Technischer Erläuterungsbericht Für die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Dinkel Stand: April 2017
Vorwort Hochwasserereignisse mit Überschwemmungen sind seit jeher Teil des natürlichen Abflussgeschehens von Fließgewässern. Mit ihren Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Gewässermorphologie und biotische Parameter sind sie ein wesentlicher Faktor naturnaher Auen- Ökosysteme. Die vielerorts verschärfte Hochwassersituation der letzten Jahrzehnte und immer höhere Schäden bei den häufigeren Überschwemmungen haben zu einer erhöhten Aufmerksamkeit im Umgang mit den natürlichen Überflutungsräumen der Flüsse geführt. Die Sicherung vorhandener Retentionsräume und eine angepasste Nutzung der Auen stehen im Vordergrund einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer. Durch geänderte Landnutzung, Ausbau der Gewässer und Reduzierung der Retentionsflächen sind die Hochwasserwellen in unterschiedlichem Maße verstärkt worden. Intensive Nutzungsformen und hochwertige Bebauungen in den überschwemmungsgefährdeten Gebieten haben das Schadenspotenzial deutlich erhöht. Eine der prioritären Aufgaben von Wasserwirtschaft und Raumplanung ist daher die Erhaltung vorhandener und die Reaktivierung verloren gegangener Retentionsräume. Durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) kann eine Sicherung der Retentionsräume gegenüber konkurrierenden Nutzungen erfolgen und eine Erhöhung des Schadenspotenzials vermieden werden. Weiterhin ist der Schutz der natürlichen Überschwemmungsräume ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Förderung naturnaher Talniederungen als Bestandteil eines ökologisch intakten Fließgewässersystems. Gerade die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser überschwemmt werden. Bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten wird ein Hochwasserereignis zugrunde gelegt, dass statistisch mindestens einmal in 100 Jahren (HQ 100 ) erreicht oder überschritten wird. Verfasser: Ralf Meyering, untere Wasserbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim
1 Einleitung / Veranlassung Der Fluss Dinkel gehört zum Einzugsgebiet der Vechte und somit zur Jyssel. Die Dinkel entspringt in Nordrhein-Westfalen im westlichen Münsterland. Der Fluss ist insgesamt 93 km lang. Nach ca. 41 km fließt die Dinkel durch die Niederlande und durchquert auf den letzten 9 km das Kreisgebiet des Landkreis Grafschaft Bentheim. Sie mündet bei Neuenhaus in die Vechte. In der Gemeinde Lage teilt sich die Dinkel am Wehr War in Alte Dinkel und Dinkel. Die Alte Dinkel ein ehemaliger Mühlenzufluss durchquert den Ortskern von Lage. Die Dinkel verläuft dazu parallel am Ort vorbei in Richtung Neuenhaus. Hinter der Ortschaft Lage vereinigen sich die Alte Dinkel und die Dinkel wieder. Ein maßgeblicher Zufluss ist der Dinkel-Kanal, der ebenfalls von niederländischem Gebiet nach Niedersachsen fließt. Für die Dinkel existiert das bislang am 03.12.2004 durch die Bezirksregierung Weser-Ems festgesetzte Überschwemmungsgebiet für den Bereich Zwischen der Einmündung des Ravenshorster Baches und der Einmündung in die Vechte. In dieser Festsetzung wurden zusätzlich zum Überschwemmungsgebiet nicht durch die Verordnung festgesetzte Überflutungsbereiche dargestellt. Auf der Grundlage von 76, Abs. 3 WHG vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.12.2012 (BGBl. S. 2449), sind nunmehr auch diese Überflutungsbereiche in das bestehende Überschwemmungsgebiet einzubeziehen. Der NLWKN hat diese einzubeziehenden Bereiche in gesonderten Arbeitskarten nach erfolgter hydraulischer Neuberechnung dargestellt. Diese wurden am 24.04.2013 im Niedersächsischen Ministerialblatt öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig vorläufig gesichert. Gemäß 115 Abs. 5 NWG vom 19.02.2010 (Nds. GVbl. S64), zuletzt geändert durch 87 Abs. 3 des Gesetzes vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S46) gilt dieses Überschwemmungsgebiet bis zur Festsetzung durch die Untere Wasserbehörde nach 115 Abs. 2 NWG als festgesetzt. Diese Festsetzung gemäß 115 Abs. 2 NWG wird hiermit durchgeführt. Die erforderlichen Unterlagen wie die o. g. Arbeitskarten des NLWKN sowie die Abgrenzung des neufestzusetzenden Überschwemmungsgebiets sowie den dazugehörigen Verordnungstext ist diesem techn. Erläuterungsbericht beigefügt. 