EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung

Ähnliche Dokumente
EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas

27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern

Novellierung der Energieeinsparverordnung

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Inkrafttreten des Gesetzes

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis. Prof. Dr. Anton Maas. Wirtschaftlichkeit EnEV Folie 1

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Die neue EnEV: Was gilt ab wann?

Energieeffizienz von Gebäuden Anforderungen und Fördermöglichkeiten

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Berliner Energietage. Berliner Energietage EnEV in der Praxis. MR Peter Rathert

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

Die geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis

EnEV 2016 Ziegelwerk Staudacher. Klaus Meyer Technischer Bauberater

Energieeffizient Bauen

Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

17. Fachtagung ERDGAS UMWELT ZUKUNFT

1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Münchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?

EnEV: Luftdichtheit im Brennpunkt zwischen Förderung und normativer Forderung

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Wohn- und Geschäftshaus Augustaanlage 38,40,42; Mannheim Wohngebäude (Heizungsanlage) ,556 m²

EnEV Ausblick 2014

EEWärmeG und EnEV 2009

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Die Anforderungen der neuen EnEV 2014 /2016

Pressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt

Spielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität

Kleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014!

Technische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik

2. GIH Bundeskongress Energie-Effizienz heute und morgen Die neue EnEV MR Peter Rathert

Karolinger-Hof. Objektdaten. Objektbeschreibung. Lage. Wasserburg Paderborn. Wohnfläche: 60,16 m²

Herausforderungen im Umgang mit der aktuellen

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom November 2013

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹

EnEV- und KfW-Anforderungen

Weil andere Heizsysteme nur heizen können.

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Gebäude-Energieausweise EnEV 2014

EnEV und Energieausweise 2009

Die Umsetzung der neuen EnEV 2009 im Mauerwerksbau

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

EnEV Gesetzliche Forderungen im Bestand und der Energieausweis" Dipl. Ing. (FH) für Energetik Ulrich Kleemann Freiberuflicher Energieberater

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Wickrathberger Str Mönchengladbach. Verkauf - Vermietung

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

BMWi / IIC2 Berlin, 15. Januar 2016

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Gebäudestandards Ein allgemeiner Überblick

Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH. Informationsveranstaltung zu den Freiburger Effizienzhausstandards am 6.

FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW

Gebäudestandards Ein allgemeiner Überblick

Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹

Umsetzung der EnEV und der neuen KfW Förderprogramme für den Neubau. Dipl.-Ing. Stephan Böddeker

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Mehrfamilienhaus Thüringer Str ; Mülheim

ENERGIEAUSWEIS gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom

EnEV- und KfW-Anforderungen

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

* Neubau: Großzügige Wohnung mit 2 Balkonen! * Körnerstrasse Gütersloh Objektdaten Wohnfläche: 94,34 m²

Praxis der Energieeffizienz» EnBW Energie Baden-Württemberg AG Rudolf Schiller Herbstveranstaltung Energiegemeinschaft 1.

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr Bielefeld Telefon: 0521/ Fax: 0521/

Ausblick: EnEV Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung. Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.

Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Neu bauen - mit Durchblick

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

Energetische und wirtschaftliche Betrachtungen zur Optimierung von Bestandsanlagen

Manfred Mai. Dipl.-Ing.(FH) Architekt Seit 15 Jahren i.d. Ziegelindustrie Sachverständiger 2 ZVEnEV Energieberater BAFA

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

2.3 Nachrüstverpflichtungen in Bestandsgebäuden

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

Neubau Grundschule Blumberg Energetisches Konzept. Energetisches Konzept Neubau Grundschule Blumberg

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH. Fachforum Energetische Standards in der Stadtplanung am

Vorläufiger Energieausweis

Transkript:

EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Oldenburg, 16.11.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum Nord

Entwicklung des energieeffizienten Bauens EnEV 2009 EnEV 2016 Quelle: Erhorn

Energiesparendes Bauen gesetzlicher Standard Wohin geht die Reise? Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (Bau von Niedrigstenergiehäusern) Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz und sehr geringem Energiebedarf Deckung des Energiebedarfs zum überwiegenden Teil aus erneuerbaren Energien Effizienzkriterien sind national festzulegen Deutschland: Umsetzung mit dem neuen 2a EnEG (vor dem 01.01.2017 bei behördlicher Nutzung bzw. vor dem 01.01.2019)

Energieeinsparungsgesetz 2013 2a Niedrigstenergiegebäude Wer nach dem 31. Dezember 2020 ein Gebäude errichtet, das nach seiner Zweckbestimmung beheizt oder gekühlt werden muss, hat das Gebäude, um Energie zu sparen, als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung [EnEV] zu errichten. Für zu errichtende Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von Behörden genutzt werden sollen, gilt die Pflicht nach Satz 1 nach dem 31. Dezember 2018. Ein Niedrigstenergiegebäude ist ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist; der Energiebedarf des Gebäudes muss sehr gering sein und soll, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Energieeinsparungsgesetz 2013 2a Niedrigstenergiegebäude Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden zu regeln, denen zu errichtende Gebäude genügen müssen. Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung nach Absatz 2 vor dem 1. Januar 2017/19 zu erlassen.

