Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris)

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Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Allgemein Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. Lenkzeit Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Die Lenkzeit darf ohne Fahrtunterbrechung 4,5 Stunden nicht überschreiten. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer deshalb eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten. Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf aber 90 Stunden nicht überschreiten. Ruhezeit Ruhezeiten sind Zeiten, in denen der Fahrer über eine bestimmte Mindestdauer ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen kann. Jeder Fahrer muss tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten. Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Die wöchentliche Ruhezeit kann zusammenhängend 45 Stunden nach 6 24 Stunden nach der letzten wöchentlichen Ruhezeit betragen. Zuwiderhandlung Verstößt ein Fahrer gegen die höchstzulässigen Lenkzeiten, so kann nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, oder gegen die dort handelnden Personen ein Bußgeld oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. In der Verordnung ist außerdem festgelegt, dass sowohl Unternehmen, Verlader, Spediteure als auch Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrvermittlungsagenturen sicherstellen müssen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung verstoßen.

Vorraussetzungen A-User System-Admin Mandant - <LRZ-Server-Zugang> Benutzer enablelrz - Fahrzeug - haslrz GPRSgateway - <Konfiguration> Der Mandant (Kunde) benötigt einen Zugang zum LRZ-Server mit Login-Name und - Passwort. Dieser Zugang wird vom System-Administrator freigeschaltet. Der Benutzer benötigt eine Freigabe durch den Fahrzeug-Administrator (A-User). Fahrzeuge, die an der Auswertung von Lenk- und Ruhezeiten teilnehmen sollen, benötigen eine Freischaltung im LRZ-Sever durch den System-Administrator. Ebenso benötigen sie die Freigabe im Portal, damit deren Daten vom LRZ-Server abgerufen und angezeigt werden. Es sind nur bestimmte GPRSgateway mit dem LRZ-Server verbunden. LRZ-Fahrzeuge müssen ihre Daten über diese GPRSgateways senden. Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, werden die Spalten [RLZ tg] und [RLZ 4.5h] sichtbar. RLZ tg zeigt die Restlenkzeit für den aktuellen Tag an. RLZ 4.5h zeigt die zur Verfügung stehende Restlenkzeit ohne Fahrtunterbrechung bezüglich der maximalen Lenkzeit von 4,5 Stunden an. Verweilt die Maus auf einen der Werte in diesen beiden Spalten, werden Zusatz- Informationen als Text angezeigt. Beispiele für Zusatzinformationen:

Server für Lenk- und Ruhezeiten (ext. Portaris) Hat der Benutzer das Attribut enablelrz, wird oben rechts das Symbol für den Zugang zum LRZ-Server verfügbar. Damit kann sich der Benutzer direkt am LRZ-Server anmelden. Vorrausetzung dabei ist, dass der Kunde (Mandant) über einen Zugang mit LRZ Login Name und Passwort verfügt. Dieser Zugang wird vom System-Administrator erstellt. Nach erfolgreichem Login stehen unterschiedliche Darstellungen und Auswertungen zur Verfügung. Fahrzeuge

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