Checkliste für Ehescheidungsverfahren



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Transkript:

Checkliste für Ehescheidungsverfahren I. Persönliche Daten: 1. Ehemann Name: Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Telefon: Beruf: Arbeitgeber: Nettoverdienst des Ehemannes 2. Ehefrau Name: Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Telefon: Beruf: Arbeitgeber: Nettoverdienst der Ehefrau 3. Gemeinschaftliche Kinder 1. Kind 2. Kind 3. Kind Vornamen: Geboren am: Alter: Wohnhaft 4. In die Ehe eingebrachte Kinder 1. Kind 2. Kind 3. Kind Vornamen: Geboren am: Alter: Wohnhaft: 5. Tag der Eheschließung Datum: 6. Letzter gemeinsamer Aufenthalt / Wohnsitz Kopie der Heiratsurkunde bzw. Auszug aus Familienbuch 7. Sind bereits Familiensachen anhängig? Wenn, welche? 8. Getrenntleben im gemeinsamen Haushalt / in eigenen Wohnungen seit: eigene Wohnung gemeins. Haushalt 1

II. Scheidungsgründe: 1. Wird der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen? 2. Gibt es Gründe für die Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens? 3. Tatsachen für das Nichtbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft 4. Gibt es Härtegründe, die die Ehescheidung zumindest auf drei Jahre hinaus verzögern? 5. Welche Rechte bestehen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung / Anordnung für Getrenntlebende im eigenen Haus / auf Auszug des anderen Ehepartners? III. Folgesachen: Hinweis: Je mehr Folgesachen mit der Ehesache im Verbund anhängig gemacht werden, um so eher besteht die Gefahr eines langwierigen Verfahrens. Bei schneller Scheidung sollten möglichst wenig Folgesachen anhängig gemacht werden. Art der Folgesachen: IV. Unterhalt: 1. Wer ist zum Unterhalt verpflichtet? Ehemann Ehefrau 2. Was muß der Unterhaltspflichtige aufgrund seines Einkommens bezahlen? (Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens auf das ganze Jahr) 3. Unterhaltsart [Betreuungsunterhalt wegen gemeinschaftlicher Kinder / Alters / Krankheit / für die Dauer der Ausbildung (Billigkeit)] a) dem unterhaltsberechtigten Ehepartner (In DM / Euro) Ehepartner b) den unterhaltsberechtigten Kindern (in DM / Euro) 1.Kind 2. Kind 3. Kind 4. Muß der unterhaltsberechtigte Ehepartner einer entgeltlichen Tätigkeit nachgehen? Wenn, in welchem Umfang? Teilzeitbeschäftigung Halbtagsbeschäftigung Ganztagsbeschäftigung 5. Welche Möglichkeit gibt es, aus der Unterhaltsverpflichtung (zumindest teilweise) herauszukommen? 6. Unter welchen Voraussetzungen hat der unterhaltsberechtigte Ehepartner auf Kosten des unterhaltsverpflichteten Ehepartners eine Ausbildung zu absolvieren? 7. Auf welchen Zeitraum kann der Unterhalt begrenzt werden? 2

8. Keine Unterhaltsverpflichtung (Billigkeitsgesichtspunkte): kurze Dauer der Ehe schwere Straftat des Berechtigten ggü dem Verpflichteten und dessen nahen Verwandten andere schwerwiegende Gründe 9. Empfiehlt es sich, eine Unterhaltsvereinbarung (ggf. notariell) abzuschließen? Vorteile: Nachteile: 10. Wegfall der Unterhaltspflicht: Mangelnde Leistungsfähigkeit des Verpflichteten Nachweis erbracht! Bemerkung: 11. Unter welchen Umständen ist der Unterhalt für die unterhaltsberechtigten Kinder als Darlehen zu bezahlen (Stichwort: BAföG)? V. Elterliche Sorge 1. Wie ist die elterliche Sorge über die gemeinsamen Kinder zu regeln? Ist eine einvernehmliche Lösung möglich, die elterliche Sorge zu belassen wie bisher insbesondere wegen der steuerlichen Vorteile? (Nur bei beiderseitigem übereinstimmenden Vorschlag möglich). gemeinschaftliches Sorgerecht der Eltern alleiniges Sorgerecht der Mutter alleiniges Sorgerecht des Vaters 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die elterliche Sorge dem Vater / der Mutter zu übertragen? (Abwägungsgründe) 3. Liegen die Voraussetzungen für die Übertragung der elterlichen Sorge gem. 1672 BGB während des Getrenntlebens vor? VI. Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern: 1. Wie ist das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern zu gestalten; ist dies in einer Vereinbarung unter Angabe genauer Daten schriftlich zu fixieren? Umgangsrecht des Vaters Umgangsrecht der Mutter Vereinbarungsvorschlag: 2. Kann das Umgangsrecht großzügig gewährt werden? VII. Zugewinn 1. Besteht gesetzlicher Güterstand, oder haben die Ehegatten einen Ehevertrag abgeschlossen? gesetzlicher Güterstand Ehevertrag (Kopie) 3

