Einkommen des Kindes kann unter Umständen auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet werden.

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Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Unterhaltsvorschussgesetzes geben. I. Wer hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung? Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt, wird Ihrem Kind Unterhaltsvorschuss gewährt. Voraussetzung ist insbesondere, dass Ihr Kind bei Ihnen lebt und unter 18 Jahre alt ist. Eine Höchstbezugsdauer gilt nicht. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass das Kind selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mit Ausnahme des Kindergeldes über eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich verfügt. Darüber hinaus bestehen auch Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, die einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausschließen können. II. Wann besteht kein Anspruch auf die Unterhaltsleistung? Der Anspruch ist u. a. auch ausgeschlossen, wenn beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben (gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder durch Heirat auch eines Nichtelternteils (wenn das Kind in einer sog. Stiefelternfamilie lebt) oder das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen (z. B. den ihm bekannten Aufenthalt des anderen Elternteils zu nennen) oder der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Vorauszahlungen erfüllt hat oder rechtswirksam auf Unterhaltsansprüche verzichtet worden ist oder wenn der Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil nicht eindeutig zugeordnet werden kann oder wenn sich die tatsächliche Personensorge unter den Eltern gleichmäßig verteilt. III. Wie hoch ist die Unterhaltsleistung? Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt zur Zeit 342,00 Euro bei Kindern bis 6 Jahre, 393,00 bei Kindern bis 12 Jahren und 460,00 Euro bei Kindern ab 13 Jahre bis zu 18 Jahre. Hiervon werden abgezogen: 1. 192 Euro (Kindergeldsatz für das erste Kind). Dieser Abzug unterbleibt, wenn der andere Elternteil Anspruch auf Kindergeld für das Kind hat. 2. die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die das Kind nach dessen Tod bzw. nach Tod eines Stiefelternteils erhält. Einkommen des Kindes kann unter Umständen auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet werden. IV. Für welchen Zeitraum wird die Unterhaltsleistung gewährt? Unterhaltsleistungen werden längstens für 216 Monate gewährt.. Die Unterhaltsleistung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch dann, wenn Unterhaltsleistungen noch nicht volle 216 Monate gezahlt worden sind. Die Unterhaltsleistung kann rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist. Die Rückwirkung ist jedoch für Zeiten ausgeschlossen, in denen es an zumutbaren Bemühungen gefehlt hat, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen. V. Was müssen Sie tun, um die Unterhaltsleistungen zu bekommen? Bei der Stadt Recklinghausen ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ein entsprechender Antrag ist dort zu stellen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Das amtliche Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder können es im Internet abrufen.. Sie sind antragsberechtigt, wenn das Kind, für das Sie den Antrag stellen, bei Ihnen als einem Elternteil lebt oder Sie gesetzlicher Vertreter des Kindes sind. Wenn Ihr Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält, darf nur noch der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils entgegennehmen. Teilen Sie bitte dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umgehend mit, wenn Sie nach der Zahlung vom Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zusätzlich noch Zahlungen von dem anderen Elternteil erhalten. VI. Welche Pflichten haben Sie, wenn Sie die Leistungen nach diesem Gesetz beantragen oder erhalten? Sie müssen nach der Antragstellung alle Änderungen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie anzeigen, die für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von Bedeutung sind und zwar insbesondere 1