2 Verwendete Unterlagen Es wurden folgende Unterlagen unter Nennung der Quelle berücksichtigt und verwendet: - Amtliche Karte 1:5.000 (AK5), Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- Topografische Karte 1:25.000, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem), Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Nachvermessung 2014; Ingenieurbüro Lindschulte, Nordhorn - Projektbericht Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an der niedersächsischen Vechte und Dinkel Ing.-Büro Hydrotec, Aachen 2013 - Vorläufige Sicherung der ausgegrenzten Flächen im Überschwemmungsgebiet der Dinkel Landkreis Grafschaft Bentheim, NLWKN 24.04.2013 3 Grundlagen der Gebietsausweisung Bestehendes Überschwemmungsgebiet der Dinkel Als Grundlage der in der Neufestsetzung enthaltenen Gebietsausweisung dient zum Einen dass seinerzeit (2003) durch die Bezirksregierung Weser-Ems ermittelte Gebiet, dass bei einem hundertjährlichen Hochwasser der Dinkel (HQ 100 ) überschwemmt wird, und zum anderen der Bereich, der 2003 durch die Bezirksregierung als überflutungsgefährdeter Bereich ermittelt und festgelegt wurde, faktisch jedoch heutzutage als Überschwemmungsgebiet festzusetzen sind (vgl. 115 Abs. 2 NWG). Diese überflutungsgefährdeten Bereiche wurden im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie an der Dinkel durch das Ing.-Büro Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbh, Aachen mittels einer hydraulische Berechnung für den Lastfall des hundertjährlichen Abflusses (HQ 100 ) überprüft bzw. neuermittelt und dem NLWKN in Form einer separaten Ausweisung zur Veröffentlichung (vorläufige Sicherung) vorgelegt. In den daraus vom NLWKN entwickelten Arbeitskarten werden diese ehemals überflutungsgefährdeten Bereiche als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet bezeichnet. Der Unteren Wasserbehörde wurden diese Arbeitskarten durch den NLWKN am 15. März 2013 mit dem Hinweis der Veröffentlichung am 24.04.2013 zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiet der Dinkel vorgelegt. Die o. g. Arbeitskarten sind diesem Bericht als Anlagen beigefügt und entsprechend gekennzeichnet. Ermittlung der Neugebietsausweisung Die Neuermittlung / hydraulische Überprüfung dieser überflutungsgefährdeten Bereiche (hier als Grenze der ausgegrenzten Flächen im Überschwemmungsgebiet der Dinkel bezeichnet) erfolgte, wie o. g. durch das Ing.-Büro Hydrotec. Änderungen zur bisherigen ÜSG-
Verordnung ergeben sich lediglich aus den Übersichtskarten 1 und 2. Im Bereich der Übersichtskarte 3 (Stadt Bad Bentheim) gibt es hinsichtlich des Abgrenzungsbereichs des ÜSG keine Änderungen zum bisherigen Umfang. Gleichwohl wirken sich auch in diesem Bereich die überarbeiteten textlichen Festsetzungen der neuen ÜSG-Verordnung aus. Für die Ermittlung der Überschwemmungsgebietsflächen einschl. der überflutungsgefährdeten Bereiche waren zunächst durch das Ing.