)

Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 10 (Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung

Wo finden Sie diese Präsentation? Die komplette Präsentation ist im Downloadbereich unsere Homepage zu finden.

GYMNASIUM AM SCHLOSS. Informationen zur Einführungsphase der GOS

Prüfungen und Abschlussvielfalt

neue Fächer Spanisch/Französisch Informatik Philosophie Sporttheorie Darstellendes Spiel Berufsorientierung

Herzlich willkommen. Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer

Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte

Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2018

Das Ziel vor Augen. Abschlussprüfung 2017 an der Waldschule

Haftungsausschluss. 1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und

Deutsches Internationales Abitur (DIA)

Informationen zur Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Abitur E- u. Q-Phase-DoG-Abitur 2019, Nag 1

Abschlussprüfungen 2017

Werkrealschulverordnung. Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen (Werkrealschulverordnung WRSVO)

Haftungsausschluss. I. Übergang in das Gymnasium der Normalform. 1 Übergang ohne Prüfung für Schüler der Realschule und der Hauptschule

Offizielle Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase der Oberstufe am Elisabeth-Gymnasium Halle

Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)

Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer

Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009

Prüfungen und Abschlussvielfalt

zur vorübergehend weiter geltenden Fassung Versetzungsordnung Gymnasien

Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs am Fachgymnasium (Fachgymnasiumsverordnung - FGVO M-V)

Inhalt. Einführung in die Ausbildungsordnung Sek. II. Wahl der Kursfächer. Wahl der Abiturprüfungsfächer. Zulassung Abitur. Studiermöglichkeiten

Informationselternabend

Aufsteigen und Abschluss am Ende der 9. Klasse

Versetzungsordnung Realschulen. Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Die gymnasiale Oberstufe

Haupt- und Realschulordnung der Deutschen Schule Mailand

GHO. Profiloberstufe Gymnasium Heide-Ost. Kulturschule Europaschule

Die gymnasiale Oberstufe

Kurswahl in Klasse 10 nach der GOSTV Änderung Abiturzeit:

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Jahrgang Abitur Gesetzliche Bestimmungen Organisation an der IGS Wallstraße

MSA Mittlerer Schulabschluss

ELTERNSEMINAR 2015/2016 KLASSENSTUFE 5

Halbjahresinformation/Jahreszeugnis 1. Klasse: 1 Schuljahr / Vorname und Name:

Informationen zur gymnasialen Oberstufe Qualifikationsphase

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11

Wie gestaltet sich die Qualifikationsphase? Was muss man beachten? INFORMATIONEN RUND UM DIE WAHL DER KURSFÄCHER IN DER 11. UND 12.

Schuljahr 2018/2019 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges

Transkript:

Eine Präsentation der Staatlichen Regelschule Obermaßfeld Erwerb des Realschulabschlusses an der Regelschule mit Fallbeispielen Auszüge aus der Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185) in der Fassung vom 7. Juli 2011 (GVBl. S. 494) Die vollständige Lesefassung findet man durch Klick auf das Wappen. Menüpunkt Schulwesen Schulordnungen

67 Realschulabschluss (1) Ein Schüler erwirbt den Realschulabschluss, wenn er am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an einer Abschlussprüfung nach den Absätzen 2 bis 6 teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt. (2) Die Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses gliedert sich in 1. einen schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie erste Fremdsprache mit einem Anteil Hörverstehen und 2. einen mündlichen Teil a) als Pflichtprüfung in einem Fach (außer Astronomie und den Fächern nach Nummer 1) nach Wahl des Schülers, b) als freiwillige Prüfung in weiteren Fächern nach Wahl des Schülers. Die Fächer der freiwilligen Prüfung sind bis zwei Unterrichtstage nach Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten, bei einer freiwilligen Prüfung in den Fächern nach Nummer 1 bis zwei Unterrichtstage nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung dem Schulleiter zu benennen. (3) Die Abschlussprüfung wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 10 abgehalten. Für ihr Bestehen gilt 51 Abs. 1 und 2 Satz 1. Findet in den Fächern der schriftlichen Prüfung eine freiwillige mündliche Prüfung statt, geht das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der freiwilligen mündlichen Prüfung zu einem Drittel in die Note der Prüfung für das jeweilige Fach ein.

