Taxordnung Gästezimmer Preise gültig ab

Ähnliche Dokumente
Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016

Taxordnung 2016 unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Neuordnung der Pflegefinanzierung gültig ab 1. Januar 2016

Inhalt der Grundtaxe

TAXORDNUNG gültig ab

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon Telefax

Taxordnung 2011 (gültig vom )

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab

Alterszentren / Taxordnung vom 16. September (Taxordnung)

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Alters- & Pflegeheim St. Martin Cazis. Taxordnung 2015

Pi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten

Alters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016

Taxordnung Taxordnung Inhaltsverzeichnis. 1. Administration Geltung... 2

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD

Alterswohngruppe Blumengarten

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015

Alters- und Pflegeheim Rheinauen

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5

Taxordnung Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnende im Alters- und Pflegeheim Casa sogn Giusep, Cumpadials.

Taxordnung 2017 Inhaltsverzeichnis

Pensionstaxe für Bewohnerinnen und Bewohner. Demenzzuschlag (siehe Punkt 7.3)

Erläuterungen zur Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Dieses vom Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer anerkannte System wird im Pflegeheim Bellevue seit dem 1. Januar 2010 angewendet.

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK Gültig ab 1. Januar 2015.

Stationäre Pflege. Taxen und Tarife 2016

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017

Taxordnung für das Haus Bellevue Alters- und Pflegeheim der Genossenschaft Alterssiedlung Arbon

Heimreglement vom Pflegezentrum Gustav Benz Haus

Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

T A X O R D N U N G

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das.

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Domleschg 2016

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Taxordnung Regionales Pflegeheim Romanshorn Gültig ab 1. Januar 2015

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013

Gastaufenthalt (Unterkunft, Verpflegung und Betreuung) Fr Pflegekosten-Eigenanteil bei Gastaufenthalt Fr

(Im Betriebsreglement ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die weibliche Schreibweise gewählt worden gilt für beide Geschlechter)

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung. (nachstehend Institution genannt) Gültig ab: 1.

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Tel Heim im Bergli AG Fax Luzern 1.

Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum

Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2016

Taxordnung 2O15. Rev PUNTREIS Center da sanadad SA

Preise + Tarife Visp, Januar 2016

TAXORDNUNG gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich Abkürzungen und Definitionen Grundtaxen / Hoteltaxen...

Taxordnung Altersheim Drei Tannen gültig ab 1. Februar 2013

Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnende im Alters- und Pflegeheim Casa sogn Giusep, Cumpadials.

Taxordnung Tel.: Fax:

Ein Haus für Menschen mit Demenz

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar / 5

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2014)

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016

TAXORDNUNG. Stadt Zofingen. Seniorenzentrum Rosenberg und Tanner

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.

Der Eintritt erfolgt nach bestätigter Aufnahme und vorheriger Vereinbarung mit der Heimleitung.

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt. vom 26. November 2012

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner

Taxordnung Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain. vom 23. März 2016

Taxordnung stationärer Bereich gültig ab 01. Januar 2016

Taxordnung Arigstrasse Buttisholz Tel

Taxordnung Almacasa Oberengstringen

TAXTABELLE ab Januar 2015

Taxordnung 2016 Gültig ab: 1. Januar 2016

Tarifordnung Reg. Alterszentrum Schöftland AG Geschützte Wohngemeinschaft Gültig ab 1. Januar 2016

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)

Pflegezentrum Spital Limmattal. Urdorferstrasse 100 CH-8952 Schlieren Telefon

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Betreuungs- und Pflegekosten

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Taxordnung Taxordnung EAPH Pensionskosten allgemein. 2. Festlegung der Pensionspreise. 3. Pensionstaxe (Kost und Logis)

Taxordnung für das Alters und Pflegeheim Aeschen

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

2.3 Sonnenblick 2 ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Einerbelegung Fr ½ -Zimmerwohnung EG/1.OG bei Zweierbelegung Fr. 92.

