Prof. Dr. Winfried Bausback

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Transkript:

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Es gilt das gesprochene Wort Grußwort des bayerischen Staatsministers der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback anlässlich der jährlichen Ehrung der Prüfungsbesten am 4. Februar 2014 im Justizpalast Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de Prielmayerstraße 7 Telefax: 089/5597-2332 Internet: www.justiz.bayern.de 80335 München

- 2 - Anrede! Vielen Dank, dass Sie meiner Einladung gefolgt sind und mir so die Gelegenheit geben, Ihnen zu Ihrem großen Erfolg in den von Ihnen abgelegten Prüfungen ganz herzlich zu gratulieren. Mit Prüfungen im Allgemeinen und juristischen im Besonderen assoziieren wir heutzutage eine anspruchsvolle und objektive Leistungsfeststellung. Bis in das 17./18. Jahrhundert wurden Richterstellen verkauft, vererbt oder auch einfach an denjenigen vergeben, der beim Ableben eines Richters bereit war, die Witwe des Amtsvorgängers zu heiraten.

- 3 - Der Nachweis von juristischen Kenntnissen war regelmäßig überflüssig und stellte allenfalls ein Qualifikationsminimum dar. Aber auch dieses war ohne große Mühen zu erreichen, denn die akademischen Grade konnten im 17./ 18. Jahrhundert ebenfalls käuflich erworben werden. Und dies nicht nur bei Repetitoren - sogar Professoren schrieben und veröffentlichten die Doktorarbeiten ihrer Studenten selbst, meist aus wirtschaftlicher Not. Ganz sicher war man sich aber - vermutlich nicht ganz zu Unrecht - offenbar nicht, ob das damalige Prüfungsverfahren in Ordnung war. Denn man ließ die Studenten sicherheitshalber feierlich schwören, nichts über Form und Inhalte der Prüfung verlauten zu lassen und sich im Falle des Nichtbestehens weder selbst noch durch Dritte an den Prüfern zu

- 4 - rächen. Auskunft über die juristischen Kenntnisse der Kandidaten gaben die Prüfungen unter diesen Umständen freilich nicht. Folge der unzulänglichen Prüfungen war auch, dass es bereits im 17./ 18. Jahrhundert zu viele Advokaten gab. Viele von ihnen suchten aus wirtschaftlicher Not Nebenbeschäftigungen und betrieben etwa Gastwirtschaften. Der preußische König Friedrich Wilhelm I ging das Problem schließlich beherzt an: Er befahl, dass 2/3 aller preußischen Advokaten mit einem Schlage ihren Beruf aufzugeben hätten.

- 5 - In Bayern griff man zu nicht ganz so drastischen Mitteln. Hier war Rechtsanwälten und Richtern allerdings bereits durch eine Verordnung aus dem Jahre 1616 die Führung von Gastwirtschaften verboten worden. Zu oft hatten Richter in ihren Gasthäusern Sitzungen abgehalten und bewusst in die Länge gezogen, um so ihren Umsatz zu steigern. Anrede! Das Problem der hohen Zahl juristischer Absolventen mag fortbestehen, doch die geschilderten Missstände im Prüfungswesen gehören glücklicherweise längst der Vergangenheit an - genau gesagt seit dem Jahre 1812, als Montgelas mit seinen Reformen einen modernen

- 6 - Staat geschaffen hat mit Institutionen, die alle politischen Veränderungen überdauert haben. Dazu gehörte, dass Leistung und Befähigung der künftigen Staatsdiener in einem geordneten, aussagekräftigen Prüfungsverfahren festgestellt wurden. Durch die "Verordnung vom 21. März 1812, die Concoursprüfungen der zum Staatsdienste aspirierenden Rechtscandidaten betreffend" wurden die Grundsätze festgeschrieben, die seit nunmehr über 200 Jahren die korrekte Durchführung einer leistungsbezogenen Wettbewerbsprüfung sichern, insbesondere die zentrale Durchführung der Prüfung mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung.

