GEMEINDEAMT HAUSKIRCHEN Plz. 2184, Bez. Gänserndorf, NÖ Tel. 02533/8520, Fax 02533/8520 99 DVR 0431524 e-mail: gemeinde@hauskirchen.gv.at P R O T O K O L L Hauskirchen, 2009-12-11 über die am Freitag, den 11.12.2009 abgehaltenen Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Hauskirchen. Dauer: 18:00 Uhr bis 18: 30 Uhr Vorsitz: Bgm. Huber Josef Anwesende: Vzbgm. Hammer Alfred, GGR Zahnt Brigitte, GGR Kugler Mag. Alfred, GR Höller Josef, GR Marschall Ing. Lorenz, GR Matzka Ludwig, GR Rahn Manfred, GR Stadler Karl, GR Pfeiffer Andreas, GR Haberler Vera, GGR Müller Leopold, GR Bauer Gerald, GR Frey Christine, GR Krippel Johann, GR Wimmer Ernst Entschuldigt abwesend: GGR Riedl Erich, GR Girsch Roman, GR Österreicher Reinhard Schriftführerin: Geyer Monika Tagesordnungspunkte 1. Genehmigung bzw. Abänderung des letzten Sitzungsprotokolls vom 24.09.2009 2. Gebarungseinschau vom 25.11.2009 3. Nachtragsvoranschlag 2009 4. Voranschlag 2010 und MFP 5. Darlehensaufnahme 6. Verpachtung Teilstück der Parzelle Nr. 513/66 KG Prinzendorf 7. Verordnung über Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer 8. Grundkauf KG Hauskirchen, Parzelle Nr. 29/3 (Kukaczka) 9. Änderung Flächenwidmungsplan KG Prinzendorf 10. Nachtbus für NÖ 11. Christkindl Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Beschlussfassung Bgm. Huber bringt zu Beginn der Sitzung einen Dringlichkeitsantrag, gemäß 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung, zum Thema Rücktritt und Neubesetzung des Ortsvorstehers der Katastralgemeinde Rannersdorf ab 1.Jänner 2010 Da entsprechend den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung der Antragsteller das Recht hat seinen Antrag im Gemeinderat zu verlesen, liest Bürgermeister Huber den Dringlichkeitsantrag vor. 1
Der Antrag lautet: Herr Wiesinger Josef, KG Rannersdorf, hat seinen Rücktritt als Ortsvorsteher mit 31.12.2009 bekanntgegeben. Hr. GR Rahn möge mit dem Amt des Ortsvorstehers für die KG Rannersdorf ab 1. Jänner 2010 beauftragt werden. Danach führt der Bgm. die Abstimmung auf Zuerkennung der Dringlichkeit durch. Ergebnis: 15 Fürstimmen Dem Antrag wird daher die Dringlichkeit zuerkannt. Der Bgm. teilt mit, dass dieser Antrag unter TOP 12) inhaltlich behandelt wird. Top 1) Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll vom 24.09.2009 keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. Top 2) Der Vorsitzende erteilt dem Mitglied des Prüfungsausschusses Herrn GR Gerald Bauer das Wort. GR Bauer bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Gebarungsprüfung vom 25.11.2009 zur Kenntnis, dabei wird festgehalten, dass unter Punkt 6) die Einsicht in den NVA 2009 nicht, vermerkt wurde. Top 3) Der Nachtragsvoranschlag ist in der Zeit vom 23.11.2009 bis 04.12.2009 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Während der Auflagefrist wurde keine Stellungnahme eingebracht. Bgm. Huber stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Nachtragsvoranschlag beschließen. Top 4) Voranschlag 2010, mittelfristiger Finanzplan und Beschlüsse zum Voranschlag. Der Entwurf des Voranschlages 2010 ist in der Zeit vom 23.11.2009 bis 04.12.2009 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Während der Auflagefrist wurde keine Stellungnahme zum Voranschlag 2010 eingebracht. Bgm. Huber stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf für 2010 und den mittelfristigen Finanzplan beschließen. Nicht gesondert zu beschließen sind durch den Entfall des 73 Abs. 3 lit. a in der 13. Novelle der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-15: Abgaben, Hebesätze (siehe Top 7) und Gebühren für Einrichtungen Höhe der Kassenkredite Gesamtbetrag der Darlehen Gleichzeitig mit dem Voranschlag beschließt der Gemeinderat gemäß 73 Abs.3 der