Abgrenzungen. Passive Rechnungsabgrenzung



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Transkript:

1. Erläutern Sie kurz den Begriff Transitorische Rechnungsabgrenzung Bei transitorischen Rechnungsabgrenzungen wurde vom Unternehmen entweder im ablaufenden Geschäftsjahr ein Geldbetrag bezahlt bzw. eine Forderung aufgemacht der entsprechende Aufwand wirkt sich aber (z. T.) erst im Folgejahr aus (= aktive transitorische Rechnungsabgrenzung) oder im ablaufenden Geschäftsjahr ein Geldbetrag eingenommen oder eine Verbindlichkeit aufgemacht der entsprechende Ertrag wirkt sich aber (z. T.) erst im Folgejahr aus (= passive transitorische Rechnungsabgrenzung) 2. Erläutern Sie kurz den Begriff Antizipative Rechnungsabgrenzung Hierbei ist im ablaufenden Geschäftsjahr klar, dass im Folgejahr eine Zahlung erfolgen wird entweder hat das Unternehmen im Folgejahr zu zahlen, profitiert aber im ablaufenden Jahr schon mit einem Ertrag (= aufgelaufene Verbindlichkeit zum Jahresende) = passive antizipative Rechnungsabgrenzung oder das Unternehmen wird im Folgejahr eine Zahlung erhalten, erbringt im ablaufenden Jahr aber schon eine Leistung, Aufwand (= aufgelaufene Forderung zum Jahresende) = aktive antizipative Rechnungsabgrenzung 3. Vervollständigen Sie die folgende Grafik mit diesen Begriffen: [Transitorische], [Passive Rechnungsabgrenzung], [Aufgelaufene Verbindlichkeiten], [Antizipative], [Aufgelaufene Forderungen], [Aktive Rechnungsabgrenzung] Abgrenzungen Transitorische Antizipative Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Aufgelaufene Forderungen Aufgelaufene Verbindlichkeiten 4. Auf welchem Konto werden Aktive Rechnungsabgrenzungen gebucht? Konto (290) Aktive, andere Rechnungsabgrenzungsposten (ARA) 5. Auf welchem Konto werden Passive Rechnungsabgrenzungen gebucht? Konto (49) Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA) 6. Auf welchem Konto werden Aufgelaufene Forderungen gebucht? Konto (259) Forderungen aus aufgelaufenen sonstigen Erträgen 7. Auf welchem Konto werden Aufgelaufene Verbindlichkeiten gebucht? Konto (4799) Verbindlichkeiten aus sonstigen aufgelaufenen Aufwendungen (Empfehlung: Für die Aufgaben 8 bis 16 sollte Sie zu Ihrer eigenen Übersicht auch die T-Konten führen 8.1 Ein Immobilienunternehmen erhält die Rechnung und bezahlt Ende Oktober X1 im Voraus die Gebäudeversicherung für das selbstgenutzte Verwaltungsgebäude für die Zeit vom November X1 bis Oktober X2 in Höhe von 1.200,-. Wie lautet der Buchungssatz für a) Rechnungseingang und b) Bezahlung? a) (850) SVA an (44211) VB SVA 1.200,- b) (44211) VB SVA an (2740) Bank 1.200,- www.becker-info.de Seite 1 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

8.2 Mit welcher Buchung wird spätestens zum Jahresende X1 der auf das Jahr X2 entfallende Anteil abgegrenzt? (291) ARA an (850) SVA 1.000,- 8.3 Um welche Art der Abgrenzung handelt es sich? Transitorisch, Aktiv 8.4 Wann und mit welcher Buchung wird die Abgrenzung wieder aufgelöst? Unmittelbar nach Eröffnungsbuchungen im Jahr X2 (850) SVA an (291) ARA 1.000,- 9. Das WU bezahlt vorschüssig 840,- Versicherungsprämie für ein Mietwohnhaus am 20. April X1 für die Zeit 1. Mai X1 bis 30. April X2. 