wenn ihr Kind nicht mehr bei Ihnen lebt, wenn Sie heiraten ( z. B. auch bei Heirat eines Stiefelternteils ), wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammenleben, wenn Sie den bisher unbekannten Aufenthalt des anderen Elternteils erfahren, wenn der andere Elternteil gestorben ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz verändern ( hierzu zählt u.a. auch die Aufnahme in ein Mutter-Kind-Heim ) wenn sich die Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem unterhaltspflichtigen Elternteil verändern, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt oder sonstige Einkünfte (BAFöG, BAB, Halbwaisenrente, Einkünfte aus einem Ferienjob usw.) erzielt. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden. Bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung, um unnötige Überzahlungen und somit hohe Rückforderungen zu vermeiden. VII. In welchen Fällen müssen Sie Leistungen nach diesem Gesetz ersetzen oder zurückzahlen? Sie müssen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ersetzen oder zurückzahlen, wenn Sie oder vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder Ihre Anzeigepflichten verletzt haben wenn Ihr Kind nach der Antragstellung Einkommen erzielt hat, das bei der Berechnung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hätte berücksichtigt oder angerechnet werden müssen (vgl. Abschnitt III), z. B. Zahlungen des Unterhaltspflichtigen. VIII. Wie wirken sich Unterhaltsleistungen auf andere Sozialleistungen aus? Die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gehören zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellen sollen. Sie werden daher auf etwaige Leistungen nach dem zweiten und zwölften Buch des Sozialgesetzbuches, Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialhilfe angerechnet. IX. Hat Ihr Kind weitergehende Unterhaltsansprüche? Wenn Sie weitergehende Unterhaltsansprüche Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen möchten, wird Sie der zuständige Fachbereich Kinder, Jungend und Familie gerne beraten und unterstützen Dieses Merkblatt wurde mir für meine Unterlagen ausgehändigt. Über meine Mitwirkungs- und Auskunftspflichten wurde ich informiert. Die folgenden Unterlagen werde noch nachgereicht, da ansonsten der Antrag nicht bearbeitet bzw. die Leistung nicht bewilligt werden kann: Geburtsurkunde/n SGB II /XII Bescheid Kontoauszüge /Kontokarte Vaterschaftsanerkennung Schreiben des/der Rechtsanwaltes/in Ort und Datum Recklinghausen, den Unterschrift Unterhaltstitel sonstige Einkommensnachweise Aufenthaltstitel / Personalausweis Scheidungsurteil Sorgerechtsentscheidung Termin bis 2

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. ausfüllen. Bitte fügen Sie auch die erforderlichen Unterlagen bei! Eingang 1. Angaben zu dem Elternteil, bei dem das Kind lebt: Name, Vorname(n) und Ort ggfls. Geburtsname Staatsangehörigkeit Anschrift dort wohnhaft seit ausgewiesen durch Telefon BIC IBAN Name des Geldinstitutes Kontoinhaber Bitte beachten Sie, dass bei Angabe eines Fremdkontos seitens des hiesigen Fachbereiches keine Zugangsgarantie gegeben werden kann. Das Risiko der Überweisung auf Fremdkonten tragen Sie alleine! Ich bin ledig. Ich bin rechtskräftig geschieden seit Ich lebe nicht mehr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Ich bin verwitwet seit dem Ich lebe vom anderen Elternteil/meinem Ehegatten/meinem Lebenspartner seit dem getrennt, weil Scheidungsurteil bitte beifügen! Aufhebungsurkunde bitte beifügen! Sterbeurkunde bitte beifügen! 2. Angaben zu dem Kind/den Kindern, für das/die die Leistung beantragt wird: 1. Name, Vorname(n) des Kindes Staatsangehörigkeit Geburtsort 2. Name, Vorname(n) des Kindes Staatsangehörigkeit Geburtsort.3. Name, Vorname(n) des Kindes Staatsangehörigkeit Geburtsort 4. Name, Vorname(n) des Kindes Staatsangehörigkeit Geburtsort 3

