Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Netzwerk IQ Brandenburg

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Transkript:

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Netzwerk IQ Brandenburg bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH Gabriele Pfeifer, Beratungsstelle Frankfurt (Oder)

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Netzwerk IQ Brandenburg Teilprojekt Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Potsdam im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) Seit 11/2011 Standorte: landesweit Teilprojekt Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH Seit 03/2015 Standorte: Oranienburg, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Eberswalde und Cottbus

Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Geschichte des IQ Netzwerks 2005 2007: Aufbau und Entwicklung 2008 2010: Transfer 2011 2014: Begleitung des Anerkennungsgesetzes, interkulturelle Kompetenz, Prozesskette Schwerpunkte der Förderphase 2015 2018: 1. Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung 2. Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes 3. Interkulturelle Kompetenzentwicklung Ziel: Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund, insb. Einmündung in bildungsadäquate Beschäftigung

Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Fachstellen auf Bundesebene: - Qualifizierung und Beratung - Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung - Migrantenökonomie - Berufsbezogenes Deutsch - Einwanderung Umsetzung in 16 Landesnetzwerken IQ Netzwerk Brandenburg Koordinierung im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) Enge Kooperation und Austausch im Netzwerk

Berufliche Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse Anerkennungsgesetz (2012) Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen Für reglementierte und nicht reglementierte Berufe Anerkennung verbessert Arbeitsmarktintegration, qualifikationsadäquate Beschäftigung und Verdienst Umfasst alle im Ausland erworbenen Berufs- und Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung wird berücksichtigt

Reglementierte Berufe Eine Berufszulassung nach den Berufsgesetzen ist für die Ausübung der Tätigkeit Pflicht z.b.: - Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker - Krankenschwester, Altenpflege (fast alle Gesundheitsberufe) - Rechtsanwalt - Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen - Architekten, Ingenieure (nur Berufsbezeichnung) - Meister im Handwerk

Nicht reglementierte Berufe Tätigkeiten, für die man keine Berufszulassung braucht z.b.: - Mathematiker, Chemiker, Biologe - Geograf, Forstwirt - Psychologe, Historiker, Philologe - Duale Ausbildungsberufe Man kann sich für diese Tätigkeiten frei bewerben, eine Gleichwertigkeitsprüfung (BQFG) oder Zeugnisbewertung für akademische Abschlüsse (ZAB) kann dennoch hilfreich sein.

Ziele der Anerkennung: - Bewertung der ausländischen Qualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt - Anerkennung des Abschlusses oder bei Bedarf weitere Qualifizierung - Qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt

Zielgruppe: - Erwachsene mit im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen, die eine Berufstätigkeit oder Weiterqualifizierung in Deutschland anstreben. - Der Aufenthaltsstatus in Deutschland ist nicht relevant für eine Beratung und das Anerkennungsverfahren. - Die Beratung ist für Menschen aus allen Herkunftsländern offen und kostenlos. - Beratungssprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch, Französisch

Was bietet die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung? Erstberatung und Orientierung: Vorklärung des Anliegens und des Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren, Referenzberuf, Einschätzung der Deutschkenntnisse soweit Sprachanforderungen für die Anerkennung bestehen Verfahrensbegleitung: Dokumentenanalyse, Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen, Begleitung während des Anerkennungsprozesses, Erläuterung von Bescheiden Qualifizierungsberatung: Überblick über Qualifizierungswege im Kontext des Anerkennungsgesetzes, Beratung zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen, Informationen über Fördermöglichkeiten Ab Januar 2016 regelmäßige Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Brandenburg (Eisenhüttenstadt)

Wichtige Faktoren: Sprachkenntnisse: - Sind nur bei den reglementierten Berufen Voraussetzung für eine Anerkennung Kosten der Verfahren - Alle Anerkennungsverfahren sind gebührenpflichtig - Kosten können durch die Antragsteller, Arbeitgeber oder Jobcenter/Arbeitsagentur getragen werden

Mögliche Ergebnisse der Verfahren: - Volle Anerkennung /Gleichwertigkeit - Teilanerkennung / Teilweise Gleichwertigkeit - Ablehnung

Flüchtlinge in der Anerkennungsberatung Vorwiegend akademische Abschlüsse aus Syrien (Ärzte/Apotheker, Lehrer, Ingenieure, nicht regl. Abschlüsse), meist gute bis sehr gute Englischkenntnisse, sehr hohe Motivation 90% zwischen 20 und 39 Jahren, davon 50% unter 30 80% männliche Ratsuchende Hauptherkunftsländer: Syrien, Russische Föderation, Afghanistan

Fallbeispiele (die Beispiele sind fiktiv): Herr A., Bauingenieur aus Syrien - 5 jähriges Studium - Ein Jahr Berufserfahrung - Alle Zeugnisse liegen vor Die Anerkennung des Ingenieurtitels wird bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer beantragt Die Gleichwertigkeit der Ausbildung wird geprüft Herr A. kann sich mit seiner Anerkennung am deutschen Arbeitsmarkt bewerben

Fallbeispiele: Herr Z., Schneider aus Afghanistan ohne formellen Abschluss - 20 Jahre Berufserfahrung Wenn kein formeller Abschluss vorliegt, besteht die Möglichkeit, ein Verfahren zur Kompetenzfeststellung durchzuführen. Ansprechpartner: Violetta Seubert, IHK-Projektgesellschaft mbh Ostbrandenburg Jana Kupetz, BleibNet Pro Quali Brandenburg

Fallbeispiele: Frau I., 3 jährige Ausbildung zur Zahntechnikerin in der russischen Föderation - 5 Jahre Berufserfahrung - Frau I. Kann keine Zeugnisse vorlegen, da Sie diese bei der Flucht zurücklassen musste Bei formellen Abschlüsse, für die keine Dokumente vorliegen kann eine Qualifikationsanalyse durch Arbeitsprobe, Fachgespräch oder Probearbeiten im Betrieb durchgeführt werden. Ansprechpartner: Örtliche Kammern/ Carolin Böse: 0228 / 107-2947 oder boese@bibb.de (Prototyping Transfer)

www.berufliche-anerkennung.brandenburg.de

www.berufliche-anerkennung.brandenburg.de

Wegweiser zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen Konzept Zugriffzahlen Aktualisierung

Weitere Informationsportale im Internet: Anerkennungsportal für alle Berufe: https://www.anerkennung-in-deutschland.de Anabin-Datenbank zur Prüfung ausländischer Schul- und Hochschulabschlüsse: http://anabin.kmk.org/ bq-portal zu Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse: https://www.bq-portal.de/

Ihre Ansprechpartner: Potsdam Julia Lexow-Kapp Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 14467 Potsdam E-Mail: julia.lexow-kapp@tmasgf.brandenburg.de Telefon: (0331) 866-5372 Frankfurt (Oder) / Oranienburg / Cottbus / Neuruppin Gabriele Pfeifer bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH im bbw Bildungszentrum Ostbrandenburg GmbH Potsdamer Straße 1-2, 15234 Frankfurt (Oder) Telefon: (0335) 5569 502 E-Mail: gabriele.pfeife@]bbw-akademie.de Südwestbrandenburg (Königs Wusterhausen, Großräschen, Finsterwalde) Lukasz Kocur Handwerkskammer Cottbus Altmarkt 17 03046 Cottbus Telefon 0355) 7835-177 E-Mail: kocur@hwk-cottbus.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: