Vorlage VORLAGE 16/576. Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode. Düsseldorf, 23. Januar 2013 A08

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlage VORLAGE 16/576. Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode. Düsseldorf, 23. Januar 2013 A08"

Transkript

1 Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Düsseldorf, 23. Januar 2013 Vorlage der Kommission zur Prüfung der Rechnung des LRH nach 101 LHO an den Ausschuss für Haushaltskontrolle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Berichterstatter: Abg. Stephan Gatter VORLAGE 16/576 A08 Prüfung des Einzelplans 13 (Haushaltsjahre 2010 und 2011) Das Ergebnis der Verhandlung über den Bericht über die vorbereitende Prüfung des Einzelplans 13 für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Ergebnisvermerk.

2 A n l a g e 1 Ergebnisvermerk über die Verhandlung der Kommission zur Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs nach 101 LHO für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 am 23. Januar Teilnehmer/innen: Abg. Stephan Gatter SPD Abg. Rolf Seel CDU - entschuldigt - Abg. Marion Krüger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Kai Abruszat FDP Abg. Hans-Jörg Rohwedder PIRATEN - entschuldigt - Dr. Brigitte Mandt Dr. Uwe Hähnlein Hans-Joachim Plien Frank Schlichting Präsidentin des Landesrechnungshofs Landesrechnungshof Landesrechnungshof Landtagsverwaltung 2. Ergebnis Die Kommission zur Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs nach 101 LHO hat auf Grundlage des beigefügten Berichts über die vorbereitende Prüfung des Einzelplans 13 für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (vgl. Anlage 2) am 23. Januar 2013 beraten. Abg. Stephan Gatter (SPD) weist die anwesenden Abgeordneten auf die Rechtsgrundlage, 101 der Landeshaushaltsordnung, hin. Hiernach habe der Landtag die Rechnung des Landesrechnungshofs zu prüfen und die Entlastung zu erteilen. Ein vorbereitender Bericht zur anstehenden Prüfung der Haushaltsjahre 2010 und 2011 sei den Mitgliedern dieser Kommission bereits mit Schreiben vom 8. Januar 2013 zugegangen. Der vorbereitende Bericht wird ohne Empfehlungen oder Beanstandungen einstimmig zur Kenntnis genommen. Abg. Rolf Seel hat wegen seiner absehbaren Verhinderung bereits vor dem Termin mitgeteilt, eine solche Entscheidung mit zu tragen. Die Entlastung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird einstimmig erteilt. Die Kommission erwartet die Behandlung in einer nächstmöglichen Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle und votiert für die Abgabe einer entsprechenden Beschlussempfehlung an das Plenum. Stephan Gatter MdL Anlage (2): Bericht über die vorbereitende Prüfung des Einzelplans 13 (Haushaltsjahre 2010 und 2011)

3 BERICHT ÜBER DIE VORBEREITENDE PRÜFUNG DES EINZELPLANS 13 (Haushaltsjahre 2010 und 2011)

4

5 0 Wesentliche Ergebnisse Die stichprobenweise Überprüfung der Rechnungsnachweisungen des Einzelplans 13 für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Titelsummen und hinsichtlich der zugelassenen Deckungsfähigkeit ergab keine Beanstandungen. Die Anpassung des Mietverhältnisses des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Köln an den verminderten Raumbedarf führt zu jährlichen Einsparungen von rund Allgemeines Der Einzelplan 13 umfasst die Kapitel (Landesrechnungshof), (Allgemeine Bewilligungen), (Staatliche Rechnungsprüfungsämter) und (Versorgung der Beamten). Die vorbereitende Prüfung der Haushaltsjahre 2010 und 2011 beschränkte sich auf die Einnahmen und Ausgaben in den Kapiteln und , die rund 55 % (Einnahmen) bzw. 66 % (Ausgaben) des zu prüfenden Haushaltsvolumens umfassen. Die Haushaltsansätze der Jahre 2010 und 2011 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Informatorisch wurden die Werte für das Haushaltsjahr 2012 hinzugefügt. Bei den Einnahmen handelte es sich bei Kapitel im Wesentlichen um Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets, mithin um durchlaufende Gelder und nicht um Zuflüsse in den Landeshaushalt.