9.1 Geben Sie jeweils die nötigen Buchungssätze an, führen Sie zu Ihrer eigenen Übersicht die T-Konten. Buchung 20. April X1: (8013) Sach-/ Haftpflichtversicherung an (44212) Vb HBW 840, (44212) Vb HBW an (2740) Bank 840,- Buchung der Abgrenzung zum Bilanzstichtag: 30. Dez. X1: (291) ARA an (8013) Vers. 280,- Kontenabschluss zum Bilanzstichtag: 31.12.X1 (982) GuV an (8013) Vers. 560,- (989) SBK an (291) ARA 280,- Konteneröffnung zum neuen Geschäftsjahr: 1.1.X2 (291) ARA an (980) EBK 280,- Auflösung der Abgrenzung: 2. Jan. X2: (8013) Vers. an (291) ARA 280,- 9.2 Um welche Art der Abgrenzung handelt es sich? Transitorisch, Aktiv 10. Das WU bezahlt am 1.10.X1 die Jahrespauschale (Okt. X1 bis Sep. X2) für die Wartung der Aufzugsanlage im Verwaltungsgebäude in Höhe von 420,- (T-Konten führen!) Rechnungseingang und Bezahlung 1.10.X1 (850) SVA an (44211) Vb SVA 420,- (44211) Vb SVA an (1740) Bank 420,- Abgrenzung zum Jahresende 30.12.X1 (291) ARA an (850) SVA 315,- Abschlussbuchungen zum Bilanzstichtag 31.12.X1 (982) GuV an (850) SVA 115,- (989) SBK an (291) ARA 315,- Eröffnungsbuchung zum neuen Geschäftsjahr 1.1.X2 (291) ARA an (980) EBK 315- Auflösung der Abgrenzung 2.1.X2 (850) SVA an (291) ARA 315,- Um welche Art der Abgrenzung handelt es sich? Transitorisch, Aktiv www.becker-info.de Seite 2 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

11. Der Pächter eines Grundstücks bezahlt die Jahres-Pacht von 1800,- am 1.11.X1 im Voraus für Nov. X1 bis Okt. X2 bar. Ein unbefristeter Pachtvertrag liegt vor. Zahlung wird entgegen genommen 1.11.X1 (271) Kasse an (605) Pachterlöse 1.800,- Abgrenzung zum Bilanzstichtag 30.12.X1 (605) Pachterlöse an (49) PRA 1.500,- Abschlussbuchungen X1 31.12.X1 (605) Pachterlöse an (982) GuV 300,- (49) PRA an (989) SBK 1.500,- Eröffnungsbuchungen im Jahr X2 1.1.X2 (980) EBK an (49) PRA 1.500,- Auflösung der Rechnungsabgrenzung 2.1.X2 (49) PRA an (605) Pachterlöse 1.500,- Welche Art der Abgrenzung liegt vor? Transitorisch, Passiv 12. Unser Gewerbemieter überweist seine Jahresmiete von 15.600,- vorschüssig am 1. März X1 für März X1 bis Feb. X2. Geldeingang (kontokorrent) 1.3.X1 (200) MF an (600) SM 15.600,- (2740) Bank an (200) MF 15.600,- Abgrenzung zum Jahresende 30.12.X1 (600) SM an (49) PRA 2.600,- Abschlussbuchungen X1 31.12.X1 (600) SM an (982) GuV 13.000,- (49) PRA an (989) SBK 2.600,- Eröffnungsbuchungen X2 1.1.X2 (980) EBK an (49) PRA 2.600,- 2.1.X2 (49) PRA an (600) SM 2.600,- Welche Art der Abgrenzung liegt vor? Transitorisch, Passiv 13. Erbbauzins-Zahlung eines Erbbauberechtigten an das WU 3.600,- wird am 30.4.X2 rückwirkend für ein Jahr fällig (noch keine Sollstellung in X1) => aufgelaufene Forderung zum Jahresende => aufgelaufener Ertrag für X1 zum Ende X1: 2.400,- (8 Monate) => Abgrenzung Abgrenzung zum Bilanzstichtag: 30.12.X1: (259) Ford. aus aufgelaufenen Ertr. an (6693) EBZ 2.400,- Abschlussbuchungen X1: 31.12.X1: (6693) EBZ an (982) GuV 2.400,- (989) SBK an (259) Fo aufgelauf. Ertr.2.400,- Eröffnungsbuchungen X2: 1.1.X2 (259) Fo aufgelauf. Ertr.an (980) EBK 2.400,- Geldeingang und Auflösung des (Abgrenzungs)Kontos (259): 30.4.X2 (2740) Bank 3.600,- an (259) Fo_aufg_Ertr 2.400,- an (66993) EBZ 1.200,- oder (2740) Bank an (66993) EBZ 3.600,- (66993) EBZ an (259) Fo_aufg_Ertr 2.400,- Welche Art der Abgrenzung liegt vor? Antizipativ, Aktiv www.becker-info.de Seite 3 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

