Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Ähnliche Dokumente
Whittaker, Holtermann, Hänni / Einführung in die griechische Sprache

Heinrich Hemme, Der Mathe-Jogger 2

Der Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Aserbaidschan, gefördert durch die Europäische Nachbarschaftspolitik

Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie

Inhalt. Vorwort... Vorwort zur 2. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage...

Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente

Das Recht des Staates auf zivilen Ungehorsam

Studien zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Ostmitteleuropas

Menschenrechte Dokumente und Deklarationen

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Ansprache. von Bürgermeister lic. oec. Karlheinz Ospelt. anlässlich der Feierlichkeiten zur 200-Jahrfeier Tag der Souveränität am 12.

Legislative Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961

BMJ Stand:

Besonderheiten demokratischer Zwergstaaten

Studienkurs. Politikwissenschaft. Samuel Salzborn. Demokratie. Theorien, Formen, Entwicklungen. Nomos

Europa-Quiz. Konrad Adenauer Sir Winston Churchill Wim Duisenberg

SOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN

vom 11. Juni

Die Menschenrechte. Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen

Entscheidungshilfe zur Auswahl Schlanker Produktionssysteme für die Montage von Werkzeugmaschinen

Transnationaler Datenschutz. Frankfurter Studien zum Datenschutz 44. Friederike Voskamp. Globale Datenschutzstandards durch Selbstregulierung.

Heiko Borchert (Hrsg.) Vernetzte Sicherheit Leitidee der Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert

Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die soziale Sicherheit in Europa ( )

Wissenschaftliche Verantwortung im Tierversuch

Nomos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken. Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23. Christina Wittkamp

Praxishandbuch Gewerberaummiete

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Politik begreifen. Schriften zu theoretischen und empirischen Problemen der Politikwissenschaft

Markus Andre Eisen Optimierte Parameterfindung und prozessorientiertes Qualitätsmanagement für das Selective Laser Melting Verfahren

Schweizer Aussenpolitik

Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958

WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE

Das Verhältnis des Heiligen Stuhls zur Europäischen Union im Lichte des Völkerrechts

Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht.

Steuerwissenschaftliche Schriften. Almut Breuer. Gewinntransfers im Recht der DBA. Nomos

I. Geschichte der Europäischen Integration

INITIATIVEN ZUM UMWELTSCHUTZ Band 75

Pirckheimer Jahrbuch für Renaissance- und Humanismusforschung

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,

Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege

Zum Abschluss von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten durch die Mitgliedstaaten einer Zollunion

Hans-Jürgen Bieling. Die Globalisierungs- und Weltordnungspolitik der Europäischen Union

Wiederholungsfragen zu Kapitel 2

P H I L I P P I K A Altertumswissenschaftliche Abhandlungen Contributions to the Study of Ancient World Cultures

W i e d e r h o l u n g s f r a g e n z u K a p i t e l 1 Europäische Integration Geschichte der europäischen Integration

Die EFTA-Erweiterung 1995

»Superwahljahr«2011 und die Folgen

Die konfessionelle Kriegskrankenpflege im 19. Jahrhundert. MedGG-Beiheft. von Annett Büttner. MedGG-Beiheft 47. Franz Steiner Verlag Stuttgart

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien

Flüchtlinge: Schutz und Abwehr in der erweiterten EU

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR)

Leipziger Schriften zum Völkerrecht, Europarecht und ausländischen öffentlichen Recht 22

Ausländisches Wirtschaftsrecht

E u roparecht. Beiheft Der Rechtsschutz vor dem Gerichtshof der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Nomos. Jürgen Schwarze [Hrsg.

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

3 Entwicklungsstufen und Modelle der europäischen Integration

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption *

Real Academia Española vs. lateinamerikanisches Spanisch. Die Beziehung zwischen spanischen und amerikanischen Akademien

Gesundheit und Krankheit im Spiegel von Petitionen an den Landtag von Baden-Württemberg 1946 bis 1980 von Sylvelyn Hähner-Rombach.

Arzneimittel für seltene Leiden ("Orphan Drugs") im EG- und US-Recht

Grund- und Menschenrechte in Europa

Einladung. Liechtensteinische Landesbank AG Städtle 44 Postfach Vaduz Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein: die Grenzgebirgsregion

Felix Huth. Straßenkinder in Duala

Tanja Hartwig genannt Harbsmeier. Up- und Cross-Selling

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

Die Menschenrechte des Kindes

Wolfenbütteler Schriften zur Geschichte des Buchwesens

Die Europäische Union

Schwert, Kreuz und Adler Die Ästhetik des nationalistischen Diskurses in Polen ( )

Christina Berghold. Die Szenario-Technik LEITFADEN. zur strategischen Planung mit Szenarien vor dem Hintergrund einer dynamischen Umwelt

