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Transkript:

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Mühlwiesen-Erweiterung in Frickenhausen 5622 BS Ingenieure Straßenplanung Verkehrsplanung Schallimmissionsschutz Projekt: Schallimmissionsprognose für den Bebauungsplan Mühlwiesen-Erweiterung in Frickenhausen Projektnummer: 5622 Auftraggeber: Gemeinde Frickenhausen Mittlere Straße 18 72636 Frickenhausen Projektleitung: Wolfgang Schröder Bearbeitung: Dominik Wörn, B.Eng. Ludwigsburg, 27. Januar 2016 Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg Fon 07141.8696.42 Fax 07141.8696.34 info@bsingenieure.de www.bsingenieure.de

INHALT 1. AUFGABENSTELLUNG 3 2. AUSGANGSDATEN 4 2.1 Plangrundlagen 4 2.2 Örtliche Gegebenheiten 4 2.3 Immissionsorte und Gebietsausweisung 4 2.4 Emission Straßenverkehr 5 3. SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 6 3.1 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau 6 3.2 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau 7 4. GERÄUSCHIMMISSIONEN 9 4.1 Berechnungsverfahren 9 4.2 Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs nach DIN 18005 10 4.3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 10 5. FORMULIERUNGSVORSCHLAG FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN 12 5.1 Festsetzungen 12 5.2 Begründung 12 6. ZUSAMMENFASSUNG 14 LITERATUR 16 ANHANG BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 2 von 16

1. AUFGABENSTELLUNG Am 26.11.2015 wurden wir von der Gemeinde Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen, beauftragt, für den Bebauungsplan Mühlwiesen- Erweiterung in Frickenhausen eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Aufgabe der Untersuchung ist es, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlichen schalltechnischen Berechnungen für die geplanten Nutzungen durchzuführen. Es sind die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr der Hauptstraße (L 1250), sowie Untere Straße (K 1239) zu ermitteln und den Orientierungswerten der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau gegenüberzustellen. Bei Überschreitung der schalltechnischen Anforderungen der DIN 18005 [1] sind zum Schutz vor Außenlärm anhand des resultierenden Außenlärmpegels nach DIN 4109 [2] die vorherrschenden Lärmpegelbereiche an den Gebäudefassaden der geplanten Nutzungen zu bestimmen. Als Beurteilungsgrundlage hierfür dient die DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 3 von 16

2. AUSGANGSDATEN 2.1 Plangrundlagen Die Untersuchung basiert auf folgenden Plan- und Datengrundlagen, die uns von der Gemeinde Frickenhausen und dem Ingenieurbüro Kuhn (Nürtingen) zur Verfügung gestellt wurden: Plan- und Datengrundlage erhalten am Stand Bebauungsplan Mühlwiesen-Erweiterung 09.12.2015 per E-Mail 03.07.2015 Kataster und Höhenangaben 09.12.2015 per E-Mail aktuell Angaben zur Bestandsbebauung 09.12.2015 per E-Mail aktuell 2.2 Örtliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum von Frickenhausen westlich der Hauptstraße (L 1250) und südlich der Untere Straße (K 1239). Das Untersuchungsgebiet ist von Norden, Osten und Westen von Bebauung umgeben. Unmittelbar im Süden grenzt die Untere Straße (K 1239) an. In den freien Baufeldern sind Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Dachgeschoss mit Sattel, Walm- oder Zeltdach möglich. Das Untersuchungsgebiet liegt weitestgehend eben auf ca. 322 m ü. NN. 2.3 Immissionsorte und Gebietsausweisung Der Bebauungsplan sieht als Gebietsausweisung ein allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Für alle Bestandsgebäude im Plangebiet wurde eine Gebäudelärmkarte berechnet. Für die unbebauten Grundstücke des Plangebiets wurde unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude zusätzlich eine Rasterlärmkarte berechnet, welche die Lärmpegelbereiche für die freien Baufelder flächenhaft darstellt. PLAN 01 Die örtlichen Gegebenheiten sind in Plan 5622-01 grafisch dargestellt. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 4 von 16

