Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach

Ähnliche Dokumente
Die Europäische Erbrechtsverordnung

Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union

Europäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?

EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)

Grenzüberschreitendes Erbrecht

Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012)

DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen -

Auswirkungen der EU-Erbrechtsreform auf die Beratungspraxis

Die neue EU-Erbrechtsverordnung und ihre Auswirkungen Ein Blick aus deutscher Perspektive. von Werner Fuchs und Dr.

Erbrecht. Internationales Erbrecht. Thomas Maulbetsch. Kurseinheit 11. Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober Auflage

Schlussbericht: Inhaltsverzeichnis

Erbrechtliche Fragen für Deutsche, die in der Schweiz Wohnsitz begründet haben. Dr. Marco Balmelli, Advokat und Notar, Christen Rickli Partner, Basel

Süß/Haas. Erbrecht in Europa. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg. Prof Dr. Ulrich Haas Mainz. zerb verlag.

Inhalt. Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder

Herzlich willkommen!

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

Prof. Dr. Jutta Lukoschek, HWR Berlin, Fachbereich Rechtspflege. Internationales Erbrecht Rechtsprobleme bei Erbfällen mit Auslandsbezug

ÜBERBLICK ZUR NEUEN EU-ERBRECHTSVERORDNUNG

DNotI Deutsches Notarinstitut

EGBGB Art. 25, 26 Russland: Gemeinschaftliches Testament mit Vor- und Nacherbfolge bei deutschrussischen

Rechtsgrundlagen: Fundstelle:

Erbrecht für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland

Vererben von Immobilien im Ausland

Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts

Internationales Erbrecht

MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa

1 Einführung in die Problematik

SICHER IN DIE NÄCHSTE GENERATION. Die oberösterreichischen Rechtsanwälte

Rechtsfallen für Erben

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte

EGBGB Art. 26 USA: Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einem US-amerikanischen Ehemann; Auswirkungen der EUErbVO

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

Schoellerbank Analysebrief Ausgabe Nr. 270, Mai 2015

Internationales Erbrecht Frankreich

Europäische Erbrechtsverordnung

LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS

a) Übergangsrecht, Art. 220 I EGBGB b) Grundsatz: Staatsangehörigkeitsprinzip, Art. 25 I EGBGB c) Ausnahme: Parteiautonomie, Art.

Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht

Werkstattbericht Nr. 10/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze

Kollisionen beseitigen

EGBGB Art. 25, 26, 6 Indien: Erbstatut und gesetzliche Erbfolge nach indischem Staatsangehörigen (Religionsgemeinschaft der Jainas) I.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung

Deutsch-Italienische Erbschaften

EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I.

Tod und Erben. 114 Rechtzeitig vorsorgen

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner

Erbrecht und Vorsorgevollmacht

Merkblatt für Nachlasssachen

10/23/2015. Die EU-Erbrechtsverordnung. Einleitung Die EU-Erbrechtsverordnung ("EuErbVO") Einleitung Relevanz

Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

DNotI. Dokumentnummer: 20w437_11 letzte Aktualisierung: OLG Frankfurt, W 437/11. EGBGB Artt. 25, 26

Von Dr. Eric J.H. Moons, Advocaat in Brüssel und Leipzig

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Erben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Die EU-Erbrechtsverordnung (ErbVO)

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

I. Sachverhalt. Bezugsberechtigte der Lebensversicherungen sollen zu gleichen Teilen, also zu je 1/5, die vier Kinder und die Lebensgefährtin sein.

Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung

I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung. 3. Wäre ein vertraglicher wechselseitiger Pflichtteilsverzicht möglich?

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben

Neues im Erbrecht 2017

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung

Erben und Vererben. Vortrag am Die Heilsarmee in Deutschland

ARBEITSGEMEINSCHAFT TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG UND VERMÖGENSSORGE E.V. Stellungnahme

I. Erbrechtsverordnung II. Ausgangslage in Liechtenstein III. Auswirkungen der ErbVO auf Liechtenstein IV. De lege ferenda...

Inhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX

Zum Entwurf der Erbrechtsverordnung: Testamentsvollstreckung, Erbverträgen und ähnlichen Instrumenten aus deutscher Sicht

Abkürzungen 10. Vorwort Das Erbrecht der DDR 13. Einführung 13

Internationale Kfz-Zulassung Eine Herausforderung für den Binnenmarkt

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

zuständig und welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Das kann zu markanten Änderungen

Die Erbrechtsverordnung der EU, Übersicht und Einführung

Susanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH

Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010

Wintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum

Das Original dieses Zeugnisses bleibt in Händen der Ausstellungsbehörde

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN

Europäisches Nachlasszeugnis

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Internationales Scheidungsrecht

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

EGBGB Art. 25, 26 Dominikanische Republik; gemeinschaftliches Testament; gesetzliche Erbfolge; Pflichtteilsrecht

5. Kapitel Der Erbfall I. Maßnahmen nach dem Todesfall

Praktische Fragen rund um das Testament von Deutschen in Portugal

Notariat Mannheim. Notariatsdirektor Lutz Milzer N 7, Mannheim Tel.: (0621)

Vererben und Erben in Europa

Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand

Südafrika: Abwicklung des Nachlasses von RA Jan-Hendrik Frank

Transkript:

Grenzüberschreitendes Erbrecht: Neuerungen durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Dr. Mario Leitzen Notar in Rheinbach

Das Problem: Welches Erbrecht ist anwendbar?... wenn ein Deutscher mit letztem Wohnsitz auf Mallorca verstirbt und eine dort belegene Immobilie hinterlässt?... Wenn ein Italiener mit letztem Wohnsitz in Deutschland verstirbt und eine hier belegene Immobilie hinterlässt?... Wenn ein Deutscher mit letztem Wohnsitz in Frankreich (oder: Belgien) verstirbt und dort Bankguthaben hinterlässt?