14. Das WU hat am 1.11.X1 ein mehrjähriges Festdarlehen vergeben und erwartet am 31. 10. X2 die erste Zinszahlung des Schuldners i. H. von 2.100,-. Abgrenzung zum Bilanzstichtag 30.12.X1 (259) Fo_aufg_Ertr an (689) Zinsertrag 350,- Abschlussbuchungen X1 31.12.X1 (689) Zinsertrag an (982) GuV 350,- (989) SBK an (259) Fo aufgelauf. Ertr.350,- Eröffnungsbuchung X2 1.1.X2 (259) Fo aufgelauf. Ertr.an (980) EBK 350,- Zahlungseingang, Auflösung des Abgrenzungs(Forderungs)Kontos 30.10.X2 (2740) Bank 2.100,- an (259) Fo aufgelauf. Ertr.350,- an (689) Zinsertrag 1.750,- oder (2740) Bank an (689) ZinsE 2.100,- (689) ZinsE an (259) Fo_aufg_Ertr 350,- Um welche Art der Abgrenzung handelt es sich? Antizipativ, Aktiv 15. Am 1.10.X1 nahm das WU ein DL auf. Die Jahres-Zinsen von 15.000,- sind nachschüssig zu entrichten. (erstmals am 30.9.X2) => aufgelaufene Verbindlichkeit zu Jahresende X1 => aufgelaufene Verbindlichkeit bis Ende X1: 3.750,- für 3 Monate => Abgrenzung Abgrenzung zum Bilanzstichtag 30.12.X1 (872) Zinsen KI an (4799) VB sonst Aufw. 3.750,- Abschlussbuchungen X1 31.12.X1 (982) GuV an (872) Zinsen KI 3.750,- (4799) VB sonst Aufw. an (989) SBK 3.750,- Eröffnungsbuchungen X2 1.1.X2 (980) EBK an (4799) VB sonst Aufw. 3.750,- Zinszahlung und Auflösung des Abgrenzungskontos (erst bei Zahlung) 30.9.X2 (872) Zinsen KI 11.250,- (4799) VB sonst Aufw. 3.750,- an (2740) Bank 15.000,- oder 30.9.X2 (872) Zinsen KI an (2740) Bank 15.000,- (4799) VB sonst Aufw. an (872) Zinsen KI 3.750,- Um welche Art der Abgrenzung handelt es sich? Antizipativ, Passiv 16. Das WU hat seit 1.8.X1 für die Lagerung von Baumaterial ein GS gepachtet. Die Pacht beträgt halbjährlich 5.400,- und ist nachschüssig fällig. Abgrenzung zum Bilanzstichtag 30.12.X1 (8090) Pachtaufw. an (4799) VB sonst Aufw. 4.500,- Abschlussbuchungen in X1 31.12.X1 (982) GuV an (8090) Pachtaufw. 4.500,- (4799) VB sonst Aufw. an (989) SBK 4.500,- Eröffnungsbuchungen X2 1.1.X2 (980) EBK an (4799) VB sonst Aufw. 4.500,- www.becker-info.de Seite 4 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

Pachtzahlung und Auflösung des Abgrenzungskontos (erst bei Zahlung) 31.1.X2 (4799) VB sonst Aufw. 4.500,- (8090) Pachtaufw. 900,- an (2740) Bank 5.400,- oder (8090) Pachtaufw. an (2740) Bank 5.400,- (4799) VB sonst Aufw. an (8090) Pachtaufw. 4.500,- Um welche Art der Abgrenzung handelt es sich? Antizipativ, Passiv 17. Was sind Rückstellungen? Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es zu Abgrenzungen? Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten im Moment der Rückstellung ist es noch ungewiss, wann und/oder in welcher Höhe eine vermutete Verbindlichkeit fällig wird. Bei Abgrenzungen ist Zahlungszeitpunkt und betrag genau bekannt. RS und Abgr. dienen gleichermaßen dazu, den tatsächlichen Erfolg eines Unternehmens im Wirtschaftsjahr darzustellen, auch wenn die Zahlung zu einem andern Zeitpunkt erfolgt. 