Vernehmlassung Tourismusfinanzierung Graubünden

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Transkript:

Per E-Mail Departement für Volkswirtschaft und Soziales des Kantons Graubünden Herr Regierungsrat Hansjörg Trachsel Reichsgasse 35 7000 Chur 7083 Lantsch/Lenz, 31. März 2010 Vernehmlassung Tourismusfinanzierung Graubünden Sehr geehrter Herr Regierungsrat Trachsel Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuen Tourismusfinanzierung Graubünden sowie für die Präsentation der Vorlage an den zahlreichen regionalen Veranstaltungen der ITG durch Vertreter des Amtes für Wirtschaft und Tourismus. Die Vernehmlassung der ITG stützt sich nebst Anregungen und Bemerkungen von Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern auch auf verschiedene Voten, welche anlässlich dieser Veranstaltungen geäussert wurden. Die rund 190 Seiten umfassenden Vernehmlassungsunterlagen geben einen umfassenden Überblick über die zur Diskussion stehenden Varianten. Die Verfasser sind auf viele Details und Fragestellungen eingegangen, so dass den Vernehmlassern ein gutes Grundlagenpapier für die Meinungsbildung zur Verfügung stand. Leider mussten wir feststellen, dass dieses so umfangreich ist, dass es vielfach nicht eingehend studiert bzw. gelesen wurde. Vielleicht wäre weniger mehr gewesen. Im Hinblick auf die Botschaft an den Grossen Rat muss diesem Umstand zwingend Rechnung getragen tragen werden. 1. Allgemeines Der Anteil des Tourismus an der Exportwertschöpfung beträgt 55%. Er übersteigt den Anteil der Exporte aus Industrie und Dienstleistungen (18%), grösstenteils im Bündner Rheintal generiert, um das Dreifache. Leider werden dieser Fakt und die Tatsache, dass der Tourismus der eigentliche Motor der Bündner Wirtschaft ist, immer noch nicht genügend wahrgenommen und erkannt. Postfach 17 7083 Lantsch/Lenz Tel. +41 (81) 936 61 83 Fax +41 (81) 936 61 82 m.gschwend@itgr.ch www.itgr.ch GKB (BLZ 774), Konto CK 168.099.400 IBAN CH52 0077 4110 1680 9940 0

ITG-Vernehmlassung Neue Tourismusfinanzierung GR 2 Graubünden verfügt über ein Wirtschaftsleitbild, welches unter Regie des Wirtschaftsforums Graubünden entstanden und auch aktualisiert wurde. Unseres Erachtens wäre es wünschenswert, dass die Politik (Regierung und Grosser Rat) diese Arbeit nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern aufbauend auf dieser eine klare Wirtschaftspolitik und strategie für den Kanton Graubünden definiert. Diese ist schriftlich festzuhalten und zu kommunizieren. Eine klare und nachvollziehbare Wirtschaftspolitik würde die Basis für Vorlagen, wie diejenige der Tourismusfinanzierung, schaffen und viele unnötige Diskussionen um Prioritäten sowie Abhängigkeiten und Zusammenhänge vermeiden. 2. Variantendiskussion Der ITG-Vorstand hat an seiner Vorstandssitzung vom 18. nuar 2010 die Thematik Neue Tourismusfinanzierung Graubünden erstmals eingehend diskutiert. Basierend hierauf ist eine Pro und Contra-Argumentarium entstanden. Dieses wurde, vor allem an den regionalen Informationsveranstaltungen sowie über die ITG-Homepage, breit gestreut. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile kommen ITG-Vorstand, aber auch die Teilnehmer an den Informationsveranstaltungen grossmehrheitlich zum Schluss, dass die Variante Tourismusharmonisierungsgesetz keine Option ist. Die Variante Tourismusharmonisierung bringt nicht den erwarteten Mehrwert für die Querschnittsbranche Tourismus. Sie setzt die heute für politische Arbeiten und Kompromisse nach innen gebundenen Ressourcen (finanziell und personell) nicht frei, weshalb diese Variante einen Systemwechsel nicht rechtfertigt. Nur damit alle Bündner Gemeinden über die gleichen gesetzlichen Grundlagen verfügen, macht es keinen Sinn, die hierfür notwendigen Ressourcen und Energien zu investieren. Eine einheitliche kommunale Gesetzgebung bringt noch keinen einzigen Gast mehr nach Graubünden und setzt auch nicht Ressourcen für die Arbeit in den Märkten und für den Gast frei. Mit dieser Variante werden die gesteckten Ziele nicht erreicht. Die ITG spricht sich klar für das Weiterverfolgen der Variante Tourismusfinanzierungsgesetz aus. Einige Details werfen zwar auch hier Fragen auf, sind unklar, noch zu diskutieren oder gar zu ändern. Hierfür verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen, in welchem wir unsere Bemerkungen und Anregungen festgehalten haben. 3. Variante Dachorganisationen der Wirtschaft Die Diskussionen während der Vernehmlassung haben gezeigt, dass die Variante Tourismusharmonisierungsgesetz keine Option ist. Sie haben jedoch auch gezeigt, dass es die Variante Tourismusfinanzierungsgesetz sehr schwer haben wird eine politische Mehrheit auf sich zu vereinigen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Hälfte der Stimmberechtigten im Bündner Rheintal lebt und die Einführung einer kantonalen Tourismusabga- Postfach 17 7083 Lantsch/Lenz Tel. +41 (81) 936 61 83 Fax +41 (81) 936 61 82 m.gschwend@itgr.ch www.itgr.ch GKB (BLZ 774), Konto CK 168.099.400 IBAN CH52 0077 4110 1680 9940 0

