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Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 146/2016 Schwyz, 16. Februar 2016 / ju Negative Folgen der rekordtiefen privilegierten Dividendenbesteuerung Beantwortung der Interpellation I 20/15 1. Wortlaut der Interpellation Am 28. Juli 2015 haben die Kantonsräte Andreas Marty, Leo Camenzind und Kantonsrätin Karin Schwiter folgende Interpellation eingereicht: Am 1. Januar 2007 führte der Kanton Schwyz die privilegierte Dividendenbesteuerung mit einem schweizweit rekordhohen Rabatt von 75% ein. Einzig die SP wehrte sich damals geschlossen dagegen und kritisierte diese übertriebenen Steuerrabatte. Im Jahre 2012 hielt das Schwyzer Verwaltungsgericht in einem Urteil fest, dass dieses Dividendenprivileg verfassungswidrig sei, weil es eine einzelne Personengruppe massiv bevorteile. Darüber hinaus stellte im Juni 2013 ein Gutachten der Universität St. Gallen fest, dass der Rabatt den Kanton Schwyz unter dem Strich sogar mehr koste als er an Steuern einbringe. Erst ab Januar 2015 wurde das überrissene Steuergeschenk leicht reduziert. In den Jahren 2010 und 2011 wurden gemäss Steuerstatistik mehr als eine Milliarde Dividenden privilegiert besteuert. Es ist davon auszugehen, dass viele Steuerpflichtige angelockt wurden, welche von diesem grosszügigen Steuervorteil profitieren wollten. Aufgrund der extrem tiefen Besteuerung dieser Einkommen verblieb von diesen zusätzlichen Steuereinnahmen jedoch kaum etwas in der Schwyzer Kantonskasse, denn im Gegenzug trieben diese neuzugezogenen Steuerpflichtigen die Ressourcenstärke für die NFABemessung massiv in die Höhe. Als Folge davon stieg die Schwyzer NFARechnung auf inzwischen 181 Millionen Franken im 2016. Die Ressourcenstärke wird sogar noch weiter steigen, denn die Steuerzahlen aus dem Jahr 2014 werden noch bis 2020 in die Berechnung des Schwyzer Ressourcenpotentials einfliessen. Das Schwyzer Volk wird daher noch mehrere Jahre unter diesem Steuergeschenk für wenige, mit massiven Negativfolgen für alle zu leiden haben. Am 1. Mai 2015 hat die SP Kanton Schwyz eine kantonale Volksinitiative eingereicht und fordert darin eine weitere Senkung des Steuerrabattes bei der Dividendenbesteuerung auf 40%. Angesichts der anstehenden parlamentarischen Beratung dieser Initiative stellen sich folgende Fragen:

1. Wie hoch ist die Summe der deklarierten und besteuerten privilegierten Dividenden pro Jahr (zu 100%) bis heute? Auflistung nach Anzahl der betroffenen Steuerpflichtigen, nach Gemeinden und Bezirken sowie im Verhältnis zum gesamten steuerbaren Einkommen (Gesamt und in %) je Jahr aufgegliedert. Die 20 höchsten Dividendenbeträge pro Jahr sind auf die Bezirke verteilt aufzulisten. Um einen möglichst zeitnahen Überblick zu erhalten, sind für die noch nicht vollständig veranlagten Steuerjahre soweit möglich die provisorischen Werte gemäss Selbstdeklarationen zu verwenden. 2. Welcher Anteil an der steuerlichen Ressourcenstärke des Kantons Schwyz entfällt auf die privilegierten Dividendenerträge und wie hoch sind die dadurch anfallenden jährlichen NFA Mehrkosten seit 2011? Wie sieht für die Kantonskasse die Nettorechnung aus, wenn von den Steuereinnahmen aus den privilegiert besteuerten Dividenden deren Anteil an den NFA Kosten in Abzug gebracht wird? Welche Belastung muss im Hinblick auf die weitere Erhöhung des Ressourcenpotentials und die damit verbundenen höheren NFAKosten bis ins Jahr 2018 noch erwartet werden? (Für das NFAJahr 2018 wird das Ressourcenpotential der Jahre 2012, 2013 und 2014 angerechnet.) 