Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1. Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden Verteiler Geschäftszeichen (Bitte bei Antwort angeben) VI 3-88j 06.11.04 5/2010 Bearbeiter/in: Herr Piper Durchwahl: 0611/815-1626 E-Mail: roland.piper@umwelt.hessen.de Fax: 0611/815-1973 Datum: 17.Dezember 2015 Förderung der Hegegemeinschaften aus Mitteln der Jagdabgabe; hier: Aktualisierung und Änderung Bezug: 1. Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) vom 5. Juni 2001 (GVBl. I S. 271), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2015 (GVBl. I S. 315). 2. Verordnung zur Zusammenfassung und Änderung jagdrechtlicher Verordnungen (HJagdVO) vom 10. Dezember 2015 (GVBL I S. 670) 3. Förderung der Hegegemeinschaften aus Mitteln der Jagdabgabe; Erlass vom 6. Dezember 2010, Az. VI 3-88j 06.11.04 5/2010 (StAnz. 52/2010 S. 2838). 4. Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 15. März 1999 (GVBl. I S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 447). Zur Umsetzung von 36 der Verordnung zur Zusammenfassung und Änderung jagdrechtlicher Verordnungen vom 10. Dezember 2015 (GVBl. I S. 670) können aus der nach 16 Abs. 2 des HJagdG erhobenen Jagdabgabe zweckgebunden Zuschüsse an Hegegemeinschaften gewährt werden. Diesbezüglich ist wie folgt zu verfahren: 1. Voraussetzungen zur Gewährung der Zuwendung: Die Hegegemeinschaften können auf jährlichen Antrag hin eine Zuwendung im Sinne der o. g. Verordnung erhalten. Zuwendungsvoraussetzung ist die Durchführung einer Revier übergreifenden Gemeinschaftsjagd (Bewegungsjagd oder gemeinschaftlicher Ansitz) auf Schwarzwild. Eine solche Revier übergreifende Jagd muss mindestens einmal pro Jagdjahr stattfinden und soll alle Jagdbezirke der Hegegemeinschaft einbinden. Die Hegegemeinschaft soll bei der Organisation dieser Jagden als Koordinator unterstützend und lenkend eingreifen. Diese Revier übergreifenden Jagden, nach den o. g. Maßgaben, sollen jeweils im Herbst/Winter vor der Antragsstellung durchgeführt werden. Deren Vollzug muss vom D-65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Internet: www.umweltministerium.hessen.de Telefon: 0611. 81 50 E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de Telefax: 0611. 81 51 94 1
- 2 - Vorsitzenden/Vorstand der Hegegemeinschaft im Antrag zur Gewährung der Zuwendung (vgl. Anlage 1) bestätigt werden. 2. Zuwendungszweck, Zuwendungsart und Höhe der Zuwendung: Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in 44 i. V. mit den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften (VV) zu 44 der LHO vorgesehenen Regeln als: Zuwendungsart: Projektförderung Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Hegegemeinschaften erhalten bei Erfüllung der Voraussetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine jährliche Zuwendung in Höhe von: Niederwild-Hegegemeinschaften: Hochwild-Hegegemeinschaften < 25.000 ha: Hochwild-Hegegemeinschaften > 25.000 ha: 0.400 Euro 0.700 Euro 1.000 Euro Die Zuwendung kann von den Hegegemeinschaften wahlweise zur Abdeckung der Kosten bei der Koordination gemeinschaftlicher Jagden, für jagdliche Fortbildungen bzw. für den laufenden Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. 3. Antrag: Die Hegegemeinschaften beantragen die Zuwendung gemäß Anlage 1 bei ihrer Unteren Jagdbehörde, Hochwild-Hegegemeinschaften bei der federführenden Unteren Jagdbehörde unter Angabe ihrer Bankverbindung (Name des begünstigten Kontoinhabers und IBAN) bis spätesten 1. Juni. Legt die Hegegemeinschaft ihren Antrag nicht fristgerecht vor, ist ihr Anspruch auf Gewährung der Zuwendung im betreffenden Haushaltsjahr erloschen. 4. Verfahrensablauf: Die Untere Jagdbehörde nimmt die Anträge der Hegegemeinschaften entgegen, prüft deren Rechtmäßigkeit und berichtet die Zusammenstellung sowie die Anzahl der durchgeführten Revier übergreifenden Jagden im Landkreis an die Obere Jagdbehörde. Diese wiederum stellt die angeforderten Beträge und Anzahl der durchgeführten revierübergreifenden Jagden zusammen und berichtet dies der Obersten Jagdbehörde. Die Oberste Jagdbehörde weist der Oberen Jagdbehörde die entsprechenden Haushaltsmittel zur Weiterleitung an die Unteren Jagdbehörden zu. Nach Erteilung des Bescheides gemäß anliegendem Muster (Anlage 2) überweist die Untere Jagdbehörde den Hegegemeinschaften die entsprechenden Zuwendungen. Den Empfang der Zuwendung und die zweckentsprechende Verwendung bestätigt die Hegegemeinschaft gegenüber der Unteren Jagdbehörde nach dem Muster der Anlage 3 bis spätestens vier Wochen nach Geldeingang auf dem Konto. Ein darüber hinausgehender Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Legt die Hegegemeinschaft ihre Empfangsbestätigung nicht fristgerecht vor, kann die Zuwendung in voller Höhe von der Unteren Jagdbehörde zurückgefordert werden. 5. Inkrafttreten/Außerkrafttreten: Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
- 3 - Die Landesvereinigungen der Jäger sind nach 16 Abs. 2 i. V. mit 41 Abs. 2 HJagdG angehört worden. Die unteren Jagdbehörden werden gebeten, den Hegegemeinschaften eine Ausfertigung dieses Erlasses zu übersenden. Im Auftrag Wilke Anlagen: - 3 - Dieser Erlass wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.
