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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 21.11.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 16/3800 und 16/4300 (Ergänzung) - 2. Lesung Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltshr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) Einzelplan 12 - Finanzministerium Berichterstatter Abgeordneter Uli Hahnen Beschlussempfehlung Der Entwurf des Einzelplans 12 wird in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen. Datum des Originals: 21.11.2013/Ausgegeben: 25.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 Bericht A Beratungsergebnisse der Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses Die Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses haben sich mit dem Entwurf des Einzelplans 12 befasst. Das Ergebnis der Beratungen ergibt sich aus der Vorlage 16/1270. B Abschließende Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss Das für alle Einzelpläne zusammengefasste Ergebnis der Beratungen des Personaletats im Unterausschuss "Personal" ist der Vorlage 16/1370 zu entnehmen. Dort lag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Kapitel 12 400 bereits zur Abstimmung vor (vgl. Anhang lfd. Nr. 3). Dieser Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und PIRATEN einstimmig angenommen. Der so veränderte Personaletat des Einzelplans 12 wurden mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN in der Sitzung am 19. November 2013 angenommen. Der Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen hat sich in seiner Sitzung am 13. November 2013 mit dem Sondervermögen Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein- Westfalen, BLB NRW, Kapitel 12 700, abschließend befasst. Änderungsanträge lagen dort ebenfalls nicht vor. Der Zuständigkeitsbereich des Unterausschusses wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der PIRATEN-Fraktion unverändert angenommen. Die Beratungen zu diesem Bereich des Haushalts im Haushalts- und Finanzausschuss sind in dem Bericht zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014 - Drucksache 16/4400 dargestellt. Das Ergebnis der Beratungen einzelplanübergreifender Anträge ist in dem Bericht zum Einzelplan 20 - Drucksache 16/4420 - dargestellt. Zusätzliche Erläuterungen zum Einzelplan 12 lagen zu den Beratungen mit der Vorlage 16/1130 vor. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich am 21. November 2013 abschließend mit dem Entwurf des Einzelplans 12 befasst. Zur abschließenden Sitzung lagen zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Die Anträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen, der Antrag der CDU- Fraktion mehrheitlich abgelehnt. 3

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 C Gesamtabstimmung In der Gesamtabstimmung wurde der so geänderte Entwurf des Einzelplans 12 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN angenommen. Christian Möbius Vorsitzender Anhang: 2 Änderungsanträge der Fraktionen von SPD und GRÜNEN 1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion Anlage: Veränderungsnachweis des Finanzministeriums Änderungen in den Haushaltsansätzen 4

Änderungsantrag zum Einzelplan 12 zum Haushaltsgesetz 2014 Sachhaushalt lfd. Nr. des Antrags Antrag der Fraktion/en Antrag Abstimmungsergebnis 1 CDU Kapitel 12 010 Ministerium Reduzierung der Ansätze für das Effizienzteam 2014 2013 von 31.749.700 Euro 31.231.000 Euro um 500.000 Euro auf 31.249.700 Euro abgelehnt SPD CDU GRÜNE FDP PIRATEN nein nein Begründung: Das Effizienzteam der Landesregierung wird abgeschafft. Es hat bislang Kosten von mehr als 1 Mio. Euro für den Landeshaushalt produziert und gleichzeitig keine konkreten Konsolidierungsbeiträge geliefert. Daher werden sowohl die Aufwendungen für die externen Berater, die anteiligen Personalausgaben der Geschäftsstelle sowie die Ausgaben für IT- Ausstattung, Gutachten und sonstige Sachmittel gekürzt. 5

lfd. Nr. des Antrags 2 SPD GRÜNE Antrag der Fraktion/en Kapitel 12 020 Titel 546 10 Änderungsanträge der Fraktionen zum Einzelplan 12 im Haushalts und Finanzausschuss zum Haushaltsgesetz 2014 Erhöhung des Baransatzes Sachhaushalt Antrag Allgemeine Bewilligungen Nachwuchswerbung (einschl. Zeitungsanzeigen) 2014 2013 von 125.000 Euro 79.300 Euro um 100.000 Euro auf 225.000 Euro Begründung: Mit der Erhöhung der Mittel für die Nachwuchswerbung wird den seit 2011 erhöhten Einstellungen für die Finanzverwaltung Rechnung getragen, um auch weiterhin ausreichende Bewerberzahlen sicherstellen zu können. Die bereits vorgenommene Erhöhung im Entwurf der Landesregierung gegenüber dem Jahr 2013 beruht auf einer veränderten Veranschlagung gegenüber dem Vorhr. Abstimmungsergebnis einstimmig angenommen SPD CDU Enth. GRÜNE FDP PIRATEN Enth. 6

