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Transkript:

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Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung ineges - Institut für Europäische Gesundheitspolitik & Sozialrecht, 01.04.2014 Prof. Dr. iur. Martin Stellpflug, MA (Lond.) Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Mediator DIERKS+ BOHLE Rechtsanwälte Berlin Stand: April 2014 Seite 2

Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung Stand: April 2014 Seite 3

Alte Herausforderungen Stand: April 2014 Seite 4

Das Psychotherapeutengesetz Durch das Gesetz sollen - der Zugang zu den Berufen des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie - Fragen der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der GKV, insbesondere die Einbeziehung der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung, geregelt werden. (BT-Drucks. 13/8035) Stand: April 2014 Seite 5

Alte Kontroversen ein neuer (verkammerter akademischer) Heilberuf? welche Form von Ausbildung? welche Zugangsqualifikationen zur Ausbildung? Titelschutz Psychotherapeut? Stand: April 2014 Seite 6

Alte Kontroversen sozialrechtliche Gleichberechtigung mit Ärzten? Erstzugangsrecht; AU- Bescheinigungen; Verordnung von Heilmitteln; Überweisung; Konsiliarbericht; Organisationsrechte KV, KBV, G-BA, Bewertungsausschuss; Vertretung im Krankheitsfall; Vergütung Stand: April 2014 Seite 7

Alte Kontroversen sozialrechtliche Gleichberechtigung mit Ärzten? Psychotherapie als Kassenleistung? wirkt Psychotherapie überhaupt? Ist das Krankenbehandlung oder Wellness? Wer soll das bezahlen? Angebotsinduzierte Nachfrage? Stand: April 2014 Seite 8

Alte Kontroversen und neue Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung Stand: April 2014 Seite 9

Neue Herausforderungen 5 PsychThG: Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung ist Abschlussprüfung (Universität) im Studiengang Psychologie, die das Fach klinische Psychologie einschließt (PP/KJP) Abschlussprüfung (Hochschule) in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik (KJP) Stand: April 2014 Seite 10

Neue Herausforderungen Sitzung der AG der Deutschen Landesprüfungsämter 3.5.2011 KJP: nur Studiengänge Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik (15 Ja ) KJP: nur Masterabschlüsse (14 Ja ) PP: Master im Studiengang Psychologie mit Prüfungsfach Klinische Psychologie und Bachelor im Studiengang Psychologie (13 Ja ) Stand: April 2014 Seite 11

Neue Herausforderungen Faktencheck Gesundheit Depression Bertelsmann Stiftung Drei von vier Patienten in Deutschland, die an einer schweren Depression erkrankt sind, erhalten keine angemessene Therapie. Laut aktuellem "Faktencheck Gesundheit" der Bertelsmann Stiftung werden bundesweit mehr als die Hälfte der schwer Depressiven unzureichend, 18 Prozent sogar gar nicht behandelt. Depressionen gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Erkrankungen. Jeder fünfte Mensch erkrankt im Laufe seines Lebens an einer Depression. Derzeit leiden ca. neun Millionen Deutsche an einer behandlungsbedürftigen Depression, mindestens 15 Prozent von ihnen sind schwer krank. Prof. Martin Härter (Autor der Studie und Direktor Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie/Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf): "Die Ergebnisse sind alarmierend. Werden Depressionen nicht angemessen behandelt, können sie chronisch werden. Noch gravierender ist die Gefahr von Suizid bei schweren Depressionen." Durchschnittlich nimmt sich jeder siebte schwer Depressive das Leben. Stand: April 2014 Seite 12

Neue Herausforderungen Mehr als jeder vierte Erwachsene leidet innerhalb eines Jahres an einer psychischen Erkrankung (12-Monats- Prävalenz: 26,9 %, Jacobi et al, 2014) Nach Schätzungen der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1-MH, 2012) erhält nur jeder fünfte Erwachsene bei einer akuten psychischen Erkrankung irgendeine Art von Behandlung Stand: April 2014 Seite 13

Neue Herausforderungen Wir brauchen Anpassungen in 20 ff und 73 Abs. 2 SGB V, damit psychotherapeutische Kompetenzen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung als Präventionsleistungen nutzbar werden. Wir benötigen die Möglichkeit zu einem schnellen ersten Gespräch (offene Sprechstunde) für eine erste diagnostische Einschätzung und Indikationsstellung zur weiteren Versorgung Stand: April 2014 Seite 14