ITG-Vernehmlassung Neue Tourismusfinanzierung GR 3 be für das Bündner Rheintal einer neuen Abgabe gleichkommt. Hierbei spielt der Fakt, dass das Bündner Rheintal nach dem Oberengadin die höchste touristische Wertschöpfung im Kanton auf sich vereinigt, leider kaum eine Rolle. Zum anderen ist das Sachgeschäft in den beiden bereits funktionsfähigen Destinationen, Davos-Klosters und Engadin St. Moritz, ebenfalls umstritten. Während in der Destination Engadin St. Moritz vor allem die Frage nach dem Mehrwert gegenüber der heutigen Situation im Vordergrund steht, stellt sich in Davos-Klosters die Frage, wie das heutige Produkt Davos inklusive auch in Zukunft weitergeführt werden kann. Die Destination Davos-Klosters hat sich mit diesem Produkt einen Wettbewerbsvorteil erarbeitet, welchen sie berechtigterweise nicht aufgeben will. Nähere Ausführungen an dieser Stelle erübrigen sich, da die Gemeinde Davos bzw. die Davos Destinations-Organisation hierzu Stellung nehmen wird. Im Wissen über diese politische Situation haben die Dachorganisationen der Wirtschaft verdankenswerter Weise versucht den gordischen Knoten zu lösen und eine neue Variante, welche irgendwo zwischen dem Ansatz des Tourismusharmonisierungsgesetzes und des Tourismusfinanzierungsgesetzes liegt, vorzuschlagen. Dies auch darum, um zu vermeiden, dass am Ende ein Scherbenhaufen entsteht und die in den letzten 4 hren mit viel Elan getätigte, gute Arbeit im Rahmen der Tourismusreform zu Nichte gemacht wird. Die ITG wurde nebst anderen Interessierten am 8. März 2010 zu einer Präsentation dieser Variante eingeladen. Den Eindruck, welchen wir gewonnen haben überzeugte noch nicht. Den Problemen bzw. Herausforderungen der Tourismuswirtschaft, speziell vor Ort, in den kleinstrukturierten Gemeinden/Regionen wurde noch zu wenig Beachtung geschenkt. Anlässlich der definitiven Beratung der Vernehmlassung am 25. März 2010 informierten die Vertreter der Dachorganisationen über die Weiterentwicklung dieser Variante. Erfreut durfte die ITG zur Kenntnis nehmen, dass die geäusserten Bedenken eingeflossen sind. Das Budget der Tourismusorganisation soll neu durch eine Trägerschaft festgelegt werden. Dieser Trägerschaft kommt eine Schlüsselrolle zu, da sie zum einen die Mittel legitimiert und zum anderen die Höhe des Budgets der Tourismusorganisation festlegen soll. Nachteilig könnte sich allenfalls der grössere politische Einfluss auf die Tourismusorganisation bemerkbar machen. Dieser Nachteil könnte sich langfristig aber auch als Vorteil entpuppen, da der Tourismusorganisation politisch der Rücken gestärkt wird. Aus Sicht der ITG ist die von den Dachorganisationen ins Spiel gebrachte Variante als politische Kompromisslösung weiterzuverfolgen. Hierbei muss allerdings der Zielfokus mehr Gäste gewinnen und die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft nach wie vor im Vordergrund stehen. Die Tourismusorganisationen müssen ihre Ressourcen (personelle und finanzielle) in den Märkten und für den Gast einsetzen können und nicht mit politischer Arbeit vor Ort beschäftigt werden. Gleichzeitig muss die Neue Tourismusfinanzierung einen klaren Mehrwert gegenüber der heutigen Situation schaffen, ansonsten sie den Namen Neu nicht verdient. Die ITG schlägt vor, dass das AWT nach einer Grob-Auswertung der Vernehmlassung den Kontakt zu den betroffenen Kreisen sucht, um eine mehrheitsfähige Lösungsvariante zu erar- Postfach 17 7083 Lantsch/Lenz Tel. +41 (81) 936 61 83 Fax +41 (81) 936 61 82 m.gschwend@itgr.ch www.itgr.ch GKB (BLZ 774), Konto CK 168.099.400 IBAN CH52 0077 4110 1680 9940 0

ITG-Vernehmlassung Neue Tourismusfinanzierung GR 4 beiten. Allenfalls kann auch ein Workshop mit ausgewählten Persönlichkeiten/Institutionen organisiert werden, an welchem diese Variante detailliert besprochen und weiter entwickelt wird. 4. Zusammenfassung Zur Erreichung der gesteckten Ziele ist die Variante Tourismusfinanzierungsgesetz aus Sicht der ITG und der Tourismuswirtschaft, mit den vermerkten Anpassungen, klar die beste Lösung, höchstwahrscheinlich aber nicht mehrheitsfähig. Die neu ins Spiel gebrachte Variante der Dachorganisationen der Wirtschaft erscheint im Sinne einer politischen Kompromisslösung ein möglicher Weg zu sein. Sie entspricht einer Weiterentwicklung und Flexibilisierung der KTA. Es ist ein Versuch die KTA salonfähig zu machen. Die ITG befürwortet die Weiterentwicklung dieser Variante. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und unterstützen gerne bei der Lösungsfindung. Freundliche Grüsse Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden Jon Domenic Parolini Präsident Marcus Gschwend Geschäftsführer Kopie: Amt für Wirtschaft und Tourismus, Grabenstrasse 1, 7000 Chur Postfach 17 7083 Lantsch/Lenz Tel. +41 (81) 936 61 83 Fax +41 (81) 936 61 82 m.gschwend@itgr.ch www.itgr.ch GKB (BLZ 774), Konto CK 168.099.400 IBAN CH52 0077 4110 1680 9940 0

