Vorgelegt durch. Silke Szillat-Meißner. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen:

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Transkript:

Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten an die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas Gleichbehandlungsbericht 2016 Vorgelegt durch Silke Szillat-Meißner (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für die Unternehmen: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH Steinfurther Straße 46 06766 Bitterfeld Wolfen Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh Steinfurther Straße 46 06766 Bitterfeld-Wolfen

Inhaltsverzeichnis A. Aufstellung Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbericht 3 B. Die Gleichbehandlungsbeauftragte 4 I. Kontaktdaten 4 II. Aufnahme der Tätigkeit 4 III. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter 4 C. Der Netzbetrieb 5 I. Aufbauorganisation Netzbetrieb 5 II. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum 5 III. Veränderungen im Kommunikationsverhalten / Markenpolitik des Netzbetreibers 5 IV. Personelle Veränderungen 6 D. Bericht über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres 6 I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes 6 II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms 7 III. Schulungskonzept 8 2

A. Aufstellung Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbericht Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des 7a Abs. 5 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Danach sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetrieb befassten Mitarbeiter/innen ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, den Mitarbeitern/innen und der zuständigen Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle (Gleichbehandlungsbeauftragte) überwachen zu lassen. Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht gemäß 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und baut auf den vorangegangenen Gleichbehandlungsberichten auf. Soweit Änderungen nicht ausdrücklich hervorgehoben werden, gelten die dort beschriebenen Organisationen, Maßnahmen und Zuständigkeiten weiter. Der Bericht ist im Internet in nicht personenbezogener Form veröffentlicht unter www.sw-bitterfeld-wolfen.de sowie unter www.netzbitterfeld-wolfen.de. Bekanntmachung und Festlegung: Das Gleichbehandlungsprogramm ist im jeweiligen Laufwerk der Unternehmen als Dokument für die Mitarbeiter/innen zugänglich und im Organisationshandbuch neben der Dienstanweisung zur Umsetzung der Vertraulichkeitsvorgaben des EnWG (Umsetzung des Informatorischen Unbundling) verankert. Neuen Mitarbeitern/innen wird das Gleichbehandlungsprogramm zusammen mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt. Mitarbeiter/innen, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befasst sind, werden über die Verhaltensregeln belehrt. 3

B. Die Gleichbehandlungsbeauftragte Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in ihrer Aufgabenwahrnehmung vollkommen unabhängig und hat Zugang zu allen Informationen, über die der Verteilnetzbetreiber und etwaige verbundene Unternehmen verfügen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. I. Kontaktdaten Gleichbehandlungsbeauftragte ist: Frau Silke Szillat-Meißner Juristische Assistentin der Geschäftsführung Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH Steinfurther Straße 46 06766 Bitterfeld-Wolfen Telefon: 03494-38 178 Telefax: 03494-38 105 e-mail: silke.szillat-meissner@swb-w.de II. Aufnahme der Tätigkeit Die Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgte am 02.01.2012 für die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH sowie mit selben Datum zusätzlich für die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh. III. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter Die persönliche Ansprechbarkeit ist während der Geschäftszeiten gesichert. Mitteilungen können auch anonym im gekennzeichneten Postfach Gleichbehandlungsbeauftragte" hinterlegt werden, welches täglich geleert wird. 4

C. Der Netzbetrieb I. Aufbauorganisation Netzbetrieb Die Grundlagen der Aufbauorganisation im Netzbetrieb sind bereits in den Gleichbehandlungsberichten für die Jahre 2005/2006 dargestellt worden. Hierauf wird Bezug genommen. Durch die Netzgesellschaft Bitterfeld- Wolfen mbh werden auf der Grundlage von Pacht- und Dienstleistungsverträgen die Aufgaben zum Netzbetrieb Strom und Gas wahrgenommen. II. Veränderungen in der Aufbauorganisation des Netzbetriebs im Berichtszeitraum Veränderungen der Aufbauorganisation im Netzbetrieb sind im Berichtszeitraum dahingehend erfolgt, als die Abteilung Dokumentation organisatorisch dem Netzbetrieb direkt zugeordnet worden ist. Damit liegt nun eine weitere, wesentliche Kompetenz direkt beim Netzbetrieb. Damit verschlankt sich der mit der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH bestehende Dienstleistungsvertrag. Die technische Kompetenz ist damit ausschließlich bei der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh vereint. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bedient sich diese dann lediglich noch hinsichtlich dem kaufmännischen Service sowie dem Dispatching der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH. Die berufliche Handlungsunabhängigkeit der Leitung des Bereiches Netz ist gewährleistet. Auf deren Handlungsunabhängigkeit wird auch weiterhin sehr großen Wert gelegt. III. Veränderungen im Kommunikationsverhalten / Markenpolitik des Netzbetreibers Änderungen sind im Kalenderjahr 2016 nicht erfolgt. Bereits seit Jahren vorhanden ist eine eigene Firma samt Visualisierung, die sich deutlich vom Auftritt der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH unterscheidet. Die verwendeten Firmenlogos bergen keinerlei Verwechslungsgefahr: Bitterfeld-Wolfen Gmhht NETZ GESELLSCHAFT Bitterfeld-Wolfen mbh 5