3. Wie viele Steuerpflichtige sind seit 2007 zugezogen und haben von unserem schweizweit tiefsten Steuerrabatt bei den privilegierten Dividenden profitiert? Wie viele davon sind bis heute bereits wieder weggezogen? Wie hohe Dividendenbeträge haben diese neuzugezogenen Steuerpflichtigen pro Jahr deklariert? Woher kamen diese und in welche Bezirke kamen sie (Auflistung nach einzelnen Kantonen sowie Ausland). Welcher Anteil der Steuern dieser Kurzaufenthalter sind unter Abzug der durch sie generierten höheren NFA Kosten überhaupt in der Schwyzer Kantonskasse verblieben? 4. Wie hoch ist die Steuerbelastung von privilegierten Dividendenerträgen in der Höhe von 2 Mio. Franken (Annahme: zusätzlich 250'000 Franken übriges steuerbares Einkommen) in den Bezirkshauptorten des Kantons Schwyz im Vergleich zu den steuergünstigsten Gemeinden in den Kantonen UR, LU, NW, OW, SG, ZG, ZH und GL im Jahr 2015? Wie würde der Vergleich ausfallen, wenn im Kanton Schwyz die steuerliche Entlastung dieser Dividendenerträge nur 40% (analog Bundessteuer) oder 30% statt wie heute 50% betragen würde? 5. Das eigentliche Ziel der privilegierten Dividendenbesteuerung ist die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Im Steuergesetz darf es grundsätzlich nicht zu verfassungswidrigen Bevorteilungen von einzelnen Personengruppen kommen. Wie hoch dürfte dieser Rabatt maximal sein, wenn er so angesetzt würde, dass Alleinaktionäre und Alleinaktionärinnen steuerlich gleich behandelt würden wie Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen? 6. Ist der Regierungsrat aufgrund der inzwischen vorliegenden Erkenntnisse bereit, dem Kantonsrat eine weitere Reduktion des Steuerrabatts auf privilegierte Dividenden zu empfehlen und zum Entscheid vorzulegen? Besten Dank für die Beantwortung unserer Fragen. 2. Antwort des Regierungsrates 2.1 Wie hoch ist die Summe der deklarierten und besteuerten privilegierten Dividenden pro Jahr (zu 100%) bis heute? Auflistung nach Anzahl der betroffenen Steuerpflichtigen, nach Gemeinden und Bezirken sowie im Verhältnis zum gesamten steuerbaren Einkommen (Gesamt und in %) je Jahr aufgegliedert. Die 20 höchsten Dividendenbeträge pro Jahr sind auf die Bezirke verteilt aufzulisten. Um einen möglichst zeitnahen Überblick zu erhalten, sind für die noch nicht 2

vollständig veranlagten Steuerjahre soweit möglich die provisorischen Werte gemäss Selbstdeklarationen zu verwenden. Zur Beantwortung dieser Frage wird auf den beigefügten Anhang verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die darin enthaltene Auflistung die Jahre 2007 2013 umfasst. Für das Jahr 2014 können aufgrund des Bearbeitungsstandes der eingereichten Steuererklärungen noch keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Im Weiteren können wegen des Steuergeheimnisses die 20 höchsten, auf die Bezirke verteilten Dividendenerträge pro Jahr nicht einzeln veröffentlicht werden. Bei statistischen Höchstwerten stellen sich aus Sicht des Steuergeheimnisses höhere Anforderungen, da bei gleichzeitiger Publikation des betreffenden Gemeinwesens Rückschlüsse auf einzelne steuerpflichtige Personen möglich sind. Aus diesem Grund werden die pro Jahr kantonal 20 höchsten Dividenden innerhalb der jeweiligen Bezirke kumuliert und nicht in ihren Einzelbeträgen ausgewiesen. 2.2 Welcher Anteil an der steuerlichen Ressourcenstärke des Kantons Schwyz entfällt auf die privilegierten Dividendenerträge und wie hoch sind die dadurch anfallenden jährlichen NFA Mehrkosten seit 2011? Wie sieht für die Kantonskasse die Nettorechnung aus, wenn von den Steuereinnahmen aus den privilegiert besteuerten Dividenden deren Anteil an den NFAKosten in Abzug gebracht wird? Welche Belastung muss im Hinblick auf die weitere Erhöhung des Ressourcenpotentials und die damit verbundenen höheren NFAKosten bis ins Jahr 2018 noch erwartet werden? (Für das NFAJahr 2018 wird das Ressourcenpotential der Jahre 2012, 2013 und 2014 angerechnet.) 