Gemeinde Markgrafneusiedl Lfd.Nr. 6/2016 am 29.09.2016 in Markgrafneusiedl SITZUNGSPROTOKOLL über die Sitzung des Gemeinderates Beginn: Ende: 19.30 Uhr 20:15 Uhr Die Einladung erfolgte am 21.09.2016 durch Kurrende. Anwesend waren: Bürgermeister/Vorsitzender MATHÄ Franz Vizebürgermeister SKOFITSCH Wolfgang die Mitglieder des Gemeinderates: 1. gf.gr BAUER Christian 2. gf.gr GROFFICS Marianne 3. gf.gr KOSTIUK Gabriela 4. gf.gr 5. GR 6. GR 7. GR 8. GR 9. GR 10. GR 11. GR 12. GR 13. GR SEIDL Wolfgang FÖRSTER Rebecca GLASER Sabine HRABAL Silke HOFER Rosa KREPPER Doris KUNZ Renate MAYER Robert STINGL Kurt --- ANWESEND WAREN AUSSERDEM: 13 ZuhörerInnen ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: LORENZ Thomas Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Seite 1 von 8
Tagesordnung: TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 9: Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschriften der letzten Sitzungen Verordnungen über Änderung des Flächenwidmungsplans Verträge für Baulandmobilisierung Vergabe von Straßenbauarbeiten Vergabe Straßenbeleuchtung in der Kirchenbreite Vergabe von Güterwegsanierungsarbeiten Bericht des Prüfungsausschusses Berichte der Ausschüsse Übertragung der Abgabeneinhebung an den GVU Der Bürgermeister bringt schriftlich folgende Dringlichkeitsanträge vor: Dienstbarkeitsvertrag EVN Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung wird einstimmig angenommen und als TOP 10 behandelt. Der Dringlichkeitsantrag wird diesem Protokoll als Beilage A angeschlossen. Kostenbeteiligung für die Beratung durch die Anwaltskanzlei und Steuerberatung zur Entwicklung einer Satzung für den Verband Interkommunale Wirtschaftskooperation S8-Gemeinden Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung wird einstimmig angenommen und als TOP 11 behandelt. Der Dringlichkeitsantrag wird diesem Protokoll als Beilage B angeschlossen. Seite 2 von 8
VERLAUF DER SITZUNG TOP 1: Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung In der nächsten Sitzung werden alle ausständigen Protokolle beschlossen. TOP 2: Verordnung über Änderung des Flächenwidmungsplans Es laufen derzeit zwei Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes. 1) Diverse Korrekturen (Adaptierung auf IST-Stand) und andere Umwidmungen: Sportplatzgelände: von Glf auf Gspo Gebös/Kirchenbreite: von BA auf BW Ehem. Tischlerei Wahl: von BB auf BA Hundeabrichteplatz (laut BH): Glf auf Gspo-Hundeabrichteplatz Diese Änderungen sind 6 Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Stellungnahmen sind dazu keine eingegangen. Verordnung 1 Aufgrund des 25 Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgf. wird der Flächenwidmungsplan für die Gemeinde Markgrafneusiedl abgeändert (Änderungspunkte 2, 3, 4a, 4b, 4c, 4d, 5 und 6a in der zur öffentlichen Auflage gebrachten Form) bzw. um die Kenntlichmachung von überörtlichen Planungen bzw. Nutzungsbeschränkungen ergänzt. 2 Die Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes (PZ.: MARK FÄ18-11191; verfasst von DI. Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien), ist gemäß 12(3) der NÖ- Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2 idgf., wie eine Neudarstellung auf neuer, digitaler Plangrundlage der DKM mit Stand 10/2015 ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Nördlich vom Rosenweg: von Glf auf BW Seite 3 von 8
Verordnung A 1 Aufgrund des 25 Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgf. wird der Flächenwidmungsplan für die Gemeinde Markgrafneusiedl abgeändert (Änderungspunkt 1 in der zur öffentlichen Auflage gebrachten Form) bzw. um die Kenntlichmachung von überörtlichen Planungen bzw. Nutzungsbeschränkungen ergänzt. 2 Die Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes (PZ.: MARK FÄ18-11191; verfasst von DI. Karl SIEGL, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien), ist gemäß 12(3) der NÖ- Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2 idgf., wie eine Neudarstellung auf neuer, digitaler Plangrundlage der DKM mit Stand 10/2015 ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. 1) 2) Betriebsgebiet: GIP möchte eine größere Fläche als Reserve umwidmen, Land NÖ ist dagegen. Da die Bäckerei Geier in unserem Betriebsgebiet eine Produktionsstätte errichten will, soll als Kompromiss eine Teilfläche umgewidmet werden. Außerdem wird eine 20m breite Grünland-Freihaltefläche entlang der S8 (Zieselkorridor) ausgewiesen. Eine Stellungnahme der Gemeinde Markgrafneusiedl zum Gutachten der Abt. RU2, die am 30.8.2016 an die Abt. RU1 übermittelt wurde, wird vorgelesen und somit dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Verordnung 1 Aufgrund des 25 und 25 NÖ ROG 2014 wird der Flächenwidmungsplan, Mappenblatt 1, abgeändert (Flächenwidmungsplanänderung 2016). Die Änderungen des Flächenwidmungsplans betreffen die Gewerbezone Markgrafneusiedl. 2 Die abgeänderten Festlegungen des Flächenwidmungsplans sind der zu dieser Verordnung gehörenden Plandarstellung, verfasst von Dipl.-Ing. Thomas Knoll, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker unter GZ: 15-49 / Fwpl-Ae 2016 zu entnehmen. 3 Die Plandarstellungen gemäß 2, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen am Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Seite 4 von 8