Die Eigenständigkeit der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh in Abgrenzung zu den Stadtwerken Bitterfeld-Wolfen GmbH ist vollumfänglich gegeben. IV. Personelle Veränderungen Bei der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh sind im Berichtszeitraum personelle Veränderungen aufgrund der Zuordnung der Abteilung Dokumentation eingetreten. Dies betrifft vier Mitarbeiter, die seitens des Netzbetriebes hinzugekommen sind. Andere personelle Änderungen sind nicht erfolgt. D. Bericht über die nach 7a Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes Auch im Berichtszeitraum 2016 wurden Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Befragungen zu Prozessabläufen im Netzbetrieb und Shared Service zeigten auch im Jahr 2016 ein hohes Maß an Kenntnissen der Mitarbeiter/innen bei der Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umgangs mit Kundenanfragen und vertraulichen sowie wirtschaftlich sensiblen Daten. Die fortwährende Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen zur Sicherung des informatorischen Un- bundling ist auch im Jahr 2016 erfolgt. 1. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurden regelmäßige Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durchgeführt. Dabei wurden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in 7a Abs. 5 EnWG die Abteilungen und Mitarbeiter/innen überwacht, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs betraut sind. Die Überprüfung ergab, dass im Berichtszeitraum keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm festgestellt werden konnten. Es sind keine Beschwerden oder Hinweise von Mitarbeiter/innen, Kunden oder Firmen bei der Gleichbehandlungsbeauftragten oder bei den Geschäftsführungen der Unternehmen eingegangen. 2. sonstige Maßnahmen a) Wie schon im letzten Bericht dargestellt, hat die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh mit Wirkung ab dem 01.01.2016 für die Dauer von 10 Jahren den Netzbetrieb des örtlichen Stromvertei 6

lernetzes in den Ortsteilen Bitterfeld, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Thalheim und Rödgen/Zschepkau der Stadt Bitterfeld-Wolfen übernommen. Die Entflechtungsvorschriften werden auch gegenüber der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbh gewahrt. b) Der jährliche Konformitätsscheck zur ergebniswirksamen Projektumsetzung und eine Bewertung zur Sicherung des Informatorischen Unbundling sowie Prüfung der Umsetzung in den Regelungen des Organisationshandbuches erfolgte auch 2016. Auch 2016 waren keine wesentlichen Anpassungen erforderlich. c) Alle Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur sind im Berichtszeitraum eingehalten worden. Insbesondere sind die Preisblätter betreffend die Netzentgelte 2016, die in Zusammenarbeit mit der EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH berechnet worden sind, termingerecht zum 15.10.2016 bzw. zum 01.01.2017 veröffentlicht und bekannt gegeben worden. d) Im Rahmen des in 02.09.2016 inkraftgetretenen Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG) hat sich die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh schon im Berichtsjahr in einer Anwendergemeinschaft beteiligt und auf die künftigen Aufgaben vorbereitet. e) Aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT- Sicherheitsgesetz) vom 17.07.2015 haben sich auch neue Anforderungen zu dessen Erfüllung ergeben. Zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes ist ein externer Sicherheitsbeauftragter bestellt worden, der die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh auf eine erfolgreiche Zertifizierung vorbereiten soll. Die intensiven Vorbereitungen dazu dauern an. 3. Ausblick: Geplante Maßnahmen a) Die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh wird sich dementsprechend den aus dem MsbG ergebenden neuen Anforderungen und Herausforderungen auch im Jahr 2017 stellen und sich bis zum 30.06.2017 als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei der BNetzA anzeigen. c) Entsprechendes gilt hinsichtlich des IT-Sicherheitsgesetzes. II. Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Berichtszeitraum 2012 durch die Kanzlei Becker Büttner Held überarbeitet worden und nunmehr Grundlage für den kommenden Gleichbehandlungsberichte. Die jährliche Belehrung aller Mitarbeiter/innen ist im Rahmen der Betriebsversammlung Ende 2016 erfolgt. 7

III. Schulungskonzept Zur Sicherstellung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und der gesetzlichen Vorgaben sind im Jahre 2016 die Newsletter der BNA, von Verbänden und der WIBERA zu aktuellen Themen der Energiewirtschaft den Mitarbeitern/innen zur Verfügung gestellt und bei Besprechungen unternehmensbezogen ausgewertet worden. Das Programm wird neuen Mitarbeiter/innen ausgehändigt und liegt am Serviceschalter im Kundenzentrum und beim Dispatcher in der Leitwarte aus. Das Gleichbehandlungsprogramm ist zudem im Intranet sowie in den Laufwerken beider Unternehmen niedergelegt und dort für alle Mitarbeiter/innen einsehbar. Geschäftsführer Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbh 8