Pensionsvertrag Kurzzeitpflege

Preisgestaltung Pensionspreise im Monat (gültig ab 1. April 2015)

Diese Taxordnung ist Bestandteil des Pensionsvertrages und gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Zentrums Leuenmatt in Bellach.

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung. Gültig ab

TAXORDNUNG PFLEGEHEIM

Tagesgast: Tarifordnung, Leistungen und Regelungen Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin

Gemeinde Affoltern am Albis

Transkript:

Taxordnung Gästezimmer Preise gültig ab 1.1.2017 Die Kosten für einen Aufenthalt im Seniorenzentrum Mülimatt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxe (für Unterkunft und Verpflegung) Pflegetaxe (für KVG-Leistungen des Pflegepersonals) Betreuungstaxe (für nicht KVG-Leistungen des Pflegepersonals) private Auslagen / weitere Dienstleistungen 1. Pensionstaxe Grundtarife Gästezimmer CHF 170.00 Ihr Aufenthalt dauert mindestens 2 Wochen und ist auf maximal 6 Wochen beschränkt. Der Einund Austrittstag ist taxpflichtig. Taxordnung Gästezimmer Seite 1 von 5

In der Pensionstaxe inbegriffen sind: Unterkunft im Einzelzimmer Vollpension (3 Mahlzeiten inkl. Kaffee/Tee und Mineralwasser). Andere Getränke werden zu günstigen Preisen angeboten. Nachmittagskaffee, Tee oder Mineralwasser serviert in der Cafeteria. Besorgung des Zimmers und der Nasszelle, inkl. einer gründlichen Reinigung pro Woche. Bett- und Frottierwäsche sowie deren Besorgung. Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser. Benützung der Etagenküche und der allgemeinen Räume. Dienstleistungen Empfang (Personenvermittlung, Post- & Paketdienste, Bargeldbezüge usw.). Aktivierung von Körper, Geist & Seele (Fitness, Spiel- & Kinonachmittage, Gottesdienste usw.). Förderung der Sozialkontakte (Bankette, Ausflüge, Konzerte, Theater usw.). Versicherungsdeckung (siehe unten). Vorzeitiger Austritt Bei vorzeitigem Austritt bleibt die Pensionstaxe bis zum vereinbarten Auszugstermin (abzüglich des Verpflegungsanteils von CHF 12.00 ) geschuldet. Rückerstattung bei Abwesenheit Ist der Bewohner ganztags abwesend (Spitalaufenthalt), erfolgt eine Rückerstattung von CHF 12.00 (Ein- und Austrittstage gelten nicht als Abwesenheitstage). Vereinzelte nicht bezogene Mahlzeiten berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Versicherungen Der Bewohner ist durch das Seniorenzentrum Mülimatt gegen Elementarschäden (Feuer, Wasser und Diebstahl) bis zu einem Betrag von CHF 15'000.00 versichert. Das Seniorenzentrum hat ebenfalls für alle Bewohner eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wertsachen Zur Aufbewahrung von Wertsachen steht ein kleiner Tresor im Zimmer zur Verfügung. Für den Diebstahl von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Wertpapiere, Münzen, wertvoller, teurer Schmuck, grössere Bargeldbeträge bitten wir im persönlichen Safe Ihrer Hausbank zu deponieren. Taxordnung Gästezimmer Seite 2 von 5

