Ratgeber für mitarbeiter
Willkommen! Sie erhalten diesen Ratgeber, weil Sie sich bei uns (Payroll Select Services B.V., im Folgenden: Payroll Select) als Mitarbeiter/in registriert haben. In diesem Ratgeber befinden sich Informationen über die Art und Weise, wie verschiedene Aufgaben von Payroll Select geregelt werden. Dieser Ratgeber bildet zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag, der Zeitarbeitsbestätigung und der Tarifvereinbarung für Zeitarbeitskräfte die Grundlage unseres Arbeitsverhältnisses. Neben diesem Ratgeber erhalten Sie von uns für jeden Auftrag eine Zeitarbeitsbestätigung. Diese Zeitarbeitsbestätigung schicken wir Ihnen zu, nachdem wir von unserem Auftraggeber den Auftrag erhalten haben. Unser Auftraggeber ist die Organisation, für die Sie die tatsächlichen Arbeiten verrichten werden. Ab dem ersten Tag Ihrer Beschäftigung, durch das Eingangsdatum auf der Zeitarbeitsbestätigung bestätigt, sind wir Ihr Arbeitgeber. Sie treten bei uns mit einem Arbeitsvertrag Phase A, B oder C gemäß des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte (ABU CA) in Dienst. Die aktuellste Version der Vereinbarung finden Sie auf www.abu.nl und www.payrollselect.nl. In der Praxis werden Sie nicht viel Kontakt mit uns haben. Den täglichen Arbeitsablauf regeln Sie mit Ihrem direkten Vorgesetzten. Bei Fragen in Bezug auf den Arbeitsvertrag, die Gehaltsauszahlung, Krankheit usw. können Sie von 8.30 bis 17.30 Uhr direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Telefonnummer: +31 (0)575-548550 E-Mail: info@payrollselect.nl Wichtig Für ihnen dass wir Vertrauliche Information nur pro Telefon verstrichene unter vermeldung von der nächste gegeben: Name Geburtsdatum Bürger Service Nummer (BSN) Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite dieses Ratgebers. Im Ratgeber werden die folgenden Themen beschrieben: 1. Verwaltungsangelegenheiten 2. Arbeitsvertrag 3. Gehalt 4. Arbeitsfreie Tage und Urlaub 5. Vorgehensweise bei Krankheit 6. Rente 7. Payroll-Vertragsende Wenn Sie nach der Lektüre dieses Ratgebers noch Fragen haben, auf die Ihr direkter Vorgesetzter keine Antwort weiß, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Im Namen von Payroll Select wünschen wir Ihnen eine angenehme und motivierende Zeit! Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 2 -
1. Verwaltungsangelegenheiten Bevor Sie mit der Arbeit über Payroll Select beginnen, müssen ein paar Verwaltungsangelegenheiten geregelt werden. Der Arbeitsvertrag Die Lohnsteuerrückzahlung Eine Ausweiskopie Der Arbeitsvertrag: Im Arbeitsvertrag werden die wichtigsten Vereinbarungen zwischen Ihnen und Payroll Select festgelegt. Sie haben den Vertrag inzwischen vollständig ausgefüllt und bei der Registrierung unterschrieben. Der von uns unterzeichnete Vertrag wurde Ihnen anschließend von uns zugeschickt. Neben diesem Arbeitsvertrag erhalten Sie von uns für jeden Auftrag eine Bestätigung. In dieser Zeitarbeitsbestätigung stehen die wichtigsten Daten zu Ihrer Arbeit, zum Beispiel Funktionsname und Brutto-Lohn. Lohnsteuerrückzahlung: Auf dem Registrierformular haben Sie angegeben, dass wir bei der Auszahlung des Gehalts die Lohnsteuerrückzahlung beachten sollen. Wenn Sie diese Auswahl zwischenzeitlich ändern möchten, können Sie dies schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) bei uns unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, der Bürgerservicenummer und Ihres Geburtsdatums beantragen. In der Regel wird die Lohnsteuerrückzahlung für den Arbeitgeber berechnet, für den Sie die meisten Arbeitsstunden geleistet haben. Kopie des gültigen Ausweises: Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie aller relevanten Seiten Ihres (gültigen) Ausweises in der Personalakte zu verwahren. (Relevante Seiten sind alle Seiten, auf denen sich Informationen befinden.) Diese Kopie haben wir bei der Registrierung von Ihnen erhalten. Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, einen geänderten oder abgelaufenen Ausweis zu erneuern und uns von diesem eine neue Kopie zu überreichen. Ohne gültigen Ausweis können wir Ihre Erklärung nicht verarbeiten und daher Ihr Gehalt nicht auszahlen. Außerdem übergeben wir eine Kopie Ihres Ausweises dem Auftraggeber, bei dem Sie arbeiten. Als Ausweise werden akzeptiert: Reisepass Touristenvisum Personalausweis Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde Flüchtlingspass Ausweis mit Ergänzung (Aufenthaltsgenehmigung) Achtung: Ein Führerschein ist kein gültiger Ausweis, weil auf diesem die Nationalität nicht angegeben ist! Aufgrund des niederländischen Gesetzes zur Ausweispflicht muss sich jeder Arbeitnehmer in den Niederlanden am Arbeitsplatz ausweisen können. Dafür kann ein Führerschein verwendet werden. Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 3 -
2. Der Vertrag Wenn nicht anders schriftlich mit Ihnen vereinbart, arbeiten Sie auf der Basis eines Tarifarbeitsvertrages gemäß ABU CAO. Die Grundlagen für diese Verträge sind im niederländischen Recht und dem Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte geregelt. Es gibt drei mögliche Vertragsformen: Vertrag Phase A Vertrag Phase B (befristet) Vertrag Phase C (unbefristet) Eine genauere Erläuterung der Phaseneinteilung befindet sich im Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte. Sie können den Tarifvertrag über unsere Internetseite www.payrollselect.nl oder von www.abu.nl herunterladen. 3. Gehalt Ihr Brutto-Lohn: Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, vereinbaren Sie mit dem Auftraggeber den Brutto-Stundenlohn, den Sie verdienen werden. Das haben Sie möglicherweise bereits getan. Außerdem misst sich die Höhe Ihres Lohns mindestens am gesetzlichen Mindestlohn für die Niederlande. Der mit Ihnen vereinbarte Brutto-Lohn wird Ihnen in einer Zeitarbeitsbestätigung bestätigt, die Sie von uns erhalten, sobald uns diese Angaben vom Auftraggeber mitgeteilt wurden. Die Entlohnungsregelung; Wir bieten unseren Mitarbeitern einen tariflichen Lohn an. Für die ersten 26 Wochen, die Sie für den Auftraggeber arbeiten, kann dies auf zweierlei Art erfolgen. Die Entlohnung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen Die Entlohnung erfolgt gemäß der Regelung (CAO), die für Ihren Auftraggeber gilt (Entleiherlohn). Welche Entlohnungsregel für Ihren Auftrag gilt, steht in der Zeitarbeitsbestätigung, die Sie von uns erhalten. Nach den ersten 26 Wochen über uns bei einem Auftraggeber, tritt in jedem Fall die Entlohnungsregel in Kraft, die für die festen Mitarbeiter beim Auftraggeber gilt. Ab dem Moment gelten für Sie der Lohn, die Zuschläge (für Überstunden, unregelmäßige und Schichtarbeit), Erhöhungen, periodische Zahlungen, Unkostenvergütungen und mögliche Vergütungen für freie Tage aufgrund von Arbeitszeitverkürzungen, wie dies auch für die fest angestellten Mitarbeiter des Auftraggebers gilt. Stundennachweise: Ihr Brutto-Wochenlohn wird anhand des von Ihnen eingereichten Nachweisformulars errechnet. Nachweise können wöchentlich eingereicht werden. Nachweise, die vor Dienstag, 17 Uhr eingereicht werden, werden noch in derselben Wochen verarbeitet. Folgende Stunden können darin vorkommen: normale Arbeitstunden Überstunden Sonderstunden (z. B. Nachtarbeit) Krankheitsstunden Urlaubsstunden Im Krankheitsfall oder bei freien Tagen bitten wir Sie, diese ebenfalls im Stundennachweis anzugeben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nachweise an uns zu senden. Für welchen Weg Sie sich entscheiden, wird mit Ihrem Auftraggeber vereinbart. Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 4 -