NÖ Gemeindeverordnung 1973 den Dienstpostenplan laut Beilage zum Voranschlag Top 5) Sachverhalt: Bgm. Huber berichtet, dass zur Finanzierung der bereits begonnenen Straßenbauarbeiten die im ao. Haushalt 2009 vorgesehene Darlehensaufnahme notwendig ist. Es werden 60 % der Ausgaben (= 214.000,--) gemäß der Richtlinie der Landes-Finanzsonderaktion Allgemein gefördert. Auf Grund der Ausschreibung von 250.000,--; Aufnahme +/-20 % haben fünf Kreditinstitute Angebote (gebunden an 6-Monats-Euribor) vorgelegt: HYPO Investmentbank AG Zinssatz: 6-Monats-Euribor + 0,58 % Punkte Aufschlag halbj. Annuität Tagessatz: 01.12.09 0,997 = 1,497 % (Zinssatz gilt bis 21.9.2014 danach neu verhandeln) 2. Variante: 6-Monats-Euribor + 0,63 % Punkte Aufschlag 2
halbj. Annuität Tagessatz: 01.12.09 0,997 = 1,623 % Fixzinssatz: 3,458 = 4,088 %) Bank Austria Zinssatz: 6-Monats-Euribor + 0,65 % Punkte Aufschlag halbj. Annuität Tagessatz: 01.12.09 0,997 = 1,647 % (Fixzinssatz gesamt Laufzeit 3,99 %) Erste Bank Zinssatz: 6-Monats-Euribor + 1,00 % Punkte Aufschlag halbj. Annuität Tagessatz: 01.12.09 0,997 = 1,997 % Volksbank Weinviertel Zinssatz: 6-Monats-Euribor + 0,78 % Punkte Aufschlag halbj. Annuität Tagessatz: 01.12.09 0,997 = 1,777 % Raiffeisenkasse Neusiedl/Z Zinssatz: 6-Monats-Euribor + 0,45 % Punkte Aufschlag halbj. Annuität Tagessatz: 01.12.09 0,997 = 1,447 % (Fixzinssatz gesamte Laufzeit 5,25 %) Die Angebote wurden am 10.12.2009 geprüft, wobei sich die Raiffeisenkasse Neusiedl/Zaya als Bestbieter ergab. VA-Stelle: 6/6120-3460 VA-Betrag: 279.400,00 frei: 279.400,-- Bgm. Huber stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge die Darlehensaufnahme für den Straßenbau beschließen. Top 6) Vbgm. Hammer berichtet über das Ansuchen von Herrn Kluge Andreas, Prinzendorf Nr. 86 um Pachtung eines Teilstückes der Parz. Nr. 513/66 Am Ringerberg, zum Anerkennungszins von 5,00. Vbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge die Verpachtung des Teilstückes beschließen. Top 7) Sachverhalt: Vbgm. Hammer berichtet über den Grundsteuerhebesatz, der bis Ende 2009 mit dem Budgetbeschluss geregelt war. Durch den Entfall des 73 Abs. 3 lit. a in der 13. Novelle der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-15, ist es erforderlich, um die Rechtssicherheit der Grundsteuereinhebung zu gewährleisten, eine allgemeine Verordnung ab Jänner 2010 über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer vom Gemeinderat zu erlassen ( 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz 1955 in Verbindung mit 15 Abs- 1 FAG 2008) Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt werden: 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v. H. 2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. H. Dieser Beschluss hat keine Auswirkung auf die Höhe der Vorschreibung des Steuerpflichtigen. Vbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge obigen Sachverhalt beschließen. 3
Top 8) Sachverhalt: Vbgm. Hammer berichtet über ein Anbot von Herrn Kukaczka, 3860 Heidenreichstein, Altmanns 55, für den Kauf eines Grundstückes mit Presshaus auf der Parzelle Nr. 29/3 im Ausmaß von 532 m² in der KG Hauskirchen. Der Gemeindeeigentumausschuss hat sich mit dem Vorhaben befasst und folgendes Konzept ausgearbeitet: Der Wert des Grundstückes inklusive Aufschließungskosten, abzüglich Abbruchkosten (Entsorgung) ist mit 7.000,00 anzusetzen. Diese Summe soll Herrn Kukaczka als Angebot der Gemeinde vorgelegt werden. VA-Stelle 2010: 1/8400-0010 VA-Betrag: 10.000,-- frei: 10.000,-- Vbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge obigen Sachverhalt beschließen. GR Stadler verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal Top 9) Sachverhalt: Vbgm. Hammer berichtet über die Änderung im Flächenwidmungsplan