Leistungsbeurteilung im Fach Geographie erarbeitet von der Fachschaft Geographie, 2011 (Grundlage sind die Vereinbarungen des Rahmenplans Geographie 2011/ Hamburg) a. Verhältnis schriftlich mündlich Jahrgangsstufe 5 bis 9 Jahrgangsstufe 10 Oberstufe/ Grundkurs Oberstufe/ Profilkurs Gewichtung 40% schriftliche und 60% sonstige Leistungen 40% schriftliche und 60% sonstige Leistungen bei 2 Klausuren: 40% schriftliche und 60% sonstige Leistungen bei einer Klausur: 40% schriftliche und 60% sonstige Leistungen bei angemessener Berücksichtigung einer längeren Ausarbeitung siehe Oberstufe/ Grundkurs Zahl der schriftlichen Arbeiten 1 bis 2 Arbeiten pro Halbjahr 2 pro Halbjahr (epochal), eine Klausur zweistündig nach den Vorgaben der Oberstufe 3 Klausuren im Schuljahr, die Verteilung wird von der Oberstufenleitung festgelegt. Ersatz durch eine Präsentationsleistung möglich Siehe Oberstufe/ Grundkurs, eine Arbeit unter Abiturbedingungen in SIV Sonstige Leistungen Umfang und Qualität der Unterrichtsbeteiligung, Kurzreferate, Beitrag zur Gruppenarbeit, Präsentationsprodukte bei Gruppenarbeit, Hausaufgaben, Tests Umfang und Qualität der Unterrichtsbeteiligung, Kurzreferate, Beitrag zur Gruppenarbeit, Präsentationsprodukte bei Gruppenarbeit, Hausaufgaben, Tests Qualität und Quantität der Unterrichtsbeiträge, Einsatz und Leistung bei verschiedenen Sozialformen, Hausaufgaben, Protokolle, Referate, Anwesenheit, Methodenkenntnisse, Methodenanwendung, Reflexionsvermögen. Siehe Oberstufe/ Grundkurs, jedoch höhere Anforderungen im Bereich des selbstständigen Arbeitens und der kritischen Prüfung von Informationen, zudem Semesterauftrag (siehe hierzu Ausarbeitungen des Profils)
b. Beurteilung mündlicher Leistungen im Fach Geographie Die Beurteilung der laufenden Unterrichtsarbeit im Fach Geographie bezieht sich auf die vier Kompetenzbereiche, welche im Rahmenplan in der Fassung von 2011 festgelegt worden sind. Zu diesen fachspezifischen Kernkompetenzen zählen: Orientierung im Raum Analyse eines Raums Bewertung eines Raums Verhalten und Verantwortung in einem Raum. Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen: Unter dem Kompetenzbereich Orientierung im Raum wird die Fähigkeit und Fertigkeit verstanden, sich mittels räumlich-topografischen Wissens auf lokaler, regionaler und globaler Ebene zu orientieren, sie zu gliedern und reflektiert wahrzunehmen. Die Orientierungskompetenz beschränkt sich dabei nicht nur auf ein grundlegendes topografisches Orientierungswissen auf verschiedenen Maßstabsebenen und die Kenntnis verschiedener räumlicher Orientierungs- und Ordnungssysteme, sondern umfasst ebenso die Fähigkeit zur Einordnung der geographischen Sachverhalte in räumliche Ordnungssysteme sowie die Anwendung alltagsrelevanter Fähigkeiten. Darüber hinaus umfasst dieser Kompetenzbereich die Fähigkeit, Raumwahrnehmungen als subjektive Raumdarstellungen zu erfassen und sie auch so präsentieren zu können. (Rahmenplan Geographie 2011: 14). Unter dem Kompetenzbereich Analyse eines Raums wird die Fähig- und Fertigkeit verstanden, Räume unterschiedlicher Ausstattung und räumlicher Dimension als natur- und humangeographische Systeme zu erfassen und deren bisherige sowie zukünftige Entwicklungen und Problemstellungen zu untersuchen. Dies geschieht, indem zielgenau geowissenschaftlich relevante Informationen im Realraum sowie aus Medien gewonnen werden, um so Strukturen, Funktionen und Prozesse zu analysieren und zur Erkenntnisgewinnung in der Geographie beizutragen. Dabei gelingt es, Regelhaftigkeiten sowie individuelle Unterschiede von Räumen zu erkennen und den Transfer auf andere Räume vorzunehmen. (Rahmenplan Geographie 2001: 14f.) Unter dem Kompetenzbereich Bewertung eines Raums wird die Fähigkeit- und Fertigkeit verstanden, raumbezogene