Reisekostenerstattung und übrigen Angaben: Lastenfreie Unkostenvergütungen für den öffentlichen Nahverkehr können nur dann erstattet werden, wenn die originalen Nachweisdokumente eingereicht wurden. Auch wenn Sie die geleisteten Arbeitsstunden digital an uns durchgeben, müssen die Original-Fahrkarten und übrigen Nachweisdokumente per Post an uns gesendet werden. Die Reisekostenerstattung für den Weg zur Arbeit erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Wie erhalten Sie Ihr Gehalt: Wenn wir Ihren Stundennachweis bis Dienstag 17.00 Uhr erhalten haben, wird Ihr Gehalt noch in derselben Woche überwiesen. Zahlungen auf ein Bankkonto und Postgirokonto gehen am Freitag ein. Gehaltszahlungen erfolgen im Nachhinein (nach Ablauf der gearbeiteten Stunden) pro Woche oder alle 4 Wochen. Sie können dies jederzeit ändern. Achtung: Hinweis: Die Lohnzahlung kann erst erfolgen, wenn wir alle benötigten Formulare vollständig ausgefüllt und unterzeichnet erhalten haben. Anmelde-/Arbeitsvertrag Kopie des gültigen Ausweises Auftragsmeldung vom Auftraggeber Weitere Informationen darüber finden Sie in Kapitel 1. Verwaltungsangelegenheiten Jahresabrechnung: Um den Februar herum erhalten Sie eine Abrechnung über Ihre Einkünfte des vorhergehenden Jahres, die so genannte Jaaropgave. Diese Abrechnung benötigen Sie u. a. für die Steuererklärung, den Mietbeihilfeantrag, eine Wohnberechtigung, ein Stipendium oder weitere Sozialleistungen. Bewahren Sie die Abrechnung sorgfältig auf, da diese nur einmal erteilt wird. Die Jahresabrechnung wird automatisch als E-Mail oder mit der Post an die Adresse geschickt, die bei uns von Ihnen bekannt ist. Daher ist es wichtig, dass Sie uns bei (E-Mail)-Adressänderungen informieren, auch wenn Sie mittlerweile nicht mehr für uns arbeiten. NB. Wenn Sie sowohl in der Verwaltung als auch im technischen Bereich gearbeitet haben, erhalten Sie zwei Jahresabrechnungen. Lohnzettel: Nach jeder Lohnverarbeitung wird eine Lohnabrechnung für Sie erstellt und auf Ihrer persönlichen Onlineseite gespeichert. Diese können Sie über unsere Internetseite www.payrollselect.nl einsehen und herunterladen (siehe: Ihre persönliche Seite von Payroll Select Online). Auf unserer Internetseite finden Sie außerdem ein Beispiel für einen Lohnzettel mit einer Erläuterung der einzelnen Abschnitte. Ihre persönliche Seite von Payroll Select Online: Nachdem Sie sich bei Payroll Select registriert haben, erhalten Sie per E-Mail Ihren persönlichen Anmeldecode und Ihr Kennwort. Mit diesem Kennwort haben Sie Zugang zu Ihrer persönlichen Seite und können Sie die folgenden Daten einsehen: Ihre persönlichen Daten aus der Registrierung bei uns Ihr Vertrag Ihre Nachweise Ihre Zahlungen Ihre Lohnstreifen Über die Anmeldeschaltfläche auf der Internetseite www.payrollselect.nl (rechts oben) erhalten Sie Zugang zu Payroll-Online. Achtung: Falls Sie auch unseren Online-Stundenachweissystem verwenden möchten, erhalten Sie dazu andere Anmeldedaten! Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 5 -
4. Arbeitsfreie Tage und Urlaub Urlaub: Jeder Mitarbeiter mit einem Arbeitsvertrag hat gemäß des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte Recht auf 24 Urlaubstage pro gearbeitetes Jahr (Vollzeit). Wir reservieren dafür einen festen Prozentsatz Ihres Stundenlohns als Rücklage. Sie können Ihre Urlaubstage nach Absprache mit Ihrem direkten Vorgesetzen nehmen. Wenn Sie Ihre Urlaubstage nehmen, können Sie bei uns beantragen, (einen Teil der) angesammelten Rücklagen auszuzahlen. Während der bezahlten Urlaubstage sind Sie sozialversichert (nl. ZW/WW/WIA). Urlaubskraft: Wenn Sie