(4) Bei der Bildung der Note für das Schuljahr wird in den Fächern der Abschlussprüfung das Ergebnis der gesamten im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen (Jahresfortgangsnote) und das Ergebnis der Prüfung gleich gewichtet; ergibt sich hierbei ein Bruchwert, gibt im Allgemeinen die Note der Prüfung den Ausschlag. Im Einzelfall gibt die Jahresfortgangsnote den Ausschlag, wenn sie nach dem Urteil des Fachlehrers der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach eher entspricht als die Prüfungsnote. In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Noten für das Abschlusszeugnis. Für die Erfüllung der Versetzungskriterien nach 51 Abs. 1 und 2 gilt die Note der Projektarbeit nach 47a als Note in einem Fach. (5) Die schriftlichen Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache werden im Rahmen der Lehrpläne der Klassenstufe 10 der Regelschule von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium; die Aufgaben des mündlichen Teils der Abschlussprüfung von der Schule gestellt. (6) Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt im Fach Deutsch 210 Minuten, im Fach Mathematik 180 Minuten und in der ersten Fremdsprache 150 Minuten. Die Dauer der mündlichen Prüfungen nach Absatz 2 Nr. 2 beträgt in der Regel 15, höchstens 20 Minuten. (7) Bei Wahl des Fachs Sport findet eine zusätzliche praktische Prüfung statt. Die Ergebnisse aus der mündlichen und der praktischen Prüfung werden bei der Ermittlung der Prüfungsnote gleich gewichtet. Ergibt sich hierbei ein Bruchwert, gibt die Note der praktischen Prüfung den Ausschlag. (8) Für die Durchführung der Abschlussprüfung gelten 64 Abs. 3 bis 13 und 66 entsprechend. (9) Für Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, kann auf Antrag an die Stelle des Prüfungsfachs Deutsch die Sprache des Herkunftslandes oder Russisch und an die Stelle des Prüfungsfachs erste Fremdsprache das Fach Deutsch treten.

weitere inhaltliche Besonderheiten Für die schriftlichen Arbeiten einschließlich der Konzepte sind von der Schule einheitlich gekennzeichnete Bögen bereitzustellen; die Verwendung anderer Bögen ist unzulässig. Der Schüler trägt seine Personalien mit Angabe der Schule am Kopf der ersten Seite ein. Die erste Seite und ein Rand an jeder weiteren Seite sind für Eintragungen freizulassen. Die Seiten der Reinschrift sind fortlaufend zu nummerieren. Sämtliche Entwürfe und der Aufgabentext sind mit dem Namen des Schülers zu versehen und mit der Reinschrift abzugeben. Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil präsentiert der Prüfungsteilnehmer das Ergebnis der Bearbeitung seiner Aufgabenstellung. Eine Befragung hierzu ist möglich. Im zweiten Teil wird der Prüfungsteilnehmer zu weiteren Themenkomplexen befragt. Im Prüfungsgespräch sind vor allem fachliche Zusammenhänge zu berücksichtigen. In allen Fächern der schriftlichen Prüfung entfällt die bisher vorgesehene Einlesezeit; dies wird bei der Aufgabenstellung berücksichtigt. Bei Nichterreichen des Realschulabschlusses ist eine Wiederholung der Klasse 10 möglich. Ein Schüler muss in der Regel die Schulart oder den Bildungsgang verlassen, wenn er die Abschlussprüfung zweimal nicht bestanden hat

Bedingungen für den Erwerb des Realschulabschlusses

Realschulabschluss erwirbt man bei: 1. erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung und 2. Erfüllung der Vesetzungsbestimmungen nach 51 ThürSchO

1. Bedingungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Es gilt 51 Abs. 1 und Abs. 2 Satz1 ThüSchO Absatz 1 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium (1) Ein Schüler wird versetzt - hier die Prüfung hat bestanden -, wenn er 1. in allen Fächern mindestens die Note ausreichend erhalten hat oder 2. in höchstens einem Fach die Note "mangelhaft" und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erhalten hat oder 3. in höchstens einem Fach die Note "ungenügend" erhalten hat, diese aber nach Absatz 2 ausgleichen kann und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erhalten hat oder 4. in höchstens zwei Fächern die Note "mangelhaft" erhalten hat, diese beiden Noten Absatz aber 2 Satz1 nach Absatz 2 ausgleichen kann und im übrigen keine schlechtere Note als (2) Ein "ausreichend" Ausgleich ist gegeben erhalten hat. 1. für je eine Note "mangelhaft" durch zwei Noten "befriedigend" oder durch eine Note "gut" oder "sehr gut", 2. für eine Note "ungenügend" durch zwei Noten "gut" oder durch eine Note "sehr gut".

