Energiegenossenschaft Haiger eg Hüttenstrasse 18, 35708 Haiger Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung ( 15, 15 a und 15 b GenG) Mitglieds-Nr. Geschäftsguthabenkonto-Nr. Angaben des Beitretenden/Mitglieds Name Vorname Anschrift des Beitretenden/Mitglieds Geburtsdatum ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Email-Adresse: Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zu der Genossenschaft mit einem Geschäftsanteil ( 50,--). Eine Abschrift der Satzung in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung wurde mir zur Verfügung gestellt. Ich erkläre, dass ich mich mit ( ) weiteren, also insgesamt mit ( ) Geschäftsanteilen bei der Genossenschaft beteilige. Die Beteiligung erfolgt zu ( ) privaten ( ) betrieblichen Zwecken. Ich verpflichte mich, die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den/die Geschäftsanteile sofort nach Anforderung zu leisten. Zu diesem Zweck ermächtige ich die Genossenschaft einmalig EUR meinem folgenden Konto zu belasten: Konto-Nr. Bank Bankleitzahl Ich beauftrage die Genossenschaft, Dividendenzahlungen meinem folgenden Konto gutzuschreiben: Konto-Nr. Bank Bankleitzahl Unterschrift Beitretender/Mitglied Unterschrift Kontoinhaber Sollte der Beitretende/das Mitglied minderjährig sein, stimmen wir/ich seiner Beitrittserklärung hiermit zu. Unterschrift gesetzliche/r Vertreter Mitgliedschaft/Beteiligung zugelassen am: Datum Unterschrift Vorstand Ausfertigung für das Mitglied / Genossenschaft
Darlehensvereinbarung zwischen der Energiegenossenschaft Haiger eg, Hüttenstr. 18, 35708 Haiger (vertreten durch den Vorstand) -Darlehensnehmerin- und Name Vorname Anschrift Geburtsdatum -Darlehensgeber- 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die anteilige Finanzierung einer Beteiligung der Darlehensnehmerin an der HSE Windpark Haiger GmbH & Co. KG in Höhe von 2.200.000,00 sowie der erforderlichen Betriebsmittel (Liquidität) der Darlehensnehmerin in Höhe von 100.000,00. Die HSE Windpark Haiger GmbH & Co. KG betreibt z.z. sechs Windenergieanlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom im Gebiet Kalteiche, Haiger. 2 Wirksamkeit des Vertrages 1. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt allein vom Willen der Darlehensnehmerin ab. 2. Die Darlehensnehmerin unterrichtet den Darlehensgeber in schriftlicher Form gem. 126 Abs. 1 BGB, sobald sie den Vertrag wirksam werden lassen will. Mit Zugang der Willenserklärung der Darlehensnehmerin beim Darlehensgeber wird der Vertrag wirksam. 3. Die Darlehensnehmerin kann die Wirksamkeit des Vertrages nach der Unterzeichnung durch die Parteien bis zum 31.12.2013 herbeiführen. Sofern dem Darlehensgeber bis zum Ablauf des 31.12.2013 keine diesbezügliche Willenserklärung der Darlehensnehmerin zugegangen ist, gilt der Vertrag endgültig als nicht zu Stande gekommen. 3 Vertragslaufzeit Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab Zahlungseingang des Darlehensbetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Darlehensvertrag Nachrangdarlehen Energiegenossenschaft Haiger eg_neu.docx Seite 1 von 4
4 Darlehenssumme 1. Die Darlehenssumme beträgt mindestens 450,00 Euro oder ein Vielfaches davon. 2. Der Darlehensgeber stellt der Darlehensnehmerin die Darlehenssumme in Höhe von Euro, in Worten Euro bereit. 3. Der Darlehensgeber ermächtigt die Darlehensnehmerin, den unter 4 Ziff. 2 genannten Betrag widerruflich vom folgendem Konto einzuziehen: Kontoinhaber: Konto-Nr.: BLZ: Bank:. 5 Verzinsung 1. Der Zinssatz wird in Abhängigkeit von den jährlich festgestellten spezifischen Erträgen der Windenergieanlagen und der von der Betreibergesellschaft HSE Windpark Haiger GmbH & Co. KG vorgesehenen Ausschüttungen sowie der wirtschaftlichen Entwicklung der Darlehensnehmerin variabel festgelegt. 2. Für das Geschäftsjahr 2013 soll die vorgesehene Verzinsung bei 3,25% p.a. liegen. 3. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich und wird immer spätestens zum ersten März des Folgejahres fällig. 6 Tilgung 1. Das Darlehen ist von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber innerhalb der Vertragslaufzeit vollständig zurückzuzahlen. 2. Die Tilgung erfolgt ab dem sechzehnten Jahr der Vertragslaufzeit in gleich hohen, jährlichen Raten. Die Tilgungsraten sind immer spätestens zum ersten März des Folgejahres fällig. 3. Sondertilgungen sind in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Darlehensnehmerin jederzeit möglich, frühestens jedoch nach 5 Jahren Vertragslaufzeit. Darlehensvertrag Nachrangdarlehen Energiegenossenschaft Haiger eg_neu.docx Seite 2 von 4
7 Nachrangigkeit 1. Die Forderungen des Darlehensgebers werden ausschließlich aus Bilanzgewinnen und/oder aus Liquiditätsüberschüssen beglichen. 2. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung der Zinsen können nicht verlangt werden, wenn die Darlehensnehmerin diese Mittel zur Erfüllung ihrer anderen fälligen Verbindlichkeiten benötigt. 3. Der Anspruch auf die Rückzahlung des Darlehens und die Auszahlung von Zinsen sind solange und soweit ausgeschlossen, als diese Forderungen einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Darlehensnehmerin herbeiführen würden. 4. Im Falle eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Darlehensnehmerin wird das Darlehen einschließlich der Zinsen erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient; im Insolvenzverfahren auch erst nach den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne von 39 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung. 5. Haben auch andere Darlehensgeber ein Nachrangdarlehen mit dem Darlehensnehmer vereinbart, sollen die Darlehensgeber untereinander nach dem Verhältnis der Beträge ihrer Forderungen befriedigt werden. 8 Bankverbindung 1. Die Zins- und Tilgungszahlungen sind von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber Konto-Nr. Bank Bankleitzahl. 2. Ändert sich die Bankverbindung des Darlehensgebers, so ist von diesem eine gültige Bankverbindung zu benennen. Bis zur Nennung der gültigen Bankverbindung werden die Gelder unverzinslich auf ein von der Darlehensnehmerin einzurichtendes Konto eingezahlt. 9 Unterrichtung des Darlehensgebers durch die Darlehensnehmerin Die Darlehensnehmerin hat den Darlehensgeber einmal jährlich über die erwirtschafteten Erträge und die allgemeine Geschäftslage zu unterrichten. Gleichzeitig ist dem Darlehensgeber die Höhe des Restdarlehens mitzuteilen. 10 Vertragsübernahme 1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls eine Vertragsübernahme, d.h. Wechsel der Person des Darlehensgebers, erfolgen kann. Darlehensvertrag Nachrangdarlehen Energiegenossenschaft Haiger eg_neu.docx Seite 3 von 4
2. Die Vertragsübernahme bedarf der Zustimmung aller Beteiligten und kann entweder als dreiseitiger Vertrag oder durch Vertrag zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Darlehensgeber unter Zustimmung der Darlehensnehmerin vereinbart werden 12 Datenschutzerklärung Die persönlichen Daten des Darlehensgebers werden nur für interne Zwecke der Darlehensnehmerin verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Darlehensgebers. 13 Schlussbestimmungen 1. Die Darlehensnehmerin sendet dem Darlehensgeber nach Erhalt des von dem Darlehensgeber unterschriebenen Vertrags eine von ihr unterschriebene Kopie zu. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 3. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt jene angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie diesen Punkt bedacht. 4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung durch den Darlehensgeber. Eine Änderung von 7 ist nicht möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Haiger, den. Unterschriften Darlehensgeber Darlehensnehmerin Darlehensvertrag Nachrangdarlehen Energiegenossenschaft Haiger eg_neu.docx Seite 4 von 4