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Transkript:

I. Aufbewahrungsfristen (Stand Januar 2009) Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen ACHTUNG: Seit 01.01.2002 müssen alle Buchungsbelege, die Grundlage für eine Buchung waren, statt bisher 6 nunmehr 10 Jahre aufbewahrt werden. Das heißt, dass im Einzelfall immer zu prüfen ist, ob der entsprechende Beleg Grundlage für eine Eintragung in den Büchern war (Buchungsgrundlage / Buchungsbeleg). Dann gilt die 10-jährige Verjährungsfrist gemäß 147 (3) Satz 1 AO. Fristen in Jahren Frist abgelaufen Abrechnungsunterlagen soweit nicht Buchungsbelege 6 2002 Abtretungserklärungen 6 2002 Änderungsnachweise der EDV-Buchführung 10 1998 Akkreditive 10 1998 Aktenvermerke 6 2002 Angebote 6 2002 Angestelltenversicherung (Belege) 10 1998 Anlagezu- und -abgangsmeldungen 10 1998 Anlagevermögensbücher und -karteien 10 1998 Arbeitsanweisungen zur EDV-Buchführung 10 1998 Arbeits- und Organisationsabläufe (EDV) 10 1998 Auftrags- und Bestellunterlagen 10 1998 Auftragskostenausgleiche 10 1998 Ausfuhrunterlagen 10 1998 Ausgangsrechnungen 10 1998 Außendienstabrechnungen 6 2002 BAB mit Belegen (soweit Unterlagen zur Inventurbewertung) 10 1998 BAG Rechnungsliste 6 2002 Bankbelege und -auszüge 10 1998 Bankbürgschaften 6 2002 Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungen 6 2002 Belege, Beleglisten, Belegzusammenstellungen, Sammelbelege (soweit Buchungsunterlagen) 10 1998 Beteiligungsunterlagen 6 2002 Betriebskostenrechnung 6 2002 Betriebsprüfungsberichte 6 2002 Bewertungsunterlagen 10 1998 Bewirtungsunterlagen 10 1998 Bilanzen, Anhänge 10 1998 Bilanzprotokoll (EDV) 10 1998 Bilanzunterlagen (mit Ausnahme von Büchern und Inventaren) 10 1998 Buchungsanweisungen 10 1998 Buchungsbelege mit Grundbuchfunktion 10 1998 Buchungsbelege - sonstige 10 1998 Buchungsprotokoll 10 1998

Darlehensunterlagen 6 2002 Dauerauftragsunterlagen 6 2002 Debitorenlisten, soweit Bilanzunterlage 10 1998 Depotauszüge, -bestätigungen (soweit nicht Inventare) 10 1998 Depotbücher 10 1998 Devisenunterlagen (allgemein) 6 2002 Dubiosenbuch 10 1998 Dubiosenunterlagen 6 2002 EDV-Journal 10 1998 Einfuhrunterlagen 10 1998 Eingangsrechnungen 10 1998 Einheitswertbescheide 6 2002 Essenmarkenabrechnungen soweit nicht Buchungsbelege 6 2002 Exportunterlagen 10 1998 Fahrtkostenerstattungsunterlagen soweit nicht Buchungsbelege 6 2002 Fakturier-Journal 10 1998 Finanzberichte 6 2002 Frachtbriefe 6 2002 Freistemplerabrechnungsunterlagen 10 1998 Gebäude- und Grundstücksunterlagen (Bauakten, -plan, Genehmigungen) 6 2002 Gebäude- und Grundstücksunterlagen (soweit Inventar) 10 1998 Gebrauchsmusterunterlagen 6 2002 Gehaltsempfänger Stammkarten (mit Unterlagen) 6 2002 Gehaltslisten 10 1998 Geschäfts-/Lageberichte, Geschäftshauptbücher 10 1998 Geschäftsbriefe 6 2002 Geschenknachweise 6 2002 Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 10 1998 Grundbuchauszüge 6 2002 Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) 10 1998 Gutschriftanzeigen 10 1998 Handelsregister- und Grundbuchauszüge (Bilanzunterlagen) 6 2002 Handels- und Geschäftsbriefe (auch als Mikrofilm) 6 2002 Hauptbücher (Hauptbuchkonten) 10 1998 Hauptabschlussübersicht, wenn an Stelle der Bilanz 10 1998 Hauptversammlungen, 1998 Protokolle über HV der eigenen Unternehmen 10 1998 Hilfsbücher (soweit Buchungsunterlagen) 10 1998

