Frühförderung für behinderte und von Behinderung

Ähnliche Dokumente
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.:

Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie

Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung

Frühförderung Sachsen

Behinderung bedrohter Kinder in

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche

Frühförderung im Frühförder- und Beratungszentrum der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel heilpädagogische Fachberatung in Kita s

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Vorblatt einer Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV)

Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe

BEZIRK NIEDERBAYERN. Stefan Eichmüller. Psychiatriekoordination Sozialplanung Zuschusswesen

Angaben zur Person: Hilfeplanung Stellung (Nichtzutreffendes bitte streichen):

Brauchen wir Frühförderung neben den SPZ? Dr. med. Christian Fricke Werner Otto Institut Hamburg

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

Je früher desto besser! Chancen der Frühförderung für entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung Eltern- Ratgeber

Interdisziplinäre Frühförderung nach Landesrahmenempfehlung (IFF)

Die Heilpädagogin als Fachkraft

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

Gesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung

Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf

BEANTRAGUNG VON LEISTUNGEN ZUR FRÜHFÖRDERUNG EINE HANDREICHUNG FÜR ELTERN

WORKSHOP. Berlin Sept.2015

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

Merkblatt für das Kita-Jahr 2016/2017

Hilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Kindern eine Zukunft geben

Handreichung für Eltern

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen

Merkblatt für das Kita-Jahr 2014/2015

BUNTER KREIS in der Region Aachen e.v.

Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG

Inklusion Man kann Inklusion nicht machen. Man kann nur dafür sorgen, dass inklusive Verhältnisse entstehen.

4. Fachtag für Autismus-Spektrum-Störungen am in Thüringen

Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

Abkürzungsverzeichnis Vorwort... 13

SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNG TEIL 2

Verfahrensweise und Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Rechtsansprüche und Wirklichkeit

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Verordnung von Heilmitteln am Beispiel der Logopädie

Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.

Frühförderung im Land Brandenburg Strukturen, Versorgungsbedarf und Wirksamkeit

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII

Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Fachtagung 2015_03_10

Teilstationäre und stationäre Sprachheilbehandlung

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Wege in die berufliche Rehabilitation. Dr. Kerstin Brandt Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Arbeitsfeld des Facharztes für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen der Komplexleistung interdisziplinäre Frühförderung

Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien

Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden

Herzlich Willkommen zum. Fachtag Autismus. Karlsruhe,

Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Fachtagung CJD / Autismus Karlsruhe e.v Rechtliche Ansprüche für Versorgung und Betreuung von Menschen mit Autismus

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget

Verein zur Unterstützung des Hessing Förderzentrums für Kinder

Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden

Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung

Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Frühförderung im Landkreis Esslingen IFS und SPB. Lernortklärung

Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben

Konzeption für mobile heilpädagogische Praxis Sigrun Groß

Menschen mit Behinderungen in Würzburg

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Es sind verschiedene Gesetze und Richtlinien, die hier Anwendung finden.

Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Tourette-Gesellschaft Deutschland (TGD) e.v.

Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus! Nicht zutreffende Fragen können Sie streichen.

Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?

Liebe Eltern, Ihre. Tanja Völker Leiterin

Schulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland

8. Behinderung LGA. 8.1 Schwerbehinderte. 8.2 Behinderung und Pflege

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha wer leistet was

Kinderneurologisches Zentrum SPZ Hagen Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik des AKH Vorstellung

Definition von Behinderung

Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Beschreibung der Verfahrensabläufe in der Interdisziplinären Frühförderung vom (Gz. SI 4104 / ). Stand

Zufriedene Eltern in der Frühförderung

Menschen und Gesundheit. Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen

Nur wenige Kinder mit Behinderung wachsen

Herzlich willkommen!

Übergang Kindertagesstätte Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind

Ist ein Kind mit Behinderung ein Kind oder steht bei einem behinderten Kind seine Behinderung im Vordergrund? (Schumacher 2013: 57)

Transkript:

Frühförderung für behinderte und von Behinderung Mastertitelformat bearbeiten bedrohte Pflegekinder im Vorschulalter Master-Untertitelformat bearbeiten Delia Möller, Diplom-Psychologin und Logopädin Jugendpsychiatrischer Dienst Hamburg-Nord 1

Agenda Was Sie erwartet Grundlagen - Frühförderung - Behinderung Zugangswege für Pflegkinder - in Pflegefamilien innerhalb Hamburgs - in Pflegfamilien außerhalb Hamburgs noch Fragen??? nützliche Links 2

