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Transkript:

Der Senat von Berlin - StadtUm I A 12 - Tel.: 9025-1307 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Verordnung über die Benutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten des Bauflächeninformationssystems an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen mit Hilfe eines automatisierten Abrufverfahrens (Bauflächeninformationssystem-Abrufverordnung BauFIS-AbrufVO) --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat: Verordnung über die Benutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten des Bauflächeninformationssystems an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen mit Hilfe eines automatisierten Abrufverfahrens (Bauflächeninformationssystem-Abrufverordnung BauFIS-AbrufVO) Vom 2. Juni 2015 Auf Grund des 5 Satz 2 und 3 des Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetzes vom 2. November 1994 (GVBl. S. 444) in Verbindung mit 15 Absatz 2 Satz 1 des Berliner Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Mai 2012 (GVBl. S. 137) geändert worden ist, verordnet der Senat: 1 Abruf von Stadtplanungsdaten für ein Bauflächeninformationssystem Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung betreibt zur Verbesserung der räumlichen Planung für Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf ein fachübergreifen-

des Bauflächeninformationssystem. Darin werden die in 2 genannten Daten über Flächen erfasst und nach Maßgabe der in 3 genannten Voraussetzungen Dritten im automatisierten Abrufverfahren bereitgestellt. 2 Inhalte des Bauflächeninformationssystems, Zuständigkeiten (1) Das Bauflächeninformationssystem enthält Stadtplanungsdaten mit Angaben zur Lage und Abgrenzung der Flächen, zur Bestandssituation und Infrastrukturversorgung, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu planerischen Zielen sowie zum Baugeschehen. Grundlage bilden öffentliche Geodaten des Landes Berlin, Daten des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg sowie ergänzende Angaben der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung und der Stadtentwicklungsämter in den Bezirken. Die Daten sind im Einzelnen in den Anlagen 1 und 2 zum Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetz genannt. (2) Die für die Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung führt das Bauflächeninformationssystem zentral für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich sowie für die Bezirksämter. Datenpflege und Aktualisierung des Bauflächeninformationssystems erfolgen durch die jeweils fachlich zuständige Stelle. 3 Abruferlaubnis (1) Für die Übermittlung von Daten des Bauflächeninformationssystems an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen nach 4 Absatz 1 des Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetzes wird von der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung ein automatisiertes Abrufverfahren nach 15 des Berliner Datenschutzgesetzes eingerichtet. (2) Der Zugriff auf Daten des Bauflächeninformationssystems im Wege des automatisierten Abrufverfahrens erfordert eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird Stellen in den Senatsverwaltungen und Bezirksämtern, die Aufgaben nach 3 Absatz 3 des Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetzes wahrnehmen, zur Erfüllung der in 1 Absatz 1 des Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetzes aufgeführten gesetzlichen Aufgaben und Zwecke auf Antrag erteilt. Die Erlaubnis ist sachlich auf die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben jeweils erforderlichen Daten zu beschränken. Der Abruf von Daten, die an anderer Stelle veröffentlicht sind und rechtmäßig erhoben werden dürfen, ist nicht beschränkt. In dem Antrag sind die Personen zu benennen, die mit dem Abruf beauftragt werden. Die Anzahl der zu beauftragenden Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zu der von dem Antragsteller zu erfüllenden Aufgabe stehen. Jeder beauftragten Person ist eine eigene personengebundene Zugriffberechtigung zu erteilen. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn Gründe vorliegen, die der Erteilung einer Erlaubnis entgegenstehen.