Energieeinsparungsgesetz 2013 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen Die in den Rechtsverordnungen [ ] aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

Forderungen/Wünsche der Bauherrenschaft an moderne Wohnungen: finanzierbar in der Anschaffung und günstig im Unterhalt mollig warm ausreichend Warmwasser, einfach in der Handhabung, schick, hochwertige Innenausstattung frei von Restriktionen, (im Kontext mit kein Mensch will Probleme ) über viele Jahrzehnte

Was ist normativ und verordnungsrechtlich beim Hausbau zu beachten? (Auszug)

Normative Anforderungen Beispiele: DIN 4108-2 Mindestwärmeschutz nach Tabelle 3 mit R 1,2 m 2 K/W, sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-3 Feuchteschutz Abschnitt 4.3.3 Dächer (genormte Konstruktionen) + Abschnitt 6 Hinweise zur Luftdichtheit Zitat: Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zur Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden. DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden Planungs- und Ausführungsempfehlungen

Anforderungen des Gesetzgebers EnEV - Zu errichtende Gebäude Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie Anforderungen an die Bauwerkshülle und den sommerlichen Wärmeschutz 6 Dichtheit Zitat: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEwärmeG) Anforderungen, Ersatzmaßnahmen

Nachweise EnEV - NEUBAU 3 Nachweise sind notwendig: Wohnungsbau 1. Primärenergiebedarf Q p Wärmebilanz des Gebäudes Verluste Anlagentechnik Berücksichtigung des Energieträgers durch den Primärenergiefaktor f p 2. spezifischer Transmissionswärmebedarf H T Wärmeverlust der Gebäudehülle (gemittelter U-Wert) 3. Sommerlicher Wärmeschutz

Nachweis Referenzgebäude-Verfahren 1. eigener Entwurf mit Ausrichtung, Geometrie und Bauteilflächen 2. vorgeschriebene U-Werte und Anlagentechnik in eigenen Entwurf 3. gewünschte U-Werte und Anlagentechnik in zukünftiges Gebäude Q P,max Q P,vorh 4. Nachweis Q P,max Q P,vorh

Referenzgebäudeverfahren Referenzwerte (EnEV - Anlage 1, Tabelle 1) Quelle: Maas, Uni Kassel

U-Werte Referenzgebäude - Beispiele U = 0,35 W/(m²K) U = 0,28 W/(m²K)

U = 0,20 W/(m²K)

EnEV 2016 Das Referenzgebäude EnEV 2009 kann so nicht mehr gebaut werden! Was hat sich verändert?

Verschärfung des Anforderungsniveaus der EnEV Entwicklung/Veränderungen zum 01. Januar 2016 Neubau: Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen ab 2016: Ref.-Geb. EnEV2009 mit Klima D 2014 neu und f P,EnEV2016 25 % Verschärfung der baulichen Nebenanforderungen ab 2016: EnEV 2009 20 % H T, vorh H T, Ref.-Geb. H T, EnEV Anl. 1, Tab. 2 Änderung des Primärenergiefaktors für Strom ab 2016: Netzmix Strom f P = 1,8 (EnEV 2009 = 2,6; EnEV 2014 = 2,4) Verdrängungsmix Strom 2,8 in das Netz eingespeister Strom

Anforderung Neubau Primärenergiebedarf nach dem Referenzgebäudeverfahren Quelle: Maas, Uni Kassel

Anforderung Neubau Gebäudehülle Wohngebäude ab 2016 zusätzlich H T max = 1,0 *H T Ref

Anforderung Neubau Gebäudehülle Nichtwohngebäude

Von der EnEV 2009 zur EnEV 2016 Entwicklung Q p, max Was hat sich verändert? Erfüllung der EnEV-Anforderungen Lösung 2 Beispiele

Beispiel Referenzgebäude MFH mit 6 WE, mit Keller, A N = 767,9 m² EnEV 2009 Q P,Ref. = 57,0 kwh/(m²a) Q P,max = 57,00 kwh/(m²a) H T, Ref. Geb. = 0,418 W/(m²K) H T, max = 0,50 W/(m²K) EnEV 2014 Q P,Ref. = 54,4 kwh/(m²a) Q P,max = 54,40 kwh/(m²a) (Kli. D, f P, Strom = 2,4) *) H T, Ref. Geb. = 0,418 W/(m²K) H T, max = 0,50 W/(m²K) EnEV 2016 Q P,Ref. = 53,0 kwh/(m²a) - 25 % = Q P,max = 39,75 kwh/(m²a) (f P, Strom = 1,8) *) H T, Ref. Geb. = 0,418 W/(m²K) H T, max = 0,418 W/(m²K) *) Veränderungen

Beispiel Referenzgebäude EFH mit 145 m² Wohnfläche, ohne Keller, A N = 177,23 m² EnEV 2009 Q P,Ref. = 81,0 kwh/(m²a) Q P,max = 81,0 kwh/(m²a) H T, Ref. Geb. = 0,407 W/(m²K) H T, max = 0,40 W/(m²K) EnEV 2014 Q P,Ref. = 77,4 kwh/(m²a) Q P,max = 77,4 kwh/(m²a) (Kli. D, f P, Strom = 2,4) *) H T, Ref. Geb. = 0,407 W/(m²K) H T, max = 0,40 W/(m²K) EnEV 2016 Q P,Ref. = 74,9 kwh/(m²a) - 25 % = Q P,max = 56,2 kwh/(m²a) (f P, Strom = 1,8) *) H T, Ref. Geb. = 0,407 W/(m²K) H T, max = 0,40 W/(m²K) *) Veränderungen

Beispiel Referenzgebäude Erfüllung EnEV-Anforderungen und EEwärmeG 1. Beispiel: H T, vorh. = 0,375 W/(m²K) < H T, max durch Fenster mit U w = 1,0 W/(m²K), g =0,50 Lüftungsanlage mit WRG (Wärmebereitstellungsgrad > 60 %) und Vergrößerung der Solaranlage auf mind. 10,3 m² Q P,vorh = 54,1 kwh/(m²a) < Q P,max = 56,2 kwh/(m²a)

Beispiel Referenzgebäude Erfüllung EnEV-Anforderungen und EEwärmeG 2. Beispiel: H T, vorh. = 0,375 W/(m²K) < H T, max durch Fenster mit U w = 1,0 W/(m²K), g =0,50 Luft/Wasser-Wärmepumpe (GL) und EHS (SL 5 % Heizung und Warmwasser) Q P,vorh = 54,2 kwh/(m²a) < Q P,max = 56,2 kwh/(m²a)

Die EnEV- Energieausweisformulare (Auszug) Ausstellung nach Fertigstellung des Gebäudes! Erfassung aller relevanten Änderungen und Fortschreibung der Berechnungen

Quelle: Maas

Quelle: Maas

Quelle: Maas Zeitverzug!

Zusammenführung EnEV und EEWärmeG Verschärfungen voraussichtlich ab 2019/2021 Verschärfungen voraussichtlich ab 2019/2021 1. Anforderungsgröße: Primärenergiebedarf Q P,2021 = (Q P,Ref 0,55) ungeklärt Änderung f P = 1,4 für Heizöl anstelle aktuell f P = 1,1

Zusammenführung EnEV und EEWärmeG Verschärfungen voraussichtlich ab 2019/2021 2. Anforderungsgröße spezifischer Transmissionswärmeverlust: H T Geb,2021 = H T Geb,2016 0,7 Anforderungen an H T EnEV 2016 ab 2021? Freistehendes Wohngebäude mit A N 350m² H T = 0,40 W/(m² K) H T = 0,28 W/(m² K) Freistehendes Wohngebäude mit A N > 350m² H T = 0,50 W/(m² K) H T = 0,35 W/(m² K) Einseitig angebautes Wohngebäude H T = 0,45 W/(m² K) H T = 0,32 W/(m² K) Alle anderen Wohngebäude H T = 0,65 W/(m² K) H T = 0,46 W/(m² K)

Hinweis zur Anlagentechnik in den EnEV-Berechnungen: Unterscheidung zwischen EnEV- Nachweis und Auslegungsplanung (keine Wechselbeziehung zwischen den Normen DIN V 4701-10 und DIN EN 12831)

Mit der EnEV 2014 Kontrollsystem für Energieausweise Alle neu ausgestellten Ausweise eines Kalenderjahres sind zu erfassen: Registriernummer kontrolliert werden sollen repräsentative Stichproben mit 3 Kontrollstufen Plausibilitätskontrolle Nachrechnung Vor-Ort Kontrollen (Übereinstimmung Energieausweis mit Gebäude)

Begleitung/Kontrolle der energetischen Qualität In eigener Sache Praxiserfahrungen Bei den KfW-Effizienzhäusern von der KfW vorgeschrieben. nur autorisierte Sachverständige (dena-liste) Notwendig oder nur kostentreibend? Dokumentation aller relevanten Maßnahmen!!

Qualitätssicherung - Beispiel Vor-Ort-Kontrolle der eingebauten Anlagentechnik Vergleich mit den eingerechneten Parametern Herstellerangaben/Standardwerte nach Norm Belegbar durch Prüfzeugnisse anerkannter Institutionen! Umsetzung in der Bauausführung (Dokumentation) Abgleich und Ausstellung des Energieausweises

Dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik??

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ebz-nord@t-online.de