2.4 Emission Straßenverkehr Die maßgebenden Daten des Verkehrsaufkommens der L 1250 und K 1239 wurden aus dem Verkehrsmonitoring 2014 des Landes Baden-Württemberg [3] abgeleitet. Unter Ansatz der Verkehrsstärken, der Geschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Steigung ergeben sich für die verschiedenen Straßenabschnitte folgende Emissionspegel für die Zeitbereiche tags bzw. nachts. Prognose 2025: Straßenabschnitt Verkehrsstärke Nachtanteil Schwerverkehr > 2,8 t Emissionspegel L m,e DTV alle Tage tags nachts tags nachts [Kfz/24 h] [%] [%] [%] [db(a)] [db(a)] L 1250 Hauptstraße 15.000 7,1 2,7 1,8 62,1 53,4 K 1239 Untere Straße 6.000 7,2 2,6 3,6 58,1 50,6 DTV : Durchschnittlicher Täglicher Verkehr Für den Straßenbelag wurde keine Korrektur angesetzt. Die Berücksichtigung von Zuschlägen für Signalanlagen und Steigungen erfolgt durch das Berechnungsprogramm auf der Grundlage der modellierten Lage und Topographie. PLAN 01 Die relevanten Straßen sind im Plan 5622-01 grafisch dargestellt. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 5 von 16

3. SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN 3.1 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Anwendungsbereich Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung wird die DIN 18005 [1] herangezogen. Dabei sind nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) den verschiedenen Baugebieten in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung schalltechnische Orientierungswerte zuzuordnen. Orientierungswerte Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder mit der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Geräuschbelastungen zu erfüllen: Gebietsart Allgemeines Wohn- (WA), Kleinsiedlungs- (WS), Campingplatzgebiet Orientierungswerte in db(a) Tagzeitraum Nachtzeitraum 55 45 bzw. 40 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Beurteilungspegel Auf den Beurteilungspegel beziehen sich die Orientierungswerte im jeweiligen Beurteilungszeitraum. Er wird aus dem energetischen Mittelungspegel der zu beurteilenden Geräusche unter Berücksichtigung von Zuschlägen berechnet. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie- und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die entsprechenden Einrichtungen sind so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden oder unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden ( 22 Abs. 1, BImSchG [4]). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Für die Beurteilung markieren Immissionsricht- und -grenzwerte die Schwelle oberhalb derer in der Regel mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 6 von 16

Beurteilungszeitraum Die Ermittlung der Beurteilungspegel und der Vergleich mit den Orientierungswerten erfolgt in der Regel für folgende Zeitbereiche: Zeitbereich Tagzeitraum Nachtzeitraum Werktage, Sonn- und Feiertage 6:00 Uhr 22:00 Uhr 22:00 Uhr 6:00 Uhr Verkehrsgeräusche Können die Orientierungswerte mit aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, ist bei Verkehrslärm durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen) ein Ausgleich vorzusehen und planungsrechtlich abzusichern. Zusätzlich ist bei der Beurteilung von Außenlärm die Dimensionierung der Außenbauteile (Wand, Fenster) nach DIN 4109 [2] zu untersuchen. Hierbei sind unabhängig von der Einhaltung der Orientierungswerte der jeweiligen Gebietsart nach DIN 18005 Lärmpegelbereiche festzulegen, die die Anforderung an die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen darstellen. 3.2 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Nachweispflicht der Luftschalldämmung von Außenbauteilen Mit der Bekanntmachung über die Einführung technischer Baubestimmungen des Innenministeriums vom 06. November 1990 (AZ.: 5-7115/342) bedarf es eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm. Hierbei sind unabhängig von der Einhaltung der Orientierungswerte der jeweiligen Gebietsausweisung nach DIN 18005 [1] Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [2] festzulegen, die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen stellen. Nach Tabelle 8 der DIN 4109 ist ein Nachweis erforderlich, wenn der maßgebliche Außenlärmpegel nach Abschnitt 5.5 der DIN 4109 mindestens folgende Werte beträgt: - 61 db(a) Lärmpegelbereich III bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen - 66 db(a) Lärmpegelbereich IV bei Büroräumen und ähnlichen Räumen. Für die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen gelten gemäß ihrer Art und Nutzung folgende Anforderungen nach Tabelle 8 der DIN 4109: BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 7 von 16