6 2 Die Ausgaben in den Kapiteln und entwickelten sich wie folgt: Die Ausgaben im Einzelplan 13 betrafen weit überwiegend die Personalausgaben und in geringerem Anteil die sächlichen Verwaltungsausgaben. Ausgaben für Investitionen betrugen in den geprüften Kapiteln jährlich Die Personalausgaben entwickelten sich in dem Prüfungszeitraum wie folgt:

7 3 Sie verringerten sich im Vergleich der Haushaltsjahre 2010 und 2011 unwesentlich um 0,1 %. Während in diesem Zeitraum im Kapitel (Landesrechnungshof) eine Steigerung von 2,5 % zu verzeichnen war, sanken die Ausgaben im Kapitel (Staatliche Rechnungsprüfungsämter) um 2,8 %. Ursächlich hierfür waren Stellenverlagerungen aus dem Kapitel in das Kapitel Die Ausgaben für sächliche Verwaltungsaufgaben stellten sich wie folgt dar: Durchgängig rund 60 % dieser Ausgaben entfielen auf die Anmietung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen (vgl. hierzu Nr. 4). 2 Kontrolle der Titelsummen Die Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsbereich des LRH werden über das automatisierte Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen für Titelverwalter (HKR- TV) gebucht. Über die Einnahmen und über die Sachausgaben wird durch die Rechnungsnachweisungen A/B, über die Personalausgaben durch die Rechnungsnachweisungen C Rechnung gelegt. Die Nachweisungen, die das Rechenzentrum der Finanzverwaltung erstellt, werden bei den zuständigen Kassen des Landes geführt. Die in den Rechnungsnachweisungen des Einzelplans 13 der Landeshauptkasse und der jeweils zuständigen Landeskasse aufgeführten Titelsummen wurden im Zuge der vorbereitenden Prüfung mit den entsprechenden Abschlüssen aus dem HKR-System des LRH abgeglichen.

8 4 Die Titelsummen stimmten in beiden geprüften Haushaltsjahren überein. Lediglich in einem Fall im Haushaltsjahr 2011 war eine Abweichung zwischen den für die HKR- Kasse und die Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben (HÜL-A) gelisteten Titelsummen festzustellen. Diese Abweichung betraf einen Betrag von 197,60 bei Kapitel Titel Die buchmäßige Abweichung konnte noch während der vorbereitenden Prüfung geklärt werden. 3 Haushaltsrechnung Nach der Gesamtrechnungslegung durch die Landeshauptkasse stellt das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Haushaltsrechnung auf. Hierin werden die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben den tatsächlich erzielten Ergebnissen gegenübergestellt. Die Haushaltsrechnung wurde stichprobenweise auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Titelsummen und hinsichtlich der zugelassenen Deckungsfähigkeit geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 4 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 4.1 Ausgabenentwicklung Die Ausgaben für Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume (Titel ) und Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BLB (Titel ) wurden in Stichproben geprüft. Die entsprechende Ausgabenentwicklung stellte sich in den geprüften Haushaltsjahren wie folgt dar:

