Bitte zurücksenden an: Markt Feucht Hauptstr. 33 90537 Feucht Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017 Antrag bitte vollständig ausfüllen bzw. Zutreffendes ankreuzen und alle notwendigen Unterlagen beifügen. Antragsteller Name, Vorname Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort) Telefon * E-Mail * Objektanschrift wie oben andere Anschrift: Einfamilienhaus *) Doppelhaushälfte *) Reihenendhaus *) Zweifamilienhaus *) Mehrfamilienhaus *) Reihenmittelhaus *) Miet-, Genossenschafts- oder eigen genutzte Eigentumswohnung *) mit insgesamt Wohneinheiten Ich / wir stelle(n) den Antrag als Eigentümer Eigentümergemeinschaft Sonstiges: Baujahr: Teilsaniert: ja nein wenn ja, wann? * Kein Pflichtfeld
Handwerksbetrieb Name Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort) Kosten laut Angebot Durchgeführte Maßnahmen: Wärmedämmung Dach Wärmedämmung der oberen Geschossdecke (bei nicht ausgebauten Dachräumen) Wärmedämmung Außenwände Wärmedämmung Kellerdecke Wärmedämmung von erdberührte Außenflächen bei beheizten Räumen Wärmedämmung mit dem Umweltsiegel Blauer Engel Maßnahmen bereits durchgeführt am Wenn zutreffend, Zusage durch die KfW auf Gewährung eines Darlehens in Höhe von Zuschusses in Höhe von Auszahlung erfolgt auf folgendes Konto Kontoinhaber Bankinstitut IBAN BIC (bitte unbedingt mit angeben)
Allgemeine Hinweise: Ich kenne die allgemeinen Rahmenbedingungen des Marktes Feucht (siehe unten) und erkenne sie mit meiner Unterschrift verbindlich an. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich davon Kenntnis genommen habe, dass kein Anspruch auf eine Förderung besteht und dass eine Vor-Ort-Kontrolle über die Ausführung der Maßnahmen durch den Markt Feucht oder durch eine von ihm beauftragte Person/ein von ihm beauftragtes Unternehmen möglich ist. Die gesetzlichen Vorgaben sind eingehalten. Folgende Unterlagen wurden beigefügt: (Antragsbearbeitung erfolgt nur bei vollständiger Vorlage der Unterlagen) Rechnungskopie des auszuführenden Handwerksbetriebes vom vollständig ausgefüllte Anlage zu diesem Antrag Nachweis des Umweltsiegels Blauer Engel bei Naturdämm-Materialien Ort, Datum Unterschrift
Anlage zum Antrag für Wärmedämmung (bitte unbedingt vollständig ausfüllen und mit dem Antrag einreichen) Wärmedämmung Dach: tatsächliche oder geplante Nutzung: Wärmedämmung obere Geschossdecke, bei nicht ausgebauten Dachräumen: Wärmedämmung Außenwände: keine einfache Verkleidung mit geringer Dämmung Wärmedämmung Kellerdecke: keine einfache Verkleidung mit geringer Dämmung Wärmedämmung von erdberührten Außenflächen bei beheizten Räumen: tatsächliche oder geplante Nutzung:
Allgemeine Rahmenbedingungen für die Fördermöglichkeiten des Marktes Feucht und der fgw im Rahmen des CO 2-Minderungsprogrammes: 1. Das geförderte Objekt muss sich innerhalb des Gemeindegebietes des Marktes Feucht befinden. 2. Anträge (ausgenommen energieeffiziente Geräte) sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme zu stellen. Anträge für energieeffiziente Geräte innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsdatum einzureichen. Bei Nichteinhaltung der Frist liegt die Förderung im Ermessen des Marktes Feucht bzw. der fgw. 3. Die Förderungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Marktes Feucht und der FGW. Maßgeblich für die Bewilligung der Förderung ist der Eingang des Antrages mit allen erforderlichen Unterlagen. 4. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Der Markt Feucht und die FGW können im Falle einer Nichtgewährung einer Förderung nicht haftbar gemacht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Es werden nur Anträge bearbeitet, die vollständig ausgefüllt sind und deren Anlagen komplett eingereicht wurden. Solange ein Antrag und dessen erforderliche Unterlagen nicht vollständig eingereicht sind, gilt der Antrag als nicht eingegangen. 6. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese können jedoch anonymisiert ausgewertet werden. 7. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu machen und haben der Wahrheit zu entsprechen. 8. Für manche Maßnahmen zur CO 2-Minderung bestehen beispielsweise auch vom Bund bereitgestellte Fördermöglichkeiten. Bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Förderrichtlinien. 9. Die Auszahlung des Förderbetrages durch den Markt Feucht erfolgt bei Mehrparteienhäusern anteilig. 10. Die Förderhöchstgrenze beim Markt Feucht beträgt 1.200 je Gebäude, hinzukommen 40 je Fenster und maximal 150 für die Initialberatung. Zusätzliche allgemeine Rahmenbedingungen für die Fördermöglichkeiten der fgw im Rahmen des CO 2-Minderungsprogrammes: 11. Antragsberechtigt sind nur Kunden, die ausschließlich mit Strom und Gas der FGW versorgt werden und in Feucht wohnen. 12. Bei Kündigung eines Liefervertrages innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung der Förderung bzw. nach Beginn der tatsächlichen Erdgasbelieferung ist die gewährte Förderung anteilig zurückzuzahlen. 13. Eine Antragsberechtigung besteht nicht, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Gas- oder Wasserlieferungsverhältnis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung einer Förderung nicht vollständig nachgekommen ist. 14. Bei einer Förderung durch die Feuchter Gemeindewerke wird für die Initialberatung, Pumpentausch und energieeffiziente Geräte diese als Gutschrift in Höhe von 50 auf der Jahresrechnung angerechnet, für die Heizungsumstellung wird der Förderbetrag in Höhe von 300 überwiesen.