4 Weitergabe von Daten an Dritte sowie Nutzung zu anderen Zwecken Eine Weitergabe von Daten an Dritte sowie die Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als denen, für die die Erlaubnis zum Abruf nach 3 erteilt wurde, ist unzulässig. 5 Datenschutzmaßnahmen (1) Für das automatisierte Abrufverfahren darf nur ein von der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung freigegebenes Programmsystem eingesetzt werden. Der Abruf von Daten ist durch geeignete technische Maßnahmen auf den in der Erlaubnis festgelegten Umfang zu beschränken. (2) Jeder Abruf ist so zu protokollieren, dass die zugriffsberechtigte Person und das Datum des Zugriffs bestimmt sowie die abgerufenen Daten bestimmbar sind. (3) Die protokollierten Angaben dürfen nur zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungsanlage sowie zur Erfüllung der Auskunftspflicht nach 16 Absatz 1 des Berliner Datenschutzgesetzes verwendet werden. Sie sind zwei Jahre nach ihrer Protokollierung zu löschen. Die protokollierten Angaben müssen entsprechend den Erfordernissen nach Absatz 2 ausgewertet werden können. 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. A. Begründung: Für die e Nutzung und Verarbeitung von Stadtplanungsdaten mussten die rechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der fachtechnischen Anforderungen geschaffen werden. Die Informationen des Bauflächenverzeichnisses, welches als Stadtplanungsdatei angelegt wird, sollen im Intranet der Berliner Verwaltung im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens zur Aufgabenerfüllung bereitgestellt werden. Dieses Abrufverfahren musste durch eine Rechtsverordnung nach 5 Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetz (StaPlaDVG) in Verbindung mit 15 Abs. 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) geregelt werden. a) Allgemeines: Angesichts der seit mehreren Jahren sehr dynamischen Bevölkerungsentwicklung und des damit verbundenen hohen Wohnungsbedarfs hat die Schaffung von Wohnraum eine außerordentliche politische Bedeutung für das

Land Berlin. In dem im Juli 2014 durch den Senat beschlossenen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 wurden verschiedene Handlungsansätze zur Aktivierung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau festgelegt. Dazu zählt die Einrichtung eines Wohnbauflächen-Informationssystems (WoFIS), welches als Planungs- und Arbeitsinstrument für Senats- und Bezirksverwaltungen sowie als öffentliche Informationsplattform für Wohnungsmarktakteure dienen soll. Ziel ist, im Rahmen eines gesamtstädtischen strategischen Flächenmanagements geeignete landeseigene und nicht landeseigene Wohnbaupotenzialflächen zu identifizieren, zügig Planungs- und Baurecht für die Grundstücke zu schaffen und eine nachfragegerechte soziale und technische Infrastruktur für die Wohnquartiere zu sichern. Das WoFIS soll als Arbeitsinstrument im Intranet die Aufgabenerfüllung der Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen unterstützen. Auf der Basis eines geografischen Informationssystems werden Sachdaten der Stadtplanungsdatei mit Geodaten verknüpft, wodurch Informationen zu einzelnen Bauflächen sowie standortübergreifend zu größeren räumlichen Einheiten bereitgestellt werden können. Die langfristige Mitwirkung der Bezirke beim Aufbau und Regelbetrieb des WoFIS ist im Bündnis für Wohnungsneubau mit den Bezirken geregelt, welches im Juni 2014 zwischen dem Senat und den Bezirksämtern vereinbart wurde. b) Einzelbegründung: 1. Zu 1: Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung führt zur Verbesserung der planerischen Grundlagen sowie zur Optimierung der Aktivierung von landeseigenen und nicht landeseigenen Bauflächen für den dringend benötigten Wohnungsneubau ein Wohnbauflächeninformationssystem (WoFIS) ein. Mithilfe des WoFIS soll künftig eine bedarfsorientierte, strategische Steuerung des Wohnungsneubauprozesses im Sinne einer 'Baulandbereitstellungsstrategie' unterstützt werden. Weitere Ziele und Aufgaben des WoFIS sind die laufende Erfassung von Planungen und Baumaßnahmen zur Bereitstellung von Informationen für die integrierte Stadtentwicklungsplanung (z.b. bedarfsgerechte Anpassung von sozialer Infrastruktur, Verkehrsplanung), die Bereitstellung qualifizierter Entscheidungsgrundlagen im Hinblick auf die Umsetzung des Innenentwicklungsgebots gemäß 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB), die Unterstützung des Verwaltungshandelns auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene (z.b. Flächennutzungsplanung, Fortschreibung von Wohnungsbaupotenzialstudien, Erarbeitung von Bereichsentwicklungsplanungen (BEP), Informationsaustausch zu konkreten Investitionsvorhaben) sowie ein Monitoring der Bautätigkeit (Analyse realisierter Vorhaben). Das Bauflächeninformationssystem kann zukünftig entsprechend den Handlungserfordernissen der integrierten Stadtentwicklungsplanung so weiterentwickelt werden, dass es ergänzend zum Handlungsschwerpunkt Wohnen auch für Flächen mit anderen Nutzungszielen (z.b. Gewerbeflächen, öffentliche Infrastruktur) einsetzbar ist.