18. Nennen Sie mind. vier verschiedene Arten von Rückstellungen. (Lesen Sie dazu auch 249 (1), (2) HGB) - RS für ungewisse Verbindlichkeiten, z.b. Steuern, Pensionen - RS für drohende Verluste - RS für unterlassene Inst., die im ersten Quartal des Folgejahrs nachgeholt wird - KulanzRS, z. B. für Produktgarantie 19. Warum gibt es bei der Bildung von RS in Einzelfällen einen Unterschied zwischen Steuerund Handelsbilanz? (Folgende Antwort ist seit 2010 mit Neufassung des 249 HGB veraltet.) Die Handelsbilanz dient dazu, der Öffentlichkeit, Geschäftspartnern etc. einen Einblick in die Lage des Unternehmens zu geben. Die Steuerbilanz ist für das Finanzamt die Grundlage zur Festlegung der vom Unternehmen zu zahlenden Ertragssteuern. In der Regel wird die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz entwickelt, beide können voneinander abweichen. Da jede Bildung einer Rückstellung sich in der Bilanz als Aufwand gewinnmindernd auswirkt, könnte ein Unternehmen durch die Bildung von RS seinen Gewinn auf Null drücken und damit keine Steuern mehr zahlen müssen. Dem schiebt das Steuerrecht einen Riegel vor, indem es zur Berechnung des zu versteuernden Gewinns nur die Bildung bestimmter Rückstellungen zulässt. Die Handelsbilanz muss veröffentlicht werden und kann durchaus (durch zusätzliche handelsrechtliche Rückstellungen) einen geringeren Gewinn als die Steuerbilanz aufweisen. 20. Wovon könnte es abhängen, ob ein Unternehmer, sofern er die Wahl hat, eine Rückstellung bildet oder nicht? (Folgende Antwort ist seit 2010 mit Neufassung des 249 HGB veraltet.) Steuerrechtlich gibt es keine WahlRS entweder Pflicht zur oder Verbot von bestimmten RS. Handelsrechtlich hat die Geschäftsleitung eines Unternehmens aber die Wahl, durch Bildung bestimmter RS seinen Gewinn zu senken. Vorteil: Wenn kein Gewinn da ist, muss keiner verteilt werden (an Arbeitnehmer, Gesellschafter, Aktionäre ), sondern bleibt im Unternehmen Nachteil: Bei einer beabsichtigten Kreditaufnahme oder Börsennotierung steht ein Unternehmen mit weniger Gewinn entsprechend schlechter da. Beispiel: In der Handelsbilanz wird Jahr für Jahr eine Rückstellung für in 20 Jahren fällige Dachreparatur gebildet. Damit sinkt der auszuschüttende Gewinn (den Gesellschaftern gegenüber). Dem Finanzamt gegenüber darf man eine solche Rückstellung nicht bilden. www.becker-info.de Seite 5 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

21. Wann ist eine RS aufzulösen? Wie wirkt sich die Auflösung einer RS auf die GuV eines Unternehmens aus? Wenn der Grund für die Bildung der RS entfallen ist oder eine RS in Anspruch genommen wird, muss sie aufgelöste werden. Hatte das Unternehmen bei der Bildung einer RS einen Aufwand (gewinnmindernd), so wirkt sich die Auflösung einer RS als Ertrag (gewinnsteigernd) aus. 22. Interpretieren Sie den Satz Rückstellungen sind die wirksamste Möglichkeit, das Jahresergebnis eines Unternehmens zu beeinflussen. RS nehmen künftigen Aufwand vorweg. Aufwand, der für die Zukunft vermutet wird, wird per RS in die aktuelle Periode hineingebucht. Das spart im Moment Steuern. Zwar müssen diese Steuern irgendwann (bei Auflösung der RS) doch gezahlt werden solange wirkt eine RS aber wie ein zinsloser Kredit, den das Unternehmen vom Finanzamt erhalten hat. 23. Das WU schätzt in X1, dass im Folgejahr ca. 9.000,- Körperschaftssteuer nachzuzahlen sind. Buchen Sie die Steuerrückstellung in X1 30.12.X1 (8900) KörperschSt an (37) SteuerRS 9.000,- Schließen Sie die angesprochenen Konten in X1 ab 31.12.X1 (982) GuV an (8900) KöSchSt 9.000,- (EK-Minderg) 31.12.X1 (37) SteuerRS an (989) SBK 9.000,- Nehmen Sie die Konteneröffnung in X2 vor 01.01.X2 (980) EBK an (37) SteuerRS 9.000,- 23.1 Variante a) Am 02.März geht dem WU der Steuerbescheid über genau 9.000,- zu