gemäß der Tarifbestimmungen Student/Schüler sind (Sie machen nach und vor den Feien eine Ausbildung) und als Urlaubskraft im Zeitraum vom 1. Juni bis 1. September arbeiten, bilden Sie für jeden voll gearbeiteten Monat 13 1/3 Stunden Urlaubsrücklagen. Sie arbeiten als Urlaubskraft, wenn Sie sich als Urlaubskraft angemeldet haben und dabei einen Arbeitsvertrag für Urlaubskräfte unterschrieben haben. Arbeitsunterbrechung und Sonderurlaub Gemäß Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte haben Sie Recht auf Arbeitsunterbrechungen und Sonderurlaub (zum Beispiel für einen Hochzeitstag). Beachten Sie dazu Artikel 37 des Tarifvertrags für Zeitarbeitskräfte. Arbeitsunterbrechungen und Sonderurlaub müssen bei uns beantragt werden. Wenn dieser genehmigt wird (gemäß Tarifvertrag) erhalten Sie für die Stunden, auf die Sie ein Recht haben, Ihren regulären Brutto-Lohn (100 %ige Lohnfortzahlung). Feiertage: Neben Urlaubstagen haben Sie auch Recht auf bezahlte Feiertage. Dabei handelt es sich in der Regel um anerkannte Feiertage. Wenn der Betrieb, bei dem Sie arbeiten, auch an Feiertagen arbeitet, müssen Sie dies im Prinzip auch. Wenn Sie wegen eines Feiertages nicht arbeiten konnten und der Auftrag noch besteht, erhalten Sie Ihren Lohn genauso, als hätten Sie an diesem Tag gearbeitet. Für Urlaubskräfte gelten andere Rücklagen. Schlagen Sie dazu in dem Tarifvertrag nach. Auszahlung der Rücklagen: Ihre Rücklagen für Urlaubstage können Sie sich auszahlen lassen. Wenn Sie Ihre Rücklagen beantragen (Sie können dies auf dem Stundennachweis angeben), werden Ihnen die Rücklagen mit dem Lohn der folgenden Woche ausgezahlt. Sie können die Auszahlung von Rücklagen auf Ihren Stundennachweisformular angeben. Urlaubsgeld Es wird ein Urlaubsgeld von 8 % des Bruttolohns für Sie zurückgelegt. Das Urlaubsgeld wird automatisch im Juni ausbezahlt, wobei wir Sie jährlich rechtzeitig darüber informieren, wann diese Auszahlung stattfinden wird. Falls Sie mindestens fünf Werktage hintereinander Urlaub machen, können wir Ihr Urlaubsgeld auf Wunsch auch zu einem früheren Termin auszahlen. Beenden Sie Ihre Arbeit bei Payroll Select, dann erhalten Sie gemäß ABU CAO (2009-2014) Artikel 40 Ihr Urlaubsgeld und den Resturlaub automatisch früher ausbezahlt. Die ABU CAO können Sie auf unserer Website einsehen: http://www.payrollselect.nl/payroll-selectcorporate-downloads.asp Achtung! Das Finanzamt besteuert einen nicht unerheblichen Teil Ihres Urlaubsgeldes. Dadurch kann es zu Enttäuschungen kommen, wenn Sie den Nettobetrag Ihres Urlaubsgeldes erhalten. Dies kommt daher, weil das Finanzamt das Urlaubsgeld direkt auf Ihr Jahreseinkommen anrechnet. Das bedeutet, dass keine Steuervergünstigen in Frage kommen, sondern der steuerlich höchste Satz veranschlagt wird. Dies kann zu einem Steuersatz von 52 % auf das Urlaubsgeld führen. Wer in seiner Steuererklärung Abzüge angibt, kann damit zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil des Urlaubsgeldes zurückbekommen, da zu viele Steuern gezahlt wurden. Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 6 -
Direkte Auszahlung des Urlaubsgelds und Urlaubstage: Besonders für Studenten bieten wir die Möglichkeit, das Urlaubsgeld und die Urlaubstage direkt auszuzahlen und keine Rücklage zu bilden. 