- 4 - Anlage 1 Absender (Hegegemeinschaft) An den Kreisausschuss / Magistrat... - Untere Jagdbehörde -... PLZ, Ort Antrag auf Zuwendung aus der Jagdabgabe Hiermit beantrage ich im Namen der Niederwild- / Hochwildhegegemeischaft.. aufgrund von 16 Abs. 2 HJagdG in Verbindung mit 36 der Verordnung zur Zusammenfassung und Änderungen jagdrechtlicher Verordnungen vom 10.12.2015 (GVBl. I S. 670), und des Erlasses für die Förderung der Hegegemeinschaften aus Mitteln der Jagdabgabe vom 17.12.2015 die Zuwendung in Höhe von 400 Euro / 700 Euro / 1.000 Euro. Ich bitte den Betrag auf folgende Bankverbindung zu überweisen: Kontoinhaber: IBAN: DE Die Revier übergreifende Gemeinschaftsjagd / übergreifenden Gemeinschaftsjagden auf Schwarzwild hat / haben stattgefunden am:............ Ich bescheinige hiermit, dass an dieser / diesen gemeinschaftlichen Jagd / Jagden alle Jagdbezirke der Hegegemeinschaft teilgenommen haben.. Ort, Datum. (rechtsverbindliche Unterschrift Vorsitzender)..... (rechtsverbindliche Unterschrift Vorstandsmitglied) Gesehen und weitergereicht:... Ort, Datum UJB
- 5 - Anlage 2 Kopfbogen Kreisausschuss / Magistrat usw. Datum, PLZ, Ort, Sachbearbeitung, Az. Hegegemeinschaft... z. H. des Vorstandes Straße PLZ, Ort Gewährung einer Landeszuwendung als Zuschuss zu den Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes im Haushaltsjahr 20... Ihr Antrag vom... Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund von 16 Abs. 2 HJagdG in Verbindung mit 36 der Verordnung zur Zusammenfassung und Änderung jagdrechtlicher Verordnungen vom 10.12.2015 (GVBl. I S. 670) und des Erlasses für die Förderung der Hegegemeinschaften aus Mitteln der Jagdabgabe vom 17.12.2015 bewillige ich Ihnen hiermit im Haushaltsjahr 20... eine Landeszuwendung in Höhe von 400 Euro / 700 Euro / 1.000 Euro. Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als Projektförderung gewährt. Die Zuwendung ist bestimmt zur teilweisen Abdeckung der Kosten bei der Koordination der gemeinschaftlichen Jagden, für jagdliche Fortbildungen bzw. für den laufenden Geschäftsbetrieb. Die beigefügte Empfangsbestätigung bitte ich, innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Zuwendung auf Ihrem Konto ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
- 6 - Anlage 3 Absender (Hegegemeinschaft) An den Kreisausschuss / Magistrat... - Untere Jagdbehörde -... PLZ, Ort Empfangsbestätigung Hiermit bestätigen wir vom Kreisausschuss des Landkreises / dem Magistrat der Stadt eine Zuwendung in Höhe von durch Überweisung erhalten zu haben. 400 Euro / 700 Euro / 1.000 Euro Die Zuwendung wird zur teilweisen Abdeckung der Kosten bei der Koordination der gemeinschaftlichen Jagden, für jagdliche Fortbildungen und für den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet. (Ort, Datum).... (rechtsverbindliche Unterschrift Vorsitzender).... (rechtsverbindliche Unterschrift Vorstandsmitglied)