-Büro die ausufernden Abflusszustände zu ermitteln. Für die Berechnung der ausufernden Abflusszustände mussten die Gewässerprofile mit den Vorlandprofilen verschnitten werden. Die Vorlandprofile wurden aus einem digitalen dreidimensionalen Geländemodell (DGM) des Dinkeltal ermittelt. Die Grundlage des DGM bildeten die Rasterpunktdaten (DGM 5 - Daten) der Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN). Das Datenformat basiert auf den Blattschnitten der Deutschen Grundkarte 1:5000. Für die Ermittlung der Vorlandprofilhöhen und die abschließende Darstellung der Überschwemmungsgebietsgrenzen aus den errechneten Wasserständen wurde ein digitales Geländemodell (DGM) eingesetzt. Gegenüber der terrestrischen Vermessung der Vorlandprofile und der manuellen, meist qualitativen Übertragung der errechneten HQ 100 Wasserstände in analoge Höhenkarten ermöglicht die Verwendung eines DGM sowohl eine Reduzierung des Aufwandes als auch eine verbesserte Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeit. Für das Dinkeltal zwischen Neuenhaus und der Staatsgrenze zu den Niederlanden wurde in der vorliegenden Untersuchung mit Hilfe einer hydraulisch-numerischen Gewässermodellierung die Wasserstände und Überschwemmungsflächen bei einem 100 jährlichen Hochwasserereignis berechnet. Grundlage des Berechnungsmodells bildeten die eingemessenen Querprofile der Dinkel und die aus einem digitalen Geländemodell (DGM) ermittelten Vorlandhöhen. Die Größe des Bemessungshochwassers wurde vom NLWKN vorgegeben bzw. an Hand vorliegender Abflussdaten des GLD (Gewässerkundlicher Landesdienst) ermittelt. Für die Berechnung der Wasserstände wurde ein 1-D Wasserspiegelmodell eingesetzt, welches die Berechnung der Wasserspiegellage gegliederter Flussprofile mit Vorländern und durchströmten Bewuchs ermöglicht. Eine detaillierte Eichung des Modells gewährleistete annähernd die wirklichkeitsgetreue Abbildung der hydraulischen Situation. Die errechneten Wasserstände wurden für die Dinkel zwischen Neuenhaus (Einmündung in die Vechte) und der Staatsgrenze zu den Niederlanden mit den Geländehöhen des DGM verschnitten, so dass eine flächengenaue Darstellung der überfluteten Bereiche erfolgen konnte.
3.1.1 Darstellung der Überschwemmungsflächen Das DGM dient zur abschließenden Darstellung der überfluteten Flächen. Die im Hydraulikprogramm errechneten Wasserstände der jeweiligen Stationen wurden hierzu den entsprechenden Talprofilen zugeordnet und daraus ein Wasserspiegelhöhenmodell erzeugt. Durch die Verschneidung des Wasserspiegelhöhenmodells mit dem DGM des Dinkeltals ergeben sich die überfluteten Flächen, d.h. nur die Flächen werden dargestellt, bei denen der Wasserspiegel oberhalb des Geländeniveaus liegt. In einem weiteren Schritt wird die erzeugte Überschwemmungsflächendatei nachbearbeitet, indem isolierte Flächen, die mit der Dinkel nicht in hydraulischem Kontakt stehen (z.b. abflusslose Senken), entfernt werden, um das tatsächlich von der Dinkel ausgehende Überschwemmungsgebiet bei dem jeweiligen Abfluss darzustellen. 3.1.2 Plausibilitätskontrolle der Gebietsausweisung Da die Ermittlung der Wasserspiegellagen auf rein theoretischer Grundlage basierte und die DGM-5 Daten zum Teil von der Örtlichkeit abweichen können, wurde durch Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde eine Plausibilitätskontrolle vor Ort durchgeführt. Zusätzlich wurden für die Bereiche bei denen in der Örtlichkeit nicht klar festgestellt werden konnte, wo die tatsächliche Grenze des Überschwemmungsgebiet verläuft (bezogen auf die überflutungsgefährdeten Bereiche) eine Nachvermessung mit anschließender Übertragung auf die Gebietsgrenzen in Auftrag gegeben. Dieser Auftrag wurde durch die Lindschulte Ingenieurgesellschaft, Nordhorn abgewickelt. Das Ergebnis dieser Überprüfung findet sich in den Gebietskarten (Blattschnitt 1-16 ) als neuer Gebietsverlauf des ÜSG der Dinkel wieder. Im Folgenden wird auf die Plausibilitätskontrolle der überflutungsgefährdeten Bereiche (schraffierte Flächen) sowie des daraus ermittelten neuen Gebietsverlauf des zukünftigen ÜSG der Dinkel eingegangen. Zum besseren Verständnis wurden dabei die einzelnen schraffierten Flächen welche vom NLWKN in den Arbeitskarten in 2013 vorläufig gesichert wurden, nummeriert. Diese Karten sind als Anlage dem techn. Erläuterungsbericht beigefügt. Es wird auf jede einzelne Fläche dabei eingegangen und sofern erforderlich eine kurze Erläuterung zum Wegfall bzw. Übernahme ergänzt.