5. Krankheitsausfallregelung(en) Wenn Sie sich krankmelden, tritt eine Krankheitsausfallregelung in Kraft. Welche Regelung gilt, hängt von Ihrem Vertrag mit Payroll Select ab. Im Folgenden können Sie nachlesen, welche Regelung für Sie gilt. Sie arbeiten mit einem Zeitarbeitsvertrag Phase A: Falls dies der Fall ist, gelten die folgenden 6 Punkte: 1. Krankmeldung Sie müssen sich telefonisch (persönlich) vor 10 Uhr beim Auftraggeber und bei ProfCare, dem Arbeitsschutzdienstleister der Payroll Select (+31 (0)575-760009), krankmelden. Bei der Krankmeldung müssen Sie die folgenden Angaben machen: Ihr Geburtsdatum Art und Grund der Ausfallmeldung Die vermutete Ausfalldauer Die Telefonnummer und eventuelle eine Versorgungsadresse, unter der Sie erreichbar sind 2. Ausfallkontrolle und Begleitung ProfCare ist während Ihres Krankheitsausfalls für die Ausfallkontrolle verantwortlich. ProfCare hält uns über den Status Ihrer Krankmeldung und die etwaige Prognose hinsichtlich Ihres Ausfalls auf dem Laufenden. 3. Lohnfortzahlung Bei der Krankmeldung müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Lohn erst nach zwei Karenztagen wieder ausgezahlt wird. Von diesen Karenztagen wird ein Karenztag pro Arbeitsstunde mit Ihrem Bruttolohn verrechnet. Wenn Sie sich krank melden, sind Sie wie jeder fest angestellte Arbeitnehmer versichert. Während der Krankheit erhalten Sie Leistungen nach dem niederländischen Gesundheitsgesetz. 4. Gesundmeldung Sobald Sie wieder gesund sind, müssen Sie sich (vor der Wiederaufnahme der Arbeit) bei ProfCare (+31 (0)575-760009) gesundmelden. 5. Müssen Sie im Krankheitsfall zu Hause bleiben? Wenn Sie länger als ein paar Tage krank sind, kann es sein, dass Sie ein Mitarbeiter der ProfCare besucht. Bis zur ersten Kontrolle durch die ProfCare müssen Sie zu Hause erreichbar sein. Anschließend kann ProfCare weitere Vereinbarungen mit Ihnen treffen. 6. Krankheit während der Urlaubszeit Wenn Sie während Ihrer Urlaubszeit erkranken, müssen Sie dies so schnell wie möglich ProfCare und Ihrem Betrieb mitteilen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Urlaubsadresse als Behandlungsadresse anzugeben. Bei Krankheit im Ausland müssen Sie einen Arzt besuchen und eine medizinische Erklärung über die Art und die Dauer der Krankheit erstellen lassen und aushändigen. Sie behalten das Recht auf verpasste Urlaubstage, wenn Sie krank werden und sich an die Vorschriften halten. Fragen? Sollten Sie noch Fragen zur Leistung im Krankheitsfall, dem Zeitpunkt und der Höhe der Auszahlung, die Ausfallbegleitung und der Gesundmeldung bei ProfCare haben, können Sie sich an Werktagen von 9.00 bis 17.00 an ProfCare (+31 (0)575-760009) wenden. Außerdem befinden sich im Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte unter Artikel 33 weitere Informationen zu Krankheit und Krankheitsausfall. Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 7 -
Sie arbeiten mit einem befristeten oder unbefristeten Zeitarbeitsvertrag: Haben Sie mit uns einen Arbeitsvertrag für befristete oder unbefristete Zeit abgeschlossen, gilt eine andere Krankheitsausfallregelung. Diese Regelung können Sie von der Seite www.medewerkers.payrollselect.nl herunterladen. Für diesen Vorgang verweisen wir auf die darin enthaltenen Richtlinien. Es ist wichtig, dass Sie bei jeder Krankheitsperiode die aktuelle Version dieser Krankheitsausfallregelung herunterladen. Wenn Sie das Dokument nicht herunterladen können, fordern Sie dies bei Payroll Select an (Tel: +31 (0)575 548550) 6. Arbeitszusatzleistungen Rente Der Tarifvertrag für Zeitarbeitskräfte beinhaltet zwei Pensionsregelungen: die Basisbestimmung und die Plusbestimmung. Die Basisbestimmung (Phase A) Wenn Sie 21 Jahre oder älter sind und von der 27. bis einschließlich der 78. Woche in Phase A gearbeitet haben, bauen Sie Rentenleistungen gemäß der Basisbestimmung auf. Die Basisbestimmung ist ein Sparplan. Das heißt, dass Teilnehmer 2,6 % Ihres Bruttolohns als Rentenkapital sparen. Payroll Select zahlt für Sie die vollständige Prämie. Es wird dadurch von Ihrem Lohn nichts einbehalten. Die Plusbestimmung (Phase B) Wenn Sie in Phase B arbeiten, bauen Sie Rentenleistungen gemäß der Plusbestimmung auf. In dieser Bestimmung bauen Sie die Rente im Rahmen einer vorhandenen Prämienregelung auf, die auf einer Prämie von 12,3 % basiert. Zweidrittel der Prämie wird von Payroll Select gezahlt, ein Drittel zahlen sie selbst. Darüber hinaus gibt es eine Rentenregelung für Familienangehörige und aus dem Fonds wird eine Prämie für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung geleistet. Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter direkt unter die Plusbestimmung fallen. Dies ist der Fall, wenn ein Mitarbeiter einen befristeten oder unbefristeten Vertrag hat. Die Rente wird bei der StiPP angelegt. Weitere Informationen über die StiPP finden Sie hier: www.stippensioen.nl Rentenauszahlung: In der Regel beginnt Ihre monatliche Rentenauszahlung am ersten Tag des Monats, in dem Sie 65 werden. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe des angesammelten Rentenkapitals ab. Verschiedene Rabatte auf Versicherungen und Finanzdienstleistungen über CENTRAAL BEHEER Dank der Absprachen, die Payroll Select mit Centraal Beheer geschlossen hat, können Sie von attraktiven Nachlässe auf verschiedene Versicherungen und Finanzdienstleistungen profitieren. Sie können zum Beispiel 25% Nachlass auf Ihre Kfz-Versicherung erhalten und 0,2% geringere Zinsen auf verschiedene Hypotheken in Anspruch nehmen* Das einzige, was Sie von uns benötigen, ist die Kollektivnummer von Centraal Beheer. Diese lautet: 86287. Sie melden sich dann auf der Internetseite von Centraal Beheer über diesen Link an: http://www.centraalbeheer.nl/86287 * Preise und Nachlässe sind ungefähre Angaben. Die tatsächlichen Preis und Nachlässe werden von Centraal Beheer anhand Ihrer Paketauswahl bestimmt! 7. Vertragsende Der Zeitarbeitsvertrag Phase A endet von Rechts wegen automatisch am Ende von Phase A (78 Arbeitsstunden), bei Krankheit oder bei Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber. Wenn Sie selbst mit Arbeit aufhören möchten, müssen Sie dies mindestens einen Arbeitstag vorher beim Auftraggeber und bei uns angeben. Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 8 -
Sind Ihre Arbeiten beendet, kann es vorkommen, dass Sie nicht direkt im Anschluss eine neue Arbeit bekommen. In diesem Fall rät Ihnen Payroll Select, zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und wenn dies der Fall ist, dass Sie sich sofort beim Arbeitsamt (CWI) melden und bei der UWV das Arbeitslosengeld beantragen. Wenn Sie Ihre Arbeit beenden, müssen Sie Folgendes beachten: 1. Payroll Select und Auftraggeber informieren 2. Beim Arbeitsamt (CWI) melden, wenn möglich 3. Arbeitslosengeld bei der UWV beantragen, wenn möglich Die Beendigung eines Arbeitsvertrags Phase B oder C kann unterschiedlich erfolgen. Diese Vereinbarungen werden im Arbeitsvertrag und/oder der Zeitarbeitsbestätigung festgelegt. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich während der Bürozeiten an unseren Servicedesk wenden: Telefon : +31(0)575-54 85 50 Fax : +31(0)575-54 64 84 E-Mail : info@payrollselect.nl Internet : www.payrollselect.nl Öffnungszeiten Montag bis Freitag : 08.30 17.30 Uhr Telefonnummer und Telefonnummer ProfCare: Telefon : +31 (0)575-760009 E-Mail : care@profcare.nl Die Informationen in diesem Ratgeber können sich im Laufe der Zeit ändern; beispielsweise weil sich Bestimmungen verändern oder weil Vorgänge angepasst werden. Die Informationen in diesem Ratgeber wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch ist Payroll Select für mögliche Fehler nicht verantwortlich. Auch können aus diesem Ratgeber keine Rechte abgeleitet werden, insofern dies zu einem Konflikt mit dem Gesetz oder dem Tarifvertrag für Leiharbeitskräfte führt. Mitarbeiterhandbuch für Payroll-Mitarbeiter (2011-1) - 9 -