Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. 089/55873-108 Fax: 089/55873-383 E-Mail: Wildhalter@BayerischerBauernVerband.de Landesverband Bayer. landw. Wildhalter, Max-Joseph Straße 9, 80333 München «Anrede» «Vorname» «Name» «Straße» «PLZ» «Ort» - Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen, unsere Nachricht vom Datum 18.01.2010 Rundschreiben an alle Wildhalter Schlachten von Farmwild Liebe Wildhalterinnen und Wildhalter, bei unserem Einsatz für praktikable Bedingungen zur Gewinnung von Wildfleisch aus dem Gehege haben wir bisher wenn auch nicht in erwünschtem Maße, aber doch immer wieder Erfolge erzielt. Das erfordert sehr viel Ausdauer, Geduld und Beharrungsvermögen. Jedenfalls zeigt die Entwicklung, dass wegen der oft unbegreiflich ausufernden Bürokratie niemand das Handtuch zu werfen braucht, da es immer wieder Auswege gibt. Dies erweist sich in dem kürzlich aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erhaltenen Antwortschreiben, dessen Inhalte wir in einem Beiblatt zusammen gefasst haben. Um Sie schneller zu erreichen und Kosten zu sparen, möchten wir Informationen künftig bevorzugt per E-Mail an Sie versenden. Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen: Am einfachsten per E-Mail an Wildhalter@BayerischerBauernVerband.de oder über das Kontaktformular unter www.wildhalter-bayern.de per Fax an die 089 55873 383 Siehe Anlage schriftlich an den Landesverband bayerischer Landwirtschaftlicher Wildhalter, Max-Joseph-Straße. 9, 80333 München. Wir wünschen Ihnen noch ein gutes Neues Jahr 2010. Prof. Dr. Günter Spatz Landesvorsitzender Josef Wasensteiner Landesgeschäftsführer
Farmwild schlachten am Herkunftsort Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit teilt mit Schreiben vom 15.12.2009 mit: 1. Am 31.12.2009 endet die Übergangsfrist für Farmwildfleisch und tritt die folgende Regelung in Kraft: Der Tierarzt muss die Schlachtung bestätigen. Er hat das korrekte Schlachten und Ausbluten am Herkunftsort, Datum und Zeitpunkt zu bescheinigen. Aber: Der EU-Kommission konnte verdeutlicht werden, dass dies nicht praktikabel ist. Es wird weiter nicht angewandt. 2. Der Zeitraum zwischen Schlachttieruntersuchung und Schlachtung soll verlängert werden. In der Diskussion sind Fristen zwischen drei und 28 Tagen, das ist aber unter den Mitgliedstaaten noch umstritten. Der Verband drängt zur österreichischen Lösung von 28 Tagen. Das Bayerische Staatsministerium empfiehlt den Regierungen und nachgeordneten Behörden, wegen der von Brüssel beabsichtigten Änderungen und der dafür zu veranschlagenden Zeitdauer vorbehaltlich einer EU-Regelung ab 1.1.2010 wie folgt zu verfahren: - Die Schachttieruntersuchung führt wie bisher der amtliche Tierarzt durch. - Der zeitliche Abstand zwischen Schlachttieruntersuchung und Schlachtung am Herkunftsort bleibt unverändert wie bisher. Der amtliche Tierarzt muss bei der Schlachtung nicht anwesend sein. - Der amtliche Tierarzt bescheinigt mit dem Muster gem. Anlage die Schlachttieruntersuchung sowie die Kontrolle der Aufzeichnungen und Unterlagen. (Bescheinigung der Schlachtung entfällt = ist durchgestrichen). - Der Tierhalter fügt seiner Erklärung über die Haltung der Tiere (Information zur Lebensmittelkette) eine eigene Erklärung über Datum und Zeitpunkt der Schlachtung sowie korrektes Schlachten und Entbluten bzw. über mögliche Mängel bei Schlachtung und Entblutung bei. Das Staatsministerium geht davon aus, dass Farmwildhalter, die bisher im Rahmen der Nutzung der Übergangsregelung Schlachtung und Entblutung ohne Aufsicht des Tierarztes durchgeführt haben, ausreichende Kenntnisse besitzen. Wasensteiner/Farmwild/14.01.2010
