Vierter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011

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Transkript:

Vierter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011 Einzelplan 05 Justizministerium Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT -169-

0501 Ministerium Vorbemerkung: Der Justizminister nahm in der abgelaufenen Legislaturperiode auch die Funktion des Integrationsbeauftragten der Landesregierung wahr. Zu seiner Unterstützung in dieser Funktion wurde eine Stabsstelle eingerichtet. Die Kosten dieser Stabsstelle wurden in diesem Plankapitel nachgewiesen. Das Kapitel enthält auch die Einnahmen und Ausgaben des Landesjustizprüfungsamts, das nach 1 des Gesetzes über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst in der Fassung vom 16.07.2003 (GBl. S. 354) beim Justizministerium errichtet ist. Die Ausgaben der Außenstellen des Landesjustizprüfungsamts in Baden-Baden, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Ravensburg, Rottweil, Tübingen, Ulm und Waldshut-Tiengen sind bei Kap. 0503 veranschlagt. Bei diesem Kapitel werden auch Aufwendungen für die Vertretung und Verwaltung der vom Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Justizministerium, errichteten Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" mit Ausnahme der Bezüge und Vergütungen für das Personal der Geschäftsstelle der Stiftung nachgewiesen. Die Stiftung, deren Mittel durch Spenden, durch zugewiesene Geldauflagen sowie aus Zinsen aufgebracht werden, verfolgt den ausschließlichen Zweck, Straffälligen aus Baden-Württemberg, die dafür geeignet und würdig erscheinen, durch Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse einen Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen zu ermöglichen. Ausgaben 422 01 011 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 6.689,9 6.657,8-32,1 Erläuterung: 2011 infolge Verbesserungen Dienstrechtsreform, davon 5,8 Tsd. EUR aus der Überleitung des einfachen Dienstes in den mittleren Dienst. Übrige Erläuterungen unverändert. 2011 übertragen nach Kap. 1501 Tit. 422 01 infolge Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien 32,1 Tsd. EUR. 428 01 011 Entgelte der Arbeitnehmer (Beschäftigten) 1.477,5 1.430,0-47,5 Erläuterung: Veranschlagt sind neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen auf Grund von Tarifverträgen Tsd. EUR 6. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 9,5 9. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 14 TV-L, 10 und 18 TVÜ-L) 12,9 2010 übertragen nach Tit. 428 02 155,0 Tsd. EUR. 2011 übertragen nach Kap. 1501 Tit. 428 01 infolge Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien 47,5 Tsd. EUR. gruppen 70 Für die Sacharbeit des Integrationsbeauftragten Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. 547 70 011 Sächliche Verwaltungsausgaben 59,8 9,8-50,0 Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind Aufwendungen für die Sacharbeit (einschl. Öffentlichkeitsarbeit) des Integrationsbeauftragten. 2011 übertragen nach Kap. 1503 Tit. 547 70 infolge Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien 50,0 Tsd. EUR. -170-

0501 Ministerium 684 70 011 Zuschüsse u. dgl. zur Projektförderung 673,0 323,0-350,0 Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: für Projekte und Maßnahmen zur Integrationsförderung sowie zum Abbau der Ausländerfeindlichkeit, soweit keine Förderung aus anderen Einzelplänen des Landeshaushalts erfolgt. Summe gruppe 70 732,8 332,8-400,0 Abschluss 2011 Kapitel 0501 Verwaltungseinnahmen 14,5 14,5 0,0 Übrige Einnahmen 8,0 8,0 0,0 Gesamteinnahmen 22,5 22,5 0,0 10.214,2 10.134,6-79,6 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.365,9 1.315,9-50,0 673,0 323,0-350,0 (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen 47,0 47,0 0,0 Gesamtausgaben 12.300,1 11.820,5-479,6 Kapitel 0501 Zuschuss 12.277,6 11.798,0-479,6-171-