Buchen Sie die Inanspruchnahme der RS = Auflösung der RS und Bezahlung 02.03.X2 (37) StRS an (4709) VB sonst. St. 9.000,- (4709) VB s. St an (2740) Ba 9.000,- 23.2 Variante b) Am 02.März geht dem WU der Steuerbescheid über 7.000,- zu => nach Inanspruchnahme der RS noch 2.000,- Guthaben aus einer Ertragssteuer = Ertrag (Wenn Sie das Lehrbuch Birkner/Bornemann sehr genau lesen, werden Sie hinsichtlich der Auflösung von SteuerRS eine geringfügige Abweichung feststellen. Die im folgenden dargestellten Musterlösungen entsprechen aber der bisher von der IHK verlangten Buchungstechnik.) Buchen Sie die Inanspruchnahme der RS = Auflösung der RS und Bezahlung 02.03.X2 (37) StRS 9.000 an (4709) VB sonst. St. 7.000,- an (662) Ertr. Aufl. RS 2.000,- 23.3 Variante c) Am 02.März geht dem WU der Steuerbescheid über 9.500,- zu => Inanspruchnahme der RS und zusätzlicher (Steuer)aufwand von 500,- 02.03.X2 (37) StRS 9.000,- (8900) KöSt 500,- an (4709) Vb s. St 9.500,- 24. Aus unerfindlichen Gründen ist Ende Dezember X1 der aktuelle Grundsteuerbescheid für das vierte Quartal noch nicht beim WU eingetroffen. In einem Telefonat erfährt man wenigstens die ungefähre Höhe von 2000,- und den Hinweis, dass der Bescheid Anfang X2 verschickt wird. Am 22.01.X2 ist der Bescheid in der Post über a) 2000,- b) 2250,- c) 1900,- Rückstellung 30.12.X1: (8910) GrSt an (37) StRS 2000,- Jahresabschluss 31.12.X1: (982) GuV an (8910) GrSt 2000,- (37) StRS an (989) SBK 2000,- Konteneröffng. 01.01.X2 (980) EBK an (37) StRS 2000,- www.becker-info.de Seite 6 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

Bescheid a) über 2000,- am 22.01.X2: (37) StRS an (4709) Vb St 2000,- Bescheid b) über 2250,- am 22.01.X2: (37) StRS 2000,- (8910) GrSt 250,- an (4709) VB s. St 2250,- Bescheid c) über 1900,- am 22.01.X2: (37) StRS 2000,- an (4709) VB s. ST 1900,- an (662) E_Aufl_RS 100,- 25. Zum Jahresende X1 wird geschätzt, dass für die Straßenreinigung (Winterdienst) noch ca. 450,- zu zahlen sind. RS in X1: (8005) Str.reinigg. an (399) and. RS 450,- 25a. Am 14.2.X2 kommt die Rechnung über 450,- und wird kontokorrent per Bank überwiesen (399) and. RS an (44212) VB HBW 450,- (44212) VB HBW an (2740) Bank 450,- 25b. Am 14.2.X2 kommt die Rechnung über 500,- und wird kontokorrent per Bank überwiesen (399) and. RS 450,- (8005) Str.reinigg. 50,- an (44212) VB HBW 500,- (44212) VB HBW an (2740) Bank 500,- 25c. Am 14.2.X2 kommt die Rechnung über 350,- und wird kontokorrent per Bank überwiesen (399) and. RS 450,- an (44212) VB HBW 350,- an (662) E_Aufl_RS 100,- 26. Die im Dezember gebrochene Regenrinne soll im ersten Quartal des Folgejahres repariert werden unverbindlicher Kostenvoranschlag 1800,- RS im Dezember X1: (808) Zuf_RS_Inst an (390) RS unt_inst 1800,- 26a. Rechnung des Dachdeckers im Februar X2 über 1800,- wird sofort bar bezahlt (390) RS unt_inst an (271) Kasse 1800,- 26b. Rechnung des Dachdeckers im Februar X2 über 1900,- wird sofort bar bezahlt (390) RS unt_inst 1800,- (805) Inst 100,- an (271) Kasse 1900,- 26c. Rechnung des Dachdeckers im Februar X2 über 1500,- wird sofort bar bezahlt (390) RS unt_inst 1800,- an (271) Kasse 1500,- an (662) E_Aufl_RS 300,- 27. Rückstellung für Bauinstandhaltung 27.1 Ein WU schätzt, dass eine umfangreiche Dachreparatur in zehn Jahren fällig sein wird. Nach heutigen Marktpreisen wird diese Reparatur 100.000,- kosten. Bilden Sie dafür im ersten Jahr eine Rückstellung. NR: 100.000 * 1/10 = 10.000 (858) Zuf. RS BI an (38) RS BI 10.000,- 27.2 Im zweiten Jahr wird geschätzt, dass die Reparaturkosten zum geplanten Zeitpunkt wohl 120.000,- kosten werden. Buchen Sie dafür im zweiten Jahr die entsprechende Rückstellung. NR: 120.000 * 2/10./. 