4 Die Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Der Gemeinderat möge die Verordnungen über die Änderung des Flächenwidmungsplanes beschließen. TOP 3: Verträge für Baulandmobilisierung Mit den Eigentümern von 6-7 Parzellen werden Verträge abgeschlossen, weil diese eine Umwidmung wollen und von der Abteilung Raumordnung vorgeschrieben werden. Der Gemeinderat kommt überein, dass zusätzlich zum Bauzwang innerhalb von 5 Jahren auf Antrag eine Option auf Ausdehnung auf weitere 5 Jahre möglich ist. Bei Nichteinhaltung droht eine Konventionalstrafe. Der Gemeinderat möge die Verträge für Baulandmobilisierung beschließen. TOP 4: Vergabe von Straßenbauarbeiten Es gab vom Büro Steinbacher eine Ausschreibung für Arbeiten in den Kreuzungsbereichen Auersthaler Weg. Von 6 Firmen haben 5 ein Angebot abgegeben alle Preise brutto Fa. Strabag: 71.468,20. Fa. Leithäusl: 75.145,18 Fa. Leyrer+Graf: 76.917,54 Fa. Pittel+Brausewetter: 81.625,98 Fa. Held&Franke: 84.109,14 Die Schotterunternehmer übernehmen die Hälfte der Kosten. Der Gemeinderat möge die Vergabe von Straßenbauarbeiten an Fa. Strabag als Bestbieter beschließen. Seite 5 von 8
TOP 5: Vergabe Straßenbeleuchtung in der Kirchenbreite Es liegen 3 Anbote vor: ETU EVN RCOM 2.113,05/Stk. 2.486,89/Stk. 2.005,60/Stk. Der Gemeinderat möge die Vergabe der Straßenbeleuchtung in der Kirchenbreite an Fa. RCOM als Bestbieter beschließen. TOP 6: Vergabe von Güterwegsanierungsarbeiten Hr. Wimmer von der Abt. Güterwege führte die Ausschreibung und die Beauftragung durch. Die Arbeiten wurden von Fa. Anton Windisch durchgeführt, Kosten: 6.220,40. Im Voranschlag stehen 10.000,-, die Differenz wird für den Auersthaler Weg verwendet (Kreuzungen abfräsen). Der Gemeinderat möge die Vergabe von Güterwegsanierungsarbeiten beschließen. TOP 7: Bericht des Prüfungsausschusses Der Vorsitzende übergibt das Wort an GGR Kostiuk Gabriela, da der Obmann des Prüfungsausschusses entschuldigt ist. Diese bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht der am 28. September 2016 durchgeführten, angesagten Kassaprüfung zur Kenntnis. Geprüft wurden stichprobeweise die Belege 466 bis 902 aus 2016. Die Beratungskosten und Gutachten für die Deponie sollen entsprechend umgebucht werden. Es sollen Rücklagen gebildet werden und bei Außenständen von länger als 1 Jahr ist eine letzte Mahnung mit Exekutionsandrohung auszufertigen. Seite 6 von 8
TOP 8: Berichte der Ausschüsse Keine, bei der nächsten Sitzung TOP 9: Übertragung der Abgabeneinhebung an den GVU Es bestünde die Möglichkeit, die Vorschreibung betreffend Kanal, Wasser und Grundsteuer an den Verband abzutreten. In der Vorstandssitzung wurde bereits festgelegt, dass dies zu teuer ist. Daher bleibt die Abgabeneinhebung weiter bei der Gemeinde. Der Gemeinderat möge die Übertragung der Abgabeneinhebung an den GVU nicht beschließen.. TOP 10: Dienstbarkeitsvertrag EVN Der vorliegende Vertrag wird vorgelesen, der Sachverhalt anhand des gezeigten Planes erklärt. Der alte Trafo wird abgerissen und der neue an der eingezeichneten Fläche aufgestellt, wobei 3 Seiten zwecks Sichtschutz bepflanzt werden. Der Gemeinderat möge den Dienstbarkeitsvertrag mit der EVN beschließen.. TOP 11: Kostenbeteiligung für die Beratung durch die Anwaltskanzlei und Steuerberatung zur Entwicklung einer Satzung für den Verband Interkommunale Wirtschaftskooperation S8-Gemeinden Für die weitere Vorgangsweise ist ein entsprechender Beschluss zu fassen. Der Gemeinderat möge die Kostenbeteiligung für die Beratung durch die Anwaltskanzlei und Steuerberatung zur Entwicklung einer Satzung für den Verband Interkommunale Wirtschaftskooperation S8-Gemeinden beschließen.. Seite 7 von 8
Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am...2016 genehmigt* abgeändert* nicht genehmigt*....... Bürgermeister Schriftführer...... Gemeinderat Gemeinderat * Nichtzutreffendes streichen! Seite 8 von 8