Amt für Wirtschaft und Tourismus Fragebogen: Vernehmlassung zur Tourismusfinanzierung Graubünden Eingereicht durch Name (Gemeinde/Institution) Adresse Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden (ITG) Postfach 17, 7083 Lantsch/Lenz Einzureichen an Amt für Wirtschaft und Tourismus, Grabenstrasse 1, 7001 Chur info@awt.gr.ch Hinweis Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die einzelnen Kapitel des erläuternden Berichtes zur Vernehmlassung Tourismusfinanzierung Graubünden. Vernehmlassungsbericht Teil A (Ausgangslage) 1. Tourismus im Kanton Graubünden (Bericht Teil A, Kapitel 1) Teilen Sie die Aussagen zur Bedeutung des Tourismus im Kanton Graubünden sowie zu den Herausforderungen für die Bündner Tourismuswirtschaft? Die ITG teilt die Aussagen zur Bedeutung des Tourismus im Kanton Graubünden. 55% der Exportbruttowertschöpfung stammt aus der Tourismuswirtschaft. Der Tourismus kann somit als eigentlicher Motor der Bündner Volkswirtschaft bezeichnet werden. Eine breit verankerte Tourismusfinanzierung ist daher wichtig. Es ist grundsätzlich zweckmässig auch die indirekten Nutzniesser des Tourismus einzubinden. Insbesondere die Vorleisterregion Bündner Rheintal soll ebenfalls in die Finanzierung des touristischen Marketings eingebunden werden. Mit einer absoluten Wertschöpfung von CHF 500 Mio., dies entspricht hinter dem Oberengadin der zweithöchsten touristischen Wertschöpfung im Kanton, und mit einem Anteil von 15% an der gesamten touristischen Wertschöpfung ist dies im Sinne der Opfersymmetrie nur konsequent. Gleiches gilt für Ferienwohnungseigentümer, denn diese profitieren durch die Preissteigerung ihrer Immobilie in erheblichem Masse von der touristischen Entwicklung. Das Schaffen aber auch Sichern von Arbeitsplätzen im Tourismus ist ein zentrales Anliegen und soll mit aller Kraft weiterverfolgt werden. Neue Gäste bringen mehr Umsätze und damit auch Arbeitsplätze. Kommt hinzu, dass in vielen Gebieten Graubündens der Tourismus das einzige Potenzial ist Wertschöpfung zu generieren und so langfristig die dezentrale Besiedlung aufrechtzuerhalten. Der Tourismus stellt für die sogenannten "potenzialarmen Räume" meist die einzige Chance zur Entwicklung dar. 2. Bündner Tourismusförderung (Bericht: Teil A, Kapitel 2) Sind Sie mit der Vision und den strategischen Stossrichtungen sowie den Aussagen zu den Potenzialen des Tourismus und den Aktivitäten des Kantons Graubünden einverstanden? Die ITG ist überzeugt, dass es gelingen muss, die Wettbewerbsfähigkeit des

Bündner Tourismus zu steigern, immer mit dem Ziel vor Augen an der Spitze im Alpinen Tourismus mitmischen zu wollen. Eine intakte Tourismuswirtschaft leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Es bestehen interessante Synergiepotenziale (Wohn- und Lebensqualität, Sponsoring, Erst-/Zweitwohnsitz, Image usw.) die noch besser genutzt werden können. Die Auflistung der kantonalen Tourismusförderungsinstrumente gibt einen interessanten Überblick. Die bis dato investierten Mittel wurden sicherlich gut eingesetzt und haben insgesamt eine positive Wirkung erzielt. Unseres Erachtens besteht die Herausforderung künftig darin, vermehrt darauf zu achten, dass von Seiten der Politik keine Strukturerhaltung betrieben wird und dass nicht in allen Destinationen die gleichen Angebote entstehen (strategische Ausrichtung/Positionierung). Es sollen die richtigen Projekte, mit dem nötigen strategischen Hintergrund gefördert werden. Es sollten auch Projekte unterstützt werden können, welche nicht primär auf die finanziellen Mittel der Wirtschaftsförderung angewiesen sind, vielleicht aber auf positive Signale im Sinne das Risiko mittragen zu wollen. 3. Bündner Tourismusreform (Bericht: Teil A, Kapitel 3) a.) b.) Haben Sie Bemerkungen zur Konzeption und zum Stand der Struktur- und Aufgabenreform im Bündner Tourismus? Ist die Bündner Tourismusreform zielgerichtet strukturiert und wird sie Ihrer Beurteilung zufolge entsprechend umgesetzt? Die Konzeption der Bündner Tourismusreform überzeugt, weil sie neben der eigentlichen Destinationsbildung und der Neukonzeption der Tourismusfinanzierung auch noch weitere Reformprojekte beinhaltet (Elektronische Tourismusplattform, Führungs-/Monitoringsystem, Strategie kulturund naturnaher Tourismus, Qualitätsoffensive etc.). Sie überzeugt aber auch, weil die einzelnen Teilprojekte von einander getrennt sind. Im Gegensatz zum Kanton Wallis, ist es in Graubünden möglich zu den einzelnen Teilprojekten Stellung zu beziehen und mitzugestalten. Die Politik muss sich nicht im Sinne von "alles oder nichts" entscheiden. Die Aufgabenteilung im Bündner Tourismusmarketing ist zentral. Es soll ihr weiterhin grosse Beachtung geschenkt werden, da die Bündelung der Mittel und der effiziente Einsatz dieser das zentrale Element der Tourismusreform ist. Es muss sich der Gedanke durchsetzen, dass unsere Strukturen zu klein sind und der Wettbewerb nicht im Kanton Graubünden sondern auf internationaler Ebene stattfindet. Gleichzeitig muss eine klare Aufgabenteilung zwischen Marketing und Infrastruktur erreicht werden. Während sich die Tourismusorganisationen auf die Aufgaben im Markt bzw. zugunsten des Gastes konzentrieren sollen, sollten die Gemeinden die Verantwortung für die Entwicklung und den Unterhalt der touristischen Infrastrukturen übernehmen (Konzentration auf die Kernkompetenzen). Die Kriterien für eine DMO oder ReTO sind hoch, aber nicht unrealistisch angesiedelt. Die ITG befürwortet dies, denn nur Ziele, die fordern spornen auch an. 4. Zukunftstaugliche Finanzierung (Bericht: Teil A, Kapitel 4.1 und 4.2) a.) Teilen Sie die Beurteilung, dass eine Reform der Finanzierung zugunsten 2