2. Bedingungen für das Erfüllen der Versetzungsbestimmungen Es gilt 51 ThSchO Abs. 1 und 2 komplett! 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium (1) Ein Schüler wird versetzt, wenn er 1. in allen Fächern mindestens die Note ausreichend erhalten hat oder 2. in höchstens einem Fach die Note "mangelhaft" und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erhalten hat oder 3. in höchstens einem Fach die Note "ungenügend" erhalten hat, diese aber nach Absatz 2 ausgleichen kann und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erhalten hat oder 4. in höchstens zwei Fächern die Note "mangelhaft" erhalten hat, diese beiden Noten aber (2) Ein Ausgleich ist gegeben 1. für nach je eine Absatz Note 2 ausgleichen "mangelhaft" kann durch undzwei im übrigen Noten "befriedigend" keine schlechtere odernote durchals eine Note "gut" "ausreichend" oder "sehr erhalten gut", hat. 2. für eine Note "ungenügend" durch zwei Noten "gut" oder durch eine Note "sehr gut". Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie im Gymnasium in der zweiten Fremdsprache können nur durch Noten in diesen Fächern oder im Wahlpflichtfach der Regelschule ausgeglichen werden.

Erklärung zu den Kürzeln in den Fallbeispielen: JFN - Jahresfortgangsnote (Vornote) SP - schriftliche Prüfungsnote MP - mündliche Prüfungsnote *) PEN - Prüfungsendnote ZN - Zeugnisnote *) einschließlich zusätzlicher mündlicher Prüfungsnoten in schriftlich geprüften Fächern

Fall 1 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 4 4 De 2 2 2 2 En 3 2 2 2 Ma 4 6 6 5 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 4 4 4 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 3 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Fall 2 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 2 2 De 2 2 2 2 En 3 5 3 4 3 Ma 4 5 3 4 4 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 4 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 3 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Fall 3 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 3 3 De 2 2 2 2 En 3 3 3 3 Ma 4 3 3 4 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 4 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 6 6 4 WRT 3 3 Prüfung nicht bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 4 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 2 2 De 2 2 2 2 En 3 3 3 3 Ma 4 6 5 6 5 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 4 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 2 2 2 2 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 3 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Fall 5 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 4 4 De 3 3 3 3 En 4 4 4 4 Ma 3 3 3 3 Ph 4 4 As 4 4 Ch 4 4 Bi 4 4 Ge 4 4 Gg 4 4 Sk 4 4 Mu 4 4 Ku 4 4 Et/Re 4 4 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 4 5 5 5 WRT 5 5 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen nicht erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 6 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 2 2 De 2 2 2 2 En 3 3 3 3 Ma 4 3 3 3 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 6 6 5 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 3 WRT 3 3 Prüfung nicht bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 7 Fach JFN SP MP PEN ZN PA 4 4 De 2 3 3 2 En 3 3 3 3 Ma 4 3 3 4 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 4 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 6 6 5 WRT 3 3 Prüfung nicht bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 8 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 3 3 De 2 2 2 2 En 3 5 5 5 4 Ma 4 5 4 5 5 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 4 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 2 2 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 3 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Fall 9 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 5 5 De 3 3 3 3 En 4 4 4 4 Ma 4 5 4 5 5 Ph 3 3 As 3 3 Ch 3 3 Bi 3 3 Ge 3 3 Gg 3 3 3 3 Sk 3 3 Mu 3 3 Ku 3 3 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 4 4 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen nicht erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 10 Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit 3 3 De 2 2 2 2 En 3 2 2 2 Ma 4 4 4 4 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 6 6 5 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 3 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Fall 11-2 mündliche Prüfungen Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit - - De 3 3 3 3 En 4 4 4 4 Ma 4 5 4 5 5 Ph 4 4 As 4 4 Ch 4 4 Bi 4 4 4 4 Ge 2 2 Gg 4 4 Sk 4 4 Mu 3 3 Ku 3 3 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 4 3 3 4 WRT 5 5 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen nicht erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 12-2 mündliche Prüfungen Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit - - De 2 2 2 2 En 3 3 3 3 Ma 4 3 3 4 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 5 5 5 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 3 5 5 4 WRT 3 3 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Fall 13-2 mündliche Prüfungen Fach JFN SP MP PEN ZN Projektarbeit - - De 2 2 2 2 En 3 3 3 3 Ma 4 4 4 4 Ph 3 3 As 3 3 Ch 4 5 5 5 Bi 4 4 Ge 3 3 Gg 2 2 Sk 3 3 Mu 4 4 Ku 2 2 Et/Re 3 3 Sp 3 3 Wahlpfl.Fach 4 5 5 4 WRT 3 3 Prüfung nicht bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt kein Realschulabschluss