Tierhaltererklärung Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen Farmwild I. Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren: Name:... Betriebskennnummer/Registriernummer... des Betriebes nach ViehVerkehrsVO... Anschrift:... Tel.:... Fax:... Anzahl der zu schlachtenden Tiere:... II. Standarderklärung Der Lebensmittelunternehmer, der für den Herkunftsbetrieb der oben genannten Tiere verantwortlich ist, erklärt Folgendes: 1. Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen keine relevanten Informationen vor. Dem Herkunftsbetrieb sind keine relevanten Informationen über frühere Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bekannt. 2. Es liegen keine Anzeichen für das Auftreten von Krankheiten vor, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten. 3.Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung bestanden keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel und wurden keine sonstigen Behandlungen durchgeführt, ausgenommen...... (z. B. Repellentien). 4. Es liegen keine Ergebnisse von Probenanalysen vor, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit von Bedeutung sind, ausgenommen......(z. B. Salmonellenstatus). 5. Name und Anschrift des privaten, normalerweise hinzugezogenen Tierarztes: Name:... Anschrift:... Telefon:... Fax:... III. Schlachterklärung Ich erkläre hiermit, dass - die oben bezeichneten Tiere am... (Datum) um...(uhr) geschlachtet worden sind; - Schlachten und Ausbluten sind korrekt durchgeführt worden. Ort,... den,...... (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
Erklärung des amtlichen Tierarztes L 226/188 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.6.2004 B. MUSTER DER GESUNDHEITSBESCHEIGUNG FÜR IM HALTUNGSBETRIEB GESCHLACHTETE TIERE Gesundheitsbescheinigung für im Haltungsbetrieb geschlachtete Tiere Zuständige Dienststelle:... Nr.... 1. Identifizierung der Tiere Tierart:... Anzahl der Tiere:... Kennzeichnung:... 2. Angaben zur Herkunft der Tiere Anschrift des Herkunftsbetriebes:... Kennnummer des Betriebes 1 :... 3. Angaben zur Bestimmung der Tiere Die Tiere werden zu folgendem Schlachthof befördert:... mit folgendem Transportmittel:... 4. Andere relevante Informationen. 5. Erklärung Der unterzeichnete Tierarzt erklärt, dass - die oben bezeichneten Tiere am... Datum) um... (Uhr) im vorgenannten Betrieb der Schlachttieruntersuchung unterzogen und für gesund befunden wurden; - sie am... (Datum) um... (Uhr)... in dem Betrieb geschlachtet und das Schlachten und Ausbluten korrekt durchgeführt wurden; - die Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu diesen Tieren den rechtlichen Anforderungen genügen und einer Schlachtung der Tiere nicht entgegenstanden. Ausgestellt in... (Ort) am... (Datum) Stempel... (Unterschrift des amtlichen oder zugelassenen Tierarztes) 1 nicht obligatorisch
Absender: «Vorname» «Name», «Straße», «PLZ» «Ort» Rückantwort Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter Max-Joseph Straße 9 80333 München Telefax Nr. 089 55873 383 - Liebe Wildhalterinnen und Wildhalter, um Sie schneller erreichen zu können, möchten wir Information künftig bevorzugt per E- Mail an Sie versenden. Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen: Am einfachsten per E-Mail an Wildhalter@BayerischerBauernVerband.de oder über das Kontaktformular unter www.wildhalter-bayern.de per Fax an die 089 55873 383 schriftlich an den Landesverband bayerischer Landwirtschaftlicher Wildhalter, Max-Joseph-Straße 9, 80333 München. Meine E-Mail Adresse lautet: (Bitte gut lesbar ausfüllen. Vielen Dank!) Datum Unterschrift