SELBSTAUSKUNFT zur Partnervereinbarung für den Onlineverkauf



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Transkript:

SELBSTAUSKUNFT zur Partnervereinbarung für den Onlineverkauf Bitte füllen Sie die nachstehenden Punkte vollständig aus bzw. kreuzen Sie Firmenname: Büroleitung: Frau Herr Straße: PLZ / Ort: Steuer-Nr. ggf. Zusatzbezeichnung: gehören Sie einer Reisebürokette an? Wenn ja, welcher: Telefon: Telefax: Emailanschrift: Homepage: Gesellschaftsform: GmbH, Geschäftsführer(in): Frau Herr Einzelunternehmen, Inhaber(in): Frau Herr Handelsregister- Nr.: Anzahl Filialen: Frau Herr bitte Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung beifügen! Anzahl Mitarbeiter: Auf den folgenden Seiten finden Sie unsere Online Partnervereinbarung. Bitte drucken Sie den Vertrag aus und ergänzen diesen bitte an den gekennzeichneten Stellen. Den Vertrag senden Sie zusammen mit der Selbstauskunft bitte 2-fach unterschrieben an: Deutsche Touring GmbH Agenturbetreuung Am Römerhof 17 60486 Frankfurt. Nach Gegenzeichnung durch uns erhalten Sie eine Kopie des Vertrages zusammen mit den Zugangsdaten für das Buchungsverfahren zugesandt. Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Agenturbetreuung: Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und eingereichte Unterlagen bearbeitet werden können! Freundliche Grüße Deutsche Touring GmbH Agenturbetreuung 0

Bankdaten für die Provisionsauszahlung Name und Anschrift des Kontoinhabers: An (Kreditinstitut): meines/unseres Kontos mit der Nummer: mit der Bankleitzahl: 1

Zwischen Deutsche Touring GmbH Am Römerhof 17 D-60486 Frankfurt (nachfolgend DTG genannt) und Name : Straße: Postleitzahl / Ort: (nachfolgend Affiliate Partner genannt) Die DTG und der Affiliate Partner treffen folgende Übereinkunft: 1 Gegenstand und Ziel der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist die gewerbliche Schaltung von Partnerlinks auf der Webseite des Affiliate Partners mit dem Ziel, eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Kooperation zu gründen. Mit dem Partnerlink verweist der Affiliate Partner auf die Online-Buchungsmaske für die internationalen Linienbusverbindungen der DTG. Der Affiliate Partner erhält eine prozentuale Vergütung an den tatsächlich getätigten Umsätzen der DTG, die durch die Nutzung des Partnerlinks durch den Kunden über die Website der DTG zustande kommen, gem. Punkt 4 der Vereinbarung. 2 Leistungen der DTG Die DTG stellt dem Affiliate Partner eine Auswahl von Werbemitteln (Logos, Grafiken, o. ä),textlinks gemäß dieser Vereinbarung sowie eine Anleitung zur Einbindung des Partnerlinks in die Partnerwebsite zur Verfügung. Diese Links kennzeichnen die Partnerwebsite als zum Partnerprogramm der DTG gehörig und verknüpfen die Website des Affiliate Partners mit der Website der DTG gemäß der vorbenannten Anleitung. Es steht dem Affiliate Partner frei, diese Links an mehreren verschiedenen Orten seiner Website anzubringen. 2