2.2.1 Im Januar 2013 wurde das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht der Universität St. Gallen (IFF) vom Finanzdepartement beauftragt, in einem Gutachten die Auswirkungen der privilegierten Dividendenbesteuerung im Kanton Schwyz auf dessen NFAZahllast zu untersuchen. Das Gutachten wurde auf der Grundlage einer sogenannten Grenzbetrachtung erstellt. Bei einer Grenzbetrachtung wird in einem ersten Schritt ermittelt, welche zusätzlichen Steuereinnahmen und zusätzlichen NFAZahlungen eine Einheit (ein Franken) von neu in den Kanton zugezogenem Dividendeneinkommen auslöst. In einem zweiten Schritt werden von den zusätzlichen Steuereinnahmen die zusätzlichen NFAZahlungen in Abzug gebracht. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass bei einer Dividendenbesteuerung von weniger als 30 40% ein Negativgeschäft für den Kanton Schwyz resultiere, bei dem die zusätzlichen Steuereinnahmen die zusätzlichen NFAKosten nicht mehr decken. Im Zuge der letzten Steuergesetzrevision wurden die Dividendenentlastung per 1. Januar 2015 von 75% auf 50% reduziert und zugleich ein Systemwechsel zum Teileinkünfteverfahren vorgenommen. Durch diese Anpassungen konnte die Problematik der negativen Grenzmarge bei der Dividendenbesteuerung im Kanton Schwyz definitiv behoben werden, da diese mit einer Höhe von 50% nun über der für eine positive Marge notwendigen Schwelle von 30 40% liegt. 2.2.2 Die Grenzbetrachtung stellt eine wichtige steuerpolitische Steuerungsgrösse dar. Sie ist vorwiegend zukunftsgerichtet. Demgegenüber zielt die von den Interpellanten gestellte Frage auf eine fiskalische Gesamtbetrachtung ab, welche in Bezug auf die Dividenden den Nettoeffekt aus der Differenz zwischen den gesamten Steuereinnahmen und NFAAusgaben ermitteln soll und der sich in den jeweiligen Staatsrechnungen seit 2011 niederschlägt. In der nachfolgenden Tabelle werden die gesamten Steuereinnahmen (Kanton und Bund) aus den privilegiert besteuerten Dividenden deren jeweiligen Anteilen an den NFAKosten für die einzelnen Jahre ab 2011 gegenübergestellt. Im Weiteren informiert die Tabelle über den Anteil der privilegiert besteuerten Dividenden am schwyzerischen Ressourcenpotenzial. Für die NFABeitragsjahre 2017 und 2018 können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden, da die diesen zugrunde liegenden Bemessungsjahre 2013 und 2014 noch nicht vollständig gemeldet werden mussten und weil der kantonale NFABeitrag zudem in einer Abhängigkeit zu den Entwicklungen der Ressourcenpotenziale der anderen Kantone steht. Ergänzend wurden die Jahre 2007 2010 in die Tabelle auf 3

genommen, um der vergangenheitsbezogenen, auf jeweils drei Jahren basierenden Bemessung des NFABeitrages besser Rechnung tragen zu können. Für die Ermittlung der anteiligen NFAKosten der privilegiert besteuerten Dividenden bestehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Werte (Rubrik G) basieren auf den Berechnungsmodellen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und von BAK Basel. Diesen Modellen liegt eine Progression zugrunde. Das heisst, dass bei einem Anstieg des Ressourcenpotenzials um einen Franken die NFAZahllast um mehr als einen Franken ansteigt. Die Dividenden sind Bestandteil des kantonalen Ressourcenpotenzials. Steuerperiode (Beträge in Franken) 2007 2008 2009 1) A. Einkommenssteuerertrag 2) Kanton B. Einkommenssteuerertrag 2) Dividenden C. Anteil in Prozent 298 742 217 17 174 358 5.7% 290 962 657 15 025 530 5.2% 299 754 484 43 897 065 14.6% D. Ressourcenpotenzial Kanton E. Ressourcenpotenzial Dividenden F. Anteil in Prozent 7 049 727 000 547 435 034 7.8% 6 537 421 000 493 400 700 7.5% 7 070 491 000 1 162 130 640 16.4% G. Durch Dividenden ausgelöste NFA Zahlungen a) 1. Zahlungsjahr b) 2. Zahlungsjahr c) 3. Zahlungsjahr d) Total 8 374 532 (2011) 9 238 769 (2012) 9 566 717 (2013) 27 180 018 8 326 861 (2012) 8 622 438 (2013) 8 904 291 (2014) 25 853 590 20 308 847 (2013) 20 972 709 (2014) 20 445 987 (2015) 61 727 543 Differenz Steuereinnahmen Dividenden (B)./. NFAAnteil Dividenden (Gd) (gerundet) 10 006 000 10 828 000 17 830 000 1) Ab dem Jahr 2009 Einführung Teilbesteuerung der Dividenden beim Bund: 60% bei Beteiligungen im Privat und 50% bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen 2) Inklusive kantonaler Anteil direkte Bundessteuer Steuerperiode (Beträge in Franken) 2010 2011 2012 A. Einkommenssteuerertrag 2) Kanton B. Einkommenssteuerertrag 2) Dividenden C. Anteil in Prozent 303 722 834 28 567 066 9.4% 348 047 842 27 671 780 8.0% 291 961 512 25 892 563 8.9% D. Ressourcenpotenzial Total E. Ressourcenpotenzial Dividenden F. Anteil in Prozent 7 180 259 000 757 019 580 10.5% 8 051 524 000 733 440 900 9.1% 7 906 169 000 686 512 620 8.7% G. Durch Dividenden ausgelöste NFA Zahlungen a) 1. Zahlungsjahr b) 2. Zahlungsjahr c) 3. Zahlungsjahr d) Total 13 661 761 (2014) 13 318 651 (2015) 13 125 630 (2016) 40 106 042 12 903 819 (2015) 12 716 809 (2016) 12 716 809 (2017 3) ) 38 337 437 11 903 140 (2016) 11 903 140 (2017) 11 903 140 (2018) 35 709 420 Differenz Steuereinnahmen Dividenden (B)./. NFAAnteil Dividenden (Gd) (gerundet) 2) Inklusive kantonaler Anteil direkte Bundessteuer 3) Approximativ 11 539 000 10 666 000 9 817 000 Zusammenfassend ergibt sich für die Jahre 2007 2012, dass aufgrund einer fiskalischen Gesamtbetrachtung die dem Kanton aus den Dividenden zufliessenden Steuereinnahmen die anteiligen NFAKosten nicht decken. 4

Würden die kantonalen NFAKosten demgegenüber proportional auf die privilegiert besteuerten Dividenden verlegt (gesamte NFAKosten des Kantons Schwyz x Prozentanteil der privilegiert besteuerten Dividenden am gesamten Ressourcenpotenzial), resultierte für alle betrachteten Rechnungsjahre (Staatsrechnungen) ein positiver Nettoeffekt. Die Steuereinnahmen der Dividenden übersteigen deren anteilige NFAKosten im Durchschnitt der genannten Jahre um 10 Mio. Franken pro Jahr. Da jedoch auch die Grenzbetrachtung (vgl. Ziffer 2.2.1) für die Jahre vor 2015 (Erhöhung der Dividendenbesteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision) ein negatives Resultat ergibt, ist im Sinne einer finanzpolitisch vorsichtigen Betrachtung von den Ergebnissen der vorstehenden Tabelle auszugehen. Durch die Anpassungen bei der Dividendenbesteuerung per 1. Januar 2015 (Entlastungsreduktion) sind jedenfalls die steuergesetzlichen Weichen für die Zukunft insoweit gestellt, dass aufgrund einer positiven NFAGrenzmarge (vgl. Ziffer 2.2.1) auch das fiskalische Gesamtergebnis (gesamte Steuereinnahmen minus anteilige NFAKosten) aller Dividenden wieder positiv werden wird. 2.3 Wie viele Steuerpflichtige sind seit 2007 zugezogen und haben von unserem schweizweit tiefsten Steuerrabatt bei den privilegierten Dividenden profitiert? Wie viele davon sind bis heute bereits wieder weggezogen? Wie hohe Dividendenerträge haben diese neuzugezogenen Steuerpflichtigen pro Jahr deklariert? Woher kamen diese und in welche Bezirke kamen sie (Auflistung nach einzelnen Kantonen sowie Ausland). Welcher Anteil der Steuern dieser Kurzaufenthalter sind unter Abzug der durch sie generierten höheren NFA Kosten überhaupt in der Schwyzer Kantonskasse verblieben? Diese Frage zur Dividendenbesteuerung im Zusammenhang mit Wanderungsbewegungen lässt sich mit verhältnismässigem Aufwand nicht beantworten. Dazu wäre eine Sichtung von knapp 2000 Einzeldossiers notwendig. Eine elektronische Auswertung müsste extern speziell in Auftrag gegeben werden und wäre kostenintensiv. Von der Beantwortung der Frage wird deshalb abgesehen. 