- 7 - Diese Grundsätze gelten im Kern bis heute und gewährleisten, dass unsere Staats- und anderen Qualifikationsprüfungen anspruchsvoll, gleichzeitig aber objektiv und fair sind, kurzum: hart aber gerecht. Wer eine juristische Staats- oder Qualifikationsprüfung in Bayern mit passablen Noten besteht, besitzt eine hervorragende Ausgangsbasis für seine berufliche Zukunft. Dies gilt erst recht, wenn solche Spitzennoten erzielt werden, wie wir sie heute feiern. Diese Spitzennoten sind gerade deshalb so bemerkenswert, weil sie nicht in einer leichten Prüfung "verschenkt" werden, sondern tatsächlich ein Beleg für besonders herausragende fachliche Fähigkeiten sind.

- 8 - Hoher Anspruch und Objektivität tragen dazu bei, dass die Absolventen der Justiz- und Staatsprüfungen ihren Arbeitgebern einen verlässlichen Qualitätsnachweis vorlegen können, der national wie auch international hohes Ansehen genießt. Damit komme ich nun zu den Prüfungsbesten, die wir heute ehren: In der Ersten Juristischen Prüfung 2012/2 haben vier von insgesamt 1.278 Teilnehmern die Traumnote "sehr gut" erzielt. Das beste Ergebnis erreichte mit 14,88 Punkten Herr Michael Müller, dicht gefolgt von Frau Susanne Zwirlein mit 14,71 Punkten. Den dritten Platz belegte Frau Ricarda Lotte mit 14,25 Punkten, gefolgt von

- 9 - Frau Stephanie Dausinger mit 14,06 Punkten. Sie alle haben eine 14 vor dem Komma und damit einen Erfolg erzielt, auf den Sie zu Recht stolz sein können. Ich will allerdings nicht verschweigen, dass in der Vergangenheit selbst die Überschreitung der 14- Punkte-Marke nicht immer ein Garant für volle Zufriedenheit war: So hatte es das Landesjustizprüfungsamt schon einmal mit einem Kandidaten zu tun, der es trotz der Note "sehr gut" für geboten hielt, die Bewertungen seiner sämtlichen Klausuren anzufechten, um sich auf diesem Weg den Ranglistenplatz 1 zu sichern. Das verleiht dem Begriff "Jammern auf hohem Niveau" eine neue Dimension und beweist einmal mehr, dass es kaum etwas gibt, das es nicht gibt.

- 10 - In der Ersten Juristischen Prüfung 2013/1 haben von insgesamt 1.042 Teilnehmern sieben das Prädikat "sehr gut" erreicht. Beste war mit 15,00 Punkten Frau Andrea Braun, gefolgt von Herrn Felix Wobst mit 14,77 Punkten, der eine "15" vor dem Komma nur knapp verfehlt hat. Dieses Schicksal dürfte für Sie, Herr Wobst, angesichts des gleichwohl hervorragenden Ergebnisses freilich leicht verkraftbar sein. Denn ein "sehr gut" ist derart erhaben, dass Abstufungen innerhalb dieser Notenstufe kaum Aussagekraft haben. Daher gebührt auch Frau Xenia Knoll mit 14,61 Punkten, Herrn Maximilian Lotz mit 14,29 Punkten, Herrn Tobias Pesch mit 14,28 Punkten, Frau Lisa Lueg mit 14,09 Punkten und Herrn Tim Löper mit 14,06 Punkten meine uneingeschränkte Hochachtung.

- 11 - In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist das oberste Notensegment noch spärlicher besetzt. Um so größeren Respekt verdient daher die Leistung von Herrn Christian Häusler, der im Termin 2012/1 13,79 Punkte erzielte und damit das beste Ergebnis von insgesamt 615 Teilnehmern erreichte. Ihnen, sehr geehrter Herr Häusler, ist unsere heutige Veranstaltung ja schon bestens vertraut, da Sie bereits vor 3 Jahren aufgrund Ihres ausgezeichneten Ergebnisses in der Ersten Juristischen Prüfung in diesem Rahmen geehrt wurden. Ich wünsche Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit als Notarassessor, welche Sie seit 1. März 2013 ausüben, viel Erfolg.