Lärmpegel- Bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. Ä. Raumarten Büroräume* u. Ähnliches erf. R'w,res des Außenbauteils in db I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 VI 76 bis 80 50 45 VII > 80 ** 50 * An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ** Die Anforderungen sind hier auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Das genannte Verfahren ist für den Tagzeitraum ausgelegt und kann in bestimmten Fällen zu hohe Innenraumpegel im Nachtzeitraum zur Folge haben. Dann sind um 10 db beaufschlagte Nachtwerte heranzuziehen. Für Wohnnutzungen im Lärmpegelbereich III ergibt sich nach Tabelle 8 der DIN 4109 das erforderliche bewertete Schalldämmmaß von erf.r w,res 35 db als Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Nach 5.2 der DIN 4109 sind die erforderlichen Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zu seiner Grundfläche nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu korrigieren. Für den Fall, dass eine Fensterkonstruktion weitere Bauteile wie Rollladenkästen oder Lüftungseinrichtungen enthält, ist darauf zu achten, dass die Fenstergesamtkonstruktion die Anforderung an das erforderliche Schalldämmmaß erfüllt. In diesem Fall kann ein Aufwand für erhöhten Schallschutz nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Der weitere Nachweis für die Eignung von Bauteilen nach DIN 4109 Kapitel 6 ist nicht Bestandteil und von weiterführenden Fachplanern durchzuführen. Schalldämmende Lüftungseinrichtung Selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ist nach VDI 2719 [5] bei Beurteilungspegeln > 50 db(a) außen ungestörter Schlaf oft nicht mehr möglich. Für eine ausreichende Belüftung im geschlossenen Zustand wird dann empfohlen, in wenigstens einem Schlafraum je Wohnung schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 8 von 16

4. GERÄUSCHIMMISSIONEN 4.1 Berechnungsverfahren Die Geräuschimmissionen an der Bebauung wurden über eine Ausbreitungsberechnung mit dem Programm SoundPLAN, Version 7.4 [6] für Straßenverkehrsgeräusche nach RLS-90 [7] ermittelt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfordert die Eingabe eines dreidimensionalen digitalen Geländemodells, welches die bestehende und die geplante Topografie, die Schallquellen mit den entsprechenden Emissionspegeln sowie die bestehende und geplante Bebauung beinhaltet. Das Programm arbeitet nach dem Teilstück- oder Sektorverfahren. Von einem Immissionsort werden Suchstrahlen im Abstandswinkel von einem Grad ausgesandt. Linien- und Flächenschallquellen werden dabei automatisch entsprechend den geltenden Richtlinien in Teilstücke zerlegt. Nach Vorgabe der Einflussbereiche werden die Schallimmissionen am Immissionsort unter Berücksichtigung von Reflexionen und Pegelminderungen auf dem Ausbreitungsweg (z.b. infolge Bodendämpfung, Abstand, Abschirmung) errechnet. Berechnungsverfahren Straßenverkehr Der jeweilige Emissionspegel eines Straßenabschnitts wird nach den RLS-90 [7] wie folgt ermittelt: L m,e = L m(25) + D v + D StrO + D Stg + D E Es bedeuten: L m,e Emissionspegel in db(a) L m(25) Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand zur Verkehrswegachse auf nicht geriffeltem Gussasphalt bei 100 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit und Steigung oder Gefälle 5 % sowie freier Schallausbreitung in h m = 2,25 m mittlerer Höhe über Gelände in db(a) D v Korrektur unterschiedlich zulässiger Höchstgeschwindigkeiten in db D StrO Korrektur unterschiedlicher Straßenoberflächen in db D Stg Korrektur für Steigungen und Gefälle in db Korrektur für Absorptionseigenschaften reflektierender Flächen in db. D E Zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird der äquivalente Dauerschalldruckpegel auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden im Tag- und acht Stunden im Nachtzeitraum bezogen. Die Berechnung wird nach den RLS-90 [7] wie folgt durchgeführt: L r = L m,e + D s + D BM + D B + K BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 9 von 16