in der KG Prinzendorf auf der Parzelle Nr. 1199/2, 1200/8 und 1200/6. Durch den Wegfall der beiden Keller auf der Gemeindeparzelle Nr. 2827/30 entlang der Landesstraße L 3163 ist jetzt eine Zufahrt zu den drei genannten Parzellen möglich. Aus diesem Grund ist eine Umwidmung in Bauland-Agrar vorzunehmen. Mit der Durchführung dieser Umwidmung soll das Raumplanungsbüro von Frau Dipl.Ing. Fleischmann Barbara, Stillfried, zum Preis von 2.180,00 zuzüglich Mehrwertsteuer beauftragt werden. VA-Stelle 2009: 1/0310-7280 VA-Betrag: 500,-- frei: 500,-- VA-Stelle 2010: 1/0310-7280 VA-Betrag: 3.000,-- frei: 3.000,-- Vbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge die Umwidmung beschließen. GR Stadler betritt wieder den Sitzungssaal Top 10) Sachverhalt: GGR Kugler berichtet über das Projekt N8BUZZ (ausgesprochen Nachtbus ) und wird durch den eigenständigen und unabhängigen Verein Nachtbus Niederösterreich organisiert. Das Projekt bringt sichere, günstige und bequeme Mobilität für junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ab 16 Jahren bei nächtlichem Fortgehen am Wochenende. Um die Nachtbuslinien kostendeckend betreiben zu können, stützt sich das Finanzierungskonzept auf drei Beinen: Fahrpreiseinnahmen (Fahrpreis: Einzelfahrt 2,-- Förderung durch das Nahverkehrsfinanzierungsprogramm des Landes Niederösterreich Finanzierung durch die Gemeinden Unter welche Voraussetzung fährt der Bus? Grundvoraussetzung ist die Annahme des Beförderungsvertrages durch die Postbus GmbH. Die von der Postbus GmbH vorgeschlagene Route muss den Wünschen der Gemeinden an der Fahrtstrecke entsprechen Bei Teilnahme von genügend Gemeinden und ausreichender Einwohneranzahl, kann eine Kostendeckung erreicht werden und damit eine Inbetriebnahme stattfinden. 4
Die Kostenaufstellung N8BUZZ March/Zaya-Gebiet Altlichtenwarth für die Gemeinde Hauskirchen beträgt 1.201,-- für 35 Wochen (Samstag) + Förderanteil des Landes NÖ 800,67. Die Abfahrt von Hauskirchen ist um 21:02 Uhr über Prinzendorf, Rannersdorf, Großkrut, Harrersdorf nach Altlichtenwarth. Ankunft Disco Sachs um ca. 21.22 Uhr (Anmerkung Dobermannsdorf kommt um ca. 22:45 Uhr an) Die Abfahrt von Altlichtenwarth nach Hauskirchen ist um ca. 3.00 Uhr früh. Auf Grund der unpassenden Fahrtzeiten besteht für die Gemeinde Hauskirchen, nach Rücksprache mit Jugendlichen, kein Bedarf. Grundsätzlich ist die Idee hervorragend, aber diese Termine sind derzeit nicht jugendgerecht. Ebenso wäre es wünschenswert, dass diese Mobilität, nicht nur nach Altlichtenwarth stattfinden sollte. GGR Kugler stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge das Projekt N8BUZZ, aufgrund der unpassenden Fahrtzeiten, nicht beschließen. Top 11) Sachverhalt: Christkindl Bgm. Huber stellt den Antrag: Die Feierlichkeiten anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes sollen wie alljährlich abgehalten werden sowie auch Personen beschenkt werden. Die Bediensteten sollen einen Gutschein von 40,-- und eine außergewöhnliche Zuwendung (Kinderweihnachtsgeld) laut dem Amt der NÖ Landesregierung erhalten. Top 12) Bgm. Huber berichtet über den Rücktritt des Ortsvorstehers von Herr Wiesinger Josef mit 31.12.2009. Hr. GR Rahn möge mit dem Amt des Ortsvorstehers für die KG Rannersdorf ab 1. Jänner 2010 beauftragt werden Bgm. Huber stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den Rücktritt von Hr. Wiesinger Josef mit 31.12.09 und die Besetzung des Ortsvorstehers von GR Rahn Manfred ab 1. Jänner 2010 beschließen. Beschluss: Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür 5 Stimmen dagegen (SPÖ) Dieses Protokoll wurde in der Sitzung am... genehmigt abgeändert nicht genehmigt Josef Huber e.h. Bürgermeister Monika Geyer e.h. Schriftführerin...... GGR Zahnt GGR Müller 5