- 12 - Im Termin 2012/2 erzielte das beste Ergebnis von insgesamt 691 Teilnehmern Herr Christoph Wühr mit 14,03 Punkten und damit mit der Gesamtnote "sehr gut". Ich freue mich ganz besonders, dass Sie, Herr Wühr, sich für eine Tätigkeit in der bayerischen Justiz entschieden haben. Sie sind nun seit 1. August 2013 bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth tätig. Auch Ihnen wünsche ich für Ihren weiteren Berufsweg alles Gute. Anrede! Sind Richter und Staatsanwälte fraglos die exponiertesten Vertreter der Justiz, so funktioniert diese doch nur, wenn auch andere wichtige Aufgaben von qualifizierten Kräften erledigt werden. Was etwa wäre ein Strafurteil, wenn es nicht von einem Rechtspfleger vollstreckt würde, was ein

- 13 - zivilrechtlicher Zahlungstitel ohne Gerichtsvollzieher? Was täten Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger ohne kompetente Geschäftsstellenbeamte, die ihre Verfügungen umsetzen? Was schließlich täte die Justiz, wenn nicht ihre Sicherheit durch fachkundig ausgebildete Wachtmeister gewährleistet würde? All diese Aufgaben stehen nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit, gleichwohl ist ihre kompetente Wahrnehmung für die Justiz und ihre "Kunden" doch unerlässlich. Deshalb legt die bayerische Justiz großen Wert auf eine hervorragende Ausbildung für alle Qualifikationsebenen.

- 14 - Nachdem es für diese Ausbildungen Jahr für Jahr mehr Bewerber als Plätze gibt und schon dem Zugang eine Auslese vorausgeht, verdienen diejenigen, die die abschließende Prüfung als "Klassenprimus" ablegen, meine uneingeschränkte Hochachtung. Beste der diesjährigen Rechtspflegerprüfung, an der 66 Kandidaten teilgenommen haben, war Frau Marina Monatsberger. Sie erzielte 11,75 Punkte (gut) und knüpfte damit an ihren Erfolg aus dem Jahre 2006 an, als sie die Justizfachwirteausbildung ebenfalls als Prüfungsbeste absolvierte. In der Gerichtsvollzieherprüfung hat Herr Frank Czaja mit 1,70 (gut) das beste Ergebnis von zehn bayerischen Teilnehmern erreicht.

- 15 - In der Justizfachwirtprüfung teilen sich Frau Regina Hofbauer und Frau Stefanie Clement jeweils mit der Note 1,50 (sehr gut) die Platzziffer 1 unter insgesamt 87 Teilnehmern. Frau Hofbauer ist heute leider verhindert 1. Lehrgangsbeste von 32 Teilnehmern des dritten Lehrgangs der Justizwachtmeisterausbildung 2012 war mit der Note 1,12 (sehr gut) Frau Kathrin Niederer. Im ersten Lehrgang der Justizwachtmeisterausbildung 2013 teilen sich den 1. Platz von 32 Teilnehmern Frau Sara Müller und Herr Christian Robold jeweils mit Note 1,37 (sehr gut)

- 16 - Erfolgreichste Absolventin von 30 Teilnehmern des zweiten Lehrgangs der Justizwachtmeisterausbildung 2013 war Frau Ilona Reichert, die sich mit der Note 1,12 ebenfalls das Prädikat "sehr gut" verdiente. Ihnen allen nochmals meine Glückwünsche zu Ihren herausragenden Prüfungsergebnissen, auf die Sie mit Recht stolz sein können. Sie haben durch Ihre Prüfungen bereits bewiesen, dass Sie den fachlichen Anforderungen in Ihrem Beruf gewachsen sein werden. Mir bleibt deshalb nur, Ihnen zu wünschen, dass Sie die Ihnen bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen mit Freude angehen werden.

- 17 - Zum Schluss möchte ich Ihnen als Zeichen meiner Anerkennung für Ihre herausragenden Leistungen ein kleines Geschenk überreichen. Es möge Sie noch oft an die heutige Feierstunde erinnern.