EK-UNICO - Symposium

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Transkript:

EK-UNICO - Sympsium Was kann eigentlich passieren..? Vergabeknzeptin, Erstellung der Vergabeunterlagen Berlin, den 28. September 2017 Martin Schumm. LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Vergaberecht Kunz Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbb

Agenda I. Vergaberechtliche Cmpliance II. Angriff seitens ptentieller Auftragnehmer - Flgen III. Aufgreifen durch die EU-Kmmissin IV. Persönliche Haftungsflgen g V. Diskussin 2

I. Vergaberechtliche Cmpliance - Vergaberecht im Krankenhaus Auswahl des Auftragnehmers = Dienstleisters Krankenhaus Beschaffung vn Waren/Leistungen Keine freie Auswahl des Dienstleisters, sndern Vergabeverfahren wenn gesetzliche Vrschriften Durchführung vrschreiben. 3

I. Vergaberechtliche Cmpliance - Rechtsgrundlagen des Vergaberechts Oberhalb der EU- Schwellenwerte Bauleistungen: 5.225 Mi. EUR Liefer- und Dienstleistungen: 209.000,-EUR Sziale Dienstleistungen: 750.000,00 EUR EU-Vergaben 97 ff. GWB RL 2014/24 RL 2014/25 VgV /VOB/A Sektrenverrdnung Knzessinsverrdnung Unterhalb der EU- Schwellenwerte Natinale Vergaben 55 Landeshaushaltsrdnung Verwaltungsrichtlinien UVGO VOB/A 1. Abschnitt 4

II. Angriff durch ptentielle Auftragnehmer EU-Vergabe: Nachprüfungsantrag vr der Vergabekammer Nachprüfungsverfahren (Antragsbefugnis auch bei Direktvergaben) Rechtsflge bei unzulässiger Direktvergabe: Vertrag ist gem. 135 Abs. 1 GWB unwirksam Frist zur Geltendmachung: 135 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. GWB: 30 Kalendertage ab Kenntnis; 135 Abs. 2 S. 2 GWB: 30 Kalendertage ab Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im TED Verkürzung dieser Frist auf 10 Kalendertage gem. 135 Abs. 3 GWB möglich durch Vrab-Bekanntmachung Spätestens Bestandschutz erst 6 Mnate nach Vertragsschluss 5

II. Angriff durch ptentielle Auftragnehmer - Schadenersatz EU-Vergaben: 181 S. 1 GWB: Ersatz negatives Interesse 181 S. 2 GWB: snstige Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt Vertragsähnliche Ansprüche (c.i.c), 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 280 Abs. 1 BGB) auch psitives Interesse (entgangener g Gewinn) Verschulden der Vergabestelle wird widerlegbar vermutet Deliktische Ansprüche 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Schutzgesetz (auch i. V. m. beihilferechtlichen Vrschriften Art. 107, 108 AEUV) 826 BGB (sittenwidrige Schädigung wegen kllusivem Zusammenwirken) Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche, 33 GWB Gegen öag dann möglich, wenn er mit seiner Nachfragekraft marktbeherrschende Stellung einnimmt 6

III. Aufgreifen durch die EU-Kmmissin Verstß gegen Vergaberecht Beschwerde eines ptentiellen Auftragnehmers wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts e ec (auch annym möglich) ) Binnenmarktrelevanz, d.h. Grundfreiheiten des AEUV zu beachten (EuGH, Urt. v. 06.05.2010 C 145/08, Rz. 63); gleicher Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen Mitgliedstaaten ist zu gewährleisten (EuG, Urt. v. 20.05.2010 T- 258/06) Rechtsflge: Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258, 260 AEUV Verhängen eines Zwangsgeldes gegen BRD als Mitgliedstaat t t i.d.r. zwar keine Regressmöglichkeit ggü. Universitätsklinikum wg. Art. 28 GG Aber Verpflichtung, entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um den gemeinschaftsrechtswidrigen Zustand zu beseitigen Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung der bisher erbrachten Leistung, 133 Abs. 2 GWB Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gem. 133 Abs. 3 GWB bei Verschulden des öag (z. B. weil dieser fehlerhaft ausgeschrieben der direkt vergeben hat). 7

III. Aufgreifen durch die EU-Kmmissin Verstß gegen Beihilferecht Beschwerde eines jeden Dritten (auch annym möglich) über mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfen e der eine e mutmaßliche Anwendung vn Beihilfen Weil hne Ausschreibung Beschaffung unter Marktwert vrliegt (mangels Vergabeverfahren kein Marktwert ermittelt) Differenz (zwischen tatsächlichem Preis und Marktwert) könnte über dem Deminimis-Wert i. H. v. 200.000 liegen Denkbare Rechtsflgen: Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD (s..) Schadensersatzansprüche eines ptentiellen Auftragnehmers auf dem Zivilrechtsweg gegen Universitätsklinik, da Beihilfe (bis zu 10 Jahre) durch Auftragnehmer zurückzuzahlen ist! 8

IV. Persönliche Haftungsflgen können sein. Abberufung Kündigung Schadenersatz Strafverflgung 9

IV. Persönliche Haftungsflgen können sein. Kündigung wegen Missachtung des Vergaberechts Landgericht Saarbrücken, Landgericht Berlin, Urteil vm Urteil vm 23.07.2015, 4.11.2010, Az.: 4 O 346/11 Az.: 91 O 36/10 Kammergericht Berlin, Urteil vm 16.06.2011 Az.: 19 U 116/10 10

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Martin Schumm. LL.M. Fachanwalt für Vergaberecht Kunz Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbb Graurheindrfer Straße 92 53117 Bnn Tel.: 0228/ 1843798-13 Fax: 0228/ 1843798-71 martin.schumm@kunzrechtsanwaelte.de 11