3 Leistungen des Affiliate Partners Der Affiliate Partner bindet die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel und Textlinks seiner Wahl in seine Website ein und verlinkt diese mit der Website der DTG in der Weise, dass der Internetnutzer durch das Anklicken der Werbemittel auf die Online- Buchungsmaske für internationale Linienbusverbindungen der DTG gelangt. Die Verlinkung erfolgt stets im gleichen Browser-Fenster. Änderungen an den Werbemittel und Textlinks dürfen nur mit Zustimmung der DTG erfolgen. Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Werbemittel und Textlinks liegt beim Affiliate Partner. Er darf nur Werbemittel und Textlinks verwenden, die von der DTG zur Verfügung gestellt werden, um eine korrekte Registrierung der durch den Partnerlink zustande gekommenen Buchungen zu ermöglichen. Der Affiliate Partner ist verpflichtet, seine Website während der Vertragszeit zeitlich und technisch unbeschränkt zugänglich zu halten. Einschränkungen der Verfügbarkeit sind nur zur Durchführung technisch notwendiger Wartungsarbeiten im erforderlichen Umfang zulässig. Der Inhalt der Website des Affiliate Partner hat im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und darf nicht mit den guten Sitten oder den Unternehmenszielen der DTG unvereinbar sein. 4 Provision Für die über die Website des Affiliate Partners unter Benutzung des durch ihn geschalteten Werbemittel und/oder Textlinks tatsächlich zustande gekommenen und nachträglich nicht stornierten Buchungen von Reiseleistungen der DTG erhält der Affiliate Partner eine Provision.Die Provision beträgt 5 % des hierdurch endgültig erzielten Netto- Umsatzes der DTG. Hinzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Provisionen sind innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende desjenigen Monats fällig, in dem die Buchung getätigt wurde, jedoch nur, wenn die angefallenen Provisionen insgesamt mehr als EUR 200,00 betragen. Andernfalls tritt die Fälligkeit erst 30 Kalendertage nach Ende des Kalenderquartals ein. Die Messung dieser Umsätze erfolgt im System der DTG und wird von der DTG vorgenommen. Eventuelle Buchungsgebühren, Reiseversicherungsentgelte und Postversandkosten unterliegen nicht der Verprovisionierung. Zur Registrierung der getätigten Umsätze erhält der Affiliate Partner eine Agentur-Nr. Der Affiliate Partner erhält dadurch Zugang zu einem gesicherten Bereich über die Webseite der DTG, in dem er die aktuelle Buchungsstatistik abrufen kann. Darüber hinaus wird eine Abrechnung der Provisionen von DTG nicht geschuldet. Stornierte aber bereits provisionierte Buchungen werden mit ausstehenden Provisionsforderungen des Affiliate Partners verrechnet. Reichen die laufenden Provisionsforderungen nicht aus, so wird DTG dem Affiliate Partner eine entsprechende Stornoforderung in Rechnung stellen, die er innerhalb der nächsten 30 Kalendertage ab Zustellung der Stornoforderung zu begleichen hat. Können sich die Parteien über Einwendungen des Affiliate Partners gegen die Abrechnung nicht einigen, wird die streitige Provision durch einen Schiedsgutachter verbindlich festgestellt. Jede Partei kann die IHK Frankfurt um die Durchführung eines Schiedsgerichts ersuchen. Jede Partei ist berechtigt, einen Gutachter auf seine Kosten mit der Prüfung der Provisionsansprüche zu beauftragen. 3

5 Urheberrechte Die dem Affiliate Partner von DTG zugänglich gemachten Webinhalte, besonders Textund Bildmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vertragswidrig verwendet, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden. Dem Affiliate Partner ist es untersagt die Wort- und Bildmarken der DTG Touring, Deutsche Touring, Eurolines und Europabus gleich in welcher Schreib- und Darstellungsweise für seine KeyWord- oder Suchmaschinen-Adwertising in Google, Yahoo oder andere Anbieter zu nutzen. Diese sind mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln der DTG im Rahmen der Partnervereinbarung nur für die Webseite(n) des Affiliate Partners zugelassen, wo sich auch die Online-Buchungsmaske der DTG befindet. Zuwiderhandlungen und Uhrheberechtverletzungen führen zur sofortigen Kündigung der Partnervereinbarung, gerichtliche Verfolgung und eine Vertragsstraffe von 5.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. 6 Geltungsdauer und Kündigung Diese Vereinbarung wird unbefristet geschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Der Vertragspartner ist im Falle der Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet, alle Werbemittel und Textlinks der DTG sowie sämtliche Hinweise auf die DTG von seiner Webseite zu löschen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Beendigung der Vereinbarung zahlt DTG dem Affiliate Partner alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Provisionen innerhalb von 60 Tagen.Die Agentur-Nr. verliert 60 Tage nach der Beendigung ihre Gültigkeit. Ein Zugang auf den gesicherten Bereich und den dort für diese Agentur-Nr. hinterlegten Buchungsstatistiken sind dann nicht mehr möglich. Der Affiliate Partner bestätigt, dass ihm im Zusammenhang mit der Kündigung dieser Vereinbarung kein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Mit der Kündigung dieser Vereinbarung verliert der Affiliate Partner das Recht auf jede Art von Nutzung der Informationen, die ihm von DTG unter Ausübung der Bestimmungen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wurden, sowie jeglicher Informationen, die der Internetseite von DTG zu entnehmen sind. Die Abschnitte zu Haftungsbedingungen, geistigem Eigentum und Vertraulichkeit behalten ihre Gültigkeit 2 Jahre über den Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung hinaus. 7 Haftung der DTG Die DTG haftet nur für Schäden, die in der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit bestehen oder durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. 4

8 Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung werden die Vertragsparteien einer der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Sitz der DTG, derzeit Frankfurt am Main. Frankfurt, Ort/Datum DTG (Stempel + rechtsverbindl. Unterschrift) Affiliate Partner (Stempel, rechtsverbindl. Unterschrift) 5

C H E C K L I S T E für den Abschluss der Partnervereinbarung für den Onlineverkauf Haben Sie an alles gedacht? Erledigt Partnervereinbarung, 2-fach ausgefüllt und unterschrieben? Selbstauskunft komplett ausgefüllt? Bankdaten ausgefüllt und unterschrieben? Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden! 6