Grundlagen Was ist Frühförderung? Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe ( 53, 54 SGB XII) Jugendhilfe (SGB VIII, KibeG) medizinischen Rehabilitation ( 26 SGB IX) Heilpädagogische Leistungen ( 56 SGB IX) Interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung ( 30 SGB IX in V. m. FrühV) Frühförderung in den Kitas ( 26 KibeG) 3

Grundlagen Heilpädagogische Leistungen Förderpflege und basale Aktivierung heilpädagogische Spiel- und Kompetenzförderung Einsatz und Hilfen für die Aneignung spezieller Kommunikationsmittel und -methoden (Gebärdensprache, gebärdenunterstützte Kommunikation, unterstützte Kommunikation) Austausch mit den Bezugspersonen über den Entwicklungs- und Förderprozess des Kindes einschließlich Verhaltens- und Beziehungsfragen Anleitung der Bezugspersonen und Hilfe bei der Gestaltung des Alltags Anleitung der Bezugspersonen zur Einbeziehung in die Förderung Hilfen zur Unterstützung der Bezugspersonen bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung Vermittlung von weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten 4

Grundlagen Interdisziplinäre Frühförderung Wenn HPL und/oder Therapien allein nicht ausreichen, um ein Kind angemessen zu fördern. Heilpädagogik Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Psychologie 5

Grundlagen Frühförderung in der Kita Alltagsintegrierte Frühförderung in der I-Kita für Kinder ab 3 Jahren über das Kita-Gutscheinsystem. Heilpädagogik Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Psychologie 6

Grundlagen Wer bekommt Frühförderung? Kinder bis zur Einschulung, bei denen eine wesentliche Behinderung festgestellt wurde Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind und die Verordnung von Heilmitteln, bzw. die Behandlung in einer Klinik/SPZ allein (SGB V) nicht sinnvoll oder ausreichend erscheint. 7

Grundlagen Wer gilt als behindert? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist ( 2 SGB IX, Abs. 1). 8

Grundlagen Wer gilt als wesentlich behindert? 53 Abs. 1.1 und 2 SGB XII in Verbindung mit der EHVO (Eingliederungshilfeverordnung) verweisen auf 2 Abs. 1.1 und 1.2 SGB IX und fordern für Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich das Merkmal der Wesentlichkeit. kraft Gesetz z.b. Blinde oder Gehörlose. wenn die wesentliche Behinderung unter Berücksichtigung des Teilhabeaspekts festgestellt wird (z.b. Sprachbehinderung). wenn das Eintreten einer wesentlichen Behinderung nach individueller Prüfung hochwahrscheinlich ist. 9

Grundlagen Wer erstellt Gutachten für die Zuordnung zum 53 SGB XII? Beratungszentrum (BZ) Körper-, Sinnes-, Sprachbehinderungen. Jugendpsychiatrischen Dienste (JPD) geistige und seelische Behinderungen. Jugendpsychologischer/-psychiatrischer Dienst (JPPD) seelische Behinderungen bei stationär untergebrachten Kindern und Jugendlichen. 10

Grundlagen Achtung! Im Vorschulalter werden Eingliederungshilfen für alle wesentlich behinderten und von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder nach 53.1.1. oder 2 SGB XII gewährt. Erst nach Schuleintritt werden Hilfen für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche nach 35a SGB VIII über die Jugendämter gewährt. 11

Grundlagen Entscheidungskriterien für die Zuordnung 53 SGB XII Beispiel: HPL/IFF 0-3 Jahre Wenn schon zum Zeitpunkt der Geburt oder durch später gestellte Diagnosen aufgrund einer organischen Schädigung, bzw. chronischen Krankheit klar ist, dass die Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sein wird (Beispiel: Trisomie 21, Mukoviszidose). Wenn die Entwicklung allgemein/ in Teilbereichen vom chronologischen Alter, bzw. korrigierten Alter um mind. 6 / 9 Monate abweicht. Wenn Verhaltens-, bzw. Interaktionsweisen deutlich vom für das Alter zu erwartenden Verhalten abweichen. Insbesondere wenn der psychosoziale Hintergrund problembelastet ist. 12

Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben HPL und I-Kita Eltern/ Vormund stellen Antrag auf Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt/ Kindertagesbetreuungsstelle. Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum 53 findet am Wohnort des Kindes statt. Die Gutachterliche Stellungnahme geht an das für die Eltern/Vormund zuständige Grundsicherungsamt/ Kindertagesbetreuungsstelle. 13

Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben Fallbeispiel 1 Fritz hat Sprachdefizite und Verhaltensauffälligkeiten und lebt bei Pflegeeltern in Langenhorn und soll einen I-Platz in einer Kita in der Nähe bekommen. Die Eltern leben in Wilhelmsburg. Sie/der Vormund stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe in der Kita bei KTB Mitte. Der Auftrag zur Begutachtung geht an den JPD Nord, wo Fritz bei den Pflegeeltern lebt. Die gutachterliche Stellungnahme geht an KTB Mitte, das auch für die Kostenübernahme zuständig ist. 14

Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben Interdisziplinäre Frühförderung (IFF) Kinderarzt oder Arzt BZ/JPD veranlasst mit einem Formblatt die Eingangsdiagnostik bei einer Frühförderstelle oder SPZ IFF im SPZ: Krankenkasse trägt die Kosten IFF in einer Frühförderstelle: Eltern/ Vormund stellen Antrag Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt. Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum 53 SGB XII findet am Wohnort des Kindes statt. Die Gutachterliche Stellungnahme geht an das für die Eltern/ Vormund zuständige Grundsicherungsamt. 15

Zugangswege Pflegekinder, die innerhalb Hamburgs leben Fallbeispiel 2 Edda lebt bei Pflegeltern im Bezirk Eimsbüttel. Bei einer kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung hat der Kinderarzt erhebliche Entwicklungsdefizite festgestellt und veranlasst eine Eingangsdiagnostik für IFF. Die Eingangsdiagnostik findet in einer interdisziplinären Frühförderstelle in Eimsbüttel statt. Die Eingangsuntersuchung ergibt, dass Edda IFF erhalten soll. Die Pflegeeltern informieren die Eltern in Harburg, bzw. den Vormund, die den Antrag auf Kostenübernahme beim für sie zuständigen Grundsicherungsamt in Harburg stellen. Die Begutachtung findet aber im JPD Eimsbüttel statt. Die Stellungnahme geht an das Grundsicherungsamt in Harburg, das die Kosten übernimmt. 16

Zugangswege Pflegekinder, die außerhalb von Hamburg leben HPL, IFF und I-Kita Eltern/ Vormund stellen Antrag auf Kostenübernahme bei W/EH. Die Begutachtung des Kindes für die Zuordnung zum 53 SGB XII findet in der zuständigen Behörde am Wohnort des Kindes statt (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich: wenn der JPD in HH das Kind schon kennt, kann er die Zuordnung zum 53 SGB XII übernehmen) Die Gutachterliche Stellungnahme geht an W/EH. 17

Zugangswege Pflegekinder, die außerhalb von Hamburg leben Fallbeispiel 3 Jeremy lebt bei Pflegeeltern in Lüchow. Er soll aufgrund schwerer Verhaltensauffälligkeiten und Sprachdefiziten in seiner Kita in Lüchow Frühförderung erhalten. Die Pflegeeltern setzen sich mit den Eltern des Kindes in Lohbrügge / dem Vormund in Verbindung und beantragen die Kostenübernahme für Frühförderung bei W/EH. W/EH gibt den Auftrag zur Begutachtung des Kindes für die Feststellung der Zugehörigkeit des Kindes zum 53 an die für Lüchow zuständige Stelle. Die Untersuchung ergibt, dass Jeremy weder geistig noch körperlich im engeren Sinne behindert ist. Er wird aber wegen der Verhaltensstörung, der Sprachentwicklungsstörung und aufgrund seiner schwerwiegenden psychosozialen Belastungssituation als Pflegekind dem 53.1.2 (von Behinderung bedroht) zugeordnet und erhält Frühförderung in der Kita. Die Kosten für die Frühförderung in Lüchow werden 18 von W/EH getragen.

Links Orientierungshilfe Behinderungsbegriff nach SGB IX und SGB XII: http://www.hamburg.de/contentblob/2145494/2db830cf99e2616937a6e6253920ea5 e/data/fa-sgbxii-53-egh-bagues20091124-feststellungen.pdf Arbeitshilfe Ergänzende Erläuterungen zur Fachanweisung zu 54 SGB XII i.v. m. 26 Abs. 2 Satz 2 SGB IX i.v. m. 30 SGB IX und der Frühförderungsverordnung (FrühV): http://www.hamburg.de/basfi/ah-sgbxii-kap06-54/1239832/ah-sgbxii-54-iff/ Leitfaden Kita-Begutachtung: http://www.hamburg.de/contentblob/4047210/3f8c65d90ce62aab3defe8665fae53d7 /data/leitfaden.pdf Leitfaden Einheitliche interdisziplinäre Diagnostik und Begutachtung zur Frühförderung: https://www.aokgesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/hh/heilberufe/vertraege/iff/hh_heil_iff_mant elvertrag_diagnostik_anl07.pdf 19

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 20