Planung von Flugrouten und Flugverfahren: Welche Kriterien sind zu berücksichtigen? Präsentationstitel Experte: Christian Zwiener, Untertitel Moderator: Marian Unverwert, BDL Ort, Datum BDL Forum»Lärmschutz im Luftverkehr«Berlin, 5. März 2013 3
Allgemeine Grundsätze der Flugverfahrensplanung Ausgangspunkt: Flughafenneubau / -Erweiterung Auftrag an die DFS: An- und Abflugverfahren so planen, dass eine sichere, geordnete und flüssige Verkehrsabwicklung zu jeder Zeit gewährleistet wird (LuftVG 27c). Erfüllung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (z.b. Anzahl der Flugbewegungen). Hinwirken auf Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm (LuftVG 29b). Grundlagen: Konstruktion der Verfahren ICAO-DOC 8168 (Planung) Betriebsvorschriften ICAO-DOC 4444 (Nutzung) Kriterien: Fluglärm Sicherheit Ordnungsgemäße Betriebsdurchführung (Staffelung, Planbare Abwicklung) Kapazität -3-
Fallbeispiel: Planung einer Abflugstrecke Anbindung an das Streckennetz Sicherheit Ordnungsgemäße Betriebsdurchführung Kapazität Lärmschutz RWY 27 Siedlungsgebiete -4-
NIROS Noise Impact Reduction and Optimisation System Streckenvarianten Siedlungsgebiete, Topografie, Bevölkerungsverteilung Anzahl der Flugzeuge, Flugzeugtypen, Lärmemissionsdaten NIROS Anzahl der Personen, die mit einem definierten Schallpegel (Schallpegelklassen) beschallt werden. -5-
Formaler Prozess der Abwägung / Zielkonflikte DFSinterne Planung Beratung durch die Fluglärmkommission DFS erstellt finale Abwägung Prüfung und Abwägung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Festlegung und Veröffentlichung durch das BAF Benehmen mit dem Umweltbundesamt Prüfung Rechtsförmlichkeit (BMJ) Zielkonflikte Lärmquelle Flugzeug Verkehrswachstum Kapazitätsanforderungen Lärmminderung durch geänderte Flugrouten Ausweisung von Neubaugebieten Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Bordseitige Ausrüstung Flugweglänge/ CO2-Ausstoß Flughafenlayout -6-
Zusammenfassung Welt-Café - Tisch 3 Planung von Flugrouten und Flugverfahren: Welche Kriterien sind zu berücksichtigen? In Bezug auf die Flugverfahrensplanung (FVP) diskutierten die Teilnehmer über die Forderung der Betroffenen nach mehr Transparenz bei der Planung von Flugverfahren: Alle Teilnehmer zeigten Verständnis für den Wunsch der Betroffenen nach mehr Transparenz bei der FVP durch die DFS. Insbesondere bei der Abwägung einzelner Varianten wurde die Meinung vertreten, dass eine transparentere Darstellung für mehr Akzeptanz der Betroffenen sorgen könnte. Dabei sollen auch wirtschaftliche Aspekte offen angesprochen werden. die aktuell laufende Bundesratsinitiative zur Änderung des 29b LuftVG: Alle Teilnehmer befanden, dass der Begriff unzumutbarer Fluglärm ein unbestimmter Rechtsbegriff sei, der klar durch die Politik definiert werden müsse. Eine gänzliche Streichung des Begriffs unzumutbar wurde jedoch von allen Teilnehmern für nicht sinnvoll erachtet. das vorher stattfindende Planfeststellungsverfahren (PFV): In der Diskussion ging es um den zeitlichen Versatz zwischen PFV und FVP sowie um deren unterschiedliche Prozesse und Zuständigkeiten. So wurde u.a. von den Betroffenen kritisiert, dass der im Rahmen des PFV durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eine möglichst realistische Planung von Flugrouten vorweggeht. Des Weiteren wurde die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten und Betroffenen gefordert. DFS und UBA könnten bspw. bereits in dem auf Länderebene stattfindenden PFV Input leisten, bevor sie sich später auf Bundesebene (ausschließlich) um eine lärmbezogene Prüfung der Flugrouten kümmern. Ebenso wurde angeregt, das UBA mit in die Fluglärmkommission aufzunehmen. Einer frühzeitigen, informellen Einbeziehung des UBA in die FVP standen die Teilnehmer grundsätzlich positiv gegenüber. die stärkere Einbindung des UBA bei dem Prozess der Flugverfahrensplanung- und Abwägung: Vertreter des UBA sprachen sich in beiden Runden für eine Einvernehmensregelung (bisher Benehmensregelung) aus, um im Prozess der Fluglärmbetrachtung ein stärkeres Mitspracherecht zu erhalten. Der Vorwurf, dass dadurch eine Veto-Position geschaffen werde, wies das UBA zurück. eine Stärkung des Kriteriums Lärmschutz: Die Betroffenen forderten, dass die DFS in der FVP die Kriterien neu gewichten solle (1. Sicherheit, 2. Lärmschutz, 3. Wirtschaftlichkeit). Dabei kritisierten sie, dass das von der DFS eingesetzte Noise Impact Reduction and Optimisation System (NIROS) nicht ausreichend sei, da dessen Hauptaspekt auf der Wirtschaftlichkeit liege, was der Vertreter der DFS jedoch verneinte. Das System NIROS wurde zuvor anhand von Folien und Grafiken erklärt. Die DFS erläuterte auf Anfrage, dass neben NIROS auch andere Tools bei der Erstellung des Abwägungs- Datenerfassungssystems (DES) herangezogen werden. Dieses Abwägungs-DES werde jedoch von externen Firmen wie z.b. der Firma Wölfel erstellt. das Anpassen von Flugrouten: Es wurde nachgefragt, ob die DFS besonders leise Flugzeugtypen, die zudem mit modernsten Navigationsausrüstungen ausgestattet sind, bei
der Flugführung vorziehen oder diese auf speziell entwickelten An- und Abflugrouten führen könne. Die DFS wies zunächst darauf hin, dass sie für die sichere und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs gesetzlich verpflichtet sei und dass ein Ab- bzw. Anflugverfahren so geplant werden müsse, dass selbst der leistungsschwächste Flugzeugtyp dieses Verfahren sicher fliegen könne. Der DFS-Vertreter stellte jedoch lärmmindernde Verfahren vor, die zurzeit am Flughafen Frankfurt im Probebetrieb Anwendung finden und von Flugzeugen mit modernster Navigationsausrüstung genutzt werden. Des Weiteren wurde über das Monitoring und die anschließende Rückkopplung diskutiert. Das UBA und die Betroffenen kritisierten beides als unzureichend. Mit der Einrichtung eines Monitoring-Systems versprechen sich die Beteiligten eine nachgelagerte und zügige Optimierung bestehender An- und Abflugverfahren, Aufgrund der Kürze der Zeit konnte auf diesen Vorschlag jedoch nicht eingegangen werden. Am Flughafen Frankfurt/Main wurde ein Monitoringsystem bereits etabliert und in Form von Quartalsberichten offengelegt. die Etablierung eines Umweltbereiches innerhalb der DFS, der sich mit der Analyse bestehender Verfahren und deren Fluglärmauswirkungen beschäftigen solle. die Planfeststellung von Flugverfahren: Bei der Diskussion, welche Vorteile eine Planfeststellung von Flugverfahren bringen würde, wurde kontrovers diskutiert. Der DFS- Vertreter wies darauf hin, dass eine (wie zuvor angesprochene) kurzfristige Optimierung von bestehenden Verfahren dann nicht mehr ohne Weiteres umsetzbar sei, was von vielen Teilnehmern akzeptiert und verstanden wurde.