Die Betreuungsbüros des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.v.

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Transkript:

Träger: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.v. Die Betreuungsbüros des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.v. Angebote für Ehrenamtliche Führen von Betreuungen Beratung zu Vorsorgevollmachten

Grundlagen unserer Arbeit Kann ein Erwachsener aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise regeln, so wird ihm eine Betreuungsperson zur Seite gestellt. Dies ist die Kernaussage des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes, das die seit 90 n bestehende Regelung zur Vormundschaft und Pflegschaft abgelöst hat. Das seit dem 01.07.2005 bestehende zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verstärkt nochmals das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen. Das Wohl des Betreuten Ziel des Betreuungsgesetzes ist, in die individuellen Rechte des Einzelnen nur soweit einzugreifen, wie dies unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls erforderlich und zum Wohl des Betroffenen unumgänglich ist: das heißt, niemand kann mehr entmündigt werden. Was heißt Betreuungen? Viele Menschen sind auf Unterstützung und Begleitung angewiesen. Außer ihrer krankheits- oder behinderungsbedingten Beeinträchtigung sind sie sehr oft auch noch alleinstehend, ohne Kontakte zu Angehörigen oder Freunden, die sie bei der Erledigung von Angelegenheiten unterstützen könnten. Sie brauchen deshalb eine Person, die ihnen bei der Erledigung von alltäglichen Dingen, wie z.b. Briefwechsel und Telefonate, Regelung von Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten, behilflich ist. Betreuen bedeutet dabei Interessenwahrnehmung im Sinne einer rechtlichen Begleitung und Vertretung.

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.v. Für uns als Vereinsbetreuerinnen des Diakonischen Werkes bedeutet Betreuen aber mehr als die rechtliche Vertretung. Sie bedeutet für uns auch persönliche Zuwendung. Denn gerade Personen, die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, sind auf Schutz, seelischen Beistand und soziale Kontakte angewiesen. Veränderungen im Betreuungsbüro Alsdorf Weiterhin bestand eine große Nachfrage zur Übernahme von Betreuungen. Anstelle des im Herbst ausgeschiedenen Herrn Michael Rohrbeck wurde Frau Christel Adoni eingestellt. Das Betreuungsbüro ist in der 2. shälfte 2010 in das Beratungszentrum der Diakonie, Otto-Wels-Str. 2b in Alsdorf gezogen. Im 2010 wurde ein verstärkter Informationsbedarf bzgl. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen verzeichnet.

Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern Die Gewinnung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen gehört zu den Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine. Die Betreuungsbüros bieten auf Nachfrage Einzelberatungen und Sprechstunden für ehrenamtliche Betreuer und interessierte Personen an. Regelmäßige Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer/innen finden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften der Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen und im Kreis Euskirchen statt. Diese Fortbildungsveranstaltungen behandeln Themen, die für die Betreuungsarbeit relevant sind und gerne angenommen werden. Der Diakonische Fachverband der Betreuungsvereine gibt zweimal jährlich einen Infobrief Querbe(e)t zum Ehrenamt - Rechtliche Betreuung - heraus, der unter www.diakonie-rwl.de abgerufen werden kann.

Für viele Menschen eintabu Für viele Menschen ist es ein Tabuthema, doch der Schicksalsschlag aus heiterem Himmel kann jeden ereilen. Ein Unfall, eine schwere Krankheit - und plötzlich bin ich hilflos und kann meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Die meisten Menschen denken, dass ihre engsten Verwandten dann verantwortlich sind. Doch grundsätzlich ist es Sache des Betreuungsgerichtes, eine Betreuungsperson zu bestimmen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine gesetzliche Betreuung durch rechtzeitige Vorsorge zu regeln bzw. durch eine Vorsorgevollmacht zu verhindern. Statistiken 106 betreute Personen Lebensform Geschlechtsverteilung 65 65 60 60 55 55 50 50 45 45 40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10 5 5 0 im Heim nicht im Heim 0 weiblich männlich

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.v. Statistik 20 Altersklassen 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 18-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 älter als 90 Statistik 50 vorliegende Behinderung 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 altersbedingte Erkrankung psychische Krankheit geistige Behinderung körperliche Behinderung Suchterkrankung

Informationen zu Vorsorgevollmachten Die Aufgabe der Betreuungsvereine ist es, hierüber zu informieren: Vorsorgevollmachten Die Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen autonomen Partnern. Der Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Der Vollmachtnehmer kann nach Vorlage der Vollmacht direkt handeln. Basis: absolutes Vertrauen Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung wird der Wunsch eines Menschen festgehalten, welche Person im Fall der Betreuungsbedürftigkeit die gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Der gewünschte Betreute ist nach Gerichtsbeschluss und in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen handlungsfähig. Basis: gerichtlich kontrolliertes Dienstleitungsverhältnis Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist die persönliche Willenserklärung eines Menschen zur Wahrnehmung seines Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten. Es handelt sich um eine Handlungsanweisung an den Arzt. Basis: intaktes Arzt-Patientenverhältnis