der Tourismusorganisationen notwendig ist? (Bericht: Teil A, Kapitel 4.1) b.) c.) d.) Sind Sie mit den Kernelementen eines neuen Finanzierungsmodells einverstanden? (Bericht: Teil A, Kapitel 4.1) Teilen Sie die Beurteilung, wonach die heutige Form der Kurtaxgesetze und kommunalen Tourismusförderungsabgaben hinsichtlich gemeindeübergreifender Tourismusstrukturen grössere Nachteile aufweisen? (Bericht: Teil A, Kapitel 4.2) Teilen Sie die Meinung, dass der bisherige Aufwand in den Gemeinden und Tourismusorganisationen für den Vollzug der Kurtaxengesetze und Tourismusförderungsabgaben gross ist? (Bericht: Teil A, Kapitel 4.2) a) Aus Sicht der ITG sprechen vor allem zwei Gründe für eine Reform der Finanzierung: 1. Die neu geschaffenen DMO und ReTO müssen über genügend Mittel verfügen. Deshalb müssen die kleinräumigen (Gemeinde)Strukturen überwunden werden. Der Gast denkt, handelt und bewegt sich in Erlebnisräumen bzw. Destinationen. Ihn interessieren die Gemeindegrenzen innerhalb der Destination nicht. Die Exekutiven haben jedoch den eindeutigen Auftrag im Sinne der Gemeinde und zum Wohle deren Bevölkerung zu handeln. Diese Situation führt immer wieder zu Zielkonflikten und Lösungen, welche weder zeitgemäss noch marktgerecht sind und zu Profiteuren führen. Der Auftrag der Gemeinden erlaubt jedoch keinen anderen Fokus. Kommt hinzu, dass ein Grossteil der Bündner Gemeinden aufgrund ihrer Struktur vor grossen finanziellen Herausforderungen stehen. Es müssen Finanzierungsformen/-systeme gesucht werden, welche einen übergeordneten Fokus und mehr Spielraum zulassen. Die Bedürfnisse des Gastes und letztlich der wirtschafliche Erfolg der Leistungsträger müssen ins Zentrum rücken und nicht einzelne kommunale Bedürfnisse. Durch diese Situation werden zu viele Ressourcen (personell und finanziell) für Koordination, Sensibilisierung und politische Überzeugungsarbeit gebunden, die eigentlich im Sinne des Gastes und zur Gewinnung von neuen Gästen im Markt eingesetzt werden sollten. 2. Der Tourismus braucht mehr Mittel um ein schlagkräftiges Marketing betreiben zu können und neue Gäste zu gewinnen. Mit einer kantonalen Tourismusfinanzierung werden mehr finanzielle Mittel generiert, die den Tourismus nachhaltig stärken. Mehr Mittel werden primär durch den Einbezug der Vorleisterregionen und das touristische Zwischengelände (Gemeinden in Tourismusregionen ohne Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben), durch die stärkere Belastung von Zweitwohnungen sowie durch die Reduktion von Dunkelziffern bei Kurtaxen generiert. Mehr finanzielle Mittel müssen denn auch für diejenigen Regionen, welche angeben ihre touristischen Hausaufgaben gemacht zu haben und bereits über eine regionale Tourismusfinanzierung verfügen, primär der Anreiz sein nochmals Veränderungen vorzunehmen und anzugehen. b) Die ITG unterstützt den Grundgedanken einer Verschmelzung der kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben zu einer einzigen Abgabe. Die angestrebte Zusammenführung der Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben erhöht die Flexibilität des Mitteleinsatzes und bindet alle Nutzniesser des Standortmarketings angemessen in die Verantwortung mit ein. Es ist wichtig, dass insgesamt mehr Mittel zur Gewinnung neuer Gäste zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass weniger Organisationen aktives Tourismusmarketing betreiben. Die Besteuerung von Kapazitäten (Zimmer/Quadratmeter) statt Frequenzen (Logiernächte) ist ein- 3

facher und belohnt erfolgreiche Beherberger. c) Das heutige System ist anerkannt und erfüllt seinen Grundzweck. Die Herausforderungen im Tourismus sind gross und international geprägt, was auch die Notwendigkeit von neuen Zusammenarbeitsformen mit sich bringt. Das heutige System geprägt von grossen Unterschieden und Ungleichheiten zwischen einzelnen Gemeinden genügt nicht mehr. Insbesondere die Überwindung von Gemeindegrenzen (verschiedene Gesetze und Abgabesätze) ist zentral und setzt die notwendigen Ressourcen frei. d) Die ITG teilt die Meinung, dass der bisherige Aufwand für den Vollzug in den Gemeinden und bei den Tourismusorganisationen im Verhältnis zum Ertrag zu gross ist. Kommt hinzu, dass trotz grosser Anstrengungen nach wie vor hohe "Schwarzschläferquoten" vorherrschen. Gemäss Aussagen des Schweizer Tourismus-Verbandes zwischen 20 und 40%. Vernehmlassungsbericht Teil B (Kantonale Tourismusabgabe) 5. Einzelheiten zur KTA: Mittelgenerierung (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1 und 5.2, Anhang) a.) b.) c.) d.) e.) f.) g.) h.) i.) Sind Sie mit der Abgabenbemessung für tourismusnahe Unternehmen (Grundpauschale und Abgabe aufgrund der AHV-Lohnsumme) sowie den Abgabesätzen einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.3 a und Gesetz Anhang I) Sind Sie mit der Abgabenbemessung für Beherbergungsunternehmen (Grundpauschale sowie Abgabe aufgrund der AHV-Lohnsumme und Kapazitätsabgabe pro Zimmer resp. Schlaf- oder Stellplatz) sowie den Abgabesätzen einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.3 b und Gesetz Anhang I + II) Sind Sie mit der Abgabenbemessung für Wohnungseigennutzende (Grundpauschale und Kapazitätsabgabe pro Quadratmeter Nettowohnfläche) sowie den Abgabesätzen einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.3 d und Gesetz Anhang II) Sind Sie mit der Herleitung und der Zuteilung der Gemeinden in Abgabeklassen (I bis IX) einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.3 a) Teilen Sie die Ansicht, dass es zweckmässig und sachlich korrekt ist, wenn alle Gemeinden einer Tourismusregion derselben Abgabeklasse angehören? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.3.1 a, Tab. 10 und Abb. 11) Teilen Sie die Auffassung, dass die AHV-Lohnsumme für die KTA die geeignetste Bemessungsgrundlage ist und sich die umschriebenen Alternativen zur Erreichung einer fairen und administrativ einfachen Bemessung nicht eignen? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.4 und 5.1.5) Sind Sie mit der Möglichkeit zur Erhebung eines Gemeindezuschlages (bis maximal 80%) auf die KTA einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.6) Soll auch die Möglichkeit eines Gemeindeabschlages (maximal 30%, mit Kompensation durch andere kommunale Mittel) auf die KTA vorgesehen werden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.6) Ergeben sich mit der Möglichkeit eines Gemeindeabschlages regionale Schwierigkeiten in der Umsetzung? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.1.6) 4

