Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Graz am

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Transkript:

Protokoll Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Graz am 1.3.2017 Mag. Wolfgang Palle begrüßt die Teilnehmer. Die Sitzung wird mit einer Vorstellungsrunde eröffnet. Wohnunterstützung Frau Brigitta Kayer von der Abteilung für Beihilfen und Sozialservice des Landes Steiermark ist gekommen, um die Wohnunterstützung vorzustellen und Fragen dazu zu beantworten. Die Wohnunterstützung ersetzt seit 2016 die bisherige Wohnbeihilfe und bringt einige Änderungen. Die Wohnunterstützung können Personen beantragen, die österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger sind, sowie Personen aus dem Ausland, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ständig in Österreich wohnen und eine Arbeitsbewilligung haben oder in Österreich gearbeitet haben und bereits in Pension sind, sowie Flüchtlinge, die zum ständigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind. Die Wohnunterstützung wird nur für Mietwohnungen gewährt, nicht für Eigentums- oder Mietkaufwohnungen. Es werden nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung haben, beim Ansuchen berücksichtigt. Eine 24-Stunden-Betreuung stellt eine Ausnahme dar und muss den Hauptwohnsitz nicht dort haben. Es muss ein schriftlicher Hauptmietvertrag mit Vergebührungsvermerk vorgelegt werden. Die Vermieterin oder der Vermieter der Wohnung darf kein naher Angehöriger sein. Bei der Berechnung der Wohnunterstützung wird nur mehr das Einkommen und Vermögen der Personen, die in der Wohnung leben, herangezogen. Die Größe der 1

Wohnung und der Preis pro Quadratmeter spielen, im Gegensatz zur früheren Wohnbeihilfe, keine Rolle mehr. Zum Einkommen zählen Lohn, sowie das Urlaubsund Weihnachtsgeld, Einkünfte bei selbstständiger Tätigkeit, Pension, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, Mindestsicherung, Sozialhilfe, Studienhilfe oder Unterhaltszahlungen. Das Pflegegeld, die erhöhte Familienbeihilfe oder das Persönliche Budget zählen nicht zum Einkommen. Zur Berechnung werden die Einkünfte des letzten Kalenderjahres aller im Haushalt lebenden Personen zusammengezählt und durch 12 (Monate) geteilt, daraus ergibt sich das durchschnittliche Monatseinkommen des Haushaltes. Das Monatseinkommen wird wiederum durch die Summe von Werten der Personen im Haushalt geteilt: der gesamte Haushalt: 0,5 je erwachsene Person: 0,5 je minderjährige Person: 0,3 je Person mit erhöhter Familienbeihilfe: 0,8 je Person mit Behindertenpass: 0,8 So ergibt sich zum Beispiel für eine Familie mit 2 Erwachsen und einem Kind ein Wert von 1,8 ( Haushalt 0,5 + Erwachsener 0,5 + Erwachsener 0,5 + Kind 0,3). Das durchschnittliche Monatseinkommen geteilt durch diesen Wert ergibt die Grundlage für die Bemessung der Wohnunterstützung. In diesem Beispiel wäre die Bemessungsgrundlage bei einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 1.700 also 944,44 ( 1.700 : 1,8 = 944,44 ) Die Höhe der Unterstützung wird dann anhand einer Berechnungs-Tabelle festgesetzt. Mit dieser Berechnung würde diese Familie eine Wohnunterstützung von etwa 155 bekommen können. Bevor eine Wohnunterstützung gewährt wird, muss das eigene Vermögen bis auf 10.000 aufgebraucht werden. Zum Vermögen zählen Ersparnisse, Wertpapiere, 2