2. Pflege- und Betreuungstaxe Die Pflegetaxe wird aufgrund der Pflegebedürftigkeit ermittelt. Die erstmalige Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach ca. 2 3 Wochen. Dabei kommt das 12-stufige Bewohnereinstufungs- und Abrechnungssystem (BESA) zur Anwendung, welches von den Krankenkassen anerkannt ist. Die Einstufung muss gemäss Krankenversicherer alle 6 Monate durchgeführt werden. Eine Neueinstufung erfolgt ebenfalls, wenn eine bleibende Veränderung der Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Krankenkasse leistet Beiträge an die Pflegekosten. Diese werden vom Seniorenzentrum Mülimatt direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Diese Abzüge sind auf der Bewohnerrechnung ausgewiesen. Die zugerischen Wohnsitzgemeinden leisten ebenfalls einen Beitrag, welcher direkt auf der Bewohnerrechnung in Abzug gebracht wird. Erteilt die Gemeinde keine Kostengutsprache (ausserkantonale Bewohner), wird dem Bewohner die gesamte Pflegetaxe belastet. Pflegestufe Summe KVGpflichtige Pflegetaxe KVG-pflichtige Pflegetaxe der einzelnen Kostenträger Krankenkasse Bewohner Hilo* Wohsitzgemeinde Bewohner Eigenleistung Betreuungstaxe Total Pflegeund Betreuungskosten des Bewohners ** 0 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 23.50 23.50 1 13.00 9.00 0.00 3.10 0.90 23.50 24.40 2 39.00 18.00 0.00 19.20 1.80 23.50 25.30 3 64.00 27.00 0.00 34.30 2.70 23.50 26.20 4 89.00 36.00 0.00 49.40 3.60 23.50 27.10 5 115.00 45.00 19.00 46.50 4.50 23.50 28.00 6 140.00 54.00 19.00 61.60 5.40 23.50 28.90 7 165.00 63.00 19.00 76.70 6.30 23.50 29.80 8 191.00 72.00 31.00 80.80 7.20 23.50 30.70 9 216.00 81.00 31.00 95.90 8.10 23.50 31.60 10 241.00 90.00 31.00 111.00 9.00 23.50 32.50 11 267.00 99.00 31.00 127.10 9.90 23.50 33.40 12 292.00 108.00 31.00 142.20 10.80 23.50 34.30 MiGel Pauschale 2.00 2.00 *Hilo (Hilflosenentschädigung der AHV) ** mit Wohnsitz im Kanton Zug Taxordnung Gästezimmer Seite 3 von 5

Pflegetaxe Mit der Pflegetaxe werden die Pflegeleistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) abgegolten. Die Höhe der Taxe wird vom Heim in Absprache mit dem Zuger Stadtrat festgelegt, wobei die vom Regierungsrat des Kantons Zug bestimmte Maximalhöhe nicht überschritten werden darf. Betreuungstaxe Mit der Betreuungstaxe werden alle nicht KVG-pflichtigen Leistungen abgegolten (z.b. Einsatzbereitschaft von Pflegepersonal rund um die Uhr, Unterstützung sozialer Kontakte, Begleitungen im Haus, Angehörigenkontakte, Spitalbesuche, Begleitung von Arztvisiten, Material- und Medikamentenbewirtschaftung, Geräteunterhalt, Blumenpflege, div. Handreichungen usw.). Die Höhe der Taxe kann vom Heim festgelegt werden, wobei die vom Regierungsrat des Kantons Zug bestimmte Maximalhöhe nicht überschritten werden darf. Beitrag der Krankenkasse Die Höhe des Krankenkassenbeitrags an die Pflegekosten wird gemäss KVG vom Bundesrat festgelegt. Dieser Beitrag ist gesamtschweizerisch bei allen Krankenkassen identisch. Alle Heime im Kanton Zug rechnen ab 1. Januar 2015 die Pflegebeiträge direkt mit den Krankenkassen ab. Andere Kosten (z.b. Arztbesuche, Medikamente und Therapien) können wie bisher durch den Bewohner bei der Krankenkasse zurückgefordert werden. Beitrag der Hilfslosenentschädigung Im Kanton Zug wird bei der Taxberechnung ab der Pflegestufe 5 mit einem Versicherungsanspruch auf Hilfslosenentschädigung gerechnet, unabhängig davon, ob bereits ein Anspruch der Ausgleichskasse besteht (Antrag für Hilfslosenentschädigung kann frühestens nach einem Jahr bei der Ausgleichskasse Zug eingereicht werden). Bei Aufenthalt in einem Alters- und Pflegezentrum wird den Bewohnern der entsprechende Betrag monatlich im Rahmen der Pflegebeiträge in Rechnung gestellt. Die Bewohner sind daher berechtigt, für das Wartejahr der zuständigen Wohnsitzgemeinde einen Rückforderungsanspruch zu stellen. Beitrag der Wohnsitzgemeinde Gemäss KVG hat die Wohnsitzgemeinde des Bewohners für die Restkosten aufzukommen. Bewohner mit ausserkantonalem Wohnsitz haben eine Kostengutsprache ihrer Wohnsitzgemeinde einzuholen, deren Höhe von der Kantonalzuger-Regelung abweichen kann. Bewohner-Eigenleistung an die Pflegetaxe Gemäss KVG, Art. 25 a, dürften dem Bewohner in jeder Pflegestufe maximal 20 % des Krankenkassenbeitrages der BESA-Stufe 12 überwälzt werden. Im Kanton Zug hat sich der Regierungsrat für eine vorteilhaftere Lösung entschieden, nämlich maximal 10 % des Krankenkassenbeitrages der jeweiligen Pflegestufe. Mögliche Finanzierungsquellen des Bewohners Zur Deckung der Pensionstaxe sowie jenes Teils der Pflege- und Betreuungskosten, der vom Bewohner zu tragen ist, kann nebst der ordentlichen AHV/Pensionskassen-Rente allenfalls eine Ergänzungsleistung beantragt werden. Informationen dazu findet man bei der AHV/IV- Ausgleichskasse Zug (www.akzug.ch oder via Link auf unserer Homepage www.muelimatt.ch). Taxordnung Gästezimmer Seite 4 von 5