Es bedeuten: L r L m,e D s D BM D B K Beurteilungspegel in db(a) Emissionspegel in db(a) Pegeländerung durch Abstand und Luftabsorption in db Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung in db Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen in db Zuschlag für erhöhte Störwirkung von Lichtzeichen geregelten Kreuzungen und Einmündungen in db. ANHANG A Die ausführlichen Ergebnisausdrucke der Ausbreitungsberechnungen für den Straßenverkehr sind im Anhang A dokumentiert. 4.2 Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs nach DIN 18005 Die Beurteilungspegel wurden auf der Basis der Ausgangsdaten gemäß Kapitel 2.4 anhand der Geräuschimmissionen tags und nachts an den Bestandsgebäuden ermittelt. ANHANG A Gebäudelärmkarte Die Ergebnisse zeigen, dass das Gebäude Untere Straße 8 Pegelwerten von bis zu 67 db(a) ausgesetzt ist. Die höchsten Beurteilungspegel werden im Erdgeschoss erreicht. Im Zeitbereich tags beträgt der Beurteilungspegel 66,1 db(a), im Zeitbereich nachts 56,5 db(a). Die Orientierungswerte nach DIN 18005 [1] für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) im Tagzeitraum und 45 db(a) im Nachtzeitraum werden um bis zu 12 db(a) überschritten. Die Berechnungsergebnisse der Beurteilungspegel für alle Gebäudefassaden sind in der Tabelle im Anhang A (RL10) aufgeführt. 4.3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [2] wurde der aus dem Beurteilungspegel des prognostizierten Straßenverkehrs resultierende maßgebliche Außenlärmpegel gebildet. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile (Wand, Dach, Fenster) für unterschiedliche Raumnutzungen werden unabhängig von der Gebietsausweisung festgelegt. Der Schutz der Innenwohnbereiche ist bei Wohnnutzung ab Lärmpegelbereich III nachweispflichtig. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 10 von 16

Mit maßgeblichen Außenlärmpegeln von bis zu 70 db(a) wurde der höchste ermittelte Lärmpegelbereich IV für das Gebäude Untere Straße 8 über alle Geschosse ermittelt. Die seitlichen Gebäudefassaden weisen den Lärmpegelbereich III auf. PLAN 02 ANHANG B Detailliert sind die ermittelten Lärmpegelbereiche aller Fassadenabschnitte im Plan 5622-02 grafisch dargestellt. Die Außenlärmpegel und die daraus ermittelten Lärmpegelbereiche sind im Anhang B tabellarisch dargestellt. Für die unbebauten Grundstücke des Plangebiets wurde unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung eine Rasterlärmkarte berechnet. Diese stellt die Lärmpegelbereiche für die überbaubare Fläche des Bebauungsplanes flächenhaft dar. Die freien Flächen entlang der Untere Straße (K 1239) weisen bis zu einem Abstand von 7 m vom Fahrbahnrand den Lärmpegelbereich V auf. Bei freier Schallausbreitung reicht der Lärmpegelbereich IV bis zu 29 m in das Gelände hinein. Danach wird der Lärmpegelbereich III erreicht. Die freien Flächen im nordöstlichen Teil des Plangebiets entlang der Hauptstraße (L 1250) weisen bis zu einem Abstand von 25 m vom Fahrbahnrand Lärmpegelbereich IV auf. Danach wird der Lärmpegelbereich III erreicht. PLAN 03 Detailliert sind die ermittelten Lärmpegelbereiche im Plan 5622-03 grafisch dargestellt. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 11 von 16

