Ludwig Erhard Haus Fasanenstrasse 85 10623 Berlin
WIR LADEN UNSERE AKTIONÄRE ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER DESIGN HOTELS AG, BERLIN, EIN. 25. JUNI 2009, 10.00 UHR LUDWIG ERHARD HAUS FASANENSTRASSE 85 10623 BERLIN design hotels AG ISIN: DE 000 514 100 6 Wertpapier-Kenn-Nr. 514 100
TAGESORDNUNG 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der design hotels AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes für die design hotels AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. 4 Wahl des Abschlussprüfers der design hotels AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Deutschland GmbH, München, als Abschlussprüfer der design hotels AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen. 5 Änderung der Firma, Satzungsänderung Die Gesellschaft führt gemäß 1 Abs. 1 der Satzung die Firma design hotels AG. Die Schreibweise soll abgeändert werden in Design Hotels AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a. Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet nunmehr Design Hotels AG. b. 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst Die Gesellschaft führt die Firma Design Hotels AG. 6 Satzungsänderung Gemäß 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer jeweiligen Amtszeit entscheidet. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Diese Regelung bedingt die gesetzliche Regelung ab, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats auch für eine kürzere Amtszeit bestellt werden können, wenn die Hauptversammlung dies beschließt. Um jedoch auch Mitglieder für den Aufsichtsrat gewinnen zu können, die nicht für den vollen durch die Satzung vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung stehen, soll die Regelung flexibler gestaltet werden. Aus dem gleichen Grunde soll auch die Regelung in 9 Abs. 4 S. 1 der Satzung entfallen. Demnach besteht die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Damit eröffnet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit, die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder künftig zu vereinheitlichen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a. 9 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds bestimmt die Hauptversammlung mit dessen Bestellung. Ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. b. 9 Abs. 4 S. 1 entfällt.
7 Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Axel Weber, Rechtsanwalt, Bochum wird als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Seine Amtszeit beginnt mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Herr Weber ist Vorsitzender des Beirats der EQT Equityfonds, Frankfurt am Main, und Vorsitzender des Beirats der Smiley Coffee GmbH, Oberburg/Schweiz. 8 Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Dr. Christoph Scherk, Wirtschaftsphysiker, Aschheim wird als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Seine Amtszeit beginnt mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 9 Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Christian Böll, Diplom-Betriebswirt, Egelsbach wird als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Seine Amtszeit beginnt mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. Unter der Voraussetzung, dass die unter TOP 6 vorgeschlagene Satzungsänderung vor der ordentlichen Hauptversammlung, die auf diese Hauptversammlung folgt, in das Handelregister eingetragen wird, endet die Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Herr Böll ist Mitglied des Board of Directors der Arabella South Africa Holding Ltd., Kapstadt/Südafrika. 10 Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Wolfgang Neumann, Hotelier, London wird als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Seine Amtszeit beginnt mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. Unter der Voraussetzung, dass die unter TOP 6 vorgeschlagene Satzungsänderung vor der ordentlichen Hauptversammlung, die auf diese Hauptversammlung folgt, in das Handelregister eingetragen wird, endet die Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 11 Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Dr.-Ing. Jürgen Büllesbach, Dipl.-Ing. Bauwesen, Unterföhring b. München
wird als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 1. Juli 2009 und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. Unter der Voraussetzung, dass die unter TOP 6 vorgeschlagene Satzungsänderung vor der ordentlichen Hauptversammlung, die auf diese Hauptversammlung folgt, in das Handelregister eingetragen wird, endet die Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. 12 Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt zur Vereinheitlichung der Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder unter der Voraussetzung der Eintragung der in TOP 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister die vorzeitige Wiederwahl von Herrn Dr. Holger Peres, Rechtsanwalt bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, München als Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, vor. Herr Dr. Peres ist Vorsitzender des Kuratoriums der Projekt Humboldt- Viadrina School of Governance der SG Errichtungs ggmbh, Berlin. Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre zugelassen, die sich bis spätestens 18. Juni 2009 unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet haben. Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine Bestätigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in Textform in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 4. Juni 2009 zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 18. Juni 2009 an die nachfolgend genannte Adresse zugehen: design hotels AG zu Händen Frau Susanne Meinl Stralauer Allee 2c 10245 Berlin Telefax: +49 30 259 330 17 Email: s.meinl@designhotels.com Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte, Bevollmächtigung Die Gesamtzahl der Aktien der design hotels AG beträgt 8.972.072 Stück. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich eventueller Stimmverbote gemäß 136 AktG 8.972.072 Stimmen beträgt. Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.b. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Vollmachten, die nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen ( 135 AktG) erteilt werden, bedürfen der Schriftform. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß der Weisungen, die ihnen der Aktionär zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat, abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthalten diese sich insoweit der Stimme. Ein Vollmachts- und Weisungsformular stellt die Gesellschaft auf Anfrage, die an die untenstehende Adresse zu richten ist, zur Verfügung. Vorlagen an die Aktionäre Die Unterlagen, die gesetzlich auszulegen sind, liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Räumen der design hotels AG, Stralauer Allee 2c, 10245 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Ferner sind diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.designhotels.com einsehbar und stehen dort zum Download bereit. Anträge von Aktionären Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind unter Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die nachfolgende Kontaktadresse zu richten: design hotels AG zu Händen Frau Susanne Meinl Stralauer Allee 2c 10245 Berlin Telefax: +49 30 259 330 17 Email: s.meinl@designhotels.com Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig gestellte Anträge werden den gesetzlich Berechtigten im Internet unter www.designhotels.com zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse einsehbar sein. Die Tagesordnung steht auch unter www.designhotels.com zum Download bereit. Berlin, im Mai 2009 design hotels AG Der Vorstand
S-BAHN: ZOOLOGISCHER GARTEN (S5, S7, S75, S9) U-BAHN: ZOOLOGISCHER GARTEN (U2, U9) / KURFÜRSTENDAMM (U2, U9) BUS: M46, X9, X10, X34, 100,109,110, 200, 204, 245, 249 REGIONALEXPRESS: ZOOLOGISCHER GARTEN RE1, RE2, RE7, RB14 AUTO: ZUFAHRT VON FASANENSTRASSE TIEFGARAGE IM LUDWIG ERHARD HAUS BERLIN CHARLOTTENBURG UHLANDSTR. FASANENSTR. IHK HARDENBERGSTR. JEBENSSTR. BHF ZOO HARDENBERGPLATZ KANTSTR. JOACHIMSTALERSTR. KURFÜRSTENDAMM