Eine aus rechtlicher und fachlicher Sicht publizierbare Auswahl an Flächen und Informationen aus dem en Informationssystem soll in einem Baulandkataster nach 200 Abs. 3 BauGB im Internet veröffentlicht werden. 2. Zu 2: Die für die Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung führt in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen der Bezirksämter auf Grundlage des 1 StaPlaDVG ein EDV-gestütztes Verzeichnis der Bauflächen. Den einzelnen, auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin (ALK) abgegrenzten Bauflächen werden planungsbezogene Sachdaten mit Informationen zur Lage der Flächen, zur Bestandssituation und Infrastrukturversorgung, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu planerischen Zielen sowie zum Baugeschehen zugeordnet. Maßgebliche Kriterien für die in Abstimmung mit den Bezirken erfolgte Auswahl der Daten sind die Relevanz für die stadtplanerische Aufgabenerfüllung, der Aufwand für Erfassung und Pflege der Daten sowie datenschutzrechtliche Erfordernisse. Der Datenbestand des Bauflächenverzeichnisses wird mit Hilfe der WoFIS- Software-Anwendung gepflegt und ausgewertet. Die Daten werden zum größten Teil maschinell erfasst und im WoFIS verarbeitet, indem vorhandene Datenquellen, vor allem Geodaten des Landes Berlin wie thematische Karten aus dem Geoportal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, ausgewertet werden. Ergänzende Daten werden durch die für die Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung und die zuständigen Fachbereiche der Bezirksämter in das Bauflächenverzeichnis eingepflegt. Eine tabellarische Übersicht der im Bauflächenverzeichnis erfassten Datenmerkmale, einschließlich Angaben zur Datenquelle sowie zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (gemäß Anlage 1 und 2 des StaPlaDVG), ist in Anlage 1 zu dieser Begründung dargestellt. Eine bedarfsgerechte Ergänzung und Fortschreibung der erfassten Datenmerkmale entsprechend zukünftiger stadtplanerischer Erfordernisse ist unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich. 3. Zu 3: Der Abruf von Daten wird durch geeignete technische Maßnahmen auf den in 2 der Verordnung festgelegten Umfang beschränkt. Entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes werden vor Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens (mittels Intranet der Berliner Verwaltung) die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen auf der Grundlage eines Sicherheitskonzeptes ermittelt. Die Maßnahmen im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit werden in der Verfahrensbeschreibung zum WoFIS konkretisiert. Der Abruf von Daten setzt eine Erlaubnis voraus, für die einmalig ein personengebundener Antrag auf Zugang zum Bauflächeninformationssystem zu bewilligen ist und die bei jeder Nutzung durch autorisierte Anmeldung zu bestätigen ist. Die Datenbereitstellung wird räumlich und sachlich auf die Zwecke der jeweiligen Aufgabenerfüllung begrenzt, z.b. durch Beschränkung auf Daten für einzelne Bezirke oder eine fachlich begründete Auswahl von Datenmerkmalen. Zu den Nutzern, die zur Wahrnehmung von Aufgaben gemäß 3 Abs. 3 StaPlaDVG Daten abrufen, zählen insbesondere die für Stadtentwicklung,

Wohnen, Verkehr und Wirtschaft zuständigen Stellen in den Senatsverwaltungen sowie Stadtentwicklungsämter, Tiefbau- und Landschaftsplanungsämter und Umwelt- und Naturschutzämter in den Bezirken. Da die Stadtentwicklungsplanung unmittelbar Aufgaben der Landesplanung und Infrastrukturplanung beinhaltet (gemeinsame Landesplanung Berlin- Brandenburg, Schul- und Kitaentwicklungsplanung, sonstige Infrastrukturplanung wie Sportstättenentwicklung), ist ein Abruf von Daten durch die für Landesplanung und die für Schulen zuständigen Senatsverwaltungen sowie durch die bezirklichen Schul- und Sportämter und die Jugendämter ausdrücklich zulässig. 4. Zu 4: Die Nutzer des Bauflächeninformationssystems verpflichten sich im Rahmen der Antragstellung für die Zugangsberechtigung zur Einhaltung der in 4 dieser Verordnung aufgeführten Regeln zur Datennutzung. 5. Zu 5: Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird auf der Grundlage des unter 3. beschriebenen Sicherheitskonzeptes gewährleistet. Insbesondere werden der Zugang zum Bauflächeninformationssystem und der Datenabruf protokolliert. Eine Verknüpfung der Stadtplanungsdaten des Bauflächeninformationssystems mit sensiblen Daten (z.b. Informationen zu Altlasten, Einträge aus dem Liegenschaftsbuch wie Namen der Eigentümer) ist nicht möglich. B. Rechtsgrundlage - Gesetz über die Datenverarbeitung für Zwecke der räumlichen Stadtentwicklung, Stadt- und Regionalplanung und bodenwirtschaftlicher Aufgaben (Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetz StaPlaDVG) vom 02.11.1994 (GVBl. S. 444) - 15 Abs. 2 Satz 1 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2012 (GVBl. S. 137) C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und / oder Wirtschaftsunternehmen keine D. Gesamtkosten Die Kosten, die im Rahmen der Einrichtung des Wohnbauflächeninformationssystems (WoFIS) anteilig der Vorbereitung des Abrufverfahrens dienen, werden voraussichtlich rd. 50.000 betragen. Die Ausgaben umfassen die technische Entwicklung der personengebundenen Anmeldung/Legitimation sowie des Abrufs und Transfers der Daten an die jeweilige Verwaltungsstelle.