Immobilien oder ein Auto, wenn man es nicht unbedingt für den Beruf oder aufgrund einer Behinderung braucht. Die Wohnunterstützung wird immer für ein Jahr bewilligt, beim Auslaufen muss ein Ansuchen auf Weitergewährung gestellt werden. Man wird 2 Monate vor Auslaufen per Post benachrichtigt. Die Unterstützung wird eingestellt, wenn es zu Rückständen beim Bezahlen der Miete kommt. Wenn sich das Einkommen, das Vermögen oder die Zahl der Personen ändert, muss man das sofort bekannt geben. Zu Unrecht empfangene Wohnunterstützung muss zurückgezahlt werden. Die Wohnunterstützung darf nicht mit der Mietzinsbeihilfe für Menschen mit Behinderung verwechselt werden. Da die Mietzinsbeihilfe meist höher als die Wohnunterstützung ist, werden in der Regel nicht beide Unterstützungen bewilligt. Man kann den Antrag beim Referat Beihilfen und Sozialservice in der Burggasse 7-9 in 8010 Graz oder online stellen. Unter www.soziales.steiermark.at findet man beim Punkt Soziale Leistungen/Wohnunterstützung neben dem Antrag auch ein ausführliches Informationsblatt, sowie einen Wohnunterstützungs-Rechner mit dem man die Höhe der Unterstützung überprüfen kann. Persönliches Budget Alfons Rupp vom Verein Wegweiser berichtet von aktuellen Entwicklungen und Problemen beim Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, mit der sich Menschen mit Behinderung ihre Unterstützung finanzieren können. Sie können damit bestehende Dienstleistungen, wie einen Pflegedienst oder eine Heimhilfe bezahlen oder Arbeitgeber ihrer Persönlichen Assistentinnen und Assistenten werden. Somit können sie sich einen Betreuungs-Mix nach ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen organisieren und selbst bestimmen, wer Assistenz für sie leisten soll. Der Verein Wegweiser unterstützt Betroffene bei der 3

Organisation, hilft bei der Beantragung und Planung, leitet Bewerbungen weiter und übernimmt die Anmeldung und Lohnverrechnung von Assistentinnen und Assistenten. Das Persönliche Budget bietet viele Möglichkeiten und ist ein großer Fortschritt. Herr Rupp berichtet, dass es vielen Menschen mit Behinderung so gelungen ist, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in eine eigene Wohnung zu ziehen und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Trotzdem bestehen nach wie vor Ungereimtheiten und Probleme, die immer wieder mit dem Persönlichen Budget auftreten. Das Ausfüllen des Selbsteinschätzungs-Bogens, in dem bei der Beantragung der Assistenzbedarf angegeben werden soll, ist sehr schwierig. Es ist mit erheblicher Schreib- und Rechenarbeit über mehrere Seiten verbunden und Betroffene wissen oft nicht was für die Gewährung relevant ist. Bereits im vorigen Jahr haben Selbstbestimmt Leben und der Verein Wegweiser einen Selbsteinschätzungs-Bogen in Tabellenform erstellt, der das Ausfüllen erheblich erleichtern soll. Der Vorschlag wurde bis jetzt noch nicht angenommen. Obwohl Anträge gewissenhaft und ehrlich ausgefüllt werden, werden in vielen Fällen weniger Stunden bewilligt. Es ist für Betroffene nicht nachvollziehbar warum. Es scheint so, dass unterschiedliche Bezirks-Hauptmannschaften, das Persönliche Budget unterschiedlich interpretieren. Hier sollten die Rahmenbedingung vereinheitlicht werden. Das Pflegegeld wird beim Persönlichen Budget eingerechnet, leider wurde im Gesetz nicht festgeschrieben wie und in welchem Ausmaß. Hier sollte eine vernünftige Regelung gefunden werden, die auch auf andere Ausgaben, wie Therapiekosten oder Hilfsmittel Rücksicht nimmt. Bei Berufungen am Verwaltungsgericht wurde das Pflegegeld-Gesetz so ausgelegt, dass die Stundenanzahl, die bei der Pflegegeld-Einstufung 4