5. FORMULIERUNGSVORSCHLAG FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN 5.1 Festsetzungen Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 Bau-GB). Für die in der Planzeichnung gekennzeichneten Flächen werden folgende passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben: Für die innerhalb der gekennzeichneten Lärmpegelbereiche liegenden Fassaden der geplanten Gebäude sind aufgrund der Geräuschbelastungen durch Außenlärm Vorkehrungen zur Geräuschminderung zu treffen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist vom Antragsteller ein Nachweis über die Luftschalldämmung nach DIN 4109 zu führen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliche Räume ab Lärmpegelbereich III. - Büroräume und ähnliche Räume ab Lärmpegelbereich IV. Nach VDI 2719 ist bei Außengeräuschpegeln von über 50 db(a) nachts eine schalldämmende, eventuell fensterunabhängige Lüftungseinrichtung notwendig. In jeder Wohnung ist dann wenigstens ein zum Schlafen geeigneter Raum mit Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Von den in der Planzeichnung festgelegten Lärmpegelbereichen kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren- bzw. Kenntnisgabeverfahren der Nachweis erbracht wird, dass ein geringerer maßgeblicher Außenlärmpegel vorliegt. Grundlage für die Festsetzungen ist die schalltechnische Untersuchung, Büro BS Ingenieure, Ludwigsburg, vom 27. Januar 2016 (A5622). 5.2 Begründung Das Plangebiet ist dem Einfluss der Straßen L 1250 ( Hauptstraße ) und K 1239 ( Untere Straße ) ausgesetzt. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, werden teilweise im Bereich des Bebauungsplans überschritten. Es sind Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm vorzusehen. Das bedeutet, dass die Grundrisse der Wohngebäude vorzugsweise so anzulegen sind, dass die dem ständigen Aufenthalt dienenden Räume (Büro, Wohn- und Schlafzimmer) zu den Lärm abgewandten Gebäudeseiten, d. h., dem im Lageplan der schalltechnischen Untersuchung nicht farbig markierten Seiten, orientiert werden. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 12 von 16

Falls dies nicht realisierbar ist, ist der erforderliche passive Schallschutz durch bauliche Maßnahmen am Gebäude nach DIN 4109 zu dimensionieren. Hierzu werden die erforderlichen Lärmpegelbereiche, für die der Nachweis zu erbringen ist, ermittelt. Da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm nur wirksam sind, wenn Fenster und Türen bei der Geräuscheinwirkung geschlossen bleiben, müssen zur Sicherstellung eines hygienisch ausreichenden Luftwechsels in Aufenthaltsräumen und besonders in Schlafräumen ggf. Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 vorgesehen werden. An Außenbauteile von Räumen, die nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen (z. B. Küchen, Bäder, Hausarbeitsräume) und von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine schalltechnischen Anforderungen gestellt. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 13 von 16

6. ZUSAMMENFASSUNG Am 26.11.2015 wurden wir von der Gemeinde Frickenhausen beauftragt, für den Bebauungsplan Mühlwiesen-Erweiterung in Frickenhausen eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Aufgabe der Untersuchung ist es, die im Rahmen der Bebauungsplanverfahren erforderlichen schalltechnischen Berechnungen für die geplanten Nutzungen durchzuführen. Es sind die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr der Hauptstraße (L 1250), sowie Untere Straße (K 1239) zu ermitteln und den Orientierungswerten der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau gegenüberzustellen. Bei Überschreitung der schalltechnischen Anforderungen der DIN 18005 [1] sind zum Schutz vor Außenlärm anhand des resultierenden Außenlärmpegels nach DIN 4109 die vorherrschenden Lärmpegelbereiche an den Gebäudefassaden der geplanten Nutzungen zu bestimmen. Als Beurteilungsgrundlage hierfür dient die DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau. Ergebnisse Straßenverkehrsgeräusche Die Ergebnisse zeigen, dass das Gebäude Untere Straße 8 Pegelwerten von bis zu 67 db(a) ausgesetzt ist. Die höchsten Beurteilungspegel werden im Erdgeschoss erreicht. Im Zeitbereich tags beträgt der Beurteilungspegel 66,1 db(a), im Zeitbereich nachts 56,5 db(a). Die Orientierungswerte nach DIN 18005 [1] für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) im Tagzeitraum und 45 db(a) im Nachtzeitraum werden um bis zu 12 db(a) überschritten. Lärmpegelbereiche Mit maßgeblichen Außenlärmpegeln von bis zu 70 db(a) wurde der höchste ermittelte Lärmpegelbereich IV für das Gebäude Untere Straße 8 über alle Geschosse ermittelt. Die seitlichen Gebäudefassaden weisen den Lärmpegelbereich III auf. Die freien Flächen entlang der Untere Straße (K 1239) weisen bis zu einem Abstand von 7 m vom Fahrbahnrand den Lärmpegelbereich V auf. Bei freier Schallausbreitung reicht der Lärmpegelbereich IV bis zu 29 m in das Gelände hinein. Danach wird der Lärmpegelbereich III erreicht. Die freien Flächen im nordöstlichen Teil des Plangebiets entlang der Hauptstraße (L 1250) weisen bis zu einem Abstand von 25 m vom Fahrbahnrand Lärmpegelbereich IV auf. Danach wird der Lärmpegelbereich III erreicht. Eine abschließende Beurteilung bleibt den Genehmigungsbehörden vorbehalten. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 14 von 16

