Satzung. vom. zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom in der derzeit geltenden Fassung

Ähnliche Dokumente
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Gebührentarif. (1) Die Stadt erhebt Friedhofsgebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist.

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührensatzung Mitteilungsblatt

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom Stand:

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung)

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erkelenz vom 21. März 2007

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. I. Gebührenpflicht

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom

Gebührensatzung. für die Bestattungseinrichtungen. der Stadt Roth. vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Orb

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Speyer vom

Amtliche Bekanntmachung. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

hier abgedruckt in der Neufassung vom

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni )

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Driburg vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

1 Gebührenerhebung 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 3. 4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel 3

2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven vom

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. der Gemeinde Petersberg

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reinhardshagen

G E B Ü H R E N S A T Z U N G Z U R F R I E D H O F S S A T Z U N G D E R S T A D T R O D G A U

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen

Stadtrecht der Stadt Fellbach 7/2 Bestattungsgebührensatzung. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. (Bestattungsgebührensatzung)

G E B Ü H R E N O R D N U N G * zur Friedhofsordnung der Stadt Eschborn. in der Fassung des IV. Nachtrages vom 21. August 2008*

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg

- Friedhofsgebührensatzung und Gebührentarif

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

DER MAGISTRAT DER STADT OBER-RAMSTADT

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013

67.3. Abschnitt A Allgemeines

Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach

G E B Ü H R E N O R D N U N G. zur Friedhofsordnung der Stadt Frankenberg (Eder)

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1. Gebührenordnung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach.

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni )

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009)

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe

Vorlage Nr. 153/ Fb. 6.1/Storm - Rees, den

Friedhofsgebührensatzung FriedhGebSEF vom

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Neuss vom 28. Dezember 1970 (in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2004)

Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rittersgrün

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Friedhofsgebührensatzung

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG

S A T Z U N G. der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012)

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung. für den Friedhof Wehrendorf. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wehrendorf. vom 9. September 2013

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Saalfeld/Saale

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung)

Muster- Muster-FriedhofsgebührenO Friedhofsgebührenordnung. Anlage [1c] zur Kostenkalkulation zur Ermittlung der Friedhofsgebühren

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung

Friedhofsgebührensatzung. der. Ev. Luth. Kirchengemeinde. Altenkrempe

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rödermark

G e b ü h r e n s a t z u n g. zur Friedhofssatzung der Stadt Dingolfing

Friedhofsgebührenordnung

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe (FriedhofGSR)

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom

Transkript:

Satzung Anlage IV vom zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 in der derzeit geltenden Fassung Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), und der 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie 4 des Bestattungsgesetzes NRW, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung vom folgende Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn beschlossen: A. Änderungssatzung Der Gebührentarif als Anlage zu 1 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung: TARIF ZUR GEBÜHRENSATZUNG für die Friedhöfe der Stadt Paderborn I. Gebühren für die Aufbewahrung und Bestattung von Leichnamen 1. Aufbewahrungsgebühren 1.1 Aufbewahrungsgebühren 90,75 EURO für die Aufbewahrung eines Leichnams in einer Leichenzelle - bzw. bei Bedarf in einer Kühlzelle - bis zur Bestattung auf einem städt. Friedhof 1.2 Unterstellung einer Leiche, die nicht auf einem städt. Friedhof bestattet werden soll - bis zu 24 Std. 50,42 EURO - je weitere 24 Std. 35,29 EURO 1.3 Aufbewahrung eines Leichnams nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Bestattungsfrist - je weitere 24 Std. 35,29 EURO 1.4 Aufbewahrung einer Urne - je 24 Std. 2,02 EURO 2. Bestattungsgebühren 2.1 für die Sargbeisetzung 2.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in einem Reihengrab oder in einem Wahlgrab 220,12 EURO Seite 36

2.1.1.1 Aufhügelung von Reihengräbern von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 2.1.2 für Verstorbene nach Ziffer 2.1.1, jedoch ohne Schließung des Grabes 2.1.3 für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an in einem Reihengrab oder in einem Wahlgrab 2.1.3.1 Aufhügelung von Reihengräbern von Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an 2.1.4 für Verstorbene nach Ziffer 2.1.3, jedoch ohne Schließung des Grabes 48,78 EURO 136,83 EURO 550,89 EURO 85,67 EURO 341,48 EURO 2.1.5 für Totgeburten 63,06 EURO 2.2 für eine Urnenbeisetzung 183,23 EURO 2.3 Zuschlag Sargbeisetzung (Erwachsene) am Samstag 199,52 EURO 2.4 Zuschlag Urnenbeisetzung (Erwachsene) am Samstag 119,72 EURO II. Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen 1. Gebühren für Reihengrabstätten 1.1 Sargbeisetzungen 1.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Nutzungszeit 15 Jahre) ohne Erstherrichtung der Grabstätte 1.1.2 für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an (Nutzungszeit 30 Jahre) 133,00 EURO 905,23 EURO 1.1.3 in einer anonymen Grabstätte für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an 1.364,41 EURO 1.1.4 Sargbeisetzung in einem Gemeinschaftsfeld 1.1.5 Sargbeisetzung in einem Sondergrabfeld 1.410,80 EURO 1.389,43 EURO 1.2 Urnenbeisetzungen 1.2.1 für eine Urne 691,31 EURO 1.2.2 in einem anonymen Urnenreihengrab (Nutzungszeit 30 Jahre) 1.2.3 Urnenbeisetzung in einem Gemeinschaftsfeld 656,10 EURO 702,49 EURO Seite 37