j.) Aus rechtlicher Sicht (Prinzip der Rechtsgleichheit im ganzen Kanton Graubünden) ist eine KTA ohne Bündner Rheintal als kritisch zu betrachten und somit hinsichtlich Machbarkeit fraglich. Wäre eine zukunftsweisende Tourismusfinanzierung in Graubünden auch mit einer Variante ohne Einbezug der Vorleisterregionen (Bündner Rheintal) zweckmässig? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.2.5) Der Grundsatz "einfach, fair, flächendeckend" wird erfüllt. a) Die Berechnung der Abgabe für Unternehmen ist verständlich, zumal bereits heute in vielen Gemeinden eine Grundpauschale sowie eine Abgabe basierend auf der AHV-Lohnsumme des Betriebs erhoben werden. Somit wird eine erprobte Praxis weitergeführt. Die Aufteilung in verschiedene Branchen, basierende auf einer offiziellen und anerkannten Klassifikation des Bundes, macht Sinn und ist nachvollziehbar. Die Unterschiede der regionalen Tourismusabhängigkeit sind nachvollziehbar. Für alle Unternehmen mit Sitz im Kanton Graubünden werden bezüglich Tourismusfinanzierung gleiche Rahmenbedingungen geschaffen. Alle Unternehmen entrichten inskünftig eine Tourismusabgabe und nicht nur diejenigen, welche zufällig ihren Sitz bzw. eine Geschäftsstelle in einer touristischen Region haben. Die ITG regt an, überwiegend (> 90%) exportorientierte Industrie- und Gewerbeunternehmen von der Abgabenpflicht auszuschliessen. Unter exportorientiert versteht die ITG in diesem Zusammenhang den Export über die Landesgrenze bzw. ins Ausland. Bergbahnunternehmen, welche in mehreren Bereichen (Gastro, Beherbergung, Transport, Skischule) tätig sind, entrichten gemäss Konzeption für jeden einzelnen Bereich Abgaben. Es ist zu prüfen, ob hier nicht eine Verschmelzung der Bereiche zu einem Durchschnittssatz möglich wäre. Zum einen könnte der jährliche Erhebungsaufwand reduziert werden und zum anderen würde sich die Diskussion über die Zuteilung der AHV-Lohnsummen erübrigen. In welchen Bereich gehört die AHV-Lohnsumme der Buchhaltung, des Marketings, des Personalwesens? b) Der Systemwechsel von der logiernächteabhängigen Frequenzabgabe hin zu einer kapazitätsabhängigen Abgabe wird begrüsst. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der neuen Tourismusabgabe und stellt einen echten Anreiz zur Erhöhung der Belegungen dar. Hotels schulden neben der auf der AHV-Lohnsumme basierenden Abgabe zusätzlich eine Abgabe aufgrund der Beherbergungskapazitäten, für die die Messgrösse "Zimmer" dient. Die Höhe der Abgabe pro Zimmer wird gemäss Vernehmlassungsunterlagen nach den Komfortklassen der Betriebe analog der offiziellen Hotelklassifikation von Hotelleriesuisse abgestuft. Dies ist gemäss Rückmeldungen der Hotellerie aus zwei Gründen problematisch: 1. Betriebe mit grossen Kapazitäten (grosse Lohnsumme und viele Zimmer) im Luxusbereich (viele Sterne) werden auf diese Weise dreifach zur Kasse gebeten. Es ergeben sich teilweise sehr grosse Unterschiede zur aktuellen Belastung mit der logiernächteabhängigen Kurtaxe. Die Mehrbelastung nach der neuen Lösung ist insbesondere dann sehr massiv, wenn es sich um typische Saisonbetriebe der Luxushotellerie handelt, die relativ kurze Öffnungszeiten haben und damit auch im Verhältnis relativ wenige Übernachtungen generieren. Um ein je nach Fall ungerechtes und unverhältnismässiges Gefälle zu eliminieren, könnte die Abstufung nach Komfortklasse ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Verwendung des Parameters "Komfortklasse", die sich im Wesentlichen an 5

die offizielle Klassifikation von Hotelleriesuisse anlehnt, ist kaum praktikabel. Nur rund 330 der 800 Bündner Hotelbetriebe sind von Hotelleriesuisse klassiert. Dies würde bedeuten, dass die restlichen 470 Betriebe durch das AWT oder eine andere Organisaton eingestuft werden müssten, was aufgrund der Vergleichbarkeit und der Verhältnismässigkeit wiederum problematisch sein dürfte und zu Diskussionen führen würde. c) Die Nettowohnfläche erscheint der ITG nicht die geeignetste Grösse zu sein, um den Tourismusnutzen und damit die Abgabenhöhe zu bemessen. Auch wenn St. Moritz und Obersaxen nicht in der gleichen Abgabeklasse sind, so kann es nicht sein, dass der Wohneigentümer in St. Moritz letztlich nur unwesentlich höhere Abgaben entrichtet als der Zweitwohnungseigentümer in Obersaxen. Der Zweitwohnungseigentümer profitiert in St. Moritz wesentlich mehr von der touristischen Entwicklung als in Obersaxen. Zu prüfen wäre unseres Erachtens, beim Eigenmietwert anzuknüpfen. Dieser wiederspiegelt nämlich jenen Wert, welcher für die Anmiete einer entsprechenden Wohnung bezahlt werden müsste. Damit würden Luxuswohnungen gleichgestellt mit Luxushotels und einfache Wohnungen mit einfachen Beherbergungsformen. Zugleich wiederspiegelt der Eigenmietwert, wenn auch in einer bescheidenen Form, die Preisentwicklung der Immobilie. d) Die regionale Einteilung, welche ein wesentlicher Bestandteil der neuen Tourismusfinanzierung darstellt, ist nachvollziehbar und basiert auf wissenschaftlich erarbeiteten Grundlagen. Trotzdem ist schwer kommunizierbar, weshalb die Tourismusabhängigkeit in Arosa doppelt so hoch sein soll wie in Lenzerheide oder Davos. Die regionale Einteilung ermöglicht das Überwinden von Gemeindegrenzen und schafft Abgabegerechtigkeit. Die Zuteilung der Gemeinden basiert auf den sich heute abzeichnenden DMO- und ReTO-Strukturen. Wichtig erscheint der ITG, dass diese Einstufung regelmässig überprüft wird, denn sie basiert auf einem Zustand zu einem fixierten Zeitpunkt. Grundsätzlich wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht zu begrüssen, wenn die Tourismusabhängigkeit in den Destinationen zunehmen würde, denn dies wären die ersten Anzeichen, dass Graubünden den dringend notwendigen wirtschaftlichen Strukturwandel, plakativ ausgedrückt: weg von der Finanzierung über Ressourcenverbrauch (Zweitwohnungen) hin zur Finanzierung aus dem touristischen Betrieb, umsetzt. e) Die regionale bzw. destinationsmässige Einteilung wird explizit begrüsst. Eine kleinräumigere Unterteilung ist im Sinne der Destinationsbildung nicht zweckmässig. Der Wechsel von einer Abgabeklasse zu einer anderen muss - falls begründet und zweckmässig - möglich sein. f) Die AHV-Lohnsumme ist nicht die geeignetste, aber aufgrund der getätigten Abklärungen und Begründungen die valabelste Lösung. g und h) Mittels dem Instrument "Gemeindezu- oder Gemeindeabschlag wird die Möglichkeit geschaffen, auf spezielle Gegebenheiten, Bedürfnisse und Ausgangssituationen von einzelnen Gemeinden einzugehen (All-Inclusive-Angebote, Finanzierung von Infrastrukturen, öffentlichem Verkehr oder Veranstaltungen). Die durch eine kantonale Abgabe geschaffene Vergleichbarkeit/Transparenz unter den Gemeinden könnte auch notwendige Strukturanpassungen beschleunigen. Rückmeldungen, insbesondere aus der Region Davos zeigen jedoch, dass das Fixieren einer Obergrenze für den Zuschlag problematisch sein kann. Die Berechnungen der DMO Davos zeigen, dass aufgrund der heutigen Angebotsstruktur bereits der volle Gemeindezuschlag genutzt werden müsste. Davos verbliebe somit kein Spielraum mehr nach oben. Auf eine Obergrenze soll verzichtet werden, sofern dies rechtlich zulässig ist. (Wird der im Begleitschreiben erwähnte Vorschlag der Dachorganisationen der Wirtschaft weiterverfolgt, ist insbesondere dieser Punkt neu zu beurteilen). 6