2.4 Wie hoch ist die Steuerbelastung von privilegierten Dividendenerträgen in der Höhe von 2 Mio. Franken (Annahme: zusätzlich 250'000 Franken übriges steuerbares Einkommen) in den Bezirkshauptorten des Kantons Schwyz im Vergleich zu den steuergünstigsten Gemeinden in den Kantonen UR, LU, NW, OW, SG, ZG, ZH und GL im Jahr 2015? Wie würde der Vergleich ausfallen, wenn im Kanton Schwyz die steuerliche Entlastung dieser Dividendenerträge nur 40% (analog Bundessteuer) oder 30% statt wie heute 50% betragen würde? Die folgende Tabelle zeigt für das Jahr 2015 die Steuerbelastung verheirateter und lediger Personen mit Dividenden in der Höhe von 2 Mio. Franken sowie einem übrigen Einkommen von Fr. 250 000. in den Bezirkshauptorten des Kantons Schwyz im Vergleich zu den steuergünstigsten Gemeinden der Kantone Zug, Uri, Nidwalden, Obwalden, Luzern, Glarus, St. Gallen und Zürich (jeweils ohne Kirchensteuer). Weiter wird dargestellt, wie sich die Rangierung von Schwyz verändert, wenn die Dividendenentlastung von 50% (heute) weiter auf 40% oder 30% reduziert würde. 5

Kanton Besteuerungssystem und Entlastung Bezirk/Gemeinde Verheiratet Ledig Rangierung Schwyzer Orte bei verändertem Entlastungsumfang (vgl. Spalte 2 links) Rang (50%) Rang (40%) Rang (30%) Schwyz TE 1), 50% Schwyz 193 281 193 281 11 Gersau 191 000 191 000 10 Küssnacht 165 906 165 906 7 Einsiedeln 204 688 204 688 12 Wollerau/Pfäffikon 3) 130 319 130 319 1 Lachen 163 625 163 625 6 Schwyz TE, 40% Schwyz 224 206 224 206 12 Gersau 221 560 221 560 11 Küssnacht 192 451 192 451 9 Einsiedeln 237 438 237 438 13 Wollerau/Pfäffikon 151 170 151 170 4 Lachen 189 805 189 805 8 Schwyz TE, 30% Schwyz 255 131 255 131 12 Gersau 252 120 252 120 11 Küssnacht 218 996 218 996 10 Einsiedeln 270 188 270 188 14 Wollerau/Pfäffikon 172 021 172 021 5 Lachen 215 985 215 985 9 Zug TE, 50% Baar 137 998 137 999 2 1 1 Uri TE, 60% Schattdorf 142 461 142 461 3 2 2 Nidwalden TS 2), 50% Hergiswil 146 144 143 144 4 3 3 Obwalden TE, 50% Sarnen 162 225 162 225 5 5 4 Luzern TE, 50% Meggen 179 915 181 754 8 6 6 Glarus TS, 65% Glarus 187 340 187 340 9 7 7 St. Gallen TS, 50% Balgach 212 500 212 500 13 10 8 Zürich TS, 50% Rüschlikon 258 742 267 643 14 14 13 1) Teileinkünfteverfahren (z.b. bei TE 50% wird eine Bruttodividende von 100 im Umfang von 50 zum normalen Steuersatz besteuert) 2) Teilsatzverfahren (z.b. bei TS 50% wird eine Bruttodividende von 100 vollständig, aber nur zum halben Steuersatz besteuert) 3) Durchschnitt (gilt auch bei 40% und 30%) Bei einer Reduktion der Dividendenentlastung von derzeit 50% auf 40% bzw. 30% würde der Kanton Schwyz in sämtlichen Bezirkshauptorten gegenüber den erwähnten Vergleichskantonen an steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit verlieren. 2.5 Das eigentliche Ziel der privilegierten Dividendenbesteuerung ist die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Im Steuergesetz darf es grundsätzlich nicht zu verfassungswidrigen Bevorteilungen von einzelnen Personengruppen kommen. Wie hoch dürfte dieser Rabatt maximal sein, wenn er so angesetzt würde, dass Alleinaktionäre und Alleinaktionärinnen steuerlich gleich behandelt würden wie Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinneninnen? Die Frage impliziert eine steuerliche Besserstellung von Alleinaktionären aufgrund der privilegierten Dividendenbesteuerung gegenüber Einzelunternehmern. Dies trifft nicht zu. Seit dem Jahr 2015 wird im Kanton Schwyz die Dividendenbesteuerung nach dem System des Teileinkünfteverfahrens vorgenommen (vormals seit 2007 nach dem System Teilsatzverfahren). Dabei wurde 6