Situationen, Sachverhalte, Entwicklungen und Probleme unter Anwendung geo- und sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und Kriterien zu beurteilen, indem unter Beachtung unterschiedlicher Größen- und Lageverhältnisse Entstehung und Entwicklungspotenzial von Natur- und Kulturlandschaften reflektiert werden. Dies geschieht, indem verschiedene Informationsquellen bezüglich ihres Erklärungswerts beurteilt und unterschiedliche Interessen von Akteuren aufgedeckt werden. Dabei gelingt es, sich mit der Tragweite und gesellschaftlichen Bedeutung geowissenschaftlicher Erkenntnisse an ausgewählten Raumbeispielen auseinanderzusetzen und auf dem Hintergrund subjektiver Präferenzen zu fachlich begründeten Werturteilen zu gelangen, die sich an den allgemeinen Menschenrechten und dem Leitbild der Nachhaltigkeit ausrichten. (Rahmenplan Geographie 2011: 15). Unter dem Kompetenzbereich Verhalten und Verantwortung im Raum wird die Fähigkeit- und Fertigkeit sowie die Bereitschaft verstanden, an der Gestaltung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebenswirklichkeit verantwortungsbewusst teilzunehmen. Raumverantwortung als Handlungskompetenz verlangt von den Schülerinnen und Schülern also die Bereitschaft Mitverantwortung für die Bewahrung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu übernehmen. Durch simulatives oder reales Handeln werden unterschiedliche Handlungsmuster
erprobt. Dabei werden Kenntnisse erworben, um auf verschiedenen Handlungsfeldern natur- und sozialraumgerecht handeln zu können. Ein solches Handlungsrepertoire ist für eine verantwortungsbewusste Mitwirkung bei der Entwicklung, Gestaltung und Bewahrung von Räumen Voraussetzung. (Rahmenplan Geographie 2011: 16). Die Fähig- und Fertigkeiten der einzelnen Kompetenzen sollen in der Bewertung der mündlichen Mitarbeit angemessen berücksichtigt werden. Eine Aufteilung, spezielle Fähig- und Fertigkeiten für eine Notenstufe vorzusehen, soll nicht durchgeführt werden. Dies liegt im Ermessen der Lehrkraft. Folgende allgemeine Kriterien sollen für die Bewertung der mündlichen Mitarbeit berücksichtigt werden: Eine gute Leistung: Der Schüler beteiligt sich häufig freiwillig im Unterricht. Er versteht sowohl schwierige Sachverhalte als auch Zusammenhänge und ordnet diese in den Gesamtzusammenhang des Themas ein. Probleme werden selbstständig erkannt, es wird zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem unterschieden. Er leistet hierbei eigenständige gedankliche Beiträge zur Problemlösung und kommt dabei zu einer sachgerechten und ausgewogenen Beurteilung im Sinne des angestrebten Kompetenzbereichs. Fachbegriffe werden korrekt und sinngemäß verwendet, die sprachliche Darstellung ist klar und differenziert. Der Schüler verfügt über Topographiewissen und Orientierungsfähigkeit. Eine nicht ausreichende Leistung: Der Schüler beteiligt sich nicht freiwillig im Unterricht mit. Seine Äußerungen nach Aufforderung sind falsch oder nur teilweise richtig. In diesem Bereich ist zudem die überfachlichen Kompetenzen ausschlaggebend, die im Rahmenplan Geographie verankert sind. Hierzu zählen u.a. auch die Einhaltung von vereinbarten Regeln, das kooperative Arbeiten in Gruppen etc. (Rahmenplan Geographie 2011: 13). Eine befriedigende und ausreichende Leistung: Der Schüler arbeitet gelegentlich freiwillig im Unterricht mit. Seine Äußerungen beschränken sich auf den Anforderungsbereich I sowie ansatzweise auf den Anforderungsbereich II, d.h. es werden Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet im Wesentlichen richtig dargestellt. Gelegentlich verknüpft der Schüler diese Fakten und Zusammenhänge mit den Kenntnissen des Stoffs der gesamten Unterrichtseinheit. Die sprachliche Darstellung ist angemessen. Die überfachlichen Kompetenzen werden überwiegend erfüllt.