j) Es ist unbestritten und auch offensichtlich, dass viele Unternehmen aus dem Bündner Rheintal vom Tourismus profitieren und somit auch einen Beitrag an das Standortmarketing zahlen sollen. Die vorgeschlagene Lösung ist ausgewogen und die zu leistenden Beiträge sind (basierend auf der Abhängigkeit der Branche, der Region und der Wertschöpfungskraft) sicherlich vertretbar. Der Einbezug des Bündner Rheintals ist zwingende Voraussetzung, um eine flächendeckende Tourismusfinanzierung zu erreichen. Der Wirtschaftsraum Graubünden ist zu verflochten, als dass eine Region explizit von der Tourismusabgabe ausgenommen werden sollte. Eine Tourismusabgabe ohne Einbezug aller Betriebe im Bündner Rheintal entspricht zudem nicht dem Grundsatz der Rechtsgleichheit. 6. Einzelheiten zur KTA: Mittelverwendung (Bericht: Teil B, Kapitel 5.2) a.) b.) c.) d.) Sind Sie mit dem vorgesehenen Mittelrückfluss und der Zweckbindung einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.2.1 und 5.2.3) Sind Sie mit den Anforderungen, die an die Mittelempfänger gestellt werden, einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.2.2) Sind Sie mit dem gewählten Konzept im Zusammenhang mit Vorleisterregionen einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.2.5) Sind Sie mit der Errichtung eines Fonds für Tourismusprojekte von überregionalem Interesse einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.2.6) a) Es ist richtig, dass die zentral erhobenen Mittel nur an Destinationen zurückfliessen, wenn über die Mittelverwendung Einigkeit herrscht (Leistungsvereinbarung über die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Tourismusorganisation). Sollte eine Einigkeit jedoch vorerst auf sich warten lassen, dann darf keine Umverteilung der eingezogenen Mittel stattfinden. Die Mittel sind für diese Destination zurückzustellen. Es dürfen auf keinen Fall Mittel von einer Region in eine andere Region oder zum Kanton hin verschoben werden. Der Grundsatz, dass die in der Region erhobenen Mittel wieder in die Region zurückfliessen, muss auf jeden Fall respektiert werden. Mit der vom Kanton geforderten Leistungsvereinbarung zwischen der DMO/ReTO und den Gemeinden wird ein Instrument geschaffen, welches die Gemeinden anhält, ihre strategische Verantwortung wahrzunehmen. Gleichzeitig wird der Tourismusorganisation aber die notwendige Flexibilität zugestanden, um am Markt die nötige Schnelligkeit zu erzeugen. b) Die ITG befürwortet die Voraussetzungen, welche an die Empfänger der Mittel gestellt werden. Diese decken sich mit den Kriterien der bereits eingeleiteten Reform der Strukturen. Zu beachten gilt allerdings, dass das Einhalten der Voraussetzungen nicht durch den Kanton bzw. das AWT beurteilt werden soll, sondern durch die Gemeinden, welche die Leistungsvereinbarung mit der Tourismusorganisation abschliessen. Der Kanton soll nicht die Zweckmässigkeit, der getroffenen Leistungsvereinbarung, sondern nur die Rechtmässigkeit dieser prüfen. Der Kanton ist lediglich Inkassostelle. c) Es ist richtig und für die Grundkonzeption einer kantonalen Tourismusabgabe zwingend, dass auch weniger direkt touristisch abhängige Regionen in die Grundfinanzierung des Tourismus-/Standortmarketings eingebunden werden. Die Bezeichnung von Vorleisterregionen ist zweckmässig. Mit der Festlegung von 7