9 5 HH-Jahr 2010 Titel Kap , ,48 Kap , ,84 Summe , ,32 HH-Jahr 2011 Titel Kap , ,80 Kap , ,68 Summe , ,48 Die Auflistung zeigt, dass die Mieten und Pachten an die freien Vermieter im geprüften Zeitraum um rund 2,5 % gestiegen sind, die Mieten an den BLB hingegen nur um rund 0,2 %. 4.2 Unterbringung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter Die Unterbringung der sechs Staatlichen Rechnungsprüfungsämter wurde geprüft, wobei insbesondere die mit freien Vermietern geschlossenen Mietverträge untersucht wurden. Sowohl was die Vertragslage als auch was die Unterbringungssituation anbelangt, war lediglich das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Köln auffällig und wurde näher untersucht. Der Mietvertrag für das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Köln und die in der gleichen Anmietung untergebrachte Prüfgruppe Köln des Rechnungsprüfungsamtes für Steuern wurde am abgeschlossen und zuletzt 2003 angepasst. Er umfasst Büroräume auf zwei Etagen eines mehrgeschossigen Bürogebäudes im Umfang von 1.653,74 qm, eine Archivfläche im Dachgeschoss von 64 qm sowie einen PKW-Stellplatz. Der Mietzins beträgt seit dem monatlich einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung. Am fand eine Begehung der Örtlichkeit im Beisein des Leiters des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Köln und des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes für Steuern statt. Die Begehung ergab, dass sich der Raumbedarf in Folge einer Reduzie-

10 6 rung des Personalbestandes während der Laufzeit des Vertrages verringert hat. Die Unterbringungssituation stellte sich als vergleichsweise großzügig dar. Neben einzelnen Leerständen in Büroräumen zeigte sich eine nicht hinreichende Auslastung der angemieteten Büroräume durch Nutzung als Funktionsräume für Archive, Lagerräume und als Bibliotheksraum. In einem Erörterungsgespräch mit den Amtsleitern wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass eine Verminderung des Raumbedarfs um acht Räume möglich ist, ohne die Unterbringungssituation nennenswert zu beeinträchtigen. Daraus ergäbe sich im vierten Obergeschoss folgende Veränderung (rot: verbleibende Mietfläche / blau umrandet: frei werdende Mietfläche): Die Präsidentin des LRH hat im Dezember 2012 eine entsprechende Änderung des Mietverhältnisses veranlasst. Hierdurch ergibt sich künftig eine Flächenersparnis um rund 11 %, der Bruttomietzins verringert sich ebenfalls um 11 % auf monatlich. Gegenüber dem derzeitigen Mietzins von ergeben sich künftig jährliche Minderausgaben bei Kap Titel in Höhe von IT-Ausstattung 5.1 Beschaffung von IT-Ausstattung Stichprobenweise wurden zwei Maßnahmen über die Beschaffung von Notebooks in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 mit Auftragswerten i. H. v. rund bzw untersucht.

11 7 Auf die Beschaffungsanträge der IT-Stelle des LRH und nach Prüfung des Bedarfs wurden die Vorhaben jeweils öffentlich ausgeschrieben und die Ausschreibung im Vergabemarktplatz des Landes NRW sowie in weiteren Veröffentlichungsstellen bekannt gegeben. Nach Eingang der Angebote und Ablauf der Angebotsfrist wurden die Angebote eröffnet, geprüft und gewertet. Nach Teststellung durch die IT-Stelle auf die Einsatzfähigkeit im Geschäftsbereich wurde der Zuschlag in beiden Beschaffungsvorhaben auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Vergabeverfahren wurden entsprechend den Vorgaben der LHO und der VOL/A dokumentiert. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 5.2 IT-Inventarisierung Für den Bereich der Informationstechnik wurde die Geräteverwaltung im Jahr 2006 auf ein prozessgesteuertes elektronisches Verfahren umgestellt. Dieses Verfahren bietet eine Vielzahl von Abfragemöglichkeiten, wie z. B. nach den aktuellen Bestellungen oder den Lagerbeständen. Stichprobenweise wurden das Verzeichnis über das Personal mit mehrfacher Hardwareausstattung sowie die Zuordnung von Geräten zum Lagerbestand eines Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