Ergebnisse der Plausibilitätskontrolle der Schraffierten Flächen Quelle: Arbeitskarten des NLWKN Blattschnitt 3 Wie in der Arbeitskarte [Quelle: NLWKN 2013] zu erkennen ist, liegen in dem vorliegenden Blattschnitt insgesamt 3 Bereiche (Fläche 1, 2 und 9) die für eine Gebietserweiterung des ÜSG heranzuziehen sind. Im Rahmen der örtlichen Überprüfung konnte für alle drei Bereiche festgestellt werden, dass hier eine Erweiterung des ÜSG aufgrund der Topografie in Frage kommt. Somit wurde hier der Verlauf des Grenze des ÜSG um diese Bereiche erweitert. Blattschnitt 4 Wie in der Arbeitskarte [Quelle: NLWKN 2013] zu erkennen ist, liegen in dem vorliegenden Blattschnitt insgesamt 7 Bereiche (Flächen 3-8 und 16) die für eine Gebietserweiterung des ÜSG heranzuziehen sind. Im Rahmen der örtlichen Überprüfung konnte festgestellt werden, dass alle Bereiche für eine Erweiterung des ÜSG heranzuziehen sind und somit die Grenze des ÜSG um diese Bereich erweitert wird. Blattschnitt 5 In dem vorliegenden Blattschnitt 5 werden für 17 Bereiche (Flächen 17-33) eine Neufestsetzung der ÜSG Grenzen seitens des NLWKN dargestellt. Nach Überprüfung dieser Bereiche kann festgehalten werden: Bei Fläche 17 wird die Erweiterung des ÜSG übernommen. Im Rahmen einer Begehung wurde hier festgestellt, dass aufgrund der Höhenlage die Ausdehnung des ÜSG wie in der Arbeitskarte des NLWKN dargestellt, sich in der Örtlichkeit wiederfinden wird. Die Flächen 18-21 wurden hingegen nicht zur Erweiterung herangezogen, da sich aufgrund der Örtlichkeit (Geländehöhen) das ÜSG nicht derart ausbilden wird. Hier bleiben die bisherigen Grenzen des ÜSG erhalten. Für die Flächen 26-33 kann festgehalten werden, dass diese ermittelten Gebietserweiterungen in die Neufestsetzung übernommen werden. An Hand von örtlichen Überprüfungen sowie einer Geländevermessung wurde das Berechungsergebnis bestätigt.
Blattschnitt 6 Für den vorliegenden Blattschnitt 6 kann festgehalten werden, dass die hier vorläufig gesicherte Erweiterung des ÜSG der Dinkel (Flächen 13 + 14) nicht in die Neufestsetzung mit aufgenommen werden kann. Hier bleibt die ursprüngliche Grenze des ÜSG erhalten. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten wird dieser Bereich im Falle eines HQ 100 nicht überströmt werden. Blattschnitt 7 Nachfolgende Flächen werden für die Gebietserweiterung gem. Arbeitskarten des NLWKN berücksichtigt: die Flächen 10; 11; 12; 15; 38; 39-42; 48; 50-54, hier wurde an Hand vermessungstechnischer Überprüfung in Verbindung mit einer Begehung festgestellt, dass diese Bereiche im Falle eines hundertjährlichen Abflussereignisses in der Dinkel überflutet werden. Die anderen Flächen: 45; 46; 49; werden bei der Gebietserweiterung nicht berücksichtigt. Hier konnte kein Zusammenhang mit dem bestehenden ÜSG festgestellt werden bzw. aus vermessungstechnischer Überprüfung wurde ebenfalls festgestellt, dass diese Bereiche nicht überflutet werden. Blattschnitt 8: Nach erfolgter Plausibilitätsprüfung mit begleiteter Vermessung der kritischen Bereiche konnte letztendlich festgestellt werden, dass die Flächen 35-37; 47 bei der Neufestsetzung bzw. bei der Gebietserweiterung