10.000 = 14.000 (858) Zuf. RS BI an (38) RS BI 14.000,- 27.3 Im dritten Jahr sind Bau-Preise am Markt stark gesunken. Derzeit würde die geplante Dachreparatur wohl nur 90.000,- kosten. Buchen Sie dafür im dritten Jahr die entsprechende Rückstellung. NR: 90.000 * 3/10./. 14.000./. 10.000 = 3.000 (858) Zuf. RS BI an (38) RS BI 3.000,- www.becker-info.de Seite 7 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

27.4 Im vierten Jahr ändern sich die Preise am Baumarkt kaum, die Dachreparatur würde schätzungsweise auch 90.000,- kosten. Buchen Sie dafür im vierten Jahr die entsprechende Rückstellung. NR: 90.000 * 4/10./. 14.000./. 10.000./. 3000 = 9.000,- (858) Zuf. RS BI an (38) RS BI 9.000,- 27.5 Zum Zeitpunkt der Dachreparatur nach zehn Jahren sind genau 135.000,- zurückgestellt worden. Die Reparatur wird durchgeführt und kostet a) 141.000,- Buchen Sie Rechnungseingang / Bezahlung / Auflösung der Rückstellung Rechnungseingang und Bezahlung (805) Inst an (44200) Vb BI 141.000,- (44200) Vb BI an (2740) Bank 141.000,- Auflösung Rückstellungen (38) RS BI an (668) Verbr. RS BI 135.000,- b) 131.000,- Buchen Sie Rechnungseingang / Bezahlung / Auflösung der Rückstellung Rechnungseingang und Bezahlung (805) Inst an (44200) Vb BI 131.000,- (44200) Vb BI an (2740) Bank 131.000,- Auflösung Rückstellungen (38) RS BI an (668) Verbr. RS BI 135.000,- 28. Pensionsrückstellungen Ein versicherungsmathematisches Gutachten ergibt, dass der betrieblichen Rentenkasse 27.500,- zuzuführen sind (8320) Zuf. PensRS an (36) Pens.RS 27.500,- Im nächsten Jahr ergibt das versicherungsmathematische Gutachten, dass der Bestand der betrieblichen Rentenkassen um 6.900,- abgesenkt werden kann. (36) PensRS an (662) E_Aufl_RS 6.900,- Für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter werden 500,- Betriebsrente berechnet und überwiesen: (8321) Pens.zahlung an (473) VB PersKosten 500,- (473) VB PersKosten an (274) Bank 500,- www.becker-info.de Seite 8 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

Gegenüberstellung (s. Aufgabe 23.2.) Steuerrückstellungen und Auflösung derselben Variante 1 (bisher in den IHK-Prüfungen so gefordert) Bildung einer Rückstellung für die Körperschaftssteuer (8900) KöSt an (37) StRS 1000,- Buchungen zum Jahresabschluss (982) GuV an (8900) KöSt 1000,- (37) StRS an (989) SBK 1000,- Eröffnungsbuchungen Folgejahr (980) EBK an (37) StRS 1000,- a) Eingang Steuerbescheid über 1000,- (37) StRS an (4709) VB St 1000,- b) Eingang Steuerbescheid über 1200,- (37) StRS 1000,- (8900) KöSt 200,- an (4709) VB St 1200,- c) Eingang Steuerbescheid über 900,- (37) StRS 1000,- an (4709) VB St 900,- an (662) E_Aufl_RS 100,- Variante 2 Ebenso Ebenso Ebenso Ebenso Ebenso (37) StRS 1000,- an (4709) VB St 900,- an (8900) KöSt 100,- www.becker-info.de Seite 9 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