Aufgestellt durch: BS Ingenieure, Ludwigsburg, 27. Januar 2016 Dominik Wörn, B.Eng. BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 15 von 16

LITERATUR [1] DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, inkl. Beiblatt Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Juli 2002 [2] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise November 1989 [3] Verkehrsmonitoring 2014 Hrsg.: RP Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik i.a. des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur BW Oktober 2015 [4] Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge September 2002, zuletzt geändert Juni 2012 [5] VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen August 1987 [6] SoundPLAN 7.4 Programm, Bibliothek SoundPLAN GmbH Update 18.12.2015 [7] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 BS Ingenieure / Ludwigsburg Seite 16 von 16

ANHANG 11 Seiten Anhang Berechnungen der Straßenverkehrsgeräusche nach DIN 18005 Rechenlauf RL10 A 1 Immissionspegel Tag- und Nachtzeitraum mit Legende A 3 Eingabedaten Straßen mit Legende A 5 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Maßgeblichen Außenlärmpegel, Lärmpegelbereich und erforderliche Lüftungseinrichtung B 1 Pläne: Plan 5622-01: Lageplan Plan 5622-02: Lärmpegelbereiche Verkehr für Bestandsgebäude - EG - 2.OG Plan 5622-03: Lärmpegelbereiche Verkehr für Freiflächen BS Ingenieure / Ludwigsburg 5622 / LSU / Frickenhausen Bebauungsplan Mühlwiesen-Erweiterung / 27. Januar 2016