tieferen Abgabesätzen (aufgrund einer tieferentourismusabhängigkeit) wird sichergestellt, dass es zu keiner übermässigen Belastung der Abgabepflichtigen einer Vorleisterregion kommt. d) Die ITG schlägt vor die Zuweisung gewisser Erträge aus den Vorleisterregionen in einen Tourismusfonds zu überdenken. Die Mittel aus den Vorleisterregionen könnten in einer ersten Phase jährlich anteilsmässig an die bestehenden Destinationsmanagement-Organisationen ausgezahlt werden. Unseres Erachtens wären dies zum heutigen Zeitpunkt die DMO Engadin St. Moritz und Davos- Klosters (künftig 5 bis 7 DMOs). In einer zweiten Phase, nach Etablierung der gewünschten DMOs, könnten die Mittel aufgrund des Erfolgs der einzelnen DMOs ausbezahlt werden. Grundlage könnten die eingeführten Balance Scorecards sein. Dieses Vorgehen hätte den Vorteil, dass die Strukturen der DMO gestärkt und der Funktion der Lokomotiven Rechnung getragen würde. Gleichzeitig würde ein gewisser Druck auf die restlichen Regionen entstehen sich zu formieren und der Prozess der DMO-Bildung würde beschleunigt. 7. Einzelheiten zur KTA: Vollzug (Bericht: Teil B, Kapitel 5.3 und TFG Art. 23) a.) b.) Sind Sie mit dem vorgeschlagenen Konzept zum KTA-Vollzug (organisatorische Einbettung, Kosten, Rolle der Gemeinden) einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 5.3) Das Tourismusfinanzierungsgesetz TFG sieht als Bemessungsperiode das Vorjahr vor (Vergangenheitsbemessung). Ist dies ein sinnvoller Grundsatz und soll somit auf eine Gegenwartsbemessung verzichtet werden (Veranlagung und Bezug der Tourismusabgabe erfolgt im darauf folgenden hr)? (Tourismusfinanzierungsgesetz: TFG Art. 23) a) Ein zentraler Vollzug durch den Kanton wird begrüsst, auch wenn in den einzelnen Gemeinden/Tourismusorganisationen in diesem Bereich Stellenprozente abgebaut werden. Ein effizienter und kostengünstiger Vollzug überwiegt die Erhaltung von dezentralen Stellenprozenten/Arbeitsplätzen. Um die in Aussicht gestellte Effizienz beim Vollzug tatsächlich zu erreichen, sollte die kantonale Steuerverwaltung für den Vollzug verantwortlich zeichnen und nicht das AWT. Die Aufgaben sind nach Kernkompetenzen zu erfüllen. Eine Vielzahl von Daten könnte gemeinsam mit der Steuererklärung erhoben und eingereicht werden. Gleichzeitig würde dem Aspekt einer klaren Trennung von Förderung und Vollzug nachgelebt. Die Vollzugkosten sind vollumfänglich durch den Kanton zu finanzieren. Dies ergäbe den notwendigen Mehrwert für diejenigen Destinationen, welche sich finanziell bereits formiert haben. Eine ausgewogerenes, flächendeckenderes Projekt zur Förderung der Tourismuswirtschaft ist von Seiten des Kantons kaum denkbar. Per Zufall decken sich die Grössenordnungen der nicht klar zuordnungsbaren Mittel aus den Vorleisterregionen und der Vollzugskosten. Ob eine Verknüpfung der beiden Themen politisch sinnvoll ist, ist zu prüfen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schwierig zu beurteilen. b) Der ITG erscheint die Vergangenheitsbemessung sinnvoll. 8. Wirkungsprüfung (Bericht: Teil B, Kapitel 6) 8

a.) b.) c.) d.) Teilen Sie die Meinung, dass die KTA ein geeignetes Instrument zur Grundfinanzierung des Bündner Tourismus ist? (Bericht: Teil B, Kapitel 6.1) Sind Sie der Ansicht, dass eine umfassende Evaluation zur Bündner Tourismusreform inkl. zur Finanzierung der Tourismusorganisationen nach sieben hren erforderlich ist? (Bericht: Teil B, Kapitel 6.2) Sind Sie mit den Aussagen hinsichtlich zeitlicher Befristung der KTA einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 6.3) Soll der Wirkungsprüfung bei Tourismusorganisationen (Führungs- und Monitoringsystem in Form einer Balanced Scorecard) ein deutlich grösseres Gewicht als in der Vergangenheit beigemessen werden? (Bericht: Teil B, Kapitel 6.4) a), die KTA wäre das optimale Instrument für die Grundfinanzierung des Bündner Tourismus. Leider wird sie in der vorgeschlagenen Form kaum mehrheitsfähig sein (vgl. Begleitschreiben). b) Eine Wirkungsmessung zur Bündner Tourismusreform ist richtig und zwingend. Nur ein kritisches, offenes und regelmässiges Überprüfen der gesteckten Ziele, Strategien und vor allem deren Wirkung bringt den Bündner Tourismus vorwärts. Eine Verankerung im Gesetz schafft den angemessenen Stellenwert. Der gewählte Zeithorizont von 7 hren ist richtig gewählt, zumal sich zeigt, dass Reformprojekte einige Zeit benötigen, bis sie Auswirkungen zeigen und analysiert werden können. Wenn notwendig sollen auch Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen vorgenommen werden. c) Bei der Tourismusfinanzierung handelt es sich um eine Grundfinanzierung, welche nicht nach einigen hren vollständig wegfallen kann. Eine Befristung der neuen Gesetzgebung ist deshalb nicht möglich. Hingegen ist es richtig und sinnvoll, dass ein neues Finanzierungssystem nach einigen hren auf dessen Effizienz und Zielerreichungsgrad hin überprüft wird. Hierbei sollen jedoch nicht nur die Wirkungen gemessen, sondern auch die Gesetzesgrundlagen (Wertschöpfungstabellen, Gemeindeeinteilung etc.) überprüft werden. Die ITG unterstützt das Anliegen, dass der Grosse Rat in einigen hren nochmals über die Bündner Tourismusfinanzierung und notwendige gewordene Optimierungen beraten soll. Es muss Ziel aller Akteure sein, dass mittels entsprechender Controllinginstrumente festgestellt wird, ob die Mittel in den Tourismusorganisationen und Gemeinden effizient und im Sinne der Bündner Tourismusreform eingesetzt werden und ob die gesetzlichen Grundlagen praxistauglich und noch aktuell sind. d) Wenn die Wirkung der gesamten Tourismusreform und der Erfolg der Tourismusfinanzierung gemessen werden soll, dann ist es zwingend, dass auch die einzelnen Tourismusorganisationen ihren Beitrag leisten. 9. Rechtliche Abstützung der KTA (Bericht: Teil B, Kapitel 7) Sind Sie mit den Ausführungen zur Rechtsnatur der KTA sowie den verfassungsmässigen Grundlagen einverstanden? Die Ausführungen in den Vernehmlassungsunterlagen sind plausibel und umfassend. Aus Sicht der ITG sind vor allem entsprechend dem Grundsatz der Rechts- 9

