Zielsetzung Die Kosten der sozialen Wohlfahrt sind als gemeinsames gesellschaftliches Projekt für alle Gemeinden tragbar zu gestalten. Arbeitsgruppe Sozialkostenausgleich im GPV Mark Eberli, Stadtpräsident Bülach, GPV Soziales Raphael Golta, Stadtrat Zürich, Sozialvorstand Rolf Schaeren, Finanzvorstand Stadt Dietikon Erhard Büchi, Finanzvorstand/GP Embrach 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 1
Thesen zum Ausgleichsmodell Ausgangslage: Es ist grundsätzlich eine Minderheit von Gemeinden mit der Bevölkerungsmehrheit, die entlastet werden sollte. In Anlehnung an den Ressourcenausgleich spricht vieles dafür, dass die gesetzlichen Kosten, die der Gemeindeautonomie weitgehend entzogen sind, auch über einen Schlüssel pro Einwohner verteilt werden: Das dürfte erhebliche Widerstände hervorrufen und ländliche Gemeinden mit bisher sehr bescheidenen Lasten teilweise in finanzielle Bedrängnis bringen. Modelle mit einem variablen Teilausgleich der überdurchschnittlichen Kosten werden der Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden immer noch sehr angemessen Rechnung tragen. Dies ist eine politisch eher realisierbare Lösung, weil sie kleine Gemeinden deutlich weniger stark für die Solidarität beansprucht, aber die Stadt- und Agglomerationsgemeinden entlastet. Der vertikale Ausgleich - ZL und Sozialhilfe deutlich stärker durch den Kanton finanziert - führt zu einem Ausgleich der Lasten für die Einwohner: in der Folge übersteigt in sozial unbelasteten Gemeinden die Staatssteuererhöhung die mögliche Entlastung bei der Gemeindesteuer. Die Bevölkerungsmehrheit würde aber eine Entlastung erwarten können. Z + W müssen mit geringeren Entlastungen auskommen (Plafond), weil ein Teil mit dem Zentrumslastenausgleich abgegolten wird, den man nicht antasten will. 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 2
Wie könnte ausgeglichen werden? (Priorität vertikal) Optionen Deutlich stärkere kantonale Beteiligung an gesetzlich gebundenen Kosten (vertikal) Nur für Gemeinden über dem Ø oder für alle Gemeinden Auf Solidarität basierender Ausgleich (horizontal) unter Gemeinden (auch bei Kosten, nicht nur Ressourcen), für den Kanton neutral. Finanzierung über Staatsteuer + Entlastung bei Gemeindesteuer Kombination beider Lösungsansätze Entlastung von 1/3 der Gemeinden Belastung von 2/3 der Gemeinden 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 3
Grundsätzliche Wirkung der Modelle für einen Sozialkostenausgleich Gemeinden mit tiefen Sozialkosten pro Einwohner Belastung des Steuerzahlers durch bescheidene Entlastung (vertikal) d.h. Staatssteuer +% ist grösser Gemeindesteuersenkungspotenzial in % Gemeinden mit hohen Sozialkosten pro Einwohner Massgebliche Entlastung (vertikal) d.h. Staatssteuer + % ist deutlich kleiner als Gemeindesteuersenkungspotenzial in % tief: < Ø Sozialkosten pro Kopf hoch: > Ø
Sozialhilfe Fr./Einwohner EL/Sozialhilfe (bisher), sehr breite Streuung 700 Aktuelle Belastung (ZL 56%, SH 96%) 600 500 400 300 200 100 0 0 100 200 300 400 500 600 Ergänzungsleistungen Fr./Einwohner 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 5
Sozialhilfe Fr./Einwohner EL/Sozialhilfe (neu): Disparitäten und absolute Belastung kräftig reduziert, «Autonomie und Eigenverantwortung» sind nach wie vor gefragt! 700 Reduzierte Kostenanteile (ZL 20%, SH 80%) 600 Stadt Winterthur 500 400 Dietikon Stadt Zürich 300 200 100 Uster 0 0 100 200 300 400 500 600 Ergänzungsleistungen Fr./Einwohner 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 6
Sozialhilfe Fr./Einwohner EL/Sozialhilfe (neu): Disparitäten und absolute Belastung kräftig reduziert, «Autonomie und Eigenverantwortung» sind nach wie vor gefragt! 700 Reduzierte Kostenanteile (ZL 20%, SH 70%) 600 500 400 300 200 100 0 0 100 200 300 400 500 600 Ergänzungsleistungen Fr./Einwohner 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 7
Ausgleichsmodell für Zusatzleistungen (EL) Werte für 2015: Fr. pro Einwohner brutto 100% (Berechnungsbasis) Median 323 Mittelwert 588 Minimum 37 Maximum 905 Verteilung bisher: Kanton 44%, Gemeinden 56% Vorschlag: neue vertikale Verteilung Kanton 80%, Gemeinden 20%. Der Spielraum der Gemeinde ist äusserst bescheiden, daher primär über den Kanton finanzieren. Begrenzung der Ausgleichsberechtigung durch Plafond von 125% des kantonalen Mittelwerts pro Einwohner: Mittelwert: 588.--pro Einwohner >> Plafond für Beitragsberechtigung: Fr. 735. pro Einwohner Plafond wäre für 2015 wirksam für Zürich, Winterthur, Wald und Dietikon, weil Bruttowerte für diese Gemeinden höher sind. Konsequenzen für den Kanton: + 251 Mio. oder rund 4.3% Staatssteuer 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 8
1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 76 79 82 85 88 91 94 97 100 103 106 109 112 115 118 121 124 127 130 133 136 139 142 145 148 151 154 157 160 163 166 169 Modell mit vertikalem Ausgleich >> mehr für Kanton EL -vertikale Entlastung 600 500 400 300 Kostenverteilung Zusatzleistungen bisher neu Gemeinde 56% 20% Kanton 44% 80% Mehrbelastung Kanton 251 Mio. in % Staatssteuer 4.3% - Entlastung des Steuerzahlers in 75 Gemeinden möglich - Belastung des Steuerzahlers in 94 Gemeinden evtl. notwendig >> Erhöhung Staatssteuer > als Reduktionspotenzial in Gemeinde 200 100 0 bisher Fr. pro Einwohner neu Fr. pro Einwohner 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 9
Finanzierungsmodelle in andern Kantonen für die EL Finanzierung vollständig durch den Kanton (16 x) Freiburg, St. Gallen, Aargau, Graubünden, Thurgau, Neuenburg, Genf, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Thurgau, Uri, Zug Grösserer Kantonsanteil: Wallis übernimmt 70% Finanzierung je zur Hälfte: In Bern, Solothurn und Schwyz werden die Kosten zu je 50% durch den Kanton und die Gemeinden getragen. Interkommunale Verteilung auf die Gemeinden nach Einwohnern (horizontale Solidarität) in BE und SO. Grösserer Gemeindeanteil: Zürich 1) 77% Luzern 70% Weitere Kantone mit variablen, eher komplizierten Modellen 1) Von den 44%, die der Kanton übernimmt, stammen nur 17% aus dem kantonalen Haushallt. Der Rest wird durch den Bund finanziert. Das führt per Saldo zum Kostenschlüssel 77% Gemeinden, 23% Kanton. 10.09.2017 Sozialkostenausgleich - Modellideen 10