Marktgemeinde Zwentendorf/Donau Land Niederösterreich - Bezirk Tulln 3435 Zwentendorf, Rathausplatz 4. 02277/2209-0, FAX 02277/2209-4 : marktgemeinde@zwentendorf-donau.gv.at : www.zwentendorf.at UID-Nr. ATU16231806 DVR.Nr. 0091081 P r o t o k o l l über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 11.12.2013, im Gemeindeamt. Beginn: Ende: 19:30 Uhr 20:15 Uhr Bgm. Ing. Hermann Kühtreiber (SPÖ) anwesend GR Rene Strametz (SPÖ) entschuldigt Vz.bgm. Johann Horst Scheed (SPÖ) anwesend GR Michael Kittenberger (SPÖ) entschuldigt GGR Manfred Bichler (SPÖ) anwesend GR Christian Richter (SPÖ) anwesend GGR Marion Török (SPÖ) anwesend GR Jürgen Steindl (SPÖ) anwesend GGR Ing. Peter Hegny (SPÖ) anwesend GR Werner Rosenstingl (ÖVP) entschuldigt GGR Ingeborg Pröglhöf (SPÖ) anwesend GR Gerhard Mittenhuber (ÖVP) anwesend GGR DI Heinrich Feketitsch (ÖVP) anwesend GR Michael Grubmüller (ÖVP) anwesend GGR Rudolf Maurer (ÖVP) anwesend GR Franz Kreiml (ÖVP) anwesend GR Ernst Grill (SPÖ) anwesend GR Karl Helm (ÖVP) anwesend GR Anton Klinger (SPÖ) anwesend GR Johann Ambrozy (FPÖ) entschuldigt GR Anton Popper (SPÖ) entschuldigt GR Silvia Drescher (KLS Liste anwesend GR Gerhard Popper (SPÖ) anwesend Horst Pilhofer)) Vorsitzender: Bgm. Ing. Hermann Kühtreiber Schriftführer: Reinhard Kern Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Dringlichkeitsanträge gemäß 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973: Zwei Dringlichkeitsanträge wurden vom Bürgermeister gemäß 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 eingebracht: Der erste Antrag lautet: NÖ Fördervertrag Sofort- und Folgemaßnahmen Hochwasser 2013 Der Bgm. führt die Abstimmung auf Zuerkennung der Dringlichkeit durch. Der Bgm. teilt mit, dass dieser Antrag zusätzlich als Punkt 14 auf die Tagesordnung genommen wird. Seite 1 von 5
Der zweite Antrag lautet: NÖ Fördervertrag Instandhaltung und Betrieb 2013-2015 Der Bgm. führt die Abstimmung auf Zuerkennung der Dringlichkeit durch. Der Bgm. teilt mit, dass dieser Antrag zusätzlich als Punkt 15 auf die Tagesordnung genommen wird. Tagesordnung Gemeinderat 1) Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe - Änderung Erhebung der Hundeabgabe laut beiliegender Kundmachung. Einhebung der Hundeabgabe laut Kundmachung beschließen. 2) Verordnung Aufschließungsabgabe - Änderung Der Gemeindevorstand beantragt die Änderung der Verordnung Festlegung des Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe laut beiliegender Kundmachung. Antrag des GV: Der GR möge die Änderung der Verordnung Festlegung des Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe laut Kundmachung beschließen. 3) Kanalabgabenordnung Änderung Kanalabgabenordnung laut beiliegender Kundmachung. Kanalabgabenordnung laut Kundmachung beschließen. 4) Wasserabgabenordnung - Änderung Wasserabgabenordnung laut beiliegender Kundmachung. Wasserabgabenordnung laut beiliegender Kundmachung beschließen. 5) Friedhofsgebührenordnung - Änderung Friedhofsgebührenordnung laut beiliegender Kundmachung. Friedhofsgebührenordnung laut beiliegender Kundmachung beschließen. 6) Abgaben und Gebühren 2014 Die beiliegenden Abgaben und Gebühren wurden im Finanzausschuss behandelt und Seite 2 von 5
ausführlich besprochen, indexangepasst, kundgemacht und sollen beschlossen werden. Antrag des GV: Der GR möge die beiliegenden Gebühren und Abgaben für das Jahr 2014 beschließen. 7) Voranschlag 2014 und mittelfristiger Finanzplan GGR Hegny erläutert den Tagesordnungspunkt. Der Voranschlag und mittelfristige Finanzplan wurde im Finanzausschuss besprochen, lag zur Einsichtnahme auf und soll mit 8.080.700, im ordentlichen Haushalt und 2.626.100, im außerordentlichen Haushalt beschlossen werden. Antrag des GV: Der GR möge den vorliegenden Voranschlag 2014 und mittelfristigen Finanzplan beschließen. Wortmeldung: GR Grill, GGR Feketitsch, GGR Maurer, Vz.bgm. Scheed, GR Mittenhuber 8) Abfindung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Oberbierbaum (L112/Ortsstraße) Das Haus Oberbierbaum Nr. 14, Grd.stk.Nr. 49, steht leer und soll lt. Eigentümer nicht mehr als Wohngebäude genützt werden. Daher besteht nun die Möglichkeit die Straßenenge zu bereinigen und die Einmündung in die Ortsstraße zu vergrößern. Für die Abfindung der erforderlichen Grundfläche ist ein Pauschalbetrag von 10.000, vorgesehen. Die erforderlichen Straßenbauarbeiten werden 2014 von der NÖ Straßenbauabteilung durchgeführt. Antrag des GV: Der GR möge eine Abfindungszahlung in der Höhe von 10.000, für die erforderliche Grundfläche Oberbierbaum Nr. 14, Grd.Nr. 49, für die Beseitigung der kritischen Engstelle