gleichzeitig die Entlastung auf 50% reduziert. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, werden Anteilsinhaber einer juristischen Person (AI JP; z.b. Aktionäre) seit 2015 im Vergleich zu Selbstständigerwerbenden (SE) in keiner einzigen Fallkonstellation steuerlich begünstigt. Von der Beantwortung der in Ziffer 5 gestellten Frage wird deshalb abgesehen. Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gemeinden bilden stellvertretend das gesamte Belastungsspektrum des Kantons ab. Die Steuerfaktoren (Gewinn und übriges Einkommen) bewegen sich je zwischen Fr. 50 000. und 2 Mio. Franken. Während der Gewinn beim Selbstständigerwerbenden zusammen mit dem übrigen Einkommen nur einmal mit der Einkommenssteuer besteuert wird, unterliegt der dem Anteilsinhaber einer juristischen Person als Dividende zufliessende Gewinn zuerst der Gewinnsteuer (Stufe juristische Person) und danach neben dem übrigen Einkommen aufgrund der Teilbesteuerung nur zur Hälfte der Einkommenssteuer (Stufe natürliche Person). Die rechten vier Spalten der Tabelle weisen das Einkommen aus, welches den betreffenden Personen nach Abzug der Steuern letztlich verbleibt. Dabei wurde der Einfachheit halber bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens der Selbstständigerwerbenden der auf dem Unternehmensgewinn geschuldete AHVBeitrag nicht berücksichtigt. Bei einer Berücksichtigung dieser Beiträge würde sich das steuerbare Einkommen und damit die Steuerlast der Selbstständigerwerbenden entsprechend weiter reduzieren, was im Ergebnis deren steuerliche Besserstellung gegenüber den Anteilsinhabern juristischer Personen noch vergrösserte. Gewinn Übriges Einkommen Steuersubjekt Verbleibendes Einkommen nach Steuern Wollerau Küssnacht Schwyz Einsiedeln 2 000 000 250 000 AI JP 1 712 040 1 633 890 1 580 900 1 561 120 SE 1 756 680 1 676 190 1 620 350 1 599 000 Minderbelastung SE 44 640 42 300 39 450 37 880 1 000 000 250 000 AI JP 953 620 910 060 880 470 869 390 SE 975 930 931 220 900 200 888 330 Minderbelastung SE 22 310 21 160 19 730 18 940 250 000 2 000 000 AI JP 1 751 100 1 670 900 1 615 420 1 594 260 SE 1 756 680 1 676 190 1 620 350 1 599 000 Minderbelastung SE 5 580 5 290 4 930 4 740 250 000 1 000 000 AI JP 970 360 925 930 895 260 883 600 SE 975 940 931 220 900 190 888 330 Minderbelastung SE 5 580 5 290 4 930 4 730 100 000 50 000 AI JP 126 220 121 120 117 640 116 330 SE 130 220 125 040 121 450 120 080 Minderbelastung SE 4 000 3 920 3 810 3 750 50 000 100 000 AI JP 128 410 123 300 119 790 118 450 SE 130 220 125 040 121 450 120 080 Minderbelastung SE 1 810 1 740 1 660 1 630 2.6 Ist der Regierungsrat aufgrund der inzwischen vorliegenden Erkenntnisse bereit, dem Kantonsrat eine weitere Reduktion des Steuerrabatts auf privilegierte Dividenden zu empfehlen und zum Entscheid vorzulegen? Aufgrund des vorstehenden Belastungsvergleichs von Selbstständigerwerbenden mit Anteilsinhabern juristischer Personen besteht derzeit kein Anlass, die Dividendenbesteuerung einer erneuten Revision zu unterziehen. Zudem wurde per 1. Januar 2015 mit der Reduktion der Dividendenentlastung auf 50% und der Einführung eines erhöhten Kantonstarifs bei der Einkommenssteuer die Steuerabschöpfung auf Dividenden ausreichend korrigiert, so dass in Zukunft von einer positiven Grenzmarge ausgegangen werden kann (vgl. Ziffer 2.2.1). Im Weiteren bildet die Dividendenbe 7