Buchwissenschaftliche Beiträge

Roland Sturm. Politik in Großbritannien

Rede. von. Regierungsrat Hugo Quaderer. anlässlich. der Feier zum Schengenbeitritt Liechtensteins

Anpassungsstörung und Akute Belastungsreaktion

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS

Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. Christoph Grabenwarter

Beiträge der Akademie für Migration und Integration

PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES FÜRSTENTUMS MONACO ZUM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZE DER ALPEN (BEITRITTSPROTOKOLL)

Harrassowitz Verlag Wiesbaden

ABSCHLIESSENDES DOKUMENT

Stolpersteine Das Gedächtnis einer Straße

Weltbilder und Weltordnung

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung 2 Zuständiges Ressort/Betroffene Amtsstellen Ausgangslage 3

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Der innerparlamentarische Dienstbetrieb

Ralf-Stefan Lossack Wissenschaftstheoretische Grundlagen für die rechnerunterstützte Konstruktion

Übereinkommen 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951

Programm der Deutschen Opposition für Deutschland und Europa. Mai 1942

Norddeutsche Meisterschaften 2006 Praktikerklasse 2 in Lüneburg

Vielfalt von Auswirkungen der exokrinen Pankreasinsuffizienz mehr als nur eine Steatorrhoe!

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung

Dieses Übereinkommen ist am 23. September 1976 in Kraft getreten. Ort: Genf Tagung: 59 Tabelle der Ratifizierungen

Transkript:

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Ein Handbuch zur Sprachpolitik des Europarats Herausgegeben von Franz Lebsanft und Monika Wingender

ISBN 978-3-11-024083-2 e-isbn 978-3-11-024084-9 Library of Congress Cataloging-in-Publication Data A CIP catalog record for this book has been applied for at the Library of Congress. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. 2012 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston Druck und Bindung: Hubert & Co, Göttingen Gedruckt auf säurefreiem Papier Printed in Germany www.degruyter.com

Felix Tacke (Bonn) Liechtenstein (Fürstentum Liechtenstein) 1 Vorgeschichte Das zwischen der Schweiz und Österreich gelegene, kaum mehr als 35.000 Einwohner umfassende Fürstentum Liechtenstein erhielt seine staatliche Souveränität, als es 1806 auf Initiative Napoleons Mitglied des Rheinbundes wurde. Laut Artikel 2 der liechtensteinischen Verfassung von 1921 konstituiert sich das Fürstentum als eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. In seiner Außenpolitik betont der Kleinstaat die Pflege bilateraler und multilateraler Beziehungen zu anderen Staaten sowie internationalen Organisationen. Als Leitlinien gibt Liechtenstein u.a. die Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft sowie das Engagement in der Menschenrechtspolitik und der Weiterentwicklung des Völkerrechts an. Seine Integration in die internationalen Institutionen begann Liechtenstein 1975 mit der Unterzeichnung der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Darauf folgten 1978 der Beitritt zum Europarat, 1990 die Aufnahme in die Vereinten Nationen (UNO) sowie 1995 der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zur Welthandelsorganisation (WTO). Einen EU-Beitritt schließt Liechtenstein bislang aus und bezeichnet seine Mitgliedschaft im EWR auf seinem Internetportal (www.liechtenstein.li) in diesem Zusammenhang als bestmögliche und grössenverträglichste Lösung. Neben zahlreichen internationalen Wirtschaftsabkommen und Verträgen zu Menschen- und Bürgerrechten ist besonders der Beitritt zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bemerkenswert, da auf dem Territorium Liechtensteins keine nationalen Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens existieren. Im Ratifikationsinstrument hieß es als Begründung: Das Fürstentum Liechtenstein erachtet die Ratifikation des Rahmenübereinkommens als einen Akt seiner Solidarität mit den Zielsetzungen des Übereinkommens. Artikel 6 der liechtensteinischen Verfassung statuiert das Deutsche als Staats- und Amtssprache. Während das Hochdeutsche v.a. als Schriftsprache fungiert, werden in der mündlichen Alltagskommunikation wie auch in den Nachbarländern alemannische Dialekte gesprochen. Traditionell werden auf dem Hoheitsgebiet des Fürstentums keine Regional- oder Minderheitensprachen gesprochen.