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" RL10_Verkehr_Gebäudelärmkarte Rechenlauf-Info Projektbeschreibung Projekttitel: Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" Projekt Nr. 5622 Bearbeiter: Dominik Wörn, B.Eng. Auftraggeber: Gemeinde Frickenhausen Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Gebäudelärmkarte Titel: RL10 - GLK Verkehr Gruppe: Verkehr Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 10 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4) Berechnungsbeginn: 20.01.2016 09:19:03 Berechnungsende: 20.01.2016 09:19:08 Rechenzeit: 00:02:696 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 4 Anzahl berechneter Punkte: 4 Kernel Version: 18.12.2015 (32 bit) Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 3 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m Suchradius 5000 m Filter: db(a) Toleranz: 0,100 db Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m Nein Richtlinien: Straßen: Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: RLS-90 Straßensteigung geglättet über eine Länge von : Berechnung mit Seitenbeugung: Nein Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: RLS-90 15 m Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Bewertung: DIN 18005 Verkehr (1987) Gebäudelärmkarte: Ein Immissionsort in der Mitte der Fassade Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Geometriedaten BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite A1 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" RL10_Verkehr_Gebäudelärmkarte Rechenlauf-Info RL10 - GLK.sit 20.01.2016 09:09:36 - enthält: A_Hausnummern.geo 19.01.2016 17:36:08 DXF_0.BPlan_Beschriftung.geo15.12.2015 15:39:08 DXF_0.Ebene 5002.geo 09.12.2015 17:14:00 DXF_0.Ebene 9999.geo 15.12.2015 16:44:36 DXF_0.Geb.nutzung_Nutzungsart.geo 15.12.2015 16:51:54 DXF_0.Grenzen.geo 15.12.2015 14:03:38 Q_Signalanlage.geo 19.01.2016 17:27:44 Q_Straßen.geo 19.01.2016 17:27:44 RG_Geltungsbereich Mühlwiesen-Erweiterung.geo 15.12.2015 13:49:34 U_Baugrenzen.geo 15.12.2015 15:12:06 U_DXF_Gebäude.geo 15.12.2015 16:44:04 U_Geltungsbereich Bebauungsplan.geo 15.12.2015 13:49:34 U_text_Straßenbezeichnungen.geo 15.12.2015 14:02:12 RDGM9998.dgm 15.12.2015 13:26:12 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite A2 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" RL10_Verkehr_Gebäudelärmkarte Immissionen Immissionsort Nr. Nutzung Stockwerk HR OW,T db(a) LrT db(a) LrT,diff db(a) OW,N db(a) LrN db(a) LrN,diff db(a) Untere Straße 8 20;A WA EG S 55 66,1 11,1 45 56,5 11,5 Untere Straße 8 20;A WA 1.OG S 55 65,9 10,9 45 56,4 11,4 Untere Straße 8 20;A WA 2.OG S 55 64,5 9,5 45 55,9 10,9 Untere Straße 8 20;B WA EG W 55 58,1 3,1 45 49,5 4,5 Untere Straße 8 20;B WA 1.OG W 55 58,8 3,8 45 50,2 5,2 Untere Straße 8 20;B WA 2.OG W 55 58,9 3,9 45 50,4 5,4 Untere Straße 8 20;C WA EG N 55 54,2-0,8 45 45,3 0,3 Untere Straße 8 20;C WA 1.OG N 55 55,7 0,7 45 46,8 1,8 Untere Straße 8 20;C WA 2.OG N 55 54,2-0,8 45 44,8-0,2 Untere Straße 8 20;D WA EG O 55 61,5 6,5 45 51,8 6,8 Untere Straße 8 20;D WA 1.OG O 55 62,0 7,0 45 52,3 7,3 Untere Straße 8 20;D WA 2.OG O 55 62,3 7,3 45 52,5 7,5 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite A3 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" RL10_Verkehr_Gebäudelärmkarte Immissionen Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nr. Objektnummer Nutzung Gebietsnutzung Stock- werk Stockwerk HR Richtung OW,T db(a) Orientierungswert Tag LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LrT,diff db(a) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT OW,N db(a) Orientierungswert Nacht LrN db(a) Beurteilungspegel Nacht LrN,diff db(a) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite A4 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" RL10_Verkehr_Gebäudelärmkarte Eingabedaten Straßen Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % D Stg db(a) D Refl db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) K 1239 6000 50 50 50 50 348 54 2,60 3,599 - - - 0 0 58,0 50,56 L 1250 15000 50 50 50 50 871 133 2,70 1,799 - - 1,00 0 0 62,1 53,39 BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite A5 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" RL10_Verkehr_Gebäudelärmkarte Eingabedaten Straßen Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Stei- gung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite A6 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung"" Lärmpegelbereiche Lüftungen Spalte Beschreibung 1 Bezeichnung des Immissionsortes 2 Nummer des Immissionsortes 3 Stockwerk 4 Gebietsausweisung 5 Himmelsrichtung der Gebäudeseite 6-7 Beurteilungspegel Verkehrslärm tags/nachts nach DIN 18005 8 Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 9 Lärmpegelbereich nach DIN 4109 10 Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 erforderlich BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite B1 SoundPLAN 7.4

Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung"" Lärmpegelbereiche Lüftungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Beurteilungspegel Name Nr. Geschoss Nutzung Richtung LrT LrN MAP LAP Lüftung db(a) db(a) Untere Straße 8 20;A EG WA S 65 57 70 IV x Untere Straße 8 20;A 1.OG WA S 64 57 70 IV x Untere Straße 8 20;A 2.OG WA S 64 56 69 IV x Untere Straße 8 20;B EG WA W 58 50 63 III x Untere Straße 8 20;B 1.OG WA W 58 51 64 III x Untere Straße 8 20;B 2.OG WA W 58 51 64 III x Untere Straße 8 20;C EG WA N 54 46 59 II - Untere Straße 8 20;C 1.OG WA N 55 47 60 II - Untere Straße 8 20;C 2.OG WA N 54 45 58 II - Untere Straße 8 20;D EG WA O 60 52 65 III x Untere Straße 8 20;D 1.OG WA O 60 53 66 IV x Untere Straße 8 20;D 2.OG WA O 61 53 66 IV x BS INGENIEURE Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg (Ossweil) Tel.:(07141) 86 96-0 5622 27.01.2016 Seite B2 SoundPLAN 7.4