herangezogen wird, eins zu eins als bereits abgedeckte Leistung angesehen wurde. Das heißt, die Richter nahmen an, dass ein Mensch mit Behinderung, der die Pflegestufe 5 bekommt, wenn er mehr als 180 Stunden Unterstützungsbedarf hat, diese Stunden mit einem Pflegegeld von 920 abdecken kann. In Realität sind das etwa 5 pro Stunde, ein Betrag mit dem man keinerlei Leistung bezahlen kann. Trotzdem wurde ein Persönliches Budget, bei dem der Stundensatz derzeit bei 24,20 liegt, nur in geringem Ausmaß bewilligt. Betroffene schrecken daher von einer Berufung zurück. Es ist zu beobachten, dass versucht wird Menschen mit Behinderung, die einen größeren Unterstützungsbedarf haben, zu einer 24-Stunden-Pflege zu drängen. Es gibt dafür einen Zuschuss vom Bundes-Sozialamt. Dies wird in Gutachten vom IHB-Team empfohlen. Für viele Betroffene kommt eine 24- Stunden Betreuung, die dauerhaft bei ihnen wohnt, jedoch nicht in Frage. Auf der anderen Seite wird Personen, die bereits eine 24-Stunden Betreuung haben und auf diese angewiesen sind, weil sie auch in der Nacht Unterstützung brauchen, das Persönliche Budget gekürzt, oder nur in geringem Ausmaß bewilligt. Es muss darauf geachtet werden, dass auch diese Betroffenen mit Pflegegeld, Zuschuss zur 24-Stunden-Pflege und dem Persönlichen Budget zusammen, einen ausreichenden Geldbetrag zu Verfügung haben, der ihnen die Grundversorgung, aber auch Freizeitaktivitäten und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Dies ist mit einer 24-Stunden-Betreuung allein oft nicht möglich. Die Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung muss gewährleistet sein. Robert Konegger berichtet, dass in Zukunft eine Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung, zu der es ab 2018 einen Lehrgang an der FH-Joanneum geben soll, bei der Begutachtung einbezogen werden soll. Die Arbeitsrechtliche Situation von Persönlichen Assistentinnen und Assistenten ist unklar. Auf Basis eines Erlasses durch das Sozialministerium im 5

Jahr 1997 können Assistentinnen und Assistenten mit einem freien Dienstvertrag beschäftigt werden. Die Arbeit zu fixen Terminen und zusätzlichen flexiblen Einsatzzeiten erfüllt eigentlich nicht die Kriterien eines freien Dienstverhältnisses. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Krankenstand, sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Privatpersonen müssten nach geltendem Recht Persönliche AssistentInnen auf Basis des Hausangestellten-Gesetzes beschäftigen, dies ist für Menschen mit Behinderung, die mehrere Assistentinnen oder Assistenten brauchen, nicht zu finanzieren. Sie müssten im Falle von Urlauben ja auch zusätzlich die Assistenz bezahlen, und Hausangestellte bekommen neben dem 13. und 14. sogar ein 15. Gehalt. Die Wiener Assistenz Genossenschaft musste kürzlich alle freien Dienstverträge auf echte Dienstverhältnisse umstellen, was den Stundensatz schlagartig erhöhte. Viele Menschen mit Behinderung in Wien fürchten um ihre Persönliche Assistenz. Man muss jedoch betonen, dass der Stundensatz in Wien nur 16 betragen hat und seit 16 Jahren nicht erhöht worden ist. Mit dem Stundensatz des Persönlichen Budgets in der Steiermark ist eine leistungsgerechte Bezahlung, die auch die Nachteile eines freien Dienstverhältnisses etwas mildert, möglich. Dies gilt auch für selbstständige Personen-Betreuerinnen und Betreuer mit Gewerbeschein. Die rechtliche Grundlage muss auf alle Fälle geklärt sein. Es gibt einzelne Fälle in denen Menschen mit Behinderung auf Lohnnachzahlungen geklagt wurden, obwohl es den Erlass des Sozialministeriums gibt. Sollten neue Arbeitsmodelle entwickelt werden, ist darauf zu achten, dass sie die notwendige Flexibilität in der Persönlichen Assistenz garantieren. Alfons Rupp betont, dass das Persönliche Budget trotz einzelner Probleme eine bahnbrechende Leistung darstellt, die Menschen mit Behinderung völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Der Verein Wegweiser wird auch wieder Teil der 6

Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Persönlichen Budgets, die gerade von Selbstbestimmt Leben geformt wird, sein. Die Expertinnen und Experten, die alle ein Persönliches Budget beziehen, werden Vorschläge zu allen Problemfeldern erarbeiten. Herr Rupp und der Verein Wegweiser würden sich wünschen, dass ein persönliches Budget großzügig gewährt wird, um sich ein Unterstützungs-System aufzubauen, das funktioniert und dann nach 1 bis 2 Jahren zu prüfen, ob es ausreicht, zu viel ist oder effizienter gestaltet werden kann und dabei zu darauf zu achten, dass es zu keinem Sozial-Dumping in der Persönlichen Assistenz kommt. Verein Wegweiser Homepage: www.wegweiser.or.at Email: office@wegweiser.or.at Telefon: 0699 1707 44 11 Altstadt-Kommission Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind oft nicht leicht in Einklang zu bringen. Frau Mag.a Gertraud Strempfl-Ledl ist Kunsthistorikerin und Vorsitzende der Altstadtkommission. Zusammen mit ihrem Stellvertreter, dem Architekten Dipl. Ing. Norbert Frei, stellt sie die Arbeit der Altstadt-Kommission vor und beantwortet Fragen im Beirat. Die Aufgabe der Kommission ist in erster Linie die Erhaltung der Struktur der Grazer Altstadt und der Schutz der historischen Bauten. Dies betrifft auch Gebäude und Gebiete, die nicht unter Denkmalschutz stehen und das Erscheinungsbild im öffentlichen Raum. Die Kommission besteht aus 16 Mitgliedern, 2 beratenden Juristen und dem Altstadt-Anwalt HR Prof. Dr. Manfred Rupprecht. Die Aufgabe der Kommission ist die Erstellung von Gutachten als Sachverständige für die Baubehörde bei allen Bauvorhaben in Grazer Schutzzonen. Die Mitglieder arbeiten alle ehrenamtlich. Im Jahr 2016 wurden fast 800 Vorhaben bearbeitet. Das kann von 7

Großprojekten bis zu kleinen Vorhaben, wie einem Werbeschild oder einem Sonnenschutz reichen. Die Kommission muss das äußere Erscheinungsbild beurteilen, der Denkmalschutz geht dabei weiter und kann auch Änderungen im Inneren von Gebäuden betreffen. Frau Strempfl-Ledl betont, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Multi- Funktionalität der historischen Altstadt für alle Bevölkerungsgruppen und damit auch Barrierefreiheit gewährleistet sein muss. Die Kommission muss aber das Erscheinungsbild beurteilen und kann beispielsweise die Gestaltung einer Behinderten-Rampe beanstanden. Die Umgestaltung des Geidorfplatzes war Thema im Behindertenbeirat. Dabei hat die Kommission nicht die barrierefreien Maßnahmen an sich kritisiert, sondern das Erscheinungsbild der geplanten Rampe und den Abriss einer historischen Treppe. Es wäre wichtig, dass die zuständigen Stellen, wie das Referat für Barrierefreies Bauen und die Altstadt-Kommission schon in der Planungsphase benachrichtigt und hinzugezogen werden und man gemeinsam Lösung erarbeitet. Das ist leider nicht immer der Fall und kann zu Verzögerungen oder gar einem Baustopp führen, was zu höheren Kosten führt. Ein großes Thema ist die Zugänglichkeit von alten Gebäuden. Lifte sind oft nicht vom Eingang her zu erreichen oder machen in Zwischengeschossen halt. Herr Frei ist als Architekt der Meinung, dass die Barrierefreiheit außer Frage stehen sollte und in der Erziehung und Ausbildung von Planern, Entwicklern und Bauherren einen Schwerpunkt bilden sollte. Andere Länder, wie Schweden, wo sogar Badeseen über Rampen zugänglich sind, sind in diesem Bereich um Jahrzehnte voraus. Es ist ihm ein großes Anliegen, dass vererbtes, historisches Kulturgut erhalten bleibt und das Erscheinungsbild und die Landschaft auch außerhalb von Graz nicht verschandelt wird. Die Zusammenarbeit und Kommunikation könnte verbessert werden. Herr Frei lädt Mitglieder des Beirates als Expertinnen und Experten zu Sitzungen der Altstadt- 8