E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Die Rechtsverordnung und das Wohnbauflächeninformationssystem haben keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg. Im Sinne einer länderübergreifenden Abstimmung der Wohnungsbauentwicklung und Infrastrukturplanung ist eine Nutzung des WoFIS durch die Gemeinsame Landesplanung möglich. F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die unter D. genannten Sachkosten werden 2015 im Rahmen der im Kapitel 1210 veranschlagten Ausgaben finanziert. Ausgaben, die durch den Betrieb des Wohnbauflächeninformationssystems entstehen, wurden bei der Anmeldung zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 und zur Finanzplanung 2015 bis 2019 berücksichtigt. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. G. Flächenmäßige Auswirkungen keine H. Auswirkungen auf die Umwelt Durch die Rechtsverordnung wird das Innenentwicklungsgebot gemäß 1 Abs. 5 des Baugesetzbuchs unterstützt. Dadurch können die Auswirkungen von Flächennutzungen auf die Umwelt minimiert werden. Berlin, den 2. Juni 2015 Der Senat von Berlin Michael Müller Andreas Geisel...... Regierender Bürgermeister Senator für Stadtentwicklung und Umwelt

Wortlaut der zitierten Rechtsvorschriften (Bei Verweisungen auf einzelne Paragraphen oder kurze Abschnitte anderer Gesetze oder Verordnungen sind diese im Wortlaut aufzuführen.) Baugesetzbuch (BauGB) - 1 Abs. 5: Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. - 200 Abs. 3: Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flurund Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen. Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) - 15 Abs. 2 Satz 1: Der Senat setzt durch Rechtsverordnung die Einzelheiten bei der Einrichtung automatisierter Abrufverfahren fest. - 16 Abs. 1: Werden personenbezogene Daten in einem automatisierten Verfahren oder in einer Datei gespeichert, so ist dem Betroffenen von der datenverarbeitenden Stelle auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, 2. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, 3. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre, 4. den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der ihn betreffenden Daten. - 16 Abs. 2: Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, so ist der Betroffene von dieser Tatsache schriftlich oder elektronisch zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung umfaßt einen Hinweis auf die Dateibeschreibung nach 19 Abs. 2. Die Benachrichtigung kann zusammen mit der Erhebung erfolgen. Stadtplanungsdatenverarbeitungsgesetz (StaPlaDVG)

- 1 Abs. 1: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen zum Zwecke der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, der Raumordnung und Regionalplanung, der Bereichsentwicklungs- und Standortplanung, der Stadtentwicklungsplanung, der Erfüllung bodenwirtschaftlicher Aufgaben, der Förderung von Wohnungsbauvorhaben und Investitionsprojekten sowie zum Aufbau eines diesen Zwecken dienenden Informationssystems ist nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässig. - 3 Abs. 3: Daten der Anlagen 1 und 2, die von Behörden oder öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer rechtmäßigen Aufgabenerfüllung in den Bereichen - Wirtschaft, - städtebauliche Planung und ihre Durchführung, Enteignung und Vermessungswesen, - Bauwirtschaft, Wohnungswesen, Wohnungswirtschaft, - Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Verkehrswesen, - Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftsschutz, Forst- und Jagdwesen, Denkmalschutz in anderen Dateien gespeichert sind, dürfen den nach diesem Gesetz zuständigen Behörden zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung in den Stadtplanungsdateien auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Entsprechendes gilt bei einer Änderung dieser Daten. - 4 Abs.1: Die Übermittlung personenbezogener Daten der Anlagen 1 und 2 an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen ist zulässig, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der dem Empfänger durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. Für die Übermittlung von Daten der Anlage 3 gilt 12 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Datenschutzgesetzes über die Datenübermittlung entsprechend. - 5 Satz 2 und 3: Die Einzelheiten bei der Errichtung des automatisierten Abrufverfahrens werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. Durch Rechtsverordnung des Senats nach 15 Abs. 2 des Berliner Datenschutzgesetzes kann außerdem bestimmt werden, daß die für das Vermessungswesen zuständigen Behörden, andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Hilfe automatisierter Abrufverfahren die Stadtplanungsdateien einsehen und Ausdrucke erstellen dürfen.