beschließen. Wortmeldung: GR Mittenhuber 9) Grundsatzbeschluss Verlegung Bauhof Für die Erweiterung und Sanierung des Gemeindebauhofes am Gelände Donauhof liegt eine Grobkostenschätzung exkl. MwSt. in der Höhe von 725.000, von der Firma objektplaner.at vor. Als Alternative besteht die Möglichkeit das Grundstück der Firma Labin, Tullnerstraße 26, 3435 Erpersdorf, anzukaufen. Das Grundstück mit 4.000 m² Fläche, mit bestehenden Hallen, Betriebsräumlichkeiten und Wohnung wird um 350.000, angeboten. Als Grundlage liegt vom Bauamtsleiter Ing. Jedlicka eine Schätzung des Verkehrswertes in der Höhe von 320.000, ohne Gebäude auf. Antrag des GV: Der GR möge den Grundsatzbeschluss für die Verlegung des Bauhofes in die Tullnerstraße 26, 3435 Erpersdorf, und den Ankauf dieser Liegenschaft von der Familie Gracej beschließen. Wortmeldung: GGR Feketitsch, Vz.bgm. Scheed, GGR Bichler, GGR Török, GR Popper Von GGR Feketitsch wird dazu folgender Zusatzantrag eingebracht: Es soll ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen bezüglich des Wertes des Grundstückes eingeholt werden. Beschluss: Der Antrag wird nicht angenommen. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig 5 Stimmen dafür (GGR Feketitsch, GR Mittenhuber, GR Grubmüller, GR Kreiml, GR Helm), 12 Stimmen dagegen (SPÖ-Fraktion, GR Drescher), 1 Stimmenthaltung (GGR Maurer) Seite 3 von 5
10) Grundabtretung in das öffentliche Gut Teilungsplan Kaufmann, Kleinschönbichl Laut Teilungsplan GZ 16714, Vermessung Brunner und Strobl, sollen von Grd.stk.Nr. 427/3, KG Kleinschönbichl, 48 m² von Herr Thomas Kaufmann in das öffentliche Gut abgetreten werden. Antrag des GV: Der GR möge die Grundabtretung in das öffentliche Gut von 48 m² von Thomas Kaufmann laut Teilungsplan GZ 16714 beschließen. 11) Ansuchen um Subvention, Kriegsopfer- und Behindertenverband Vom Kriegsopfer- und Behindertenverband, Ortsgruppe Zwentendorf, liegt ein Ansuchen um eine Subvention für das Jahr 2013 vor. Wie schon in den vergangen Jahren soll ein Betrag von 100, überwiesen werden. Antrag des GV: Der GR möge eine Subvention in der Höhe von 100, für den Kriegsopfer- und Behindertenverband beschließen. 12) Einvernehmliche Auflösung Dienstverhältnis Manfred Kraus Von Herrn Manfred Kraus liegt ein Schreiben zwecks einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses per 1. Juli 2014 und Gewährung des Jahresurlaubes für das Jahr 2014 vor. Antrag des GV: Der GR möge die einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses von Manfred Kraus beschließen. Der Urlaub wird bis Juli 2014 aliquot berechnet. 13) Uneinbringliche Forderungen VERTRAULICH 14) NÖ Fördervertrag Sofort- und Folgemaßnahmen Hochwasser 2013 Seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Land NÖ wurde vereinbart, dass zur Beseitigung der Schäden nach dem Hochwasser 2013 an bestehenden Hochwasseranlagen Fördermittel zu Verfügung gestellt werden. Damit die entsprechenden Fördermittel in der Höhe von insgesamt 1,650.000, ab dem 1. Quartal 2014 verfügbar sind, ist die Genehmigung eines Fördervertrages zwischen der Republik Österreich (Förderungsgeber), dem Amt der NÖ Landesregierung (Förderungsverwalter) und den betroffenen Gemeinden/Verbänden (Förderungsnehmer) für die Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch das Hochwasser 2013 sowie daraus resultierenden Folgemaßnahmen bei schutzwasserwirtschaftlichen Bauten im Bereich der Bundeswasserstraße Donau erforderlich. Antrag des Bgm.: Der GR möge die Genehmigung des Fördervertrages für Sofort- und Folgemaßnahmen Hochwasser 2013 beschließen. 15) NÖ Fördervertrag Instandhaltung und Betrieb 2013-2015 Seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Land NÖ wurde vereinbart, dass für den Betrieb bzw. die Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen für die Jahre 2013 bis 2015 Fördermittel zu Verfügung gestellt werden. Damit die entsprechenden Fördermittel in der Höhe von insgesamt 210.000, jährlich ab dem 1. Quartal 2014 verfügbar sind ist die Genehmigung eines Fördervertrages zwischen der Republik Österreich (Förderungsgeber), dem Amt der NÖ Landesregierung (Förderungsverwalter) und den betroffenen Gemeinden/Verbänden (Förderungsnehmer) für die Maßnahmen zur Instandhaltung und Betrieb der Hochwasserschutzanlagen an der Donau im Bereich Niederösterreich erforderlich. Seite 4 von 5
Antrag des Bgm.: Der GR möge die Genehmigung des Fördervertrages für Instandhaltung und Betrieb von Hochwasserschutzanlagen 2013-2015 beschließen. Information Bürgermeister Bgm. Ing. Hermann Kühtreiber SPÖ-Fraktion ÖVP-Fraktion FPÖ-Fraktion KLS - Liste Horst Pilhofer Schriftführer Seite 5 von 5