Fall 14 - Extremfall mit freiwilligen mdl. Prüfungen Fach JFN SP MP PEN ZN PA 3 3 De 5 5 5 5 5 En 5 3 3 4 Ma 3 3 3 3 Ph 4 4 As 5 5 Ch 5 3 3 4 Bi 4 4 Ge 5 4 4 4 Gg 3 3 Sk 5 3 3 4 Mu 4 4 Ku 4 4 Et/Re 4 4 Sp 4 4 WPF 3 3 WRT 4 4 Prüfung bestanden Versetzungsbestimmungen erfüllt Realschulabschluss

Externer RSA wird erreicht bei: erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung

Prüfungsfächer Abschlussprüfung - Extern Es gilt 71 ThüSchO Auszug Absatz 2: (2) Fächer der 1. schriftlichen Prüfung sind Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (Englisch, Französisch oder Russisch) sowie nach Wahl des Prüflings eines der Fächer Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Biologie, Physik und Chemie, 2. mündlichen Prüfung sind a) nach Wahl des Prüflings zwei der schriftlichen Prüfungsfächer nach Nummer 1, b) nach Wahl des Prüflings eines der Fächer aa) Physik, Chemie und Biologie, wenn Geographie, Geschichte oder Sozialkunde schriftliches Prüfungsfach nach Nummer 1 ist, oder bb) Geographie, Geschichte und Sozialkunde, wenn Physik, Chemie oder Biologie schriftliches Prüfungsfach nach Nummer 1 ist, sowie c) nach Wahl des Prüflings eines der Fächer Kunsterziehung oder Musik oder ein weiteres Fach, das kein Prüfungsfach nach den Nummern 1 und 2 Buchst. a und b ist. Die Prüfungskommission kann zusätzlich eine mündliche Prüfung in den schriftlich geprüften Fächern ansetzen, wenn dies zur Sicherung der Bewertung erforderlich ist.

Bedingungen für das Bestehen der Abschlussprüfung - Extern Es gilt 70 Abs. 5 und 6 ThüSchO (5) Die Prüfung ist bestanden, wenn 1. in allen Fächern mindestens die Note "ausreichend" erteilt wurde oder 2. in höchstens einem Fach die Note "mangelhaft" und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erteilt wurde oder 3. in höchstens einem Fach die Note "ungenügend" erteilt wurde, diese aber nach Absatz 6 ausgeglichen werden kann und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erteilt wurde oder 4. in höchstens zwei Fächern die Note "mangelhaft" erteilt wurde, diese beiden Noten aber nach Absatz 6 ausgeglichen werden können und im übrigen keine schlechtere Note als "ausreichend" erteilt wurde. (6) Ein Ausgleich ist gegeben 1. für je eine Note "mangelhaft" durch zwei Noten "befriedigend" oder durch eine Note "gut" oder "sehr gut", 2. für eine Note "ungenügend" durch zwei Noten "gut" oder eine Note "sehr gut". Die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der gewählten Fremdsprache können nur durch Noten in diesen Fächern ausgeglichen werden.

Prüfung nicht bestanden kein Realschulabschluss

Prüfung bestanden Realschulabschluss

Prüfung nicht bestanden kein Realschulabschluss

Prüfung bestanden Realschulabschluss

Prüfung nicht bestanden kein Realschulabschluss