berücksichtigt werden. Die Fläche 34 kann entfallen. Hier lässt sich an Hand der Örtlichkeit keine Erweiterung erkennen. Blattschnitt 9: Hier wurden die Grenzen der ausgegrenzten Flächen Nr. 70 u. 72 mit in die Neuabgrenzung berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Übernahme dieser Flächen wurde im Rahmen einer Begehung vor Ort festgestellt. Blattschnitt 10: Nachfolgende ausgegrenzte Flächen wurden bei der Neuabgrenzung des ÜSG berücksichtigt: Die Flächen 55-65; 67; 68; 69; 74; 77. Entfallen bzw. keine Berücksichtigung gefunden haben die ausgegrenzten Flächen 66; 75; 76. Hier wurde augenscheinlich vor Ort festgestellt, dass aufgrund der Geländehöhe eine Ausweitung des ÜSG auf Grundlage der ausge-
grenzten Flächen nicht erfolgen kann, da das Wasser bei einem HQ 100 diese Flächen nicht erreichen wird. Blattschnitt 11: Die im vorliegenden Blattschnitt 11 dargestellten Flächen 70; 71; 86; 87 wurden aufgrund der Topologie bei der Neuabgrenzung des ÜSG berücksichtigt. Bei einem HQ 100 würden diese Flächen voll umfänglich als Retentionsraum genutzt werden. Somit ergibt sich hier die Notwendigkeit der Neuabgrenzung. Blattschnitt 12: Bis auf die Fläche 79, hier konnte kein räumlicher Bezug zum bestehenden ÜSG abgeleitet werden und daher Wegfall dieser Teilfläche, wurden alle dargestellten Flächen: 78; 80-85; in die Neuabgrenzung des ÜSG einbezogen. Blattschnitt 13: Die dargestellten ausgegrenzten Flächen Nr. 88-92 wurden vollständig in die Neuabgrenzung des ÜSG der Dinkel einbezogen. Es konnte vor Ort ein funktionaler Zusammenhang festgestellt werden. Im Falle eines hundertjährlichen Abfluss wird sich das Wasser in diese Bereich entsprechend weiter ausbreiten. 4 Zusammenfassung Die vielerorts verschärfte Hochwassersituation der letzten Jahrzehnte und immer höhere Schäden bei den häufigeren Überschwemmungen haben zu einer erhöhten Aufmerksamkeit im Umgang mit den natürlichen Überflutungsräumen der Flüsse geführt. Die Sicherung vorhandener Retentionsräume und eine angepasste Nutzung der Auen stehen im Vordergrund einer nachhaltigen Entwicklung der Gewässer. Hierzu sind Kenntnisse über die maßgeblichen Wasserstände im Hochwasserfall und über die überfluteten Flächen notwendig.
Für die Dinkel zwischen der Einmündung in die Vechte und der Staatsgrenze zu den Niederlanden bzw. bis zur Einmündung des Ravenhorster Baches wurde in den vorliegenden Unterlagen auf Grundlage der vorläufigen Sicherung dieser Überschwemmungsgebietsflächen durch den NLWKN die Neuausweisung des zukünftigen Überschwemmungsgebietes festgelegt. Für die ÜSG-Verordnung dienen diese Ausführungen als fachliche Grundlage. Der technische Erläuterungsbericht setzt sich insgesamt wie folgt zusammen: - Erläuterungsbericht - Anlage I : Arbeitskarten zur Gebietsausweisung incl. der beschriebenen nummerierten Flächen [Quelle NLWKN 2013] - Anlage II : Überschwemmungsgebietskarten bestehend aus: Übersichtskarten Blatt 1-3; Maßstab 1: 25.000 Überschwemmungsgebietskarten Blattschnitte 1-16; Maßstab 1:5.000 die ebenfalls auch Anlage zur neuen USG-VO sind. Aufgestellt: Nordhorn, 25. April 2017 Meyering (Bearbeiter) Goncalves (Abteilungsleiter)