2.1. Angaben zum Aufenthalt des Kindes/der Kinder: Das Kind/die Kinder hat/haben keinen Kontakt zum anderen Elternteil. Das Kind/die Kinder hat/haben regelmäßig Kontakt zum anderen Elternteil an folgenden Wochentagen: Das Kind/die Kinder hält/halten sich regelmäßig beim anderen Elternteil an folgenden Wochentagen auf: Es gibt eine schriftliche Besuchs- oder Betreuungsvereinbarung (bitte Unterlagen beifügen). Weitere Angaben zum Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind/den Kindern: 2.2. Angaben zu bereits erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen: Das Kind/die Kinder hat/haben bereits Unterhaltsvorschussleistungen bezogen: ja Jugendamt Zeitraum (vom - bis) Jugendamt Zeitraum (vom - bis) Das Kind/die Kinder erhielt/erhielten bereits Unterhaltsleistungen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz (ggfls. bitte Bescheide beifügen). ja Jugendamt Zeitraum (vom - bis) Jugendamt Zeitraum (vom - bis) 2.3. Angaben zum Einkommen des Kindes/der Kinder (bitte die entsprechenden Bescheide beifügen): Das Kind/die Kinder erhält/erhalten Waisenbezüge oder Schadensersatzleistungen: ja auszahlende Stelle und Aktenzeichen mtl. Höhe Für das Kind/die Kinder wurde/wurden ein/ Anträge auf Waisenbezüge oder Schadensersatzleistungen gestellt: ja Leistungsstelle Antragsdatum Das Kind/die Kinder erhält/erhalten Leistungen nach dem SGB II bzw SGB XII vom Jobcenter bzw. Sozialamt: ja auszahlende Stelle und Aktenzeichen mtl. Höhe Für das Kind/die Kinder wurde/wurden ein/ Anträge auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII gestellt: ja Leistungsstelle Antragsdatum 2.4. Angaben zum ausländerrechtlichen Status des Kindes/der Kinder (bitte Kopien der Ausweise beifügen): Ist das Kind/die Kinder Ausländer (außer EU/EWR/Schweiz)? ja Aufenthaltstitel gültig bis Sind Sie Ausländer (außer EU/EWR/Schweiz)? ja Aufenthaltstitel gültig bis Haben Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt (außer EU/EWR/Schweiz)? ja Behörde Datum der Antragstellung 4

2.5. Angaben zur unterhaltsrechtlichen Vertretung des Kindes/der Kinder (bitte Unterlagen beifügen): Bitte forschen Sie gründlich nach, ob gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil ein Unterhaltstitel geschaffen wurde. Eine unkorrekte Auskunft kann kostenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Das Kind/die Kinder werden in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten von einem Beistand vertreten: ja Jugendamt Sachbearbeiter Das Kind/die Kinder werden in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt vertreten: ja Rechtsanwalt Geschäftszeichen Für das Kind/die Kinder wurde ein Unterhaltstitel von einem Beistand bzw. Rechtsanwalt erwirkt: ja Art des Titels (z.b. Urkunde, Beschluss, Urteil) Geschäftszeichen (bitte Originaltitel beifügen) Art des Titels (z.b. Urkunde, Beschluss, Urteil) Geschäftszeichen (bitte Originaltitel beifügen) Ich habe einen Beistand bzw. Rechtsanwalt mit der Unterhaltsregelung für das Kind/die Kinder beauftragt: ja Rechtsanwalt/Jugendamt Datum der Beauftragung 3. Angaben zum anderen (unterhaltspflichtigen) Elternteil: Sollten die Kinder unterschiedliche Kindesväter haben, können Sie die verwandtschaftlichen Verhältnisse unter Punkt 5 sonstige Erläuterungen darstellen! Bitte geben Sie hier so ausführlich wie möglich Auskunft, da falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können oder die Unterhaltsvorschussleistung verweigert wird. Name, Vorname(n) und Ort ggfls. Geburtsname Staatsangehörigkeit