steuerung auch ein zentrales Thema bei der sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Unternehmenssteuerreform (USR III). Die Vorlage des Bundesrates vom 5. Juni 2015 sieht eine schweizweite Vereinheitlichung der Teilbesteuerung von Dividenden zu 70% vor (Beteiligungen im Privatvermögen), was im Ergebnis eine Reduktion der Entlastung auf einheitlich 30% bedeuten würde. Der Ständerat hat als Erstrat am 14. Dezember 2015 demgegenüber und entgegen der Stellungnahme der Mehrheit der Kantone beschlossen, dass die Kantone weiterhin selber die Höhe der Entlastung festlegen können sollen. Weil die parlamentarische Beratung im Nationalrat als Zweitrat noch bevorsteht und bereits gemachten Verlautbarungen zufolge je nach Ausgang der Gesetzesberatung evtl. mit einem Referendum gerechnet werden muss, kann derzeit die Einführung einer für die Kantone verbindlichen Mindestbesteuerung der Dividenden nicht ausgeschlossen werden. Mit einer Umsetzung der USR III in den Kantonen ist frühestens ab dem Jahr 2019 zu rechnen. Der Regierungsrat lehnt eine gesetzliche Änderung der Dividendenbesteuerung im kantonalen Recht vor dem Inkrafttreten der USR III ab. Auch die Wahrung der steuerlichen Konkurrenzfähigkeit des Kantons Schwyz gegenüber den umliegenden Kantonen legt nahe, die Dividendenentlastung nicht einseitig noch weiter zu reduzieren. Beschluss des Regierungsrates 1. Der Vorsteher des Finanzdepartements wird beauftragt, die Antwort im Kantonsrat zu vertreten. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantonsrates. 3. Zustellung elektronisch: Mitglieder des Regierungsrates; Staatsschreiber; Finanzdepartement; Amt für Finanzen; Steuerverwaltung; Sekretariat des Kantonsrates. Im Namen des Regierungsrates: Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber 8

Beilage zu RRB Nr. 146 vom 16. Februar 2016 Bezirk 2007 * 2008 * Gemeinde Bruttodividenden Anzahl Bruttodividenden Anzahl March 56'626'700 202 52'908'100 233 Altendorf 10'648'200 57 6'092'600 58 Galgenen 3'367'600 21 4'294'400 26 Lachen 35'434'200 54 32'978'800 56 Reichenburg 863'000 5 2'026'800 16 Schübelbach 1'250'600 26 1'363'200 27 Tuggen 4'433'300 24 4'997'900 31 Vorderthal 25'000 1 100'000 1 Wangen 604'800 14 1'054'400 18 Innerthal Einsiedeln 6'500'300 68 7'600'200 86 Einsiedeln 6'500'300 68 7'600'200 86 Gersau 8'878'300 9 2'226'100 15 Gersau 8'878'300 9 2'226'100 15 Höfe 373'090'334 379 338'214'800 409 Feusisberg 22'141'800 57 25'954'600 71 Freienbach 221'135'834 211 135'636'500 211 Wollerau 129'812'700 111 176'623'700 127 Küssnacht 51'727'000 105 54'642'300 119 Küssnacht 51'727'000 105 54'642'300 119 Schwyz 50'612'400 190 37'809'200 203 Arth 13'832'900 28 8'247'100 3 Ingenbohl 19'739'600 41 17'389'700 27 Lauerz 3 Morschach 2'959'200 3 160'000 46 Muotathal 438'000 1 242'000 2 Oberiberg 40'000 4 44'500 8 Rothenthurm 145'000 5 115'000 2 Sattel 430'000 71 504'000 4 Schwyz 11'971'400 10 10'207'800 6 Steinen 373'600 9 196'200 77 Unteriberg 516'700 9 419'200 7 Illgau 58'600 2 117'600 6 Steinerberg 12'000 4 79'100 12 Alpthal 95'400 1 87'000 Total 547'435'034 9% 953 493'400'700 8% 1'065 Steuerbare Einkommen Total 6'140'467'400 100% 6'343'883'200 100%

Bezirk 2009 ** 2010 Gemeinde Bruttodividenden Anzahl Bruttodividenden Anzahl March 131'184'800 339 87'984'400 341 Altendorf 27'172'100 101 25'143'215 98 Galgenen 5'339'300 33 5'176'200 32 Lachen 78'419'600 94 41'740'500 88 Reichenburg 1'707'000 12 2'564'100 16 Schübelbach 4'146'000 34 3'235'300 38 Tuggen 11'745'100 38 7'930'085 40 Vorderthal 130'000 2 90'000 2 Wangen 2'525'700 25 2'105'000 27 Innerthal Einsiedeln 10'969'700 111 14'804'700 134 Einsiedeln 10'969'700 111 14'804'700 134 Gersau 4'441'100 14 7'707'700 16 Gersau 4'441'100 14 7'707'700 16 Höfe 1'372'649'400 612 916'566'400 670 Feusisberg 202'338'600 116 127'952'700 125 Freienbach 613'686'600 312 512'692'900 348 Wollerau 556'624'200 184 275'920'800 197 Küssnacht 338'099'600 163 150'752'900 199 Küssnacht 338'099'600 163 150'752'900 199 Schwyz 79'539'800 287 83'883'200 383 Arth 15'536'100 51 24'252'600 64 Ingenbohl 31'882'400 61 18'596'344 77 Lauerz 205'000 4 288'500 5 Morschach 105'000 2 895'000 7 Muotathal 1'265'000 18 1'411'800 22 Oberiberg 83'800 4 394'700 7 Rothenthurm 2'297'600 6 2'225'000 8 Sattel 474'100 7 1'333'200 12 Schwyz 25'027'000 99 32'649'256 132 Steinen 1'410'900 11 644'700 20 Unteriberg 957'100 13 665'200 15 Illgau 19'800 1 19'800 1 Steinerberg 230'000 8 421'100 10 Alpthal 46'000 2 86'000 3 Total 1'936'884'400 26% 1'526 1'261'699'300 18% 1'743 Steuerbare Einkommen Total 7'508'328'600 100% 7'152'797'200 100% 2