Anlage zur Begründung der "Bauflächeninformationssystem-Abrufverordnung" Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) für Berlin Merkmale, Datenquellen, Rechtsgrundlagen Nr. Bezeichnung Merkmal / Datenfeld Möglicher Wert / Kategorie / Karte / Internetseite Datenquelle / Informationsgrundlage 1 WoFIS-ID z. B. W0503-067b (wird maschinell erzeugt - anpassbar) 2 Gemarkung z. B. Schöneberg ALK (FIS- 3 Flur z. B. 70 ALK (FIS- 4 Flurstück(e) z. B. 50, 51/1 ALK (FIS- 5 Adresse PLZ z. B. 10249 ALK, LIKA-Auskunft (FIS- 6 Adresse Straße(n) z. B. Müllerstraße ALK, LIKA-Auskunft (FIS- 7 Adresse Hausnummer(n) z. B. 25 ALK, LIKA-Auskunft (FIS- 8 Adresse Hausnummer(n) Zusatz 9 Nummer Planungsraum LOR 10 Flächennummer Flächenmonitoring z. B 'a' ALK, LIKA-Auskunft (FIS- Sichtbarkeit Art der Erfassung / Aktualisierung nur nur nur nur z. B. 01011301 Karte LOR (FIS- nur z. B. 01098_01_02 Listen Flächenmonitoring nur 11 Standortbezeichnung z. B. 'Große Müllerstraße' Lagemerkmale, Adresse 12 Name des Bauprojekts z. B. 'Müllerhöfe' Investor / Bezirk / Presse etc. nur 13 Flächennummer Bezirk z. B. 12-345 Konzepte / Listen Bezirke nur 14 Flächengröße z. B. 3.550 m² digitale Flächen WoFIS 15 Aktueller Status der Nutzung genutzt / zum Teil genutzt / ungenutzt Karten zum Realbestand / Luftbilder / Begehungen / Sekundärquellen 16 Art der Nutzung Wohnnutzung/ Mischnutzung Wohnen und Gewerbe/ Gewerbe/ Gemeinbedarf/ Bahn/ Verkehr/ Landwirtschaft/ Kleingärten/ Friedhof/ sonstige Grünfläche/ Ruderalfläche/ Sonstiges 17 Beschreibung der Bestandssituation Karten zum Realbestand / Luftbilder / Begehungen / Sekundärquellen z. B. 'ehemaliger Busbetriebshof' Karten zum Realbestand / Luftbilder / Begehungen / Sekundärquellen 18 ALK Automatisierte Liegenschaftskarte FIS-Broker 19 Luftbild Digitale farbige Orthophotos (DOP20RGB) FIS-Broker 20 3D-Stadtmodell Internetseite 3D-Stadtmodell Internetseite Business Location Center 21 Bodenrichtwert(e) z. B. 500/W 2,0 Bodenrichtwertatlas (FIS- 22 Wohnlage nach Mietspiegel einfach/ mittel/ gut/ keine Angabe Wohnlagenkarte zum Mietspiegel (FIS- 23 Baugrundtragfähigkeit Baugrundkarte (sofern vorhanden) FIS-Broker nur 24 Vorherrschender Lärmpegel Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2012 (UA) 25 Lärmimmission Fluglärm Schutzzone 1/ Schutzzone 2/ Planungszone Fluglärmschutz/ Planungszone Siedlungsbeschränkung/ keine Aussage 26 Luftbelastung durch Kfz- Verkehr Umweltatlas (FIS- Karte Fluglärmschutzbereiche Umweltatlas (FIS- Karte Verkehrsbedingte Luftbelastung (UA) Umweltatlas (FIS- 27 Soziale Situation 1+ / 1+/- / 1- / 2+ / 2+/- / 2- / 3+ / 3+/- / 3- / 4+ / 4+/- / 4- / ohne Zuordnung / unbewohnt Gesamtindex Soziale Ungleichheit auf LOR-Ebene (FIS- 28 Versorgung Kitas Karte Standorte soziale Infrastruktur Geodaten Land Berlin bzw. Internet-Angebot der Fachverwaltungen 29 Versorgung Grundschulen Karte Standorte soziale Infrastruktur Geodaten Land Berlin bzw. Internet-Angebot der Fachverwaltungen 30 Versorgung weiterführende Schulen Karte Standorte soziale Infrastruktur Geodaten Land Berlin bzw. Internet-Angebot der Fachverwaltungen nur 31 Folgebedarf Kita-Plätze z. B. 25 Berechnung (anhand Formel) nur halb-maschinell (systembezogene Programmierung) 32 Folgebedarf Grundschulplätze 33 Folgebedarf öffentliche Spielplätze 34 Folgebedarf wohnungsnahe Grünflächen 35 ÖPNV-Anschluss S-Bahn 36 ÖPNV-Anschluss U-Bahn z. B. 15 Berechnung (anhand Formel) nur halb-maschinell (systembezogene Programmierung) z. B. 800 m² Berechnung (anhand Formel) nur halb-maschinell (systembezogene Programmierung) z. B. 1.200 m² Berechnung (anhand Formel) nur halb-maschinell (systembezogene Programmierung) z. B. 530 m Karte ÖPNV-Haltepunkte (Geodaten) oder