134 Felix Tacke 2 Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 2.1 Implementierung 2.1.1 Zeitlicher Verlauf Liechtenstein gehörte zu den elf Staaten, die die Charta bereits am 5.11.1992 unterzeichneten. Gemeinsam mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde die Charta am 18.11.1997 ratifiziert. Das Fürstentum ermöglichte dadurch zusammen mit Finnland, Kroatien, Norwegen, den Niederlanden und Ungarn, dass die Charta am 1.3.1998 gemäß Artikel 19,1 allgemein in Kraft treten konnte. Am selben Tag wurde sie auch in Liechtenstein rechtlich wirksam. In seinem Ratifikationsinstrument gab Liechtenstein analog zu seinem Vorgehen beim genannten Rahmenübereinkommen an, dass es zum Zeitpunkt der Ratifikation keine Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta gibt. Der erste Staatenbericht wurde gemäß Artikel 15,1 der Charta innerhalb der Jahresfrist am 1.3.1999 vorgelegt. In seiner Ratifizierungsurkunde gab Liechtenstein an, die Bedeutung hervorheben zu wollen, welche der Charta als Schutzinstrument zukomme; die Bewahrung der kulturellen Diversität Europas zähle zu den Prioritäten Liechtensteins. Der Sachverständigenausschuss veröffentlichte seinen ersten Evaluationsbericht am 9.2.2001. Der Ausschuss lobte Liechtenstein darin für das durch die Ratifizierung gezeigte Engagement und die Solidarität mit Europa. Da es keine zu schützenden Sprachen gebe, solle der gewöhnliche Aufwand bei der Evaluation eines Staates im Falle Liechtensteins reduziert werden; außerdem, so heißt es in dem Bericht weiter, sehe der Sachverständigenausschuss davon ab, dem Ministerkomitee des Europarats Empfehlungen für das Fürstentum zu übermitteln. In identischer Weise wurden seitdem noch vier weitere Berichtszyklen vollständig abgeschlossen, die in den Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses vom 5.5.2011 mündeten.

Liechtenstein 135 3 Bewertung In Anbetracht der Tatsache, dass das Fürstentum Liechtenstein auf seinem Hoheitsgebiet keine Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta aufweist, kann an dieser Stelle keine Bewertung der Anwendung der Charta im Bereich des Sprachenschutzes gegeben werden. Die Implementierung in formaler Hinsicht, dies betrifft die Veröffentlichung und Bekanntmachung des Textes und der durch ihn propagierten Werte, darf hingegen als vorbildlich bezeichnet werden. Zentral ist vielmehr die Frage nach dem Warum des Beitritts zur Charta wie auch zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die zusammen in einem Kontext gesehen werden sollten. Neben den offiziellen Solidaritätsverlautbarungen ist die Antwort wohl vor allem im Rahmen der allgemeinen außenpolitischen Prioritäten Liechtensteins zu suchen. So gibt eine von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein herausgegebene Schrift mit dem Titel Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik an, man wolle durch Engagement und diverse Tätigkeiten zum Erhalt der allgemeinen politischen und völkerrechtlichen Ordnung beitragen und dadurch auch die Existenz Liechtensteins sichern (28). Liechtenstein wird diesem Anspruch im Fall der Charta durchaus gerecht, ermöglichte es durch seine Ratifizierung des Vertrages doch sein allgemeines Inkrafttreten. Die Integration Liechtensteins in die verschiedenen internationalen Organisationen und die Unterzeichnung diverser transnationaler Verträge und Übereinkommen sollte daher über die z.t. im Vordergrund stehenden wirtschaftlichen Interessen hinaus immer auch im Lichte dieser definierten Zielsetzung gesehen werden. 4 Bibliographie 4.1 Quellen 4.1.1 Europarat Rapport périodique du Liechtenstein, 1.3.1999. [= 1. Staatenbericht] Rapport périodique du Liechtenstein, 9.3.2002. [= 2. Staatenbericht] Rapport périodique du Liechtenstein, 1.5.2005. [= 3. Staatenbericht] Rapport périodique du Liechtenstein, 5.2.2008. [= 4. Staatenbericht] Rapport périodique du Liechtenstein, 7.4.2011. [= 5. Staatenbericht] Rapport d évaluation du Comité d experts, 9.2.2001. [= 1. Evaluationsbericht] Rapport d évaluation du Comité d experts, 24.3.2004. [= 2. Evaluationsbericht]

136 Felix Tacke Rapport d évaluation du Comité d experts, 8.4.2005. [= 3. Evaluationsbericht] Rapport d évaluation du Comité d experts, 12.9.2008. [= 4. Evaluationsbericht] Rapport d évaluation du Comité d experts, 5.5.2011. [= 5. Evaluationsbericht] 4.1.2 Weitere Quellen Fürstentum Liechtenstein: Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921. In: Liechtensteinisches Landesgesetzblatt (LGBl.) 15, 24.10.1921. Fürstentum Liechtenstein: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. In: Liechtensteinisches Landesgesetzblatt (LGBl.) 9, 16.1.1998. Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Hrsg.): Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik, Vaduz: Gassner 2007. 4.2 Literatur Janich, Nina / Greule, Albrecht (Hrsg.): Sprachkulturen in Europa: Ein internationales Handbuch, Tübingen: Narr 2002. Pan, Christoph / Pfeil, Beate Sibylle: Minderheitenrechte in Europa, Wien u.a.: Springer 2 2006.