0502 Allgemeine Bewilligungen Ausgaben 441 01 940 Beihilfen auf Grund der Beihilfeverordnung u. dgl. (ohne Versorgungsempfänger) 28.698,9 28.697,9-1,0 Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Die Ausgaben sind für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums (ohne Kap. 0501 Tit. 421 01 und Kap. 0504) hier veranschlagt. 2011 übertragen nach Kap. 1502 Tit. 441 01 infolge Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien 462 01 989 Globale Minderausgaben für -820,0 0,0 820,0 Erläuterung: Globale Minderausgabe für die gem. 2 StHG 2010/11 im Einzelplan 05 zu streichenden Stellen. Vgl. globale Minderausgaben bei Tit. 462 06, 972 03, 972 10 und Kap. 1212 Tit. 972 01. Abschluss 2011 Kapitel 0502 Verwaltungseinnahmen 250,0 250,0 0,0 Übrige Einnahmen 61,5 61,5 0,0 Gesamteinnahmen 311,5 311,5 0,0 312.616,4 313.435,4 819,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 5.132,3 5.132,3 0,0 2.201,6 2.201,6 0,0 (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen 5.495,0 5.495,0 0,0 Besondere Finanzierungsausgaben -12.066,7-12.066,7 0,0 Gesamtausgaben 313.378,6 314.197,6 819,0 Kapitel 0502 Zuschuss 313.067,1 313.886,1 819,0-172-

0511 Notariate und Grundbuchämter des badischen Rechtsgebiets V o r b e m e r k u n g : Im badischen Rechtsgebiet sind 64 Notariate, 11 Grundbuchämter mit ausschließlich staatlichem Personal und 346 (354) Grundbuchämter mit kommunalem Personal eingerichtet. Den Notariaten obliegen die Beurkundung von Rechtsvorgängen und Zuständigkeiten für die anderen, den Notaren in der Bundesnotarordnung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege übertragenen Aufgaben sowie Nachlass- und Teilungssachen und die besondere amtliche Verwahrung der Verfügungen von Todes wegen. Die Grundbuchämter sind für die Führung der Grundbücher zuständig. Ausgaben Über 6 StHG hinaus sind die Ausgaben der OGr. 81 vollständig mit den Ausgaben der OGr. 51-54 (ohne GNr. 529 und 536, Tit. 546 51 und der TG 69) gegenseitig deckungsfähig. 459 52 N 052 Rückzahlung von Gebührenanteilen auf Grund der Änderung des Landesjustizkostengesetzes 0,0 4.400,0 4.400,0 Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind Ausgaben für die Rückzahlung von zu viel abgeführten Gebührenanteilen an die Notare im Landesdienst auf Grund der Änderung des Landesjustizkostengesetzes. Die Änderung des Landesjustizkostengesetzes beruht insbesondere auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten die Aufwendungspauschale in Höhe von 15 % der Beurkundungsgebühr von den Notaren im Landesdienst nicht an das Land abzuführen ist. Aus diesem darf auch die Rückzahlung von Gebührenanteilen an die Notare im Landesdienst des württembergischen Rechtsgebiets geleistet werden. Abschluss 2011 Kapitel 0511 Verwaltungseinnahmen 136.013,6 136.013,6 0,0 Gesamteinnahmen 136.013,6 136.013,6 0,0 31.898,4 36.298,4 4.400,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 4.181,7 4.181,7 0,0 13.060,3 13.060,3 0,0 (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen 520,0 520,0 0,0 Gesamtausgaben 49.660,4 54.060,4 4.400,0 Kapitel 0511 Überschuss 86.353,2 81.953,2-4.400,0-173-

Abschluss Einzelplan 05 bisher 2011 neu 2011 weniger(-) Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Sächliche Verwaltungsausgaben 676.201,1 676.201,1 0,0 12.142,7 12.142,7 0,0 688.343,8 688.343,8 0,0 1.000.742,7 1.005.882,1 5.139,4 387.729,8 387.679,8-50,0 (ohne Investitionen) 49.763,3 49.413,3-350,0 Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Einzelplan 05 Überschuss/Zuschuss 17.405,6 17.405,6 0,0-12.066,7-12.066,7 0,0 1.443.574,7 1.448.314,1 4.739,4-755.230,9-759.970,3-4.739,4-174-