Was ergibt sich aus dem anwendbaren Erbrecht? Gesetzliche Erbfolge (Erbberechtigung und anteile, wenn kein Testament vorliegt), Pflichtteilsansprüche (auch: sog. Noterbrechte) Erbschaftserwerb (Erbausschlagung etc,) Erbenhaftung Formanforderungen an Testamente Zulässigkeit gemeinschaftlicher Verfügungen (Ehegattentestament, Erbvertrag etc.) U.v.m. NICHT: anwendbares Steuerrecht

Zustand vor dem 17.8.2015 Regeln über das in grenzüberschreitenden Fällen anwendbare Erbrecht ( IPR ) differierten EU-weit Beispiel: Nach (z.b.) deutschem Recht bestimmte sich das anwendbare Erbrecht nach der Staatsangehörigkeit, nach dem Recht anderer Länder nach dem Recht am letzten Wohnsitz oder abhängig nach dem vererbten Gegenstand (Beispiel Frankreich: Immobilien nach Belegenheitsrecht, sonstige Güter nach Recht des letzten Wohnsitzes) Mangelnde Anerkennung ausländischer Erbnachweise (z.b. des deutschen Erbscheines) Große Probleme bei Nachlassabwicklung im Ausland

Seit dem 17.8.2015: EU-ErbVO Vereinheitlichung (Harmonisierung) der Kollisionsvorschriften über das anwendbare Erbrecht Einführung eines länderübergreifenden Erbnachweises: Das Europäische Nachlasszeugnis Europaweite Anerkennung von Erbverträgen Vereinheitlichung der Gerichtszuständigkeiten Aber: o o KEINE Geltung in UK, Irland, Dänemark KEINE Geltung im Verhältnis Deutschland Türkei / Deutschland GUS-Staaten / Deutschland - IRAN KEINE Harmonisierung des ( materiellen ) Erbrechts der einzelnen Länder KEINE Änderungen im grenzüberschreitenden Erbschaftsteuerrecht (Problem: Doppelbesteuerung)

Welche Vorteile bringt die EU-ErbVO? Die Vereinheitlichung des anwendbaren Erbrechts o o o ist aufgrund der Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zweckmäßig in vielen grenzüberschreitenden Nachlassfällen (Beispiel: Gastarbeiter in Deutschland) und vereinfacht damit die Rechtsanwendung Führt zu einem Entscheidungseinklang : Jeder Vertragsstaat beurteilt das anwendbare Erbrecht einheitlich (früher Problem der Entscheidungsdivergenz) Vermeidet die früher häufige Nachlassspaltung (verschiedene anwendbare Erbrechte für verschiedene Vermögensmassen) Vereinheitlichung der Zuständigkeitsregelungen vermeidet Kompetenzkonflikte der Gerichte Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses vereinfacht Nachlassabwicklung im Ausland

Das Herzstück der EU-ErbVO Vorschrift über das grundsätzlich anwendbare Recht Art. 21 Absatz 1 der Verordnung: Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewoḧnlichen Aufenthalt hatte. Universelle Geltung, d.h. Verweisung gilt unabhängig davon, ob der letzte gewöhnliche Aufenthalt in der EU liegt oder nicht Keine Definition des gewöhnlichen Aufenthalts, Begriff unscharf (nicht gleichbedeutend mit Wohnsitz ), in der großen Vielzahl der Fälle aber gut handhabbar (Problemfälle z.b.: Grenzpendler, Doppelwohnsitz)

Anwendung von Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO Paradigmenwechsel im deutschen Recht: Von der Staatsangehörigkeit zum gewöhnlichen Aufenthalt Deutsches Erbrecht anwendbar auf den Nachlass in Deutschland lebender Spanier, Italiener, Griechen, Jugoslawen, Polen, Österreicher, Franzosen, Belgier etc. Fremdes Erbrecht anwendbar auf im Ausland lebende Deutsche Gesetzliches Erbrecht Pflichtteilsrecht Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge

Abweichung von Art. 21 I: Option der Rechtswahl Art. 22 Abs. 1 der Verordnung: Eine Person kann fu r die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates waḧlen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angeho rt. Ausübung der Wahl durch Testament / Erbvertrag Wahl des Heimatrechts unabhängig davon, ob Heimatstaat EU-Staat ist oder nicht Beispiel: Mallorca-Deutscher wählt Anwendung des deutschen Erbrechts, Grieche in Deutschland wählt Anwendung griechischen Erbrechts ( Mitnahme des Heimatrechts ), Kanadier wählt Recht von Kanada (bzw. eines kanad. Bundesstaats) Nicht möglich: Wahl des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts keine Mitnahme des Wohnsitzrechts (Beispiel: Niederländerin kann bei Umzug ins Ausland deutsches Recht nicht über die Grenze mitnehmen )

Viele Probleme gelöst, aber viele noch nicht... Probleme bei der Umsetzung von Erbfolge und Vermächtnis im Ausland, etwa im Grundbuchverkehr Beispiel aus der Praxis: Erblasserin mit letztem Wohnsitz in Deutschland setzt A zu ihrem Erben ein und vermacht dem B ihre Eigentumswohnung in Wien Unklare Regelungen etwa zu Erb- /Pflichtteilsverzichten, lebzeitigen Zuwendungen uvm Abgrenzungsprobleme an den Schnittstellen zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht etc.

Praktische Empfehlungen Rechtswahl zum deutschen Recht bei komplexer Nachlassplanung und Berührungspunkten zum Ausland Erbvertrag statt gemeinschaftliches Testament Estate planning wichtig wie eh und je!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!