Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit: In welchen Res - sorts werden auf welche Weise strukturell 370 Millionen Euro eingespart?

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1063 24. 11. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit: In welchen Res - sorts werden auf welche Weise strukturell 370 Millionen Euro eingespart? Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Ressorts sollen mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 jeweils welche Summen strukturell eingespart werden? 2. Wie hoch fällt der Anteil reduzierter Zinsausgabenansätze an den von der Ministerin genannten strukturellen Ressorteinsparungen von 370 Millionen Euro aus? 3. Bei welchen Haushaltstiteln werden die in Frage 1 genannten Sparbeiträge in den jeweiligen Ressorts im Einzelnen erbracht? 4. Durch welche Veränderung der heutigen Verwaltungspraxis werden bei den in Frage 3 genannten Haushaltstiteln die jeweiligen Sparbeiträge erbracht? 5. Welche Einsparbeiträge werden nicht durch Ausgabenkürzungen, sondern durch Einnahmenmehrungen erbracht? 6. Welche Einsparbeiträge sind keine echten Einsparbeiträge, sondern Einsparbeiträge, die aus realistischeren Annahmen über die tatsächlich zu leistenden Ausgaben entstehen? 24. 11. 2016 Hofelich SPD Eingegangen: 24. 11. 2016 / Ausgegeben: 12. 01. 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Begründung Gegenüber der Öffentlichkeit hat die Ministerin für Finanzen erklärt, dass bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2017 alle Ministerien einen Beitrag zur Konsolidierung bringen würden. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 25. Oktober 2016: In den Ressorts werden im kommenden Jahr 370 Mio. Euro strukturell eingespart. Noch nicht bekannt ist jedoch, welchen konkreten Einsparbeitrag welches Ressort auf welche Weise im Einzelnen gemäß dem von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf geleistet hat. Auch mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs im Landtag Anfang Dezember ist nicht sichergestellt, dass der Gesetzgeber diese einzelnen Beiträge erkennen kann. Denn der Einsparbeitrag ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den in der ursprünglichen Planung angesetzten Ausgaben- bzw. Einnahmenansätzen und den im Haushaltsentwurf tatsächlich angesetzten Ausgaben- bzw. Einnahmeansätzen. Letzte lassen sich zwar aus dem Haushaltsentwurf entnehmen, erstere aber nicht. Im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit soll durch die Kleine Anfrage eine genaue Information des Gesetzgebers zu den genauen Sparbeiträgen in den Ressorts sichergestellt werden. Antwort*) Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 Nr. 2-0422/17 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. in welchen Ressorts mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 jeweils welche Summen strukturell eingespart werden soll; Zu 1.: Im Regierungsentwurf des Haushalts 2017 wurden in Höhe von insgesamt 800 Mio. Euro Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Anteil der Ressorts an den Konsolidierungsvorgaben wurde mit Kabinettsbeschluss vom 19. Juli 2016 mit 370 Mio. Euro festgelegt. Die von den Ressorts vorgelegten Konsolidierungsmaßnahmen ergeben sich aus folgender Tabelle: Ressort (Epl.) Konsolidierungssumme in Tsd. StM (02) 1.504,8 IM (03) 23.311,0 KM (04) 31.248,6 JuM (05) 20.112,0 FM (06) 13.425,6 WM (07) 18.184,5 MLR (08) 22.850,0 SM (09) 27.649,7 UM (10) 12.406,3 AFV (12) 163.181,2 VM (13) 8.904,0 MWK (14) 27.222,3 Gesamtsumme 370.000,0 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

2. wie hoch der Anteil reduzierter Zinsausgabenansätze an den von der Ministerin genannten strukturellen Ressorteinsparungen von 370 Millionen Euro ausfällt; Zu 2.: Der Anteil beträgt rd. 23 %. 3. bei welchen Haushaltstiteln werden die in Frage 1 genannten Sparbeiträge in den jeweiligen Ressorts im Einzelnen erbracht? 4. durch welche Veränderung der heutigen Verwaltungspraxis bei den in Frage 3 genannten Haushaltstiteln die jeweiligen Sparbeiträge erbracht werden; 5. welche Einsparbeiträge nicht durch Ausgabenkürzungen, sondern durch Einnahmenmehrungen erbracht werden; Zu 3., 4., und 5.: Die Haushaltstitel ergeben sich aus der beigefügten, mit den Ressorts abgestimmten Übersicht. Die Verwaltungspraxis wird soweit erforderlich jeweils an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. 6. welche Einsparbeiträge keine echten Einsparbeiträge sind, sondern Einsparbeiträge, die aus realistischeren Annahmen über die tatsächlich zu leistenden Ausgaben entstehen; Zu 6.: Gem. 11 Abs. 2 LHO bzw. 8 Abs. 2 HGrG sind bei der Veranschlagung die zu erwartenden Einnahmen und die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben bzw. voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan enthalten. Bei der Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben müssen daher immer realis - tische Annahmen Grundlage für die Veranschlagung im Staatshaushaltsplan sein. Dr. Splett Staatssekretärin 3

