Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013



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Transkript:

Volksbank Ulm-Biberach eg Institutsgruppe Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung per 31. Dezember 2013

Inhalt 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung... 4 3 Daten zur Vergütungssystematik... 5 Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 2

1 Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember 2013 rund 2.376 Mio. Euro. Aufgrund der engen Beziehung zu unseren Mitgliedern und Kunden besteht insbesondere keine Kapitalmarktabhängigkeit. Es wird das übliche Kredit- und Einlagengeschäft sowie Wertpapierdienstleistungsgeschäft einer regional tätigen Genossenschaftsbank betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt weit überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Das Eigengeschäft der Bank wird in erster Linie zur Aussteuerung von Ungleichgewichten im Kundengeschäft betrieben. Die Eigenanlagen konzentrieren sich auf die Liquiditätsanlage. Handelsbuchgeschäfte werden nicht getätigt. Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch einen hohen Anteil an Retail- und Realkreditgeschäften. Mit Kunden werden strukturierte Finanzgeschäfte unter Wahrung definierter Prozesse in geringem Umfang getätigt. Durch die Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet. Dementsprechend werden grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem benachbarten Ausland nur in überschaubarem Umfang betrieben. Werden Auslandsgeschäfte abgewickelt, erfolgt das in der Regel über Verbundpartner, Korrespondenzbanken sowie genehmigte ausländische Kontrahenten. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 3

2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Übertarifliche Zulagen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter an der Entwicklung der Gesamtbank und des Unternehmensbereichs festmachen und von der Zielerreichung im Aufgabenfeld abhängen, wobei die Zielsetzungen aus der Gesamtbankplanung abgeleitet sind und mit den in unseren Strategien festgelegten Zielen in Einklang stehen. Fixe und variable Vergütungen der Geschäftsleitung und unserer Mitarbeiter stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens ausgerichtet sind. Unser Vergütungssystem setzt keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken. Aufgrund unseres risikoarmen Geschäftsmodells tragen nur wenige Mitarbeiter Risikoverantwortung. Im Bereich der Kontrolleinheiten setzen wir über das Vergütungssystem keine Anreize, die der Überwachungsfunktion dieser Einheiten zuwiderlaufen, da in diesen Bereichen überwiegend fix vergütet wird. In erfolgreichen Geschäftsjahren gibt es wie für alle Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung, die abhängig vom Gesamtbankergebnis ist. Bei dieser Sonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, aus der, auch bei wiederholten Zahlungen gleicher oder ähnlicher Art, kein Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden kann. Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 4

3 Daten zur Vergütungssystematik Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betrugen 30,2 Mio. Euro (inklusive Tarifvergütung). Alle Mitarbeiter haben eine variable Vergütung erhalten, da wir unsere Mitarbeiter auch im Jubiläumsjahr 2013 am Erfolg der Volksbank Ulm-Biberach eg haben teilhaben lassen und wie im Vorjahr eine außertarifliche Sonderzahlung geleistet haben. Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 95,1 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beträgt 4,9 Prozent (inkl. außertariflicher Sonderzahlungen). Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 5