Bezirk 2011 2012 Gemeinde Bruttodividenden Anzahl Bruttodividenden Anzahl March 93'118'700 376 78'096'900 436 Altendorf 21'358'170 119 27'106'300 151 Galgenen 4'024'900 34 6'156'500 39 Lachen 37'469'900 97 23'211'100 106 Reichenburg 1'511'900 15 2'721'500 18 Schübelbach 8'752'700 38 4'398'465 51 Tuggen 17'675'130 43 12'244'400 39 Vorderthal 225'000 2 185'435 4 Wangen 1'801'000 27 2'073'200 28 Innerthal 300'000 1 Einsiedeln 18'654'000 161 27'631'400 165 Einsiedeln 18'654'000 161 27'631'400 165 Gersau 4'531'300 19 2'598'100 18 Gersau 4'531'300 19 2'598'100 18 Höfe 698'943'800 712 884'722'400 699 Feusisberg 84'804'500 128 153'965'200 128 Freienbach 244'376'900 359 212'687'400 354 Wollerau 369'762'400 225 518'069'800 217 Küssnacht 318'377'000 205 74'053'500 191 Küssnacht 318'377'000 205 74'053'500 191 Schwyz 88'776'700 410 77'085'400 438 Arth 24'337'400 67 12'036'600 71 Ingenbohl 20'143'300 84 21'713'200 93 Lauerz 456'100 7 948'400 11 Morschach 251'800 3 810'500 8 Muotathal 1'549'900 22 2'237'700 26 Oberiberg 1'085'800 9 870'800 11 Rothenthurm 2'843'300 10 2'281'000 8 Sattel 1'216'400 17 1'065'100 14 Schwyz 33'907'800 136 29'809'700 136 Steinen 944'500 22 2'242'900 26 Unteriberg 933'200 17 1'385'300 19 Illgau 384'800 3 849'000 3 Steinerberg 668'400 11 811'200 10 Alpthal 54'000 2 24'000 2 Total 1'222'401'500 16% 1'883 1'144'187'700 16% 1'947 Steuerbare Einkommen Total 7'865'713'500 100% 6'965'140'800 100% 3

Bezirk 2013 Gemeinde Bruttodividenden Anzahl March 93'816'400 411 Altendorf 33'910'800 126 Galgenen 5'293'800 43 Lachen 31'744'500 99 Reichenburg 1'871'400 20 Schübelbach 5'120'200 53 Tuggen 12'994'700 33 Vorderthal 259'800 4 Wangen 2'621'200 33 Innerthal Einsiedeln 22'935'500 160 Einsiedeln 22'935'500 160 Gersau 4'097'400 17 Gersau 4'097'400 17 Höfe 382'684'400 564 Feusisberg 67'171'000 101 Freienbach 123'143'400 293 Wollerau 192'370'000 170 Küssnacht 61'222'900 193 Küssnacht 61'222'900 193 Schwyz 79'885'400 441 Arth 8'961'700 76 Ingenbohl 25'589'600 85 Lauerz 1'406'300 10 Morschach 1'119'400 8 Muotathal 2'172'900 27 Oberiberg 1'193'500 19 Rothenthurm 4'471'000 10 Sattel 2'010'800 18 Schwyz 29'264'900 134 Steinen 1'294'300 20 Unteriberg 1'155'500 17 Illgau 605'500 5 Steinerberg 561'000 8 Alpthal 79'000 4 Total 644'642'000 10% 1'786 Steuerbare Einkommen Total 6'314'948'200 100% * zu 100% Einfluss auf NFARessourcenpotenzial ** ab 2009: 60% bzw. 50% Einfluss auf NFARessourcenpotenzial infolge Einführung der Teilbesteuerung bei der direkten Bundessteuer 4

Frage 1: 20 höchste Dividenden pro Jahr (kumuliert innerhalb Bezirken) Bezirk March Einsiedeln Gersau Höfe Küssnacht Schwyz Total Höchste 20 Bruttodividenden 2007 29'261'000 7'743'100 195'376'200 6'538'400 13'936'700 252'855'400 Höchste 20 Bruttodividenden 2008 24'186'900 209'055'300 33'123'500 6'772'000 273'137'700 Bezirk March Einsiedeln Gersau Höfe Küssnacht Schwyz Total Höchste 20 Bruttodividenden 2009 Höchste 20 Bruttodividenden 2010 59'209'800 32'299'800 843'703'100 509'535'600 241'157'500 77'713'900 18'596'800 1'144'070'400 638'146'100 Bezirk March Einsiedeln Gersau Höfe Küssnacht Schwyz Total Höchste 20 Bruttodividenden 2011 23'488'000 271'473'900 243'166'000 9'992'800 548'120'700 Höchste 20 Bruttodvidenden 2012 9'385'600 493'291'000 9'375'000 512'051'600 Bezirk March Einsiedeln Gersau Höfe Küssnacht Schwyz Total Höchste 20 Bruttodividenden 2013 11'736'800 180'023'700 9'302'200 5'130'000 206'192'700 5