1.2.4 Urnenbeisetzung in einem Sondergrabfeld 725,87 EURO 2. Gebühren für Wahlgrabstätten 2.1 für Sargbeisetzungen je Stelle 1.613,60 EURO 2.2 Gebühren für die Beisetzung in einer Urnenwahlgrabstätte je Stelle 2.3 Verlängerung von Nutzungsrechten an Familiengrabstätten: Wenn bei einer Bestattung zur Wahrung der Ruhezeit die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die fehlenden Jahre die jeweilige Nutzungsgebühr für alle Grabstellen entrichtet werden; eine Verlängerung ist nur für volle Jahre möglich. 2.4 Verlängerung von Nutzungsrechten an Urnenwahlgrabstätten 2.5 Sargbeisetzung im Friedgarten 2.6 Urnenbeisetzung im Friedgarten 2.7 Verlängerung von Nutzungsrechten für Sargbeisetzungen im Friedgarten: Wenn bei einer Bestattung zur Wahrung der Ruhezeit die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die fehlenden Jahre die jeweilige Nutzungsgebühr für alle Grabstellen entrichtet werden; eine Verlängerung ist nur für volle Jahre möglich. 2.8 Verlängerung von Nutzungsrechten an Urnengrabstätten im Friedgarten: 1.084,97 EURO 48,56 EURO 32,52 EURO 2.475,28 EURO 1.085,45 EURO 78,87 EURO 32,54 EURO III. Gebühr für das Ausbetten von Aschen-Urnen und sargbestatteten Leichnamen 1. für das Ausbetten eines sargbestatteten Leichnams 1.1 von Verstorbenen bis 5 Jahre 649,00 EURO 1.2 von Verstorbenen über 5 Jahre 1.120,00 EURO 1.3 Zuschlag für die Ausgrabung eines Leichnams in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit 2. für eine Knochenausbettung 256,00 EURO Seite 38

2.1 von Verstorbenen bis 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit 378,00 EURO 2.2 von Verstorbenen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit 568,00 EURO 3. für das Ausbetten eines Aschenrestes 153,00 EURO 4. für Wiederbeisetzungen 4.1 eines Leichnams von Verstorbenen bis 5 Jahren 220,12 EURO 4.2 eines Leichnams von Verstorbenen über 5 Jahren 550,89 EURO 4.3 eines Aschenrestes 183,23 EURO IV. Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen 1. Benutzung der Trauerhalle 203,28 EURO 2. Benutzung des Obduktionsraumes 306,72 EURO 3. Benutzung des Obduktionsraumes für die Waschung einer Leiche 102,00 EURO V. Gebühren für die Zustimmung oder Ablehnung zu Grabmalen, baulichen Anlagen und sonstigen Grabeinrichtungen für die Entscheidung des Antrages 1. bei Kinderreihengräbern (II. 1.1.1) 31,00 EURO 2. bei sonstigen Reihengrabstätten 46,00 EURO 3. bei Wahlgrabstätten 46,00 EURO 4. für die Einfassung einer Grabstätte 31,00 EURO Werden mehrere Anlagen oder Einrichtungen in das Zustimmungsverfahren einbezogen, so ist die Gebühr nur einmal zu erheben. VI. Verwaltungsgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen 1. Benutzung der Orgel bzw. des Harmoniums 18,00 EURO 2. Umschreibung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern und Urnenwahlgräbern 20,00 EURO 3. Anfertigung einer Ersatzurkunde über das Wahlgrabrecht 5,00 EURO 4. Bearbeitung eines Antrages auf Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Nutzungszeit 5. Bearbeitung eines Antrages auf Umbettung Seite 39

6. für den Versand von Urnen 7. Abräumen von Wahlgrabstätten nach Rückgabe bzw. Ablauf des Nutzungsrechtes bei einem Grabstättenerwerb vor dem 01.01.2006 7.1 für Einzelgrabstätten 156,80 EURO 7.2 für mehrstellige Grabstätten 313,60 EURO 7.3 für Urnengräber 109,31 EURO 8. Beseitigung von Grabbepflanzungen anlässlich einer Beisetzung 9. Fällen von Bäumen und Großsträuchern über 2 m Höhe auf Grabstätten anlässlich einer Beisetzung 102,00 EURO 10. Gestellung von Grabtrennplatten aus Natursteinen - je lfdm. 15,00 EURO 11. Abstellen des städt. Personals für zusätzliche Leistungen je Person und Stunde B. Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft, frühestens mit dem Tage nach der Bekanntmachung. Seite 40