4 2 13 15/1 Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Frickenhausen 1 12 Kiosk Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" 9 7 5 3 Hauptstraße (L 1250) 14 17 17/1 Lageplan 323,0 323,0 16 1 4/1 322,5 2 322,5 8 5/2 1 5 8 6 4 322,0 322,3 Untere Straße (K 1239) 13 11/1 12 10 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Emission Straße Straßenoberfläche Signalanlage Geltungsbereich Baufenster 7 5 Rathaus 16 Maßstab 1:750 0 3,757,5 15 22,5 30 m 1 Bibl Althm Plan Nr. 5622-01 Planstand: 27.01.2016 Verkehr_GLK.sit RGLK0010.res 2 2 BS Ingenieure Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg Fon 07141. 8696. 42 Fax 07141. 8696. 34

1 Erdgeschoss 12 Hauptstraße (L 1250) Kiosk 1 1. Obergeschoss 12 Hauptstraße (L 1250) Kiosk Schalltechnische Untersuchung 7 5 3 14 7 5 3 14 Gemeinde Frickenhausen 323,0 323,0 4/1 322,5 323,0 16 4/1 322,5 323,0 16 Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" 2 2 322,5 8 322,5 8 Lärmpegelbereich Verkehr Gebäudescharf für alle Fassaden Erdgeschoss - 2. Obergeschoss 8 6 4 322,0 322,3 Untere Straße (K 1239) 13 11/1 8 6 4 322,0 322,3 Untere Straße (K 1239) 13 11/1 Beurteilung nach DIN 18005 Nachtzeitraum 22:00-06:00 Uhr 1 12 2. Obergeschoss Hauptstraße (L 1250) Kiosk Maßgeblicher Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 LPB III: 61 bis 65 db(a) 7 5 3 323,0 14 LPB IV: LPB V: LPB VI: 66 bis 70 db(a) 71 bis 75 db(a) 76 bis 80 db(a) 323,0 16 LPB VII: >80 db(a) 4/1 322,5 Legende Hauptgebäude Nebengebäude 2 Emission Straße 322,5 8 Straßenoberfläche Geltungsbereich Baufenster 8 6 4 322,0 322,3 Untere Straße (K 1239) 13 11/1 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m Plan Nr. 5622-02 Planstand: 27.01.2016 Verkehr_GLK.sit RGLK0010.res BS Ingenieure Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg Fon 07141. 8696. 42 Fax 07141. 8696. 34

1 12 Hauptstraße (L 1250) Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Frickenhausen Kiosk 7 5 3 Bebauungsplan "Mühlwiesen-Erweiterung" 17 323,0 14 Lärmpegelbereich Verkehr Freie Schallausbreitung 17/1 323,0 16 Flächenhafte Darstellung der Baugrenzen 4/1 322,5 Beurteilung nach DIN 18005 Nachtzeitraum 22.00-06.00 Uhr 322,5 8 2 Maßgeblicher Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 LPB III: LPB IV: LPB V: LPB VI: LPB VII: 61 bis 65 db(a) 66 bis 70 db(a) 71 bis 75 db(a) 76 bis 80 db(a) >80 db(a) 1 8 6 4 322,0 322,3 Untere Straße (K 1239) 13 11/1 Legende 5 Hauptgebäude Nebengebäude Emission Straße Straßenoberfläche Geltungsbereich Baufenster Maßstab 1:500 0 2,5 5 10 15 20 m Plan Nr. 5622-03 Planstand: 27.01.2016 Verkehr_RLK_freie Schallausbreitung.sit RRLK0020.res BS Ingenieure Wettemarkt 5 71640 Ludwigsburg 12 Fon 07141. 8696. 42 Fax 07141. 8696. 34 10