Die folgenden Zusatzaufgaben zum Üben finden Sie so oder ähnlich in Ihrem Lehrbuch. Sie gehören nicht mehr direkt zum Modul, sondern können von Ihnen zusätzlich zur Festigung und Wiederholung durchgearbeitet werden. Lösungen zu Aufgabe 29: 29.1) I. Eröffnungsbuchungen (291) ARA an (980) EBK 1.470,- (980) EBK an (49) VB sonst. Aufw. 3.300,- Auflösung der Abgrenzungskonten (850) SVA an (291) ARA 470,- (BetrHV) (852) EBZ an (291) ARA 1.000,- (A_unb. GS) (49) VB sonst. Aufw an (665) E_unb_GS 3.300,- (Pachtertrag) 29.2.) Rechnung Schornsteinreinigung (8012) Schorsteinr. an (44212) VB HBW 450,- 29.3.) vorschüssige Abbuchung EBZ für 6 Monate 1.3. (852) EBZ an (2740) Bank 3.000,- 29.4.) vorschüssige Abbuchung Kfz-Steuer für 12 Monate 1.4. (8911) Kfz-St an (2740) Bank 660,- 29.5.) vorschüssige Abbuchung EBZ für 6 Monate 1.9. (852) EBZ an (2740) Bank 3.000,- 29.6.) vorschüssiger Pachteingang für 12 Monate 1.12. (2740) Bank an (665) E_unb_GS 3.600,- 29.7.) III Abgrenzungen zu 4.) (291) ARA an (8911) Kfz-St 165,- (3/12 Mon.) zu 5.) (291) ARA an (852) EBZ 1.000,- (2/6 Mon.) zu 6.) (665) E_unb_GS an (49) VB sonst. Aufw 3.300,- (11/12 Mo.) IV Abschlussbuchungen (982) GuV an (8012) Schornst. 450,- (982) GuV an (850) SVA 470,- (982) GuV an (852) EBZ 6.000,- (982) GuV an (8911) Kfz-St 495,- (665) EBZ an (982) GuV 3.600,- (989) SBK an (291) ARA 1.165,- (49) VB sonst. A. an (989) SBK 3.300,- (44212) Vb HBW an (989) SBK 450,- www.becker-info.de Seite 10 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

Lösung zu Aufgabe 30.1 1a) 30.12.00 (850) SVA an (4799) s.a.vb 800,- Jan. 01 (850) SVA an (2740) Bank 800,- (4799) s.a.vb an (850) SVA 800,- oder nur (4799) s.a.vb an (2740) Bank 800,- 1b) 30.12.00 (850) SVA an (4799) s.a.vb 650,- in 01 (850) SVA an (44211) VB SVA 650 (44211) VB SVA an (2740) Ba 650,- (4799) s.a.vb an (850) SVA 650,- 1c) 30.12.00 (872) Zins an (4799) s.a.vb 300,- 31.01.01 (872) Zins an (2740) Ba 450,- (4799) s.a.vb an (872) Zins 300,- 1d) 30.12.00 (259) s.a.fo an (689) ZinsE 1.800,- 01.04.01 (2740) Ba an (689) ZinsE 2.400,- (689) ZinsE an (259) s.a.fo 1.800,- 1e) 30.12.00 (259) s.a.fo an (689) ZinsE 350,- Jan. 01 (2740) Ba an (689) ZinsE 350,- (689) ZinsE an (259) s.a.fo 350,- 1f) 30.12.00 (850) SVA an (4799) s.a.vb 1.000,- Jan.01 (850) SVA) an (2740) Ba 1.000,- (4799) s.a.vb an (850) SVA 1.000,- 1g) 30.12.00 (259) s.a.fo an (689) ZinsE 1.000,- Jan. 01 (2740) Ba an (689) ZinsE 1.000,- (689) ZinsE an (259) s.a.fo 1.000,- Lösung zu Aufgabe 30.2 2a) 01.10.00 (8013) Vers an (2740) Ba 260,- 30.12.00 (291) ARA an (8013) Vers 195,- 02.01.01 (8013) Vers an (291) ARA 195,- 2b) 01.12.00 (850) SVA an (2740) Ba 1.650,- 30.12.0 (291) ARA an (850) SVA 1.100,- 02.01.01 (850) SVA an (291) ARA 1.100,- 2c) 21.12.00 (850) SVA an (270) Schecks 1.500,- 30.12.00 (291) ARA an (850) SVA 1.500,- 02.01.01 (850) SVA an (291) ARA 1.500,- 2d) 20.12.00 (2740) Ba an (689) ZinsE 330,- 30.12.00 (689) ZinsE an (49) PRA 330,- 02.01.01 (49) PRA an (689) ZinsE 330,- 2e) 01.11.00 (850) SVA an (2740) Ba 660,- 30.12.00 (291) ARA an (850) SVA 440,- 02.01.01 (850) SVA an (291) ARA 440,- 2f) 01.04.00 (8911) KfZ-St an (2740) Ba 960,- 30.12.00 (291) ARA an (8911) KfZ-St 240,- 02.01.01 (8911) KfZ-St an (291) ARA 240,- 2g) 01.12.00 (2740) Ba an (689) ZinsE 180,- 30.12.00 (689) ZinsE an (49) PRA 120,- 02.01.01 (49) PRA an (689) ZinsE 120,- www.becker-info.de Seite 11 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