12 8 5.3 Verwertung von ausgesonderter IT-Ausstattung Als Nachschau zu einer früheren Beanstandung im Bericht vom über die vorbereitende Prüfung der Haushaltsjahre 2006 und 2007 wurde die Praxis der Verwertung ausgesonderter IT-Ausstattung in Stichproben geprüft. Seinerzeit wurden die Zeiträume zwischen der Aussonderung der Geräte und deren Verwertung, die im Einzelfall mehr als ein Jahr betrugen, beanstandet. In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 wurden ausgesonderte Geräte im Wesentlichen Notebooks, Drucker und Server über die VEBEG GmbH, eine bundeseigene Treuhandgesellschaft, verwertet und veräußert. Das Verwertungsverfahren erwies sich als wenig verwaltungsaufwändig und führte in allen Fällen zu einer Veräußerung. Die untersuchten Verwertungsverfahren wurden jeweils innerhalb von zwei Monaten durchgeführt. Dabei wurden im Jahr 2010 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen in Höhe von rund und im Jahr 2011 in Höhe von rund 540 erzielt. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.4.2015 COM(2015) 160 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 DE DE ENTWURF DES

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)

Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Startseite Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden (mindestens 5 Werden auf die Tagesordnung der 30

Mehr

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen 98 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen E i n n a h

Mehr

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Marketingmaßnahmen bei der Steuerfahndung welche Informationen hat die Landesregierung?

Marketingmaßnahmen bei der Steuerfahndung welche Informationen hat die Landesregierung? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5929 21.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2194 vom 9. April 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Henning Höne und Ralf

Mehr

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1998 1997 1998 1996 Kennziffer DM DM DM TDM 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe,

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert?

5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert? Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7325 10. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Situation der Steuerfahndung Kleine Anfrage

Mehr

Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung

Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 25. Januar 2012 Von den 8 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 8 anwesend, --- entschuldigt, --- nicht entschuldigt, so dass

Mehr

NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle

NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle NÖ Landessonderschule Allentsteig Nachkontrolle Bericht 5 2014 Landesrechnungshof Niederösterreich NÖ Landessonderschule Allentsteig, Nachkontrolle Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung I 1. Prüfungsgegenstand

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung

Mehr

I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis.

I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3249 Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3883 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3883 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3883 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1450 des Abgeordneten Axel Vogel Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/3586 Zinsaufwendungen

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Welches Risiko liegt in den Fremdwährungskrediten der Kommunen?

Welches Risiko liegt in den Fremdwährungskrediten der Kommunen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6399 25.07.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2433 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6237 Welches

Mehr

Redemittel zur Beschreibung von Schaubildern, Diagrammen und Statistiken

Redemittel zur Beschreibung von Schaubildern, Diagrammen und Statistiken Balkendiagramm Säulendiagramm gestapeltes Säulendiagramm Thema Thema des Schaubildes / der Grafik ist... Die Tabelle / das Schaubild / die Statistik / die Grafik / das Diagramm gibt Auskunft über... Das

Mehr

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch

Mehr

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 26. Oktober 2007 Wissenschaft und Forschung Tel.: 9026 (926) - 6106 - II A - Fax: 9026 (926) - 6009 Email: Bernd.Gabbei@senbwf.verwalt-berlin.de An den Vorsitzenden

Mehr

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

13. Wahlperiode 26. 06. 2003 13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag Land Sachsen-Anhalt Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 Einzelplan 01 Landtag - 4 - Übersicht über die und Ausgaben ErgHH/NHH 2009 01 Landtag Übersicht über die, Ausgaben Kapitel Bezeichnung

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Berichterstatter. Oswald Metzger

Berichterstatter. Oswald Metzger Deutscher Bundestag Drucksache 1 3/507 13. Wahlperiode Sachgebiet 63 Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans

Mehr

Übungsaufgabe 3 - Goodwill

Übungsaufgabe 3 - Goodwill Übungsaufgabe 3 - Goodwill Teilaufgabe 1 Gegeben: Die Aktien haben einen Nennwert von 5. Das Unternehmen hat liquide Mittel über 4.500.000. Die Eigenkapitalquote liegt in der Branche bei 22% Gesucht: Wie

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die

Mehr

Synthax OnlineShop. Inhalt. 1 Einleitung 3. 2 Welche Vorteile bietet der OnlineShop 4