Inventare und Inventarnachweise 10 1998 Inventurreinschriften 10 1998 1998 Jahresabschlusslisten und -bogen 10 1998 Journale für Hauptbuch und Kontokorrent 10 1998 Kalkulationsunterlagen 6 2002 Karteien (soweit nur Buchungsunterlagen) 10 1998 Kassenbelege 10 1998 Kassenberichte 10 1998 Kassenbücher und -blätter 10 1998 Kassenzettel 6 2002 Kommissionslisten 10 1998 Konten 10 1998 Kontenpläne und Kontenplanänderungen 10 1998 Kontenregister 10 1998 Kontoauszüge 10 1998 Kontokorrentbücher und -kontenkarten 10 1998 Kontroll-Journal (EDV) 10 1998 Kreditunterlagen 6 2002 Lagerbuchführungen 10 1998 Lieferscheine 10 1998 Lizenzabrechnungen und -unterlagen 10 1998 Lohnbelege 6 2002 Lohnempfänger Stammkarten (mit Unterlagen) 6 2002 Lohnlisten 10 1998 Magnetbänder mit Buchfunktion 10 1998 Mahnbescheide 6 2002 Miet- und/oder Pachtunterlagen 6 2002 Nachnahmebelege 6 2002 Nebenbücher 10 1996 Organisationsunterlagen der EDV-Buchführung (OP-Listen) 10 1998 Portokassenbücher 10 1998 Postgiroauszüge und -belege 10 1998 Preislisten 6 2002 Protokolle 6 2002 Provisionsabrechnungen mit Unterlagen 10 1998 Quittungen (soweit Buchungsbelege) 10 1998

Rechnungen (bei Offene-Posten-Buchhaltung) 10 1998 Rechnungen (bei nicht Offene-Posten-Buchhaltung) 10 1998 Rechtsstreitfälle mit allen Unterlagen 6 2002 Registrierkassenstreifen 10 1998 Reisekostenabrechnungen 10 1998 Repräsentationsaufwand (Unterlagen) 10 1998 Sachkonten 10 1998 Saldenbestätigungen 10 1998 Saldenbilanzen, -listen am Schluss des Wirtschaftsjahres 10 1998 Scheck- und Wechselunterlagen 10 1998 Schriftwechsel 6 2002 Schuldtitel 6 2002 Skonti-Journal 10 1998 Speicherbelegungsplan der EDV-Buchführung 10 1998 Spendenbescheinigungen 10 1998 Steuerunterlagen 10 1998 Telefonkostennachweis 6 2002 Überstundenliste (soweit Lohnbelege) 6 2002 Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 10 1998 Verkaufsbücher 10 1998 Vermögensverzeichnis 10 1998 Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen) 6 2002 Versand- und Frachtunterlagen 6 2002 Versicherungspolicen 6 2002 Verträge, Vertragsunterlagen (soweit handels- und steuerrechtlich bedeutsam) 6 2002 Warenabgangs- und -eingangsscheine 10 1998 Warenausgangs- und -eingangsbücher 10 1998 Warenzeichenunterlagen 6 2002 Zahlungsanweisungen 10 1998 Zahlungs- und Vollstreckungsbefehle 6 2002 Zinsrechnungen 10 1998 Zinsstaffeln 10 1998 Zollbelege 10 1998 Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftsjahres) 10 1998 Achtung: Die Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers bedeutsam sind.

II. Verjährungsfristen Verjährung bei Leistungen für den Gewerbebetrieb des Schuldners Leistungen an Privatpersonen (regelmäßige Verjährung) Anspruch auf Lohn und Gehalt / 3 Jahre Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis bei Geltung des MTV für Arbeitnehmer des Buchhandel und der Verlage in Bayern / 3 Monate Anspruch auf Nacherfüllung/Schadensersatz/auf Ersatz 2 Jahre 2 Jahre vergeblicher Aufwendungen Anwaltshonorar 3 Jahre 3 Jahre Bauwerke/Baustoffe 5 Jahre 5 Jahre Forderungen von Handwerkern, Kaufleuten und Fabrikanten für 3 Jahre 3 Jahre Lieferungen und Leistungen Frachtkosten 1 Jahre 1 Jahre Kaufpreisforderung 3 Jahre 3 Jahre Kaufvertrag 3 Jahre 3 Jahre Leasing 3 Jahre 3 Jahre Miete/Pacht 3 Jahre 3 Jahre Renten / 3 Jahre Rückständige Zinsen 3 Jahre 3 Jahre Steuerberaterhonorar 3 Jahre 3 Jahre Werkslohnforderung 3 Jahre 3 Jahre Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß 195 BGB drei Jahre. Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Januar 2009