c. Beurteilung schriftlicher Leistungen im Fach Geographie Die Bewertung schriftlicher Leistungen in allen Jahrgangsstufen wird in Anlehnung an die Abiturrichtlinien durchgeführt, da die anderen Jahrgangsstufen auf das Abitur vorbereiten sollen. Zudem sollen die Kompetenzen des Rahmenplans 2011 angemessen Berücksichtigung finden: Die Leistungsbewertung orientiert sich an den fachlichen Anforderungen und den überfachlichen Kompetenzen der Rahmenpläne und trifft Aussagen zum Lernstand und zur individuellen Lernentwicklung. Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab transparent dargestellt werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben. An ihrer konkreten Auslegung werden die Schülerinnen und Schüler regelhaft beteiligt. (Rahmenplan Geographie 2011: 9). Grundsätzlich werden schriftliche Leistungen mit Hilfe eines Erwartungshorizontes bewertet. Der Erwartungshorizont enthält im Fach Geographie konkrete Angaben zu möglichen Arbeitsergebnissen. Durch die Zuordnung von Punkten (Bewertungseinheiten) wird die Gewichtung der einzelnen Aufgaben deutlich. Da die einzelnen Arbeitsschritte innerhalb einer Aufgabe nicht immer scharf voneinander zu trennen sind, vielmehr in einer Wechselbeziehung zueinander stehen können und sollen, muss sich die Beurteilung nicht nur auf punktuelle Einzelleistungen, sondern vor allem auf in sich schlüssige Lösungswege und Begründungsansätze beziehen. Die Beurteilung der Leistung geht aus von den Anforderungen, die in der Aufgabenstellung enthalten und im Erwartungshorizont ausgewiesen sind. Die erbrachte Gesamtleistung ergibt sich aus der Summe der erbrachten Leistungen in den Aufgaben. Eine Klassenarbeit/ Klausur sollte jeweils alle drei Anforderungsbereiche enthalten. Der Anforderungsbereich II spielt eine tragende Rolle. Der Notenschlüssel richtet sich nach der Gewichtung der Anforderungsbereiche. Folgende Kriterien werden im Rahmen des Notenschlüssels berücksichtigt: Erwartungshorizont für die Note ausreichend : Die SchülerInnen haben gezeigt, dass Sie über grundlegende Methoden verfügen, Materialien auszuwerten. Sie haben Kernaussagen des Materials in Grundzügen wiedergegeben und weitgehend im richtigen Zusammenhang dargestellt. Sie haben ihren Text strukturiert und sprachlich verständlich verfasst. Erwartungshorizont für die Note gut : Die SchülerInnen haben gezeigt, dass sie über Methoden verfügen, die Materialien richtig und differenziert auszuwerten und haben die relevanten Informationen aus dem Material herausgearbeitet und in angemessener Weise miteinander in Beziehung gesetzt. Die Darstellung erfolgt im Sinne des Erwartungshorizontes weitestgehend
vollständig bzw. diesem vergleichbar; sie ist sachrichtig und differenziert. Der Text ist gut strukturiert und sprachlich-stilistisch von guter Qualität. d. Kriterien der Heftführung in Klasse 5 e. f. Kriterien zur Heftführung im Fach Geographie 1. Dein Heft ist mit einem Umschlag eingefasst und sauber mit Name und Klasse angeschrieben. 2. Du bereitest dein Heft immer selbstständig auf die nächste Stunde vor. (Jede/r Schüler/in ist selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Unterlagen bei Abwesendheit zu besorgen.) 3. In der Heftführung bist du relativ frei achte aber auf folgende Punkte: - Jedes neue große Thema beginnt mit einem selbst gestalteten Titelblatt. - Achte auf die richtige Reihenfolge der Einträge. - Gut leserliche Schrift! Nicht über den Rand schreiben! Saubere Darstellung! - Keine Kleberspuren und Bleistiftreste! - Blätter dürfen nicht über den Rand schauen. 4. Das Heft wird mindestens einmal im Halbjahr eingesammelt und benotet. Beurteilungskriterien: - Heft eingefasst, vollständig und mit Namen angeschrieben - Blätter, die nicht in den Sammelordner kommen, sauber und in der richtigen Reihenfolge eingeklebt WICHTIG: Wie ist die individuelle Gestaltung? Was hast du zusätzlich an Arbeit für die Heftführung erbracht?
Beurteilungsbogen der Heftführung in Geographie Name: Anforderungen Dein Heft ist übersichtlich und ansprechend gestaltet. Jedes Thema beginnt mit einer neuen Startseite. Deine Blätter haben keine Falten, du schneidest ordentlich aus und klebst sauber. Du schreibst deutlich und gut lesbar. Du beginnst am Rand und schreibst nicht über den Rand hinaus. Deine Überschriften werden hervorgehoben. Du unterstreichst entweder sauber mit dem Lineal oder gestaltest das Unterstreichen kreativ und ansprechend. Punkte max. 4 Jeder Eintrag ist mit einem Datum versehen. 2 Deine Eintragungen (Hausaufgaben) und Arbeitszettel sind 8 vollständig. Du hast über die normalen Anforderungen hinaus Zusatzpunkte zusätzliche Arbeitsaufträge erledigt. 3 2 erreicht Erreichte Punktzahl: Note: e. Kriterien für die Präsentationsleistung (siehe Datei zur Präsentationsleistung zwei Exemplare, Schüler- und Lehrerexemplar)