Kommission ein. Die Kommission und das Referat für Barrierefreies Bauen müssten früher benachrichtigt werden, dann funktioniert auch die Zusammenarbeit und man kann gute Lösungen finden. Die Projekte müssen einfach früher vorgelegt werden, es braucht auch Zeit sich in das Projekt einzuarbeiten. Frau Strempfl-Ledl spricht sich gegen halbe Lösungen aus, oft ist es besser mehr Geld zu investieren um wirkliche Barrierefreiheit zu erreichen. Sie erzählt von einem Beispiel wo ein Lift im Innenhof so gebaut wurde, dass eine Rollstuhlfahrerin ihre Wohnung über den vergrößerten Balkon erreichen kann und kein zusätzlicher Treppenlift notwendig war. Wolfgang Palle hebt hervor, dass Barrierefreiheit viele Bereiche und verschiedene Arten der Behinderung betrifft, wie die Raum-Akustik für Schwerhörige oder Leitsysteme für blinde Personen. Es gibt zweimal im Jahr einen internen Workshop in der Altstadt- Kommission, wo gewisse Themen ausführlich behandelt werden. Frau Strempfl-Ledl regt an, einen Workshop zum Thema Barrierefreiheit mit Expertinnen und Experten aus dem Beirat abzuhalten und Probleme, die die Altstadt-Kommission betreffen, am besten schriftlich zu melden. Christian Grübl ist viel mit dem E-Rollstuhl in Graz unterwegs und bietet seine Hilfe an. Man könnte einen gemeinsamen Rundgang in der Grazer Altstadt machen um Problemzonen aufzuzeigen. Werbeständer oder Körbe mit Waren werden oft vor Geschäften auf den Gehsteig gestellt. Dies kann ein großes Hindernis für Menschen mit Behinderung sein, aber auch das Erscheinungsbild in der Altstadt stören. Das ist zum Beispiel in der Sporgasse oft der Fall, die eine wichtige Sehenswürdigkeit in Graz ist. Geschäftsstelle der Altstadt-Kommission Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen Landhausgasse 7, 4.Stock, 8010 Graz Email: A9-2.0@stmk.gv.at Telefon: 0316 877 5510 9

Allfälliges Die Petition des Beirates zum Baugesetz konnte noch nicht eingebracht werden. Mag. Palle berichtet, dass noch ein Gespräch mit einem Landtagsklub ausständig ist. Frau Dr.in Jutta Manninger von den Graz-Linien berichtet, dass für das Projekt TIM am Standort Hasnerplatz ein umgebautes Elektro-Leihfahrzeug für Personen mit Mobilitäts-Einschränkungen zu Verfügung steht. In der nächsten Sitzung wird Frau Manninger einen Prototypen des neuen elektronischen Fahrplans zum Testen in die Sitzung mitbringen. In der Grazer Oper gibt es eine Aufführung der Oper Romeo i Juliette mit Audio- Beschreibung für blinde Menschen. Die Vorstellung ist allerdings schon ausverkauft. Für das Protokoll Alfons Rupp 10