2. Fertigung einer Liste über das End- und Anfangsvermögen jedes Ehegatten: Sparverträge Lebensversicherung Wertpapiere Bausparverträge RKWs Grundeigentum Vermietung Verpachtung Hinweis: Eine genaue Angabe des Anfangsvermögens ist deshalb so wichtig, weil das Anfangsvermögen dann vom Endvermögen abgezogen wird, so daß der auszugleichende Ehegatte auf diese Art und Weise den Zugewinn schmälern kann. Bei Barvermögen im Anfangsvermögen ist ein inflationsbedingter Aufschlag vorzunehmen zum Zeitpunkt des Endes der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft endet mit Abschluß eines Ehevertrages. Rat bei Erstberatung: Bevor Ehescheidungsklage eingereicht werden soll bzw. im Vorfeld der Ehescheidung sollten sämtliche Vermögenswerte festgestellt, sämtliche Policen durchgesehen, ggf. fotokopiert und schriftlich festgehalten werden, damit im Streitfall umfassend das Endvermögen offengelegt werden kann. 3. Welche Erbschaften und Schenkungen hat jeder Ehegatte während der Ehe erhalten? (Wird jeweils dem Anfangsvermögen zugeschlagen) Erbschaften: Schenkungen: 4. Wann und wie erfolgt der Ausgleich? Modalitäten: 5. Ausgleich vor Rechtskraft der Ehescheidung Modalitäten: 6. Wie wurden ehebedingte Schulden behandelt? VIII. Hausrat 1. Auflistung des Hausrats (gesondertes Blatt) Auflistung von Mandant erhalten (Anhang) 4

Rat bei Erstberatung: Vor Ehescheidung sollte der Hausrat genau erfaßt, aufgelistet, ggf. fotokopiert werden. Auflistung der Hausratsgegenstände, die in die Ehe eingebracht worden sind, die einem der Ehegatten geschenkt wurden, die gemeinsam angeschafft wurden. Nur die gemeinsam angeschafften Gegenstände unterliegen der Hausratsteilung. Wichtig: Ein Ehegatte ist während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht berechtigt, Haushaltsgegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt ohne Wissen und Wollen des anderen Ehegatten zu entfernen. Hier besteht das Recht, dies durch einstweilige Verfügung unterbinden zu lassen 2. Regelung der Ehewohnung kann nach Hausratsverordnung erfolgen über das Familiengericht IX. Regelung der Ehewohnung, wenn Mietwohnung, zum Zeitpunkt "Nach Rechtskraft der Eheschließung" X. Versorgungsausgleich 1. Findet ein Versorgungsausgleich statt? 2. Welche Rentenanwartschaften haben die Ehegatten während der Ehezeit erworben? a) gesetzliche Rentenanwartschaft bei der BfA / Angestelltenversicherungsanstalt b) betriebliche Altersversorgung c) öffentlich-rechtliche Versorgungsanwartschaften 3. Welche Versorgungsanwartschaften sind gerichtlich, welche schuldenrechtlich auszugleichen? 4. Unter welchen Voraussetzungen kann auf Versorgungsausgleich verzichtet werden? 5. Gibt es Lebensversicherungen auf Rentenbasis? Angaben: 5

XI. Welche Klagen sind bei Gericht einzureichen? 1. Ehescheidungsklage? Klageeinreichung: (Datum) Gericht: Amtsgericht Merzig (FamG) 2. Unterhaltsklage? a) Ehegatte? b) Kinder? Klageeinreichung: (Datum) Gericht: Amtsgericht Merzig (FamG) 3. Sind die Folgesachen im Scheidungsverbund bei Gericht anhängig zu machen (Verzögerungstaktik!)? 4. Was ist durch einstweilige Verfügung / einstweilige Anordnung zu regeln? a) Ehegattenunterhalt / Notunterhalt b) Kindesunterhalt / Notunterhalt c) Getrenntleben d) weitere Möglichkeiten XII. Steht mir Prozeßkostenhilfe zu? In diesem Fall müssen die Formulare über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsanwalt ausgefüllt und unterschrieben werden Formulare (siehe Akten) XIII. Kann Ich von dem anderen Ehepartner Prozeßkostenvorschuß verlangen? Prüfung der Voraussetzungen XIV. Kann eine Scheidungsfolgesachen-Vereinbarung abgeschlossen werden? XV. Was habe ich dem Rechtsanwalt beim ersten Besprechungstermin mitzubringen? Heiratsurkunde Armenrechtsunterlagen evtl. Prozeßkostenvorschuß Aufstellung Zugewinn Aufstellung Hausrat Unterlagen Versorgungsanwartschaften Darlehensverträge Aufstellung über alle während der Ehe geschlossenen Verträge 6

XVI. Ehescheidung mit Auslandsberührung: Eine Ehescheidung sowie die Folgesachen können sich völlig anders darstellen, wenn einer der Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. So kann sich die Ehescheidung nach dem Recht eines ausländischen Staates richten, in dem die Ehegatten ihren letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatten. Danach können sich auch die Folgesachen entscheidend anders bestimmen, insbesondere elterliche Sorge, güterrechtliche Bestimmungen, Versorgungsanwartschaften. Wenn, Nationalitäten: Ehemann / Vater Ehefrau / Mutter XVII. Versuchen Sie mit Ihrem Anwalt eine feste Pauschale für das g e s a m t e Scheidungsverfahren zu vereinbaren. Wurde Vereinbarung getroffen? Wenn, Pauschalbetrag: (DM/Euro) XVIII. Klären Sie u n b e d i n g t, ob durch Trennung oder Scheidung sich etwas am Versicherungsschutz ändert (z.b.: Hausrat, Haftpflichtversicherung, usw.)! XIX. Wichtig: Nach Rechtskraft der Ehescheidung kann sich die Krankenversicherung ändern, insbesondere für beim Ehemann mitversicherte Ehefrauen. Der Versicherungsschutz erlischt dann in der Regel in einem solchen Fall. Zusatzbemerkungen: 7

Anhang: VIII. Hausratsauflistung Gegenstand Anschaffung (Zeit) Anschaffungspreis (DM) Zeitwert (Beleg, Zertifikat, geschätzt) 8