Neue Herausforderungen Psychisch kranke Menschen warten mehr als 3 Monate auf einen ersten Termin beim Psychotherapeuten und 6 Monate auf einen freien Behandlungsplatz (Quelle: BPtK). Nötig ist eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, die die Unterschiede zwischen psychotherapeutischer und statistischer Versorgungsgrad; voller/halber Versorgungsauftrag; Anstellung/Job-Sharing somatischer Versorgung berücksichtigt. Stand: April 2014 Seite 15

Bei einheitlicher Beplanung wären es 560 Sitze mehr gewesen Stand: April 2014 Seite 16

385 Sitze in 2013 von ca. 1.300 Stand: April 2014 Seite 17

Neue Herausforderungen Wir benötigen eine Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte verpflichtet werden Akutsprechsprechstunden im Versorgungsangebot verlässlich zu verankern und angemessen zu vergüten, die Gruppenpsychotherapeutische Versorgung breiter auszubauen, das Antrags- und Gutachterverfahren zu entbürokratisieren und die Psychotherapie-Richtlinie so zu flexibilisieren, dass den Belangen unterschiedlicher Patientengruppen besser Rechnung getragen werden kann. Stand: April 2014 Seite 18

Neue Herausforderungen Wir benötigen eine Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte verpflichtet werden Akutsprechsprechstunden im Versorgungsangebot verlässlich zu verankern und angemessen zu vergüten, die Gruppenpsychotherapeutische Versorgung breiter auszubauen, das Antrags- und Gutachterverfahren zu entbürokratisieren und die Psychotherapie-Richtlinie so zu flexibilisieren, dass den Belangen unterschiedlicher Patientengruppen besser Rechnung getragen werden kann. Stand: April 2014 Seite 19

Neue Herausforderungen Wir benötigen eine Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte verpflichtet werden Akutsprechsprechstunden im Versorgungsangebot verlässlich zu verankern und angemessen zu vergüten, die Gruppenpsychotherapeutische Versorgung breiter auszubauen, das Antrags- und Gutachterverfahren zu entbürokratisieren und die Psychotherapie-Richtlinie so zu flexibilisieren, dass den Belangen unterschiedlicher Patientengruppen besser Rechnung getragen werden kann. Stand: April 2014 Seite 20

Neue Herausforderungen Wir benötigen eine Verbesserung ambulanter Versorgungsstrukturen. Die gemeinsame Selbstverwaltung sollte verpflichtet werden Akutsprechsprechstunden im Versorgungsangebot verlässlich zu verankern und angemessen zu vergüten, die Gruppenpsychotherapeutische Versorgung breiter auszubauen, das Antrags- und Gutachterverfahren zu entbürokratisieren und die Psychotherapie-Richtlinie so zu flexibilisieren, dass den Belangen unterschiedlicher Patientengruppen besser Rechnung getragen werden kann. Stand: April 2014 Seite 21

Neue Herausforderungen Psychische Erkrankungen mit schwerem Verlauf, z.b. psychotische Erkrankungen, Borderline-Persönlichkeitsstörungen oder schwere Depressionen und Suchterkrankungen verursachen einen komplexen Behandlungsbedarf. Bei diesen Patientengruppen wechseln sich Phasen stationärer und ambulanter Versorgung häufig ab. Nach dem Beispiel des 116 b SBG V benötigen wir einen 116 c SGB V Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf Stand: April 2014 Seite 22

Neue Herausforderungen Die Befugniseinschränkungen in 73 Abs. 2 Satz 2 SGB V sind aufzuheben. Psychotherapeuten sollte es ermöglicht werden, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen, ins Krankenhaus einzuweisen, Rehabilitationsbehandlungen zu verordnen, an andere Fachärzte zu überweisen und Heilmittel zu verordnen. Stand: April 2014 Seite 23

R E C H T S A N W Ä L T E RA Prof. Dr. iur. Martin Stellpflug, MA (Lond.) Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin Tel: 030-327 787 0 Fax: 030-327 787 77 office@db-law.de www.db-law.de I c h d a n k e f ü r I h r e A u f m e r k s a m k e i t