Epl. 02 (Staatsministerium) Kap. 0204 insgesamt 291,2 Kap. 0201 TG 74 50,0 Kap. 0201 TG 77 20,0 Kap. 0201 Tit. 428 06 20,1 Kap. 0202 Tit. 531 04 50,0 Kap. 0201 Tit. 421 01 322,0 Kap. 0201 Tit. 529 02 un 529 03 25,0 Kap. 0202 Tit. 972 01 726,5 Summe Epl 02 1.504,8 Epl. 03 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) Kap. 0305 Tit. 112 01 4.000,0 Kap. 0301,0304-0307, 0312 jew. Tit. 422 01 ff nach 6a StHG 2017 7.000,0 Kap. 0302 Tit. 972 10 12.311,0 Summe Epl 03 23.311,0 Epl. 04 (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) Betrag in Tsd. EUR Kap. 0436 Tit. 633 01 700,0 Kap. 0436 Tit. 427 23 1.900,0 Kap. 0402 Tit. 441 02; Kap. 0405-0428 Tit. 422 01 11.943,7 Kap. 0402 Tit. 972 10 16.704,9 Summe Epl 04 31.248,6 Epl. 05 (Ministerium der Justiz und für Europa) Kap. 0503 / 0511 / 0512 Tit. 111 42 jeweils 1,0 Mio. EUR) 3.000,0 Kap. 0503 Tit. 536 01 2.000,0 Kap. 0503 Tit. 536 01 1.732,0 Kap. 0503 Tit.111 42 und 111 44; Kap. 0511 und 0512 jeweils Tit. 111 42 13.380,0 Summe Epl 05 20.112,0 Seite 1 von 4 4

Epl. 06 (Ministerium für Finanzen) Kap. 0608 Tit. 112 01 1.500,0 Kap. 0608 Tit. 119 21 4.000,0 Kap. 0608 Tit. 261 01 3.850,0 Kap. 0607 Tit. 511 01 16,0 Kap. 0607 Tit. 531 01 8,0 Kap. 0607 Tit. 546 49 7,0 Kap. 0607 Tit. 812 01 1,0 Kap. 0607 TG 74 612,0 Kap. 0615 Tit. 682 01 723,6 Kap. 0618 Tit. 687 75 2.000,0 vgl. Epl. 12 708,0 Summe Epl 06 13.425,6 Epl. 07 (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau) Betrag in Tsd. EUR Kap. 0702 Tit. 429 02 250,0 Kap. 0708 Tit. 894 79 500,0 Kap. 0710 Tit. 683 78 500,0 Kap. 0710 Tit. 686 71 100,0 Kap. 0702 Tit. 972 10 2.834,5 Kap. 0711 Tit. 681 77 Kap. 0711 Tit. 663 76 14.000,0 Summe Epl 07 18.184,5 Epl. 08 (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) Kap. 0833 Tit. 121 01 3.000,0 Kap. 0810, 0812; 0817, 0823, div. Titel 870,0 Kap. 0803 Tit. 892 81 1.000,0 Kap. 0803 Tit. 683 97 2.500,0 Kap. 0803 Tit. 686 89 700,0 Kap. 0806 Tit. 682 01 350,0 Kap. 0826 Tit. 547 74 500,0 Kap. 0827 Tit. 812 01 500,0 Kap. 0831 Tit. 683 72/ Tit. 686 72 200,0 Kap. 0835 Tit. 547 73 100,0 Kap. 0802 Tit. 972 10 13.130,0 Summe Epl 08 22.850,0 Epl. 09 (Ministerium für Soziales und Integration) Betrag in Tsd. EUR Kap. 0902 Tit. 972 10 27.649,7 Summe Epl 09 27.649,7 Seite 2 von 4 5

Epl. 10 (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) Betrag in Tsd. EUR Kap. 1001 Tit. 422 01 881,0 Kap. 1001 Tit. 531 01 10,0 Kap. 1001 Tit. 812 69 10,0 Kap. 1002 Tit. 547 80 10,0 Kap. 1005 TG 85 1.420,0 Kap. 1006 Tit. 526 11 50,0 Kap. 1006 TG 78 61,0 Kap. 1006 TG 79 13,3 Kap. 1006 TG 80 67,0 Kap. 1007 Tit. 661 74 600,2 Kap. 1007 TG 75 58,7 Kap. 1007 Tit. 633 85 200,0 Kap. 1008 Tit. 546 49 0,2 Kap. 1008 Tit. 632 01 2,4 Kap. 1008 Tit. 534 69 86,0 Kap. 1008 TG 91 4.826,1 Kap. 1008 TG 92 5,2 Kap. 1008 TG 93 50,2 Kap. 1009 TG 70 1.200,0 Kap. 1009 TG 71 1.400,0 Kap. 1010 1.450,0 Kap. 1011 Tit. 526 21 0,4 Kap. 1011 Tit. 812 71 1,7 Kap. 1011 Tit. 547 72 2,9 Summe Epl 10 12.406,3 Epl. 12 (Allgemeine Finanzverwaltung) Kap. 0620 Tit. 121 22 10.000,0 Kap. 1205 Tit. 633 04 45.000,0 Kap. 1206 TG 86 86.000,0 Kap. 1209 Tit. 517 05 13.891,2 Kap. 0620 Tit. 682 14 9.000,0 Summe Epl 12 163.891,2 Seite 3 von 4 6

Epl. 13 (Ministerium für Finanzen) Betrag in Tsd. EUR Kap. 1303 Tit. 633 97 8.904,0 Summe Epl 13 8.904,0 Epl. 14 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) Kap. 1403 Tit. 111 05 5.400,0 Kap. 1403 Tit. 111 06 500,0 Kap. 1403 Tit. 111 31 3.000,0 Kap. 1403 Tit. 685 01 200,0 Kap. 1499 Tit. 685 20 300,0 Kap. 1402 Tit. 972 10 17.822,3 Summe Epl 14 27.222,3 Summe der Erfüllung der strukturellen Konsonsolidierungsvorgaben im Entwurf des StHPl 2017 370.000,0 Seite 4 von 4 7