3. Private Auslagen / weitere Dienstleistungen Folgende Leistungen sind weder in der Pensionstaxe noch in der Pflege- & Betreuungstaxe inbegriffen und werden somit zusätzlich in Rechnung gestellt: Leistungen durch das Seniorenzentrum Mülimatt Einmalige Eintritts- und Abklärungspauschale CHF 250.00 Effektive Telefongesprächsgebühren (nach Aufwand) Flaschengetränke zu den Mahlzeiten (gemäss sep. Preisliste). Zimmerservice aus Komfortgründen oder andere Spezialwünsche (gemäss sep. Preisliste) Beanspruchung von Krankenmobilien und Pflegeprodukten, welche nicht über das BESA- System abgegolten werden. Bewohner, welche sich tagsüber dauerhaft aus gesundheitlichen und/oder betreuerischen Gründen auf der Wohngruppe (1. Etage) aufhalten, bezahlen die doppelte Betreuungstaxe. Hygieneprodukte wie Zahnpasta, Salben, Deo usw. Monatsmiete eines Rollators (CHF 15.00) oder eines Rollstuhls (CHF 25.00) bei Einstufung BESA 0. Flicken der persönlichen Wäsche. Chemische Reinigung von Kleidern auswärts, sowie Lieferkosten. Behebung von Schäden an Einrichtungen, Entsorgungen nach Aufwand Dienstleistungen des technischen Dienstes für private Belange (gem. sep. Preisliste) Transportkosten und Kosten für Begleitung. (gem. sep. Preisliste) Schlüsselverlust wird mit einem Unkostenbeitrag von CHF 50.00 belastet. Austrittspauschale CHF 250.00 für Schlussreinigung, administrative Bearbeitung usw. Todesfallpauschale CHF 150.00 (Telefonate mit Angehörigen, Ärzten, Behörden, Herrichten des Verstorbenen, Blumen- und Kerzenschmuck usw.). Leistungen Dritter Kosten für Arzneimittel und Arzt (es gilt freie Arztwahl). Coiffeur, Podologie und Physiotherapie (werden gegen Voranmeldung im Haus angeboten). Krankentransporte Krankenkassenversicherung, Unfallversicherung. Preise, die nicht in der Taxordnung ersichtlich sind, können in der Administration erfragt werden. Taxordnung Gästezimmer Seite 5 von 5