gleichheit das Bündner Rheintal zwingend in die Grundfinanzierung des Tourismus einzubeziehen und die überwiegend exportorientierten Industrie- und Gewerbeunternehmen (Def. vgl. Frage 5a) von der Abgabenpflicht auszunehmen. Die Tourismusfinanzierung darf nicht aufgrund von Partikularinteressen (noch) komplizierter ausgestaltet werden. 10. Finanzielle und personelle Auswirkungen (Bericht: Teil B, Kapitel 9) a.) b.) Sind Sie mit den Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 9.1) Sind Sie mit den Aussagen zu den personellen Auswirkungen einverstanden? (Bericht: Teil B, Kapitel 9.2) a) Die Vollzugskosten sind vollständig durch den Kanton zu tragen. Diejenigen Mittel, welche aus den Regionen kommen müssen eins zu eins in die Regionen zurückfliessen. b) Durch die Ansiedlung des Inkassos bei der Steuerverwaltung und die allfällige Kombination mit der ordentlichen Steuerklärung sollten sich die personellen Ressourcen optimieren lassen. Die Deklaration sollte mittels eines Zusatzblatts mit der ordentlichen Steuererklärung erfolgen. Dies hält die zusätzliche administrative Belastung für die Unternehmen gering. Vernehmlassungsbericht Teil C (Kantonales Rahmengesetz) Anmerkung: Die Ausführungen im Vernehmlassungsbericht Teil A (Bedeutung des Tourismus, Bündner Tourismusreform, zukunftsweisende Tourismusfinanzierung usw.) sowie im Teil B (Abgabepflicht/Mittelgenerierung usw.) sind Grundlage auch für ein kantonales Rahmengesetz (Teil C). 11. Kantonales Rahmengesetz als Variante (Bericht: Teil C, Kapitel 10) a.) b.) c.) d.) Kann ein kantonales Rahmengesetz (Harmonisierungsgesetz) einen genügend grossen Beitrag zur Erreichung der Reformziele im Bündner Tourismus leisten und ist es somit eine echte Variante zur KTA? (Bericht: Teil C, Kapitel 10) Überwiegen die Vorteile eines Harmonisierungsgesetzes (THG) im Hinblick auf wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen gegenüber den Vorteilen einer KTA? (Bericht: Teil C, Kapitel 11) THG: Abgabesätze pro Gemeinde festlegen, Vollzug selber vornehmen, Freiwilligkeit zur Einführung einer Gemeinde-Tourismusabgabe usw. KTA: flächendeckende Abgabe, zentraler Vollzug, garantierter Mittelrückfluss in die Tourismusregion, Einführung eines Tourismusfonds und Festlegung von Vorleisterregionen usw. Gemäss THG ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie eine Gemeinde- Tourismusabgabe einführen oder nicht. Ist es vertretbar, dass sich kaum alle Bündner Gemeinden an der Tourismusfinanzierung beteiligen? (Bericht: Teil C, Kapitel 10) Können die Reformziele auch mit einem THG und einer damit verbundenen Vielzahl von kommunalen Tourismusabgabegesetzen erreicht werden (Herausforderung zur regionalen Abstimmung der Abgabesätze einzelner Tou- 10

rismusgesetze auf Gemeindeebene)? (Bericht: Teil C, Kapitel 10) e.) Gemeinden legen gemäss THG die Abgabesätze selbstständig fest und stellen damit die Finanzierung von regional tätigen Tourismusorganisationen sicher. Kann eine regionale Abgabegerechtigkeit mit einzelnen kommunalen Tourismusabgabegesetzen effizient und zweckmässig erreicht werden? (Bericht: Teil C, Kapitel 10) Für die ITG ist das THG keine Alternative (vgl. Begleitschreiben). Der Mehrwert gegenüber der heutigen Situation rechtfertigt die hierfür notwendigen Aufwendungen nicht. Eine Finanzierung auf Stufe Gemeinde fördert gemeindespezifische Problemlösungen. Beim Festsetzen der Sätze werden primär die Bedürfnisse der Gemeinden und nicht diejenigen der Destinationen sprich der DMO und ReTO im Vordergrund stehen. 12. Weitere geprüfte Alternativen der Tourismusfinanzierung (Bericht: Teil C, Kapitel 11) Sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Gemeinden, ein Grundgesetz für die Kurtaxe und Tourismusförderungsabgabe, eine Tourismusabgabe auf regionaler Ebene sowie eine partielle Tourismuszwecksteuer gleichwertige Alternativen zur vorgeschlagenen Tourismusfinanzierung? (Bericht: Teil C, Kapitel 11.1 bis 11.4) Zur Schaffung von marktorientierten Destinationsorganisationen sind grundlegende Verbesserungen in der Tourismusfinanzierung notwendig. Die heutige Form (Kurtaxen, kommunale Tourismusförderungsabgaben) ist nicht mehr zeitgemäss und nur dann eine Alternative, im Sinne des Status quo, wenn durch die angestrebten Veränderungen/Anpassungen keine Mehrwerte geschaffen werden können, so dass sich ein Systemwechsel lohnt. Der Ruf nach einer Tourismusfinanzierung durch allgemeine Steuererträge (kantonaler Staatshaushalt) tönt verlockend, ist aber keine echte Alternative, da das Grundprinzip Abgabepflichtig ist der Nutzniesser nicht eingehalten wird. 13. Haben Sie weitere Bemerkungen oder Vorschläge zur künftigen Bündner Tourismusfinanzierung? Bemerkungen/Vorschläge: vgl. Begleitschreiben Es wäre begrüssenswert, wenn bei der Beratung des Gesetzes die regierungsrätliche Verordnung vorliegen würde, damit die Details der Umsetzung bekannt sind. Die sich zurzeit in Abklärung befindende Mehrwertsteuerthematik bezüglich dem Verhältnis Kanton-Gemeinde-Destination bezüglich Auszahlung der KTA sollte, bis zur Diskussion im Grossen Rat mit der ESTV verbindlich geklärt und geregelt sein. Die Informationsveranstaltungen der ITG haben gezeigt, dass es zu Härtefällen kommen kann. Die ITG geht davon aus, dass der Regierung mit Art. 30 der notwendige Spielraum zugestanden wird um auf spezifische Herausforderungen zu reagieren und einzugehen. 11

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2010 Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit elektronisch an folgende Adresse: info@awt.gr.ch Amt für Wirtschaft und Tourismus Grabenstrasse 1, 7001 Chur 12