2h) 20.12.00 (872) Zins an (2740) Ba 660,- 30.12.00 (291) ARA an (872) Zins 660,- 02.01.01 (872) Zins an (291) ARA 660,- 2i) 01.10.00 (850) SVA an (2740) Ba 2.400,- 30.12.00 (291) ARA an (850) SVA 1.800,- 02.01.01 (850) SVA an (291) ARA 1.800,- 31. Eine Dachreparatur konnte im Dezember (00) nicht mehr durchgeführt werden und musste deshalb bis Mitte Februar (01) aufgeschoben werden. Der Voranschlag geht von voraussichtlichen Kosten über 5 800 Euro aus 31.1 Buchen Sie die Bildung der Rückstellung zum 31.12.00. (808) Zuf RS unt Inst an (390) RS unt Inst 5.800,- 31.2 Wie ist zu buchen, wenn im Jahr (01) nach der Durchführung der Reparatur folgende Rechnung durch die Bank beglichen werden? a) 5 800 Euro oder b) 6 400 Euro oder c) 5 400 Euro a) (390) RS unt Inst an (44200) VB BI 5.800,- (44200) VB BI an (2740) Ba 5.800,- b) (390) RS unt Inst 5.800,- (805) Inst 600,- an (44200) VB BI 6.400,- c) (390) RS unt Inst 5.800,- an (44200) VB B 5.400,- an (662) E_Aufl RS 400,- 32. Im vergangenen Jahr wurde eine Körperschaftsteuerrückstellung über 8.600 Euro gebildet. Buchen Sie die Auflösung der Rückstellung bei sofortiger Banküberweisung von a) 8 600 Euro b) 7 200 Euro c) 9 000 Euro. a) (37) SteuerRS an (2740) Ba 8.600,- b) (37) SteuerRS 8.600,- an (2740) Bank 7.200,- an (662) E Aufl RS 1.400,- c) (37) SteuerRS 8.600,- (8900) KörperschSt 400,- an (2740) Bank 9.000,- 33. Am 01.09.00 werden diesjährigen Vorauszahlungen für die Vollwartungsverträge der Heizungsanlage der Mietwohnhäuser über 15 000 Euro per Bank bezahlt. 1.9.00 (8002) HK an (2740) Ba 15.000,- 30.12.00 (291) ARA an (8002) HK 10.000,- 2.1.01 (8002) HK an (291) ARA 10.000,- 34. Das WU plant langfristig die Fassadenerneuerung für eines Ihrer Mietwohnanlagen. In fünf Jahren (im Jahr X6) sollen die Arbeiten durchgeführt werden.. (Mit Neufassung des 249 HGB seit 2010 dürfte die folgende Aufgabe gegenstandslos geworden sein.) www.becker-info.de Seite 12 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc

a) Im Jahr X1 geht man von einem Kostenvoranschlag i. H. von 600.000,- aus. Bilden Sie eine RS für die Bauinstandhaltung im Jahr X1 NR: 600000 * 1/5 = 120.000,- (858) Zuf RS BI an (38) RS BI 120.000,- b) Auch im Jahr X2 rechnet man mit unveränderten Inst.kosten für das Jahr X6. Buchen Sie die nötige RS NR: 600000 * 2/5 120000 = 120.000,- (858) Zuf RS BI an (38) RS BI 120.000,- c) Die Baupreise am Markt sinken, die geplante Maßnahme wird so schätzt man im Jahr X3 nur 500.000,- kosten. Buchen Sie die nötige RS. NR: 500000 * 3/5 120000 120000 = 60.000,- (858) Zuf RS BI an (38) RS BI 60.000,- d) Überraschend ist die Baukonjunktur angesprungen, so dass im Jahr X4 mit Kosten von 650.000,- gerechnet werden muss. NR: 650000 * 4/5 120000 120000 60000 = 220.000,- (858) Zuf RS BI an (38) RS BI 220.000,- e) Ein aktueller Kostenvoranschlag im Jahr X5 geht von 700.000,- aus. NR: 700000 * 5/5 120000 120000 60000 220000 = 180.000,- (858) Zuf RS BI an (38) RS BI 180.000,- f) Im Jahr X6 wird die Fassadeninstandsetzung für 600.000,- durchgeführt. Nehmen Sie alle notwendigen Buchungen vor. Rechnungseingang der Baufirma und Bezahlung: (805) Inst an (44200) VB BI 600.000,- (44200) VB BI an (2740) Bank 600.000,- Auflösung der Rückstellungen: (38) RS BI an (668) Verbr. RS BI 700.000,- www.becker-info.de Seite 13 von 13 bi_13_99_loesg_abgr_rs.doc