Datenbank ÖPNV-Anschluss (BVG) z. B. 530 m Karte ÖPNV-Haltepunkte (Geodaten) oder Datenbank ÖPNV-Anschluss (BVG) Datenschutz-Rechtsgrundlage es WoFIS - SenStadtUm "Objektkennung/ statistische Ordnungsmerkmale" "Objektkennung/ statistische Ordnungsmerkmale" "Objektkennung/ statistische Ordnungsmerkmale" "Lagebezeichnung, Adresse" "Kennung des Projektes/Bedarfsfalles" "Objektkennung/ statistische Ordnungsmerkmale" "Flächengrößen des Potenzials und von Teilflächen" "Angaben zur tatsächlichen Nutzung" "Angaben zur tatsächlichen Nutzung" "Angaben zur tatsächlichen Nutzung" "Verweis auf zugehörige Potenzialflächen" "Verweis auf zugehörige Potenzialflächen" Verlinkung zu öffentlich zugänglichem Internet-Angebot (Projekt des Landes Berlin) "Angaben zu Erschließung, Baugrund und Altlasten" Datenschutz-Rechtsgrundlage es WoFIS - Bezirke "statistische Ordnungsmerkmale" "Verweis auf zugehörige Flurstücke (Nummern)" "Verweis auf zugehörige Flurstücke (Nummern)" "Verweis auf zugehörige Flurstücke (Nummern)" "Lagebezeichnung, Adressen; Lage im Block" "Lagebezeichnung, Adressen; Lage im Block" "Lagebezeichnung, Adressen; Lage im Block" "Lagebezeichnung, Adressen; Lage im Block" "statistische Ordnungsmerkmale" "statistische Ordnungsmerkmale" "allgemein bekannte(r) Name/Bezeichnung des Grundstücks/Objekts" "allgemein bekannte(r) Name/Bezeichnung des Grundstücks/Objekts" "statistische Ordnungsmerkmale" "Flächengröße des Grundstücks bzw. der Nutzfläche" "Angaben zur tatsächlichen Nutzung (Art und Maß)" "Angaben zur tatsächlichen Nutzung (Art und Maß)" "Angaben zur tatsächlichen Nutzung (Art und Maß)" "Verweis auf zugehörige Flurstücke (Nummern)" "Verweis auf zugehörige Flurstücke (Nummern)" Verlinkung zu öffentlich zugänglichem Internet-Angebot (Projekt des Landes Berlin) Seite 1

Anlage zur Begründung der "Bauflächeninformationssystem-Abrufverordnung" Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) für Berlin Merkmale, Datenquellen, Rechtsgrundlagen Nr. Bezeichnung Merkmal / Datenfeld Möglicher Wert / Kategorie / Karte / Internetseite Datenquelle / Informationsgrundlage 37 ÖPNV-Anschluss TRAM z. B. 220 m Karte ÖPNV-Haltepunkte (Geodaten) oder Datenbank ÖPNV-Anschluss (BVG) 38 ÖPNV-Anschluss Bus z. B. 150 m Karte ÖPNV-Haltepunkte (Geodaten) oder Datenbank Sichtbarkeit Art der Erfassung / Aktualisierung ÖPNV-Anschluss (BVG) 39 ÖPNV-Netz Netzplan BVG BVG Datenangebot 40 Versorgung Gas Karte zum StEP Ver- und Entsorgung, Gasversorgung 41 Versorgung Fernwärme Karte zum StEP Ver- und Entsorgung, Fernwärmeversorgung FIS-Broker FIS-Broker 42 Mobilitätskostenrechner Internetseite (voraussichtlich ab 2015) Internetseite SenStadtUm 43 Flächennutzungsplan - 44 Flächennutzungsplan - Nutzungsart 45 Flächennutzungsplan - Änderungserfordernis 46 Flächennutzungsplan - im Änderungsverfahren 47 Flächennutzungsplan im Änderungsverfahren - Verfahrensummer 48 Flächennutzungsplan im Änderungsverfahren - Karte zum FNP Berlin (aktuelle Arbeitskarte) FIS-Broker W1/ W2/ W3/ W4/ M1/ M2/ Gewerbe/ Gemeinbedarf/ Sonderbaufläche/ Ver- und Entsorgung/ Bahn/ Flughafen/ Verkehr/ Sonstiges/ Grün, Parkanlage/ Grün, Kleingarten/ Grün, Friedhof/ Wald/ Landwirtschaft ja/ nein ja / nein FNP (aktuelle Arbeitskarte) (FIS- FNP-Datenbank (SenStadt Um Ref. I B) FNP-Datenbank (SenStadt Um Ref. I B) z. B. 5/14 FNP-Datenbank (SenStadt Um Ref. I B) z. B. Ref. I B, Herr Meier FNP-Datenbank (SenStadt Um Ref. I B) Ansprechpartner 49 Städtebaulicher Vertrag nein / Vertrag in Vorbereitung / Vertrag abgeschlossen 50 Planungsrechtlich erschlossen 51 Baunutzungsplan - 52 Dringendes Gesamtinteresse Berlins 53 Bebauungsplan - ja / nein Karte zum BNP der Bezirke II-XIV, XX von Berlin (sofern vorhanden) SenStadtUm (WBL) / Bezirke Lagemerkmale, planungsrechtliche Kriterien FIS-Broker ja / nein B-Plan-Datenbank (SenStadtUm Ref. II C) zum Bebauungsplan Scans der festgesetzten B- Pläne (FIS- 54 Bebauungsplan -Nummer z. B. VII - 133 Sachdaten Bebauungspläne (FIS- 55 Bebauungsplan - Art normaler BP/ genereller BP/ vorhabenbezogener BP 56 Bebauungsplan - festgesetzt/ im Verfahren Verfahrensstand 57 Bebauungsplan - Stand Datum Karte / Sachdaten Bebauungspläne (FIS- Karte / Sachdaten Bebauungspläne (FIS- z. B. 25.02.2014 Sachdaten