Anschrift dort wohnhaft seit Die Vaterschaft ist anerkannt bzw. festgestellt. Das Kind/die Kinder ist/sind ehelich geboren. Bitte Urkunde/Urteil vorlegen! Das Kind/die Kinder ist/sind ehelich geboren, jedoch ist der Ehemann nicht der Vater des Kindes/der Kinder. Da das Kind/die Kinder scheinehelich sind, wurde Ehelichkeitsanfechtungsklage erhoben: Amtsgericht und Geschäftszeichen Datum der Klageerhebung Für das Kind/die Kinder wurde eine Vaterschaftsfeststellungsklage erhoben: Amtsgericht und Geschäftszeichen Datum der Klageerhebung Die Vaterschaft zu dem Kind/die Kinder wird durch Vaterschaftsanfechtungsklage bestritten: Amtsgericht und Geschäftszeichen Datum der Klageerhebung Für das Kind/die Kinder konnte die Vaterschaft nicht festgestellt werden, weil Wir haben noch weitere gemeinsame Kinder, die im Haushalt des unterhaltspflichtigen Elternteils leben: ja Name des Kindes Name des Kindes 5

4. Unterhalt (bitte fügen Sie die Originaltitel bei) Für das Kind/die Kinder besteht eine Unterhaltsverpflichtung Art des Titels (Urkunde, Urteil, Beschluss usw.) Jugendamt/Gericht Höhe der mtl. Verpflichtung Akten bzw. Geschäftszeichen Der Unterhaltspflichtige Elternteil zahlt keinen Unterhalt. Der Unterhaltspflichtige Elternteil zahlt geringeren Unterhalt i. H. v. mtl. Höhe der Zahlungen Der Unterhaltspflichtige Elternteil zahlt unterhaltsrelevante Leistungen i. H. v. in Form von z. B. Mietanteile, Schulgeld, Kitakosten usw.. Der Unterhaltspflichtige Elternteil hat eine Vorauszahlung i. H. v. Höhe der Zahlungen Höhe der Zahlungen geleistet. Diese Vorauszahlung erfolgte für folgenden Zeitraum Zeitraum Die letzte Unterhaltszahlung erfolgte am i. H. v. Höhe der Zahlung Eine Unterhaltsfestsetzung erfolgte bisher nicht, weil Eine Unterhaltsklage ist erhoben worden Datum der Klageerhebung Gericht Höhe der mtl. geforderten Verpflichtung Geschäftszeichen Das Kindergeld wird ausgezahlt an Antragsteller/in unterhaltspflichtigen Elternteil Angaben zur Höhe des Kindergeldes und Kindergeldnummer Bitte beachten Sie: Falls Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder bisher keine Vertretung in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten haben, können Sie beim hiesigen Jugendamt - Beistandschaften - eine Beratung in Anspruch nehmen! 5. Weitere Bemerkungen bzw. Ausführung zu den einzelnen Fragen: 6

Bitte folgendes besonders zu beachten: Ab Antragstellung sind unverzüglich folgende Tatsachen bzw. Veränderungen mitzuteilen: - jede Eheschließung, auch wenn der Ehegatte nicht der Elternteil des Kindes/der Kinder ist - das Eingehen einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft - jedes Eingehen einer häuslichen Gemeinschaft mit dem anderen Elternteil - jedes Ausscheiden des Kindes/der Kinder aus Ihrem Haushalt - jeder Wohnungswechsel, jede Kontoänderung - jede Änderung des Aufenthaltstitels - jede Unterhaltszahlung des anderen Elternteils oder der Erhalt von unterhaltsrelevanten Leistungen (z. B. Kitabeitrag, Übernahme von Verpflegungskosten durch den anderen Elternteil usw.) - jede neue Betreuungsvereinbarung mit dem anderen Elternteil bzw. vermehrte Kontakte des unterhaltspflichtigen Elternteils, die abweichend zu den Angaben im Antrag stattfinden. - Wehrdienst oder freiwilligen Dienst des anderen Elternteils - den Aufenthalt des anderen Elternteiles, wenn er zuvor nicht bekannt war, oder wenn sich dessen Anschrift ändert - das Ableben des anderen Elternteiles - die Beantragung und Bewilligung von Halbwaisengeld für das Kind/die Kinder bzw. wenn sich die Höhe des Leistungsbezuges ändert sowie die Aufnahme einer Ausbildung sowie die Erzielung von Einkommen Ihres Kindes Weitere Wichtige Hinweise: Sofern Sie die Zahlung der Leistung auf ein anderes als Ihr eigenes Konto wünschen bzw. ein fremdes Konto angeben, kann die tatsächliche und rechtzeitige Auszahlung an Sie nicht garantiert werden. Das Risiko der Überweisung auf Fremdkonten tragen Sie allein! Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen eingestellt werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht mindestens in Höhe der ungekürzten Unterhaltsvorschussleistungen nachkommt. Dasselbe gilt bei der Zahlung von Waisenbezügen oder Schadensersatzleistungen für das Kind. Über das Eintreffen derartiger Zahlungen werde ich die Unterhaltsvorschusskasse unverzüglich unterrichten. Zu Unrecht erbrachte Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind zu ersetzen bzw. sind zurück zuzahlen, soweit ich gegen meine Mitteilungspflichten verstoßen haben. Daneben kann die Nichtbeachtung der Mitteilungspflichten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und die Zahlung eines Bußgeldes nach sich ziehen. Das Informationsblatt zum Unterhaltsvorschuss habe ich erhalten. Ich versichere mit meiner Unterschrift, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Insbesondere sind meine Angaben zu den Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils sowie der Umgang mit dem Kind/den Kindern vollständig und richtig. Ich habe von meinen Mitteilungspflichten und meiner Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen Kenntnis genommen. Auf die Möglichkeit zur Einrichtung einer Beistandschaft bzw. Inanspruchnahme einer Beratung wurde ich hingewiesen. Ort und Datum Unterschrift Bitte beachten: Die nachfolgende Anlage ist Bestandteil des Antrages und daher unbedingt auszufüllen! 7

Anlage 1 zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Weitere Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil! Angaben zum Kind/zu den Kindern Name, Vorname(n) des Kindes/der Kinder Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil des Kindes Name, Vorname(n) des unterhaltspflichtigen Elternteils Hinweis: Der andere Elternteil ist unterhaltsrechtlich zu überprüfen. Dafür sind die folgenden Angaben von Ihnen hilfreich und notwendig. Die Fragen beantworten Sie bitte nach bestem Wissen. Soweit Sie sich nicht sicher sind, kennzeichnen Sie dies ggfls. durch Fragezeichen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Weigerung zur Ausfüllung des Fragebogens die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz abgelehnt werden kann. Angaben zum Schulabschluss des unterhaltspflichtigen Elternteils Sonderschule Gesamtschule kein Schulabschluss Hauptschule Gymnasium Schulart nicht bekannt Realschule Angaben zur Berufsausbildung des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Ausbildung Lehre als abgebrochen Fachschulausbildung als abgebrochen Studium mit Fachrichtung abgebrochen Ausbildung/Studium dauert noch bis Angaben zu beruflichen Tätigkeiten des unterhaltspflichtigen Elternteils Aktuelle bzw. letzte berufliche Tätigkeit von bis Höhe des durchschnittlichen mtl. Einkommens Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: die Beendigung erfolgte aufgrund Eigene Kündigung Firmenschließung Kündigung Arbeitgeber Insolvenz Ablauf Zeitvertrag sonstiges Der unterhaltspflichtige Elternteil ist zur Zeit arbeitslos seit dem ALG ALG II arbeitsunfähig erkrankt seit und bezieht Krankengeld erwerbsunfähig seit Rente Sozialhilfe Leistungsträger (z.b. Jobcenter, Rentenkasse usw.) Höhe der mtl. Leistung Angaben zum sonstigen Einkommen und Vermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils Einkommen aus Nebentätigkeit i. H. v. Höhe des mtl. Einkommens Einkommen aus Vermietung / Verpachtung i. H. v. Guthaben und Rücklagen aus Lebensversicherungen Wertpapieren Sparguthaben Guthaben auf Girokonto Grundbesitz Angaben zur Lage und Wert des Grundstücks Bitte Versicherungsnummern bzw. Bankverbindung angeben! PKW Marke, Kennzeichen, Wert des PKW sonstige Erläuterungen 8