Synthax OnlineShop. Inhalt. 1 Einleitung 3. 2 Welche Vorteile bietet der OnlineShop 4 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Welche Vorteile bietet der OnlineShop 4 3 Die Registrierung (Neukunden) 5 3.1 Privatkunden... 6 3.2 Firmenkunden... 7 4 Die Anmeldung (Bestandskunden) 8 5 Bestellvorgang 10 5.1

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/265 S Stadtbürgerschaft 25.11.2008 17. Wahlperiode Mittteilung des Senats vom 25. November 2008 Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

die Schulen stehen leer Ginge es nach der Meinung der Freien Wähler in der Sitzung vom 16.12.2014 würde die Gemeinde einen Schulstandort entweder

die Schulen stehen leer Ginge es nach der Meinung der Freien Wähler in der Sitzung vom 16.12.2014 würde die Gemeinde einen Schulstandort entweder Die CSU Bibertal bedauert die Art und Weise, wie die Freien Wähler mit selbsternannten Fakten derzeit in und außerhalb des Gemeinderates zum Thema Anmietung Rathaus in Bibertal agieren. Zum bisherigen

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:

Mehr

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19 1 Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 19 64.1 Überblick Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2002 / Nr. 4 ZUNAHME BEIM HOMEBANKING Mit dem Homebanking steigt die Zahl an Bankverbindungen Allensbach am Bodensee, Mitte Februar 2002 - Die Entwicklung

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung 2015. Umfrage Patientenwünsche Sachsen

Engagiert Erfahren Erfolgreich. Hauptversammlung 2015. Umfrage Patientenwünsche Sachsen Engagiert Erfahren Erfolgreich Hauptversammlung 2015 Umfrage Patientenwünsche Sachsen 1 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. Repräsentative telefonische Befragung in Sachsen KW 21-22 (2015)

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2705 6. Wahlperiode 10.03.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2705 6. Wahlperiode 10.03.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2705 6. Wahlperiode 10.03.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN en von Zuwendungen und Fördermitteln und ANTWORT

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

1. a) Prüfung der Bavaria Film GmbH einschließlich ausgewählter Tochtergesellschaften. Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/1931

1. a) Prüfung der Bavaria Film GmbH einschließlich ausgewählter Tochtergesellschaften. Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/1931 Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Kurzbericht 6/FIN/60 18.03.2014 60. Sitzung 12.03.2014 Magdeburg, Olvenstedter Str. 4, Raum 350 ZU Beginn der Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf,

Mehr

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen. Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens:

Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen. Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: 1. Wir erhalten eine Zinslastschrift für einen kurzfristigen Bankkredit. 2. Wir

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4962 20. Wahlperiode 21.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 15.08.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Mietkauf.... LÄsungen von morgen schon heute...

Mietkauf.... LÄsungen von morgen schon heute... Mietkauf... LÄsungen von morgen schon heute... Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf Leasing Mietkauf Finanzierungsform bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Bezahlung eines

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Finanzministerium 0614 Bundesbau Baden-Württemberg Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR V o r b e m e r k u n g: Die 6 Staatlichen Hochbauämtern

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. Curanum AG Engelbertstraße 23-25 81241 München Deutschland

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats. der. Curanum AG Engelbertstraße 23-25 81241 München Deutschland Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Engelbertstraße 23-25

Mehr

Multicheck Schülerumfrage 2013

Multicheck Schülerumfrage 2013 Multicheck Schülerumfrage 2013 Die gemeinsame Studie von Multicheck und Forschungsinstitut gfs-zürich Sonderauswertung ICT Berufsbildung Schweiz Auswertung der Fragen der ICT Berufsbildung Schweiz Wir

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt

Mehr

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008 Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 DOsseidorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Vorlage Nr.: 17/343- S. für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen. als Sondervermögensausschuss für das Sondervermögen Hafen

Vorlage Nr.: 17/343- S. für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen. als Sondervermögensausschuss für das Sondervermögen Hafen Der Senator für Wirtschaft und Häfen 26.07.2010 Vorlage Nr.: 17/343- S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen als Sondervermögensausschuss für das Sondervermögen Hafen am 18. August 2010

Mehr