Bebauungspläne (FIS- nur nur nur nur nur nur nur 58 Denkmalschutz ja / nein Denkmalkarte (FIS- 59 Denkmale Bestand Denkmalkarte Berlin FIS-Broker 60 Stadtentwicklungsplan Wohnen 61 Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe 62 Stadtentwicklungsplan Zentren Karte StEP Wohnen FIS-Broker Karte StEP Industrie und Gewerbe: Konzept FIS-Broker Karte StEP Zentren: Zentrenkonzept FIS-Broker 63 Sanierungsgebiet ja / nein Karte Sanierungsgebiete (FIS- 64 Sanierungsgebiet - Karte Sanierungsgebiete FIS-Broker 65 Erhaltungssatzungs-gebiet ja / nein Karte Erhaltungssatzungsgebiet (FIS- 66 Erhaltungssatzungsgebiet - Karte Erhaltungssatzungsgebiet FIS-Broker 67 Entwicklungsbereich ja / nein Karte Entwicklungsbereiche (FIS- 68 Entwicklungsbereich - Karte Entwicklungsbereiche FIS-Broker 69 Landschaftsplan im Verfahren befindlich / festgesetzt / kein Verfahren 70 Landschaftsplan - Karte Landschaftsplanverfahren (FIS- Karte Landschaftsplanverfahren FIS-Broker 71 Landschaftsschutz-gebiet ja / nein Karte 'Schutzgebiete nach Naturschutzrecht' (FIS- 72 Naturpark ja / nein Karte 'Schutzgebiete nach Naturschutzrecht' (FIS- 73 Naturdenkmal ja / nein Karte 'Schutzgebiete nach Naturschutzrecht' (FIS- 74 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht - Karte 'Schutzgebiete nach Naturschutzrecht' FIS-Broker Datenschutz-Rechtsgrundlage es WoFIS - SenStadtUm Verlinkung zu öffentlich zugänglichem Internet-Angebot (Projekt des Landes Berlin) "Angaben zu Erschließung, Baugrund und Altlasten" Datenschutz-Rechtsgrundlage es WoFIS - Bezirke Verlinkung zu öffentlich zugänglichem Internet-Angebot (Projekt des Landes Berlin) "Aussagen des Flächennnutzungsplans" "Aussagen des Flächennnutzungsplans" "Aussagen des Flächennnutzungsplans" "Aussagen des Flächennnutzungsplans" "Aussagen des Flächennnutzungsplans" "Aussagen des Flächennnutzungsplans" "sonstige rechtliche Festlegungen"" "Aussagen des Baunutzungsplans" "Aussagen des Bebauungsplans" "Aussagen des Bebauungsplans" "Aussagen des Bebauungsplans" "Aussagen des Bebauungsplans" "Aussagen des Bebauungsplans" "Aussagen des Bebauungsplans" "Denkmalscharakter" "Denkmalscharakter" "Aussagen der Stadtentwicklungsplanung" "Aussagen der Stadtentwicklungsplanung" "Aussagen der Stadtentwicklungsplanung" "Aussagen des Landschaftsplans" "Aussagen des Landschaftsplans" "Landschafts- und Naturschutzgebiet, Naturdenkmal" "Landschafts- und Naturschutzgebiet, Naturdenkmal" "Landschafts- und Naturschutzgebiet, Naturdenkmal" "Landschafts- und Naturschutzgebiet, Naturdenkmal" Seite 2

Anlage zur Begründung der "Bauflächeninformationssystem-Abrufverordnung" Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) für Berlin Merkmale, Datenquellen, Rechtsgrundlagen Nr. Bezeichnung Merkmal / Datenfeld Möglicher Wert / Kategorie / Karte / Internetseite Datenquelle / Informationsgrundlage 75 Biotope ja / nein Karte Gesetzlich geschützte Biotope Umweltatlas (FIS- Sichtbarkeit Art der Erfassung / Aktualisierung 76 Biotope - Karte Gesetzlich geschützte Biotope FIS-Broker 77 Städtebauliches Konzept ja / nein Planungen Investoren / Bezirk nur 78 Städtebauliches Konzept - Daten 79 Städtebauliches Konzept - Urheber 80 Städtebauliches Konzept - z. B. Städtebauliche Studie; Entwurf März 2014; Projektgesellschaft 'Müllerhof' mbh. Planungen Investoren / Bezirk nur z. B. Planungsbüro 'Müller und Partner' Planungen Investoren / Bezirk nur zum städtebaulichen Konzept (z. B. pdf-dateien) 81 Bauformen EFH, Doppel-, Reihenhäuser/ Geschosswohnungsbau 82 Anzahl WE - Datengrundlage 83 Anzahl WE für EFH, Doppel-, Reihenhäuser 84 Anzahl WE für Geschosswohnungsbau 85 BGF Wohnen für EFH, Doppel-, Reihenhäuser 86 BGF Wohnen für Geschosswohnungsbau Planungsannahmen/ B-Plan/ Konzept/ real Planungen Investoren / Bezirk nur B-Pläne, städtebauliche Konzepte, Umgebungsbebauung Annahmen Bezirk / Planungen Investoren z. B. 50 WE Annahmen Bezirk / Planungen Investoren z. B. 150 WE Annahmen Bezirk / Planungen Investoren z. B. 850 m² eigene Ermittlung auf Grundlage vorhandener Datengrundlagen bzw. Planungsannahmen z. B. 2.550 m² eigene Ermittlung auf Grundlage vorhandener Datengrundlagen bzw. 87 Potenzialtyp Baureifes Grundstück/ mittelfristig bebaubares Grundstück/ Baulandpotenzial/ Potenziale in Wohngebäuden/ Potenziale in Nicht- Wohngebäuden 88 Nachverdichtung ja / nein Siedlungsbau Planungsannahmen eigene Bewertung anhand Bestand, Planungsrecht u. a. eigene Bewertung anhand Bestand nur nur nur nur Datenschutz-Rechtsgrundlage es WoFIS - SenStadtUm "Angaben zu städtebaulichen Feststellungen" "Angaben zu städtebaulichen Feststellungen" "Angaben zu städtebaulichen Feststellungen" "Angaben zu städtebaulichen Feststellungen" "Art des Wohnungsbaupotenzials" "Zahl der möglichen Wohneinheiten" "Zahl der möglichen Wohneinheiten" "Zahl der möglichen Wohneinheiten" "Flächengröße des Projektes, der Nutzflächen bzw. der Bruttogeschossfläche " "Flächengröße des Projektes, der Nutzflächen bzw. der Bruttogeschossfläche " Datenschutz-Rechtsgrundlage es WoFIS - Bezirke "Landschafts- und Naturschutzgebiet, Naturdenkmal" "Landschafts- und Naturschutzgebiet, Naturdenkmal" 89 Zeitliche Priorität realisiert/ in Realisierung/ kurzfristige Potenzialfläche/ mittelfristige Potenzialfläche/ langfristigepotenzialfläche/ perspektivische Potenzialfläche - StEP Wohnen/ perspektivische Potenzialfläche - sonstige StEP Wohnen, Entwicklungskonzepte, B- Pläne, Planungsrechtliche Voraussetzungen u. a. "Angaben zum Stand des Verfahrens" 90 Eigentümerkategorie Bund/ Land Berlin/ Sonstige ALB 91 Kontakt Bauberatung z. B. Herr Manfred Mustermann, Stadtplanungsamt Mitte, Bauberatung, kontakt@bauberatung-mitte.de Liste der durch die Bezirke benannten Kontaktstellen halb-maschinell (systembezogene Programmierung) "Eigentümer (Kategorie)" "Eigentümer (Kategorie)" 92 Kontakt Akteur/ Träger z. B. 'Projektgesellschaft Müllerhof' mbh, Herr Andreas Schmidt, kontakt@muellerhof.de laufende Planungs- und Abstimmungsverfahren 93 Gebiet 'Stadtumbau' ja / nein Karte Stadtumbau Ost/ Stadtumbau West (FIS- 94 Gebiet 'Quartiersmanagement' ja / nein Karte Quartiersmanagement (FIS- 95 Gebiet 'Aktive Zentren' ja / nein Karte Aktive Zentren (FIS- 96 Gebiet 'Städtebaulicher Denkmalschutz' 97 Hinweise Bezirk zur Umsetzung ja / nein Karte städtebaulicher Denkmalschutz (FIS- z. B. Eigentümer hat Antrag auf VBP gestellt laufende Planungs- und Abstimmungsverfahren nur Datennutzung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers! "Angaben zum Stand des Verfahrens" Datennutzung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers! 98 Hinweise Bezirk zur Umsetzung - intern 99 Hinweise SenStadtUm zur Umsetzung 100 Hinweise SenStadtUm zur Umsetzung - intern z. B. Lärmschutzkonflikt, Gutachten in Arbeit laufende Planungs- und Abstimmungsverfahren z. B. Anfrage vom Investor laufende Planungs- und Abstimmungsverfahren z. B. vertraglich Vereinbarung über Anteil sozialgerechte Mieten angestrebt, Kostenübernahme für Erschließung gesichert laufende Planungs- und Abstimmungsverfahren nur (Bezirk) nur nur (SenStadtUm) 101 Realisierungsjahr 2013/ 2014/ 2015/ 2016/ 2017/ 2018/ 2019/ Bezirk / Investor nur 102 Best-Practice ja / nein eigene Bewertung anhand Kenndaten / Eigenschaften des Projekt 103 Best-Practice - Kurzbegründung z. B. hoher Anteil 'sozialgerechte' Mieten (Erläuterungen) 104 Fotos zum Bauprojekt Fotos zum realisierten Bauvorhaben (z. B. jpg- Dateien) 105 Fotos zum Bauprojekt - Urheber 106 Stand der baulichen Realisierung Kenndaten / Eigenschaften des Projekt eigene Fotoaufnahmen/ Sekundärquellen z. B. Projektgesellschaft 'Müllerhof' mbh eigene Fotoaufnahmen/ Sekundärquellen in Vorbereitung/ Bauvorbescheid beantragt/ Bauantrag gestellt/ Bauanzeige getätigt/ Bauvorbescheid erteilt/ Baugenehmigung erteilt/ im Bau/ baufertiggestellt laufendes Baugenehmigungsund Umsetzungsverfahren nur nur nur nur nur Merkmal für SenStadtUm nicht sichtbar "Angaben zum Stand des Verfahrens" "Angaben zum Stand des Verfahrens" "Angaben zum Stand des Projektes/Verfahrens" "Angaben zum Stand des Projektes/Verfahrens" "Angaben zum Stand des Projektes/Verfahrens" "Angaben zum Stand des Projektes/Verfahrens" "Angaben zum Stand des Projektes/Verfahrens" "Angaben zum Stand des Projektes/Verfahrens" Merkmal für Bezirke nicht sichtbar StaPlaDVG, Anlage 1, Pkt. D "Angaben zu wesentlichen baulichen bzw. Nutzungsänderungen" StaPlaDVG, Anlage 1, Pkt. D "Angaben zu wesentlichen baulichen bzw. Nutzungsänderungen" Seite 3