Gesundheitliche Belastungen des unterhaltspflichtigen Elternteils Schwerbehinderung Art und Grad der Behinderung sonstige bekannte Einschränkungen z. B. Alkoholabhängigkeit, Drogensucht, Spielsucht usw. keine bekannt Weitere Unterhaltsverpflichtungen (z. B. gegenüber anderen, nicht gemeinsamen Kindern): Name des Berechtigten Höhe der Unterhaltszahlung Name des Berechtigten Höhe der Unterhaltszahlung Name des Berechtigten Höhe der Unterhaltszahlung Sonstige Angaben: Der unterhaltspflichtige Elternteil ist verschuldet Angaben zum Gläubiger und Höhe der Schuldverpflichtung Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet/beantragt Angaben zur zuständigen Schuldnerberatung Die eidesstattliche Versicherung wurde abgegeben Angaben zum Amtsgericht bzw. Name d. Gerichtsvollziehers zusätzliche Erläuterungen: Ich kann keine Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil machen, weil Besondere Hinweise zum Datenschutz und Speicherung von Daten: Sofern eine Beistandschaft besteht, werden die nach 7 UVG auf das Land Nordrhein-Westfalen übergegangenen Unterhaltsansprüche auf den Beistand übertragen und von diesem gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend gemacht. Hierfür werden persönliche Daten an den Beistand weitergegeben. Für die Leistungen nach dem UVG werden die angegebenen persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung der Angaben aus dem Antrag erfolgt nur an die Stellen der Kommunalverwaltung, die sie zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben benötigen (z.b. Wohngeldstelle, Sozialamt, Jobcenter, Beistandschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, andere Jugendämter). Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass die notwendigen Daten zur Durchführung des UVG, insbesondere auch zur Heranziehung des unterhaltspflichtigen Elternteils, mit dem Beistand, (Amts-)Pfleger oder Amtsvormund meinem Rechtsanwalt der VESTISCHE ARBEIT Job Center Recklinghausen (Arbeitslosengeld II) ausgetauscht werden. Ort und Datum Unterschrift Recklinghausen 9

Anlage 2 zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Angaben zu Kindern, die sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden! Angaben zum Kind/zu den Kindern Name, Vorname(n) des Kindes/der Kinder Hinweis: Für Kinder über 12 Jahren ist nachzuweisen, dass sie sich in Schulausbildung befinden. Sollte sich Ihr Kind/Ihre Kinder in einer Ausbildung befinden oder anderweitig Einkommen erzielen, ist dies der Unterhaltsvorschußkasse anzuzeigen. Die Fragen beantworten Sie bitte nach bestem Wissen. Soweit Sie sich nicht sicher sind, kennzeichnen Sie dies ggfls. durch Fragezeichen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Weigerung zur Ausfüllung des Fragebogens die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz abgelehnt werden kann. Angaben zum Schulbesuch des Kindes Förderschule Gesamtschule Hauptschule Gymnasium Realschule kein Schulbesuch Angaben zur Berufsausbildung des Kindes keine Ausbildung Lehre als Fachschulausbildung als Studium mit Fachrichtung Angaben zu beruflichen Tätigkeiten des Kindes Beschäftigt bei Name und Anschrift des Arbeitgebers Beschäftigt seit Datum des Beginns der Ausbildung (bitte Kopie des Ausbildungsvertrages beifügen!) Angaben zum Einkommen des Kindes (Bitte Kopien der Einkommensnachweise, Kontoauszüge bzw. Bescheide beifügen!) Ausbildungsvergütung Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Ferienjob usw. sonstige Einnahmen (BaföG, BAB usw.) Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass die notwendigen Daten zur Durchführung des UVG, insbesondere auch zu den Einkünften des Kindes/der Kinder mit dem Beistand, (Amts-)Pfleger oder Amtsvormund meinem Rechtsanwalt der VESTISCHE ARBEIT Job Center Recklinghausen (Arbeitslosengeld II) ausgetauscht werden. Recklinghausen, den Unterschrift des antragsberechtigten Elternteils 10