WE-Meldeerlass und Polizei-Einsätze im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10466 14.12.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4071 vom 28. Oktober 2015 der Abgeordneten Theo Kruse und Gregor Golland CDU Drucksache 16/10254 WE-Meldeerlass und Polizei-Einsätze im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4071 mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Erlass Meldung wichtiger Ereignisse (WE-Meldung), RdErl. d. Innenministeriums - 41-60.23.02 - v. 01.07.2008 (nachfolgend: WE-Meldeerlass), regelt u.a., welche Ereignisse aufgrund ihrer Wichtigkeit von den Polizeibehörden unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden an das Ministerium für Inneres und Kommunales und an die Landesoberbehörden der Polizei Nordrhein-Westfalen zu melden sind. Gemäß Ziff. 1 dieses Erlasses sind Wichtige Ereignisse Sachverhalte, die geeignet sind, - die öffentliche Sicherheit erheblich zu beeinträchtigen, - in der Öffentlichkeit Aufsehen oder Beunruhigung zu erregen, - in den Medien zu besonderen Erörterungen zu führen, - im Zusammenhang mit polizeilichen Aufgaben oder der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung einen politischen Bezug aufzuweisen oder - für die Bewertung dienstrechtlicher oder personalrechtlicher Maßnahmen von besonderer Bedeutung zu sein. Regelbeispiele derartiger Sachverhalte sind dem WE-Meldeerlass als Anlage 1 beigefügt. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage 3744 mitgeteilt hat, kann Sie zur Anzahl von Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften in Nordrhein-Westfalen nur insoweit Angaben machen, als es sich um Einrichtungen handelt, die unter Landesaufsicht stehen. Zur Anzahl der Einsätze in den mehr als 2.000 unter kommunaler Aufsicht stehenden Flüchtlingseinrichtungen kann sie hingegen keine Angaben ma- Datum des Originals: 14.12.2015/Ausgegeben: 17.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10466 chen, weil dazu angeblich keine automatisiert recherchefähigen Daten vorliegen würden (vgl. Drs. 16/9635). Wie aus Polizeikreisen zu erfahren ist, sollen Einsätze in Flüchtlingsunterkünften in der Regel jedoch wichtige Ereignisse im Sinne des WE-Meldeerlasses darstellen. Demzufolge müssten die in der o.g. Kleinen Anfrage erbetenen Daten also insbesondere auch in Bezug auf kommunale Flüchtlingseinrichtungen dem Ministerium für Inneres und Kommunales unmittelbar vorliegen. Weiter wird aus Polizeikreisen berichtet, dass die Zahl der WE-Meldungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften derart hoch sein soll, dass innerhalb der Landesregierung bereits Überlegungen angestellt würden, den WE-Meldeerlass dahingehend zu überarbeiten, dass entsprechende Einsätze künftig nicht mehr der Meldepflicht nach dem WE-Meldeerlass unterliegen. 1. Stellen Ereignisse im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften in der Regel Wichtige Ereignisse im Sinne der Ziff. 1 des WE-Meldeerlasses dar? Die in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage zitierte Ziff. 1 des WE-Meldeerlasses bezieht sich ausschließlich auf Sachverhalte, die den dort aufgeführten Kriterien entsprechen. Dabei ist es irrelevant, ob sich diese Sachverhalte im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften ereignet haben. Von daher ist nicht jeder Vorfall in einer Flüchtlingsunterkunft WEmeldepflichtig. 2. Wie viele WE-Meldungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften sind seit dem 01.01.2015 beim Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen? (Bitte jeweils getrennt nach Einrichtungen unter Landesaufsicht/kommunaler Aufsicht, monatsweise und mit Vergleich zum Vorjahreszeitraum einzeln auflisten.) Die Anzahl der WE-Meldungen vom 01.01.2015 bis einschließlich 31.10.2015 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ein Vergleich der WE-Meldungen zum Vorjahr 2014 kann nicht dargestellt werden, da eine zentrale Bündelung und Auswertung der WE-Meldungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften erst mit Einrichtung der Verbindungsstelle der Polizei zur Bezirksregierung in Arnsberg erfolgt ist. Eine nachträgliche Auswertung ist nur händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 3. Bei wie vielen der unter 2.) aufgelisteten WE-Meldungen lag dem Ereignis ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem ein Flüchtling als Geschädigter einer Straftat registriert wurde? 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10466 4. Bei wie vielen der unter 2.) aufgelisteten WE-Meldungen lag dem Ereignis ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem ein Flüchtling als Beschuldigter einer Straftat registriert wurde? Aus den Inhalten einer WE-Meldung lässt sich nicht belastbar auf den strafrechtlichen Status der in der WE-Meldung aufgeführten Personen schließen. Von daher ist eine Aussage hierzu nicht möglich. 5. Inwieweit existieren Überlegungen der Landesregierung, den WE-Meldeerlass zu ändern? Diesbezüglich gibt es keine Überlegungen der Landesregierung. 3

Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 4071 Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Gesamt WE-Meldungen 36 43 52 44 83 125 131 271 482 869 2.136 davon Unterkünfte unter Landesaufsicht betreffend Unterkünfte unter kommunaler Aufsicht betreffend 11 14 21 11 35 13 25 Datenbasis: Polizeiliches Lagebild in Flüchtlingsangelegenheiten des LZPD/TD41.4, Stand 23.11.2015 29 31 32 48 42 61 102 196 332 70 169 253 333 796 1.032