lfd. Nr. des Antrags 3 SPD GRÜNE Antrag der Fraktion/en Änderungsanträge der Fraktionen zum Einzelplan 12 im Unterausschuss Personal zum Haushaltsgesetz 2014 Personalhaushalt Antrag Kapitel 12 400 Landesamt für Finanzen Titel 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Die Zahl der Planstellen der BesGr. A 9 m.d. wird von 8 um 7 auf 15 erhöht. Die Zahl der Planstellen der BesGr. A 11 wird von 4 um 4 auf 8 erhöht. Die Zahl der Planstellen der BesGr. A 13 h.d. wird von 0 um 3 auf 3 erhöht. Neu: 1. Ausbringung von 7 kw-vermerken der Besoldungsgruppe A9 m.d. zum 31.12.2018 2. Ausbringung von 4 kw-vermerken der Besoldungsgruppe A11 zum 31.12.2018 3. Ausbringung von 3 kw-vermerken der Besoldungsgruppe A13 h.d. zum 31.12.2018 Erhöhung des Baransatzes 2014 von 1.987.900 Euro um 620.000 Euro auf 2.607.900 Euro Erläuterungen (neu): 7 Stellen der Besoldungsgruppe A9,4 Stellen der Besoldungsgruppe A 11 und 3 Stellen der Besoldungsgruppe A13 werden zur Erprobung von teildienstunfähigen Abstimmungsergebnis einstimmig angenommen SPD CDU GRÜNE FDP PIRATEN Enth. Enth. Votum des Unterausschusses Personal (19.11.2013), Vorlage 16/1370: einstimmig angenommen SPD CDU GRÜNE FDP Enth. PIRATEN Enth. 7

Beamtinnen und Beamten als gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer vorgesehen. Die Stellen sind kw zum 31.12.2018. Begründung: Sowohl unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt als auch unter dem Fürsorgegedanken, soll das Projekt Betreuung unter Verknüpfung mit dem Projekt Vorfahrt für Weiterbeschäftigung (VfW) erweitert werden. Ziel der Projekterweiterung ist, festzustellen, ob Beamte, die für ihren bisherigen Arbeitsplatz dienstunfähig sind ( teildienstunfähige Beamte ) als Betreuer eingesetzt werden können. Die Beamten könnten dadurch im Landesdienst gehalten und müssten nicht vorzeitig pensioniert werden. Eine Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von teildienstunfähigen Beamten ist leicht erreichbar, da hauptsächlich die Differenzen zwischen dem aktiven Gehalt und dem Ruhegehalt zu erwirtschaften wären: Bei Beamten des mittleren Dienstes wird derzeit von einem durchschnittlichen Ruhegehalt in Höhe von 18.000 ausgegangen. Dem gegenüber beträgt das Einkommen 35.000, d.h. eine Differenz von 17.000 müsste mindestens erwirtschaftet werden. Da nach der derzeitigen Erkenntnis monatlich etwa 150 pro Betreuung erwirtschaftet werden können, würde eine Kostendeckung bereits bei der Übernahme von ca. 10 Betreuungen erreicht. Da von einer Übernahme von 20 bis 30 Betreuungen ausgegangen werden kann, würde ein Betreuer ca. 3.750 4.500 monatlich, also 45.000 54.000 jährlich erwirtschaften, womit die Wirtschaftlichkeit eines solchen Einsatzes bei Beschäftigten des mittleren Dienstes nahezu garantiert ist. Selbst wenn man berücksichtigt, dass der jeweilige Beschäftigte durch Fortsetzung seiner Tätigkeit im Landesdienst weitere Versorgungsanwartschaften aufbaut, würden sich Gewinne für das Land ergeben. 8

Anlage zu Drucksache 16/4412 Änderungen im Entwurf des Haushaltsplans 2014 Einzelplan 12: Finanzministerium Anlage 1: Anlage 2: Änderungen bei den Haushaltsansätzen Änderungen in den Stellenplänen und Stellenübersichten

Einzelplan 12: Finanzministerium Anlage 1: Änderungen bei den Haushaltsansätzen Ansatz nach mehr/ neuer Kapitel Zweckbestimmung dem Entwurf weniger Ansatz Titel (Änderungen sind unterstrichen) (Stand: Ergänzung) EUR EUR EUR 12 020 Allgemeine Bewilligungen 546 10 Nachwuchswerbung (einschl. Zeitungsanzeigen) 125.000 100.000 225.000 12 400 Landesamt für Finanzen 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter 1.987.900 620.000 2.607.900 Abschluss Einzelplan 12: Einnahmen: 741.464.400 0 741.464.400 Ausgaben: 2.052.618.200 720.000 2.053.338.200 Verpflichtungsermächtigungen: 22.300.000 0 22.300.000

Einzelplan 12: Finanzministerium Anlage 2: Änderungen in den Stellenplänen und Stellenübersichten BesGr. Kapitel und Titel Stellenzahl mehr/ Stellenzahl EG Bezeichnung der Stelle und Haushaltsvermerke nach dem Entwurf weniger neu (Änderungen sind unterstrichen) (Stand: Ergänzung) Kapitel 12 400 Landesamt für Finanzen Titel 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter A 9 m.d. Regierungsamtsinspektor/Regierungsamtsinspektorin 8 7 15 davon 7 (-) kw zum 31.12.2018 A 11 Regierungsamtmann/Regierungsamtfrau 4 4 8 davon 4 (-) kw zum 31.12.2018 A 13 h.d. Regierungsrat/Regierungsrätin 0 3 3 davon 3 (-) kw zum 31.12.2018 Erläuterungen: 7 Stellen der Besoldungsgruppe A 9, 4 Stellen der der Besoldungsgruppe A 11 und 3 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 werden zur Erprobung von teildienstunfähigen Beamtinnen und Beamten als gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer vorgesehen. Die Stellen sind kw zum 31.12.2018. Personalabschluss Einzelplan 12: